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Das Dogma der Unfehlbarkeit

Die entscheidende Zäsur in der Geschichte des Papsttums ist der Dictatus Papae aus dem Jahr 1075. Papst Gregor VII. beansprucht darin nicht nur die universale Hoheit über die Kirche, sondern auch über Kaiser und Könige.

Otto Hermann Pesch im Gespräch mit Matthias Gierth |
    Matthias Gierth: Worum handelt es sich beim sogenannte Dictatus Papae Gregors VII.?

    Otto Hermann Pesch: Gregor VII. kam aus einer sehr effizienten Reformbewegung, die vor allem im benediktinischen Mönchtum aufbrach - zu seiner Zeit. Und er war der erste Papst, der aus dieser Reformbewegung das päpstliche Amt übernahm und dann alles getan hat, um die Reformanliegen dieser Mönchsbewegung auch gesamtkirchlich durchzusetzen. Das sind insgesamt 27 Sätze, von denen er anordnete, das sie in sein Briefregister aufgenommen und daher auch für die Nachwelt verbindlich gemacht werden sollten - das ist der sogenannte Dictatus Papae. Und darin legt er alles als These und Anspruch fest, was sich schon praktisch herausgebildet hatte, inklusive letztlich einer Oberherrschaft auch über alle weltliche Gewalt, die er als Stellvertreter Christi dann über Kaiser und Könige auch noch für sich beanspruchte. Mit anderen Worten: der Anspruch, ihnen in ihr politisches Handeln unter dem Maßstab des römisch-christlichen Glaubens reinzureden.

    Gierth: Vor daher scheint es dann ja eine direkte Linie eigentlich zu Bonifaz VIII. Anfang des 14. Jahrhunderts zu geben. Der formuliert, es sei "für jegliche menschliche Kreatur zum Heile notwendig, dem Papst unterworfen zu sein". Der Papst stellt sich über die Schrift?

    Pesch: Über die Schrift ja nicht unbedingt, weil noch offen ist, woher der Papst den Maßstab hat. Ja, man kann schon sagen, Bonifaz VIII. ist zunächst einmal der mittelalterliche Höhepunkt dessen, was mit dem Dictatus Papae Gregors VII. begann.

    Gierth: Damit ist ein universales Leitungs- und Lehramt über die ganze Christenheit formuliert.

    Pesch: Ist damit formuliert. Ja, das ist richtig. Die Frage war jetzt nicht mehr von da an, ist das jetzt nur ein Anspruch, sondern es war jetzt nur noch die Frage, wie ist er durchzusetzen. De facto war das natürlich noch weit entfernt von der zentralistischen Art, wie heute das Papsttum aufgrund von Kirchenrecht und -praxis reagieren kann. Nur ein Beispiel: Die Bischöfe wurden natürlich in den verschiedenen Ländern nach wie vor von den weltlichen Autoritäten präsentiert, wie man sagte. Das war ja Gegenstand des sogenannten Investiturstreites zu Beginn des 12. Jahrhunderts, wo es darum ging, ob der Kaiser auch das Recht hat, die Bischöfe in ihr geistliches Amt einzuführen. Das konnte dann später geklärt werden. Der Kaiser präsentiert, aber der Papst setzt ein.

    Gierth: Lassen Sie uns einen Sprung in die Reformationszeit machen. Im Jahr 1518 formuliert der päpstliche Hoftheologe Silvester Prierias ein Dokument, das zur Grundlage des römischen Prozesses gegen Luther werden sollte. Und da heißt es in den einleitenden Fundamenta: "Häretiker ist, wer bestreitet, dass auch die Heilige Schrift Kraft und Autorität nur hat aufgrund des unfehlbaren Lehramtes des römischen Bischofs." Jetzt stellt sich das Papsttum tatsächlich über die Schrift.

    Pesch: Mit diesem Satz: ja. Wenn er beanspruchen könnte - auch damals - die wirkliche Tradition des Verhältnisses von Papst und Schrift auszudrücken. Es gibt seit dem Spätmittelalter die Fragestellung: Kann auch ein Papst häretisch werden? Und die Antwort lautet: Ja, er kann. Die Frage ist nicht, ob das möglich ist, sondern nur, wer es feststellt. Und wenn man dann jetzt fragt, woran erkennt man dann, dass ein Papst häretisch ist, kommt die - und das ist belegt durch Untersuchungen - ganz spontane selbstverständliche Antwort: Wenn er klar der Heiligen Schrift widerspricht.

    Gierth: Gleichwohl dürfte für Luther dieser Papst doch mit Grund gewesen sein, vom Papst als Antichrist sprechen.

    Pesch: So ist es. Also, man sagt so leichthin, "der Papst ist der Antichrist", das sei Luthers These gewesen und denkt dann natürlich sofort an die schlimmen Zustände im damaligen Papsttum. Nein, dieser Anspruch, der Papst stellt sich über die Schrift und verleiht ihr erst ihre Autorität, dieser Satz ist es, der Luther zum ersten Mal - ganz schüchtern zunächst - in einem Brief an einen Freund 1518 fragen lässt: "Ich frage mich, ob nicht der Papst der Antichrist ist, wenn das wirklich wahr sein soll."

