Archiv


Das Geschäft mit dem Tod

Was in der Bundesrepublik verboten ist, ist in der Schweiz erlaubt: Noch, so sollte man hinzu fügen. Nachdem Dignitas in den vergangenen Monaten bei vier Personen Heliumgas statt eines Medikaments angeboten haben soll, um Sterbewillige vom Leben in den Tod zu befördern, leitete die Staatsanwaltschaft in der Schweiz Ermittlungen ein.

Reportagen von Knut Benzner, Redakteurin am Mikrofon: Barbara Schmidt-Mattern |
    Paul David Borter, 31 Jahre alt und Zopfträger, über seine Arbeit als Freitodbegleiter in Zürich:

    "Eine persönliche Bereicherung in dem Sinne, dass Sie mit Menschen arbeiten, die in einer Extremsituation sind, und das ist eigentlich ein Privileg, wie eine Art Geburtshelfer auf der anderen Seite."

    Und Christina Egerszegi, Abgeordnete im Schweizer Parlament, über die Folgen der kommerziellen Sterbehilfe:

    "Die Bevölkerung, die akzeptiert nicht, dass Leute aus Deutschland in die Schweiz kommen und auf einem Parkplatz praktisch ins Jenseits befördert werden."

    Das Geschäft mit dem Tod: Gesichter Europas heute über Sterbehilfe in der Schweiz. Mit Reportagen von Knut Benzner. Am Mikrofon begrüßt Sie Barbara Schmidt-Mattern!

    "Erledigen Sie Ihre Angelegenheiten. Testament, Versicherungen. Wir haben ein Merkblatt zusammengestellt. Arbeiten Sie mit Listen, Punkt für Punkt. Denken Sie daran, Sie planen einen Umzug. Besprechen Sie ein Tonband, wenn Unklares der Erläuterung bedarf. Legen Sie Bargeld zurück, in nicht zu geringer Höhe, man wird Auslagen haben.

    In Zürich wird Sie niemand abholen, ich will, dass Sie den Weg an die Gertrudstraße alleine gehen, frei, ohne Zwang. Nehmen Sie ein Taxi, oder besteigen Sie die Tram Nummer drei Richtung Albisrieden. Fahren Sie sechs Stationen. Bis Lochergut. Von dort ist die Gertrudstraße nicht weit. Sie halten sich rechter Hand, überqueren die Weststraße, passen Sie auf, es ist gefährlich dort, der Verkehr ist dicht, die Autos fahren schnell."

    Eine Wegbeschreibung zum Tod - das ist der Auftakt zu "Alices Reise in die Schweiz". Ein Theaterstück, in dem der Dramatiker Lukas Bärfuss nüchtern, zuweilen sarkastisch den Umgang mit der Sterbehilfe abhandelt. Jede Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen ist: gewollt. Denn in der Gertrudstraße in Zürich, im vierten Stock eines grauen Mietshauses, wurde in den letzten Jahren hundertfach gestorben, mit Unterstützung des Sterbehilfe-Vereins Dignitas.

    Beihilfe zum Selbstmord ist in der Schweiz erlaubt. Dennoch haben die Meldungen über Leichensäcke im Hausflur, Helium-Gas und Suizide auf dem Parkplatz Verunsicherung ausgelöst. Freiheit und Individualität - bis hin zum selbstbestimmten Tod - gelten zwar viel in der Schweiz. Doch Kommerz und Sterbetourismus, das lehnen die Eidgenossen ab. Besonders schwer tun sich die Kirchen, denn: "Was Gott schuf, kann nur Gott beenden", sagt der Bischof des Bistums Basel.


    Anders Hans Rudolf Helbling, Pfarrer in Bolligen, einer Gemeinde mit 6000 Einwohnern, nordöstlich von Bern in der Westschweiz. Helbling, Nichtraucher, hat Lungenkrebs. Er überlegt, was er jetzt tun soll:

    Diagnose Lungenkrebs: Pfarrer Helbling überlegt, was er tun soll
    Ein Gang durch das Haus, Hans Rudolf Helblings Frau Barbara hat die Tür aufgemacht.

    "Dann können Sie, ich weiß nicht, wollen Sie sich gleich installieren? ich bring dann auch noch ein bisschen an Wasser und Apfelsaft oder so, ist das gut?"

    Im Garten. Hinter dem Haus. Das Haus der Helblings ist das Pfarrhaus, die Kirche nebenan, und der Friedhof auch. Dann kommt der Pfarrer.

    " Geht es so? Geht es so für Sie?"

    47 ist Hans Rudolf Helbling, seine Frau Barbara, Krankenschwester, Intensivpflege und im Psychologiestudium 43. Kinderlos. Eine Katze und ein Hund waren im Haus, beide vor kurzem verstorben.

    "Haben wir gehabt, genau, wir haben eine Katze gehabt und einen Hund, einen Berner Sennhund."

