"Ich halte die Regelung in Deutschland für die sinnvollere Regelung, und mich beschäftigt es auch, dass man in Deutschland sich viel mehr Gedanken, auch politischer Art macht, viel mehr Gedanken über diese Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz macht als in der Schweiz selber."
Professor Kurt Koch, der Präses der Schweizerischen Bischofskonferenz. Ein großer, etwas gebeugter Mann, gekleidet ganz in schwarz.
Koch, 58, möchte im Sterben nicht mit der Illusion leben, dass er sein Leben in der Hand hat.
"Über das Leben eines Menschen letztgültig urteilen wird Gott, nicht wir, und wenn ein Mensch Suizid begeht, dann kann ich immer nur sagen, die Geheimnisse Gottes sind unendlich größer als die Rätsel der Menschen. Mann muss sehr genau unterscheiden zwischen einem Handeln, dass ich nicht gut finde und dem Menschen, der dieses Handeln vollzieht, ich weiß ja die Umstände nicht, ich weiß nicht, was in ihm vorgegangen ist, warum er zu diesem Handeln gekommen ist, das alles müsste man ja wissen, um überhaupt einiger Massen ein Urteil zu geben, aber weil ich das nicht weiß, kann ich nicht sagen, dass das Handeln in sich gut ist."
Ortswechsel.
Von Solothurn, dem Amtssitz des Bischofs, nach Leutwil, eine kleine Gemeinde westlich von Zürich im Kanton Aargau, auf dem Land. Hier wohnt die Familie Wernli.
Ein altes Bauernhaus. Soraya Wernli, ist in einem Büro tätig heute. Sie war ab 2003 bei Dignitas. Erst als Sterbehelferin.
"Ich habe auch Menschen in den Freitod begleitet. "
Und dann als Geschäftsführerin und Stellvertreterin von Ludwig A. Minelli, dem Gründer dieser Sterbehilfeorganisation.
Keine alltägliche Arbeit.
"Nein, das war es nicht."
Die etwa 30 Personen, die die 51-Jährige in den Freitod begleitete, kamen überwiegend aus der Bundesrepublik. Ihre Suizide, versichert sie, waren sämtlich terminal Erkrankte, das heißt sie standen wenige Wochen vor ihrem natürlichen Tod.
"Jedoch ist wirklich zu sagen, dass bei Dignitas eben nicht nur Menschen, die terminal erkrankt sind, in den Freitod begleitet wurden, sondern auch Ehepaare, also wo die eine Person krank war, die andere gesund, oder junge Menschen mit psychischen Erkrankungen begleitet wurden, das eine Beispiel ist ein Geschwisterpaar, der Arzt hatte keinerlei Dokumente, und beide sind in Zürich verstorben."
Um das tödliche Natrium-Pentobarbital zu bekommen, ist ein ärztliches Attest nötig. Die Sterbebegleitung von psychisch Kranken, von Gesunden, von Dementen ist auch in der Schweiz nicht erlaubt und somit strafbar.
Einen der vier Ärzte, denen man die Approbation inzwischen entzog, hat Soraya Wernli angezeigt. Sie konnte das, was bei Dignitas geschah, nicht mehr vertreten. Weder moralisch noch ethisch noch insofern, dass sie bei Minelli mehr und mehr von gewerbsmäßiger Suizidhilfe ausging. Das ist ebenso illegal wie die aktive Sterbehilfe, also die Beihilfe dazu.
"Tatsache ist, es hat nicht nur eine, sondern mehrere aktive Sterbebegleitungen gegeben, das heißt Tötung auf Verlangen, Tatsache ist, dass Herr Minelli die deutschen Staatsbürger sogar noch eine Generalvollmacht unterschreiben lässt, es braucht in der Schweiz keine Generalvollmacht, die man unterzeichnen muss, für eine Freitodbegleitung."
Am Anfang, sagt Soraya Wernli, habe Minelli Gutes tun wollen: Nämlich das liberale Gesetz, das die Schweiz in diesem Punkt hat, auch für Ausländer zugänglich zu machen.
"Mit der Zeit hat aber das Wesen von Herrn Minelli sich verändert, er ist in einen absoluten Wahn übergegangen. Er ist wirklich in eine Sache gegangen, die ihm außer Kontrolle geraten ist, absolut total außer Kontrolle."
2005 stieg Soraya Wernli aus. Kurt Koch noch einmal, der Präses der Schweizerischen Bischofskonferenz:
"Also in der Art und Weise, wie er unseren Hirtenbrief, äh, wie soll ich sagen, malträtiert hat."
Minelli ist gemeint.