    Gierth: Umso erstaunlicher doch eigentlich, dass auf dem Reformkonzil von Trient das Thema "Papst und Bischöfe" so gar keine Rolle gespielt hat. Warum nicht?

    Pesch: Rom hatte sehr die Furcht, nicht zuletzt wegen der Rückfragen seitens der Reformation, dass das Thema "Papst und Bischöfe" und überhaupt "Papst und Kirche" auf dem Konzil ein Tagesordnungspunkt werden würde. Und der konnte so, wie die Dinge liegen, auch mit der Mehrheit der Bischöfe nur zu einer Schwächung der ja kirchenrechtlich noch gar nicht festgezurrten Primatsgewalt des Papstes führen. Und deswegen hat Rom in Verhandlungen mit dem Kaiser - der musste ja zu allem zustimmen, sonst hätte das Konzil nie richtig laufen können - durchsetzen können, dass die Frage nach dem Papsttum und dem Verhältnis zu den Bischöfen nicht auf die Tageordnung des Konzils kam. Weil aber nun umgekehrt der Kaiser auf das Höchste interessiert war, wegen der schwierigen Situation in Deutschland jetzt nun endlich durch ein Konzil Klarheit gegenüber den Reformatoren schaffen zu lassen, hat er sich auf diese Bedingungen eingelassen und so kam eben das Thema Papsttum in Trient nicht vor.

    Gierth: Die große Stunde der universellen Lehrausübung der Päpste schlägt dann aber ja im 19. Jahrhundert. Das Erste Vatikanische Konzil definiert den Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des Bischofs von Rom. Welche politisch-historischen Umstände haben letztlich zu diesem Dogma geführt?

    Pesch: Die Tendenz, dieses Dogma zu formulieren, geht mindestens schon bis ins 18. Jahrhundert zurück. Dass diese Tendenz dann zum Zuge kam, liegt nicht zuletzt an der in manchen Ländern prekären Lage der Katholiken in protestantisch oder laizistisch dominierten Ländern. Protestantisch in Preußen, laizistisch immerhin schon ansatzweise auch in Frankreich, wo die Katholiken sich dann von einem solchen Dogma eine größere Unterstützung und größeren Schutz vor Diskriminierungen erhofften. Der Boden war fruchtbar, obwohl es immer noch ganz starke Minderheiten gegen das Dogma auf dem Konzil gab. Bekanntlich ist ja eine Gruppe von Bischöfen, weil nicht diskutiert werden konnte, sondern nur abgenickt werden konnte, einfach abgereist, um nicht mitverantwortlich für die Zustimmung zu diesem Dogma zu sein - darunter auch viele deutsche Bischöfe. Auf dieser Grundlage konnte das Dogma überhaupt zustande kommen und konnte auch zunächst einmal verhältnismäßig leicht unter den Katholiken, soweit sie nicht kritische Intellektuelle und Kirchenhistoriker waren, auch akzeptiert werden.

    Gierth: Trotzdem scheint doch die Grenzziehung des Dogmas letztlich eng.

    Pesch: Ja, gut, dass Sie das noch hinzufügen. Wenn man das Dogma mal ganz genau anguckt, und man braucht gar nicht viel von der Vorgeschichte zu wissen, man braucht nur ganz aufmerksam den Text zu lesen, dann ist die Unfehlbarkeit des Papstes beschränkt auf den ganz seltenen Fall, dass er bewusst als Bischof der Gesamtkirche - wie man das dann fachtheologisch nennt: ex cathedra - redet und eindeutig sagt: Dieser Satz und nur dieser Satz ist von Gott verbindlich geoffenbart.

    Gierth: Letztlich auch erst einmal angewandt worden bei dem Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.

    Pesch: Ja. Und jetzt wird hinzu gesagt, dass der Papst in diesem eingeschränkten Falle durch den Beistand des Heiligen Geistes vor jedem Irrtum geschützt ist. Das genau und nicht mehr ist der Inhalt dessen, was man die Unfehlbarkeit des Papstes nennt. Jetzt ist nun Folgendes geschehen. Es kommt jetzt zu einer - so sage ich das gerne - Grauzone der Lehrentscheidungen auf dem Verwaltungswege. Nicht mehr der Papst persönlich, der muss das zwar genehmigen, aber entscheidend ist dann, was die Glaubenskongregation sagt oder was die Gottesdienstkongregation anordnet und so weiter. Und da wird dann de facto derselbe Gehorsam wie bei einem feierlichen Dogma. Und das ist das Problem mit dem Unfehlbarkeitsdogma. Als solches ist das ja nun - wie gesagt - nur einmal bis jetzt zum Zuge gekommen, aber die Lehrdisziplin ist nach diesem Dogma dann im Zuge der Arbeit der römischen Kongregationen eher engmaschiger geworden als vorher.