"Da kann ich keine Würde in der Sprache finden. Und ein Mensch, der so würdelos mit Sprache umgeht, hab´ ich meine Fragen, ob es dann würdig beim Sterben zugeht."
Professor Kurt Koch, der Präses der Schweizerischen Bischofskonferenz. Ein großer, etwas gebeugter Mann, gekleidet ganz in schwarz.
Koch, 58, möchte im Sterben nicht mit der Illusion leben, dass er sein Leben in der Hand hat.
"Über das Leben eines Menschen letztgültig urteilen wird Gott, nicht wir, und wenn ein Mensch Suizid begeht, dann kann ich immer nur sagen, die Geheimnisse Gottes sind unendlich größer als die Rätsel der Menschen. Mann muss sehr genau unterscheiden zwischen einem Handeln, dass ich nicht gut finde und dem Menschen, der dieses Handeln vollzieht, ich weiß ja die Umstände nicht, ich weiß nicht, was in ihm vorgegangen ist, warum er zu diesem Handeln gekommen ist, das alles müsste man ja wissen, um überhaupt einiger Massen ein Urteil zu geben, aber weil ich das nicht weiß, kann ich nicht sagen, dass das Handeln in sich gut ist."
Ortswechsel.
Von Solothurn, dem Amtssitz des Bischofs, nach Leutwil, eine kleine Gemeinde westlich von Zürich im Kanton Aargau, auf dem Land. Hier wohnt die Familie Wernli.
Ein altes Bauernhaus. Soraya Wernli, ist in einem Büro tätig heute. Sie war ab 2003 bei Dignitas. Erst als Sterbehelferin.
"Ich habe auch Menschen in den Freitod begleitet. "
Und dann als Geschäftsführerin und Stellvertreterin von Ludwig A. Minelli, dem Gründer dieser Sterbehilfeorganisation.
Keine alltägliche Arbeit.
"Nein, das war es nicht."
Die etwa 30 Personen, die die 51-Jährige in den Freitod begleitete, kamen überwiegend aus der Bundesrepublik. Ihre Suizide, versichert sie, waren sämtlich terminal Erkrankte, das heißt sie standen wenige Wochen vor ihrem natürlichen Tod.
"Jedoch ist wirklich zu sagen, dass bei Dignitas eben nicht nur Menschen, die terminal erkrankt sind, in den Freitod begleitet wurden, sondern auch Ehepaare, also wo die eine Person krank war, die andere gesund, oder junge Menschen mit psychischen Erkrankungen begleitet wurden, das eine Beispiel ist ein Geschwisterpaar, der Arzt hatte keinerlei Dokumente, und beide sind in Zürich verstorben."
Um das tödliche Natrium-Pentobarbital zu bekommen, ist ein ärztliches Attest nötig. Die Sterbebegleitung von psychisch Kranken, von Gesunden, von Dementen ist auch in der Schweiz nicht erlaubt und somit strafbar.
Einen der vier Ärzte, denen man die Approbation inzwischen entzog, hat Soraya Wernli angezeigt. Sie konnte das, was bei Dignitas geschah, nicht mehr vertreten. Weder moralisch noch ethisch noch insofern, dass sie bei Minelli mehr und mehr von gewerbsmäßiger Suizidhilfe ausging. Das ist ebenso illegal wie die aktive Sterbehilfe, also die Beihilfe dazu.
"Tatsache ist, es hat nicht nur eine, sondern mehrere aktive Sterbebegleitungen gegeben, das heißt Tötung auf Verlangen, Tatsache ist, dass Herr Minelli die deutschen Staatsbürger sogar noch eine Generalvollmacht unterschreiben lässt, es braucht in der Schweiz keine Generalvollmacht, die man unterzeichnen muss, für eine Freitodbegleitung."
Am Anfang, sagt Soraya Wernli, habe Minelli Gutes tun wollen: Nämlich das liberale Gesetz, das die Schweiz in diesem Punkt hat, auch für Ausländer zugänglich zu machen.
"Mit der Zeit hat aber das Wesen von Herrn Minelli sich verändert, er ist in einen absoluten Wahn übergegangen. Er ist wirklich in eine Sache gegangen, die ihm außer Kontrolle geraten ist, absolut total außer Kontrolle."
2005 stieg Soraya Wernli aus. Kurt Koch noch einmal, der Präses der Schweizerischen Bischofskonferenz:
"Also in der Art und Weise, wie er unseren Hirtenbrief, äh, wie soll ich sagen, malträtiert hat."
Minelli ist gemeint.
"Da kann ich keine Würde in der Sprache finden. Und ein Mensch, der so würdelos mit Sprache umgeht, hab´ ich meine Fragen, ob es dann würdig beim Sterben zugeht."