    Was sonst - in der Nähe von Bern.

    "Ah ja, genau, natürlich, muss so sein."

    Helbling, ursprünglich Chemielaborant, kam auf dem Zweiten Bildungsweg zu seinem jetzigen Beruf. In Bolligen ist er seit 1999. Geboren wurde er in Ebsach, ganz in der Nähe. Bolligen ist seine erste Pfarrstelle. Helbling hat in Bern Theologie studiert und Judaistik in Jerusalem.

    Das linke Stimmband ist seit Dezember vollständig gelähmt. Am rechten Arm ein orthopädischer Strumpf, ebenso an beiden Beinen, sagt er, schmal, hager. Wie geht es ihm?

    " Was soll ich Ihnen sagen? Den Umständen entsprechend bin ich ganz zufrieden. Ich bin natürlich jetzt stark reduziert durch den Verlauf der Krankheit. Soll ich vielleicht erzählen? Die Diagnose, die erhielt ich im November 2003."

    Lungenkrebs. Als Nichtraucher, wie gesagt. Die Ärzte prognostizierten eine Lebenserwartung von sechs Monaten. Helbling lebte über die sechs Monate hinaus, wissend allerdings, dass seine Krankheit nicht heilbar ist.
    "Ja dann habe ich mir überlegt, was machst du, habe dann Entscheidungen getroffen wie zum Beispiel: Ich greife auf keine sogenannten alternativen Heilmethoden zurück, ich verbleibe bei der Schulmedizin, ganz klassisch. Und als Pfarrer beim Gebet, natürlich. Jetzt hatte ich vor zwei, drei Monaten doch Einbrüche, so dass ich davon ausgehe, dass ich jetzt davon ausgehe, dass ich jetzt tatsächlich nicht mehr allzu lange leben werde."

    Im Dezember 2007 veröffentlichte Helbling im "Saemann", der monatlichen evangelisch-reformierten Zeitung für die deutsche- und die rätoromanische Schweiz, Auflage 700.000, im Dezember 2007 veröffentlichte er dort einen Artikel:

    "Genau."

    "Einwurf" war der Artikel überschrieben - zur Sterbehilfe.

    " Es geht um die Frage der sogenannten Suizidbeihilfe. Und ich habe dann mal gedacht, ich möchte mal sagen, wie es aus der Sicht eines Betroffenen eben aussieht. Meine Haltung dazu ist klar: Für mich muss es möglich sein, dass sich jemand, der in einer ganz schwierigen Situation sich befindet, mit Krebs in den letzten Stadien, dass dieser Mensch die Möglichkeit haben muss, sich selbst das Leben zu nehmen."

    Das tun zu dürfen - mit Unterstützung der Gesellschaft.

    "Mein Hauptpunkt war: Es ist einfach, am Schreibtisch ein Gutachten oder so zu verfassen und zu sagen, nein, das sollte man nicht tun. Es sieht anders aus, wenn man selber sich damit auseinander setzen muss!"

    "Ethische Stellungnahmen, häufig von kerngesunden, erfolgreichen Akademikern und kirchlichen Würdenträgerinnen am Schreibtisch verfasst, suggerieren oft, dass mit ein bisschen mehr Seelsorge und guter Palliativpflege der Suizidwunsch eines Lebensmüden sozusagen repariert werden könne. Der Todeswunsch wird reduziert auf einen psychischen Defekt – Depression-, Sterbewillige werden dadurch entmündigt."

    So weit das Zitat.

    "Solche Menschen müssen zumindest angehört und befragt werden, und ich war eben der Meinung, dass das eigentlich nie passiert. Ich kam mir immer bevormundet vor, also dass man mir in den letzten Stadien vorschriebt, vorschreiben will, was meines Erachtens niemand vorschreiben kann."

    Momentan hat Helbling keinen Gedanken daran, seinem Leben ein selbst gewähltes Ende zu setzen. Das kann sich allerdings ändern.

    "Es ist nicht unmöglich, nein, ich halte das für denkbar, im Moment eher unwahrscheinlich, aber was sein wird, das kann ich nicht voraussagen, mit letzter Sicherheit, nein."

    Und seine Frau:

    "Sie ist ja mit betroffen, das ganze Umfeld ist stark mit betroffen, ich sage immer, für mich ist es fast einfacher, weil ich werde gehen, für mich hat das Ganze ein Ende, für meine Frau nicht, meine Frau, die wird weiter leben und muss dann mit der Situation fertig werden mit 43 Jahren, Witwe zu sein, nein, dass muss ich nicht, für mich hat es einfach ein Ende. Ich würde es nicht einfach selber machen, das würde ich nicht machen."

    Helbling arbeitet an seiner Promotion, glaubt allerdings nicht mehr, dass er es schafft. Er hat ein Buch geschrieben, einen Kriminalroman, einen heiteren Kriminalroman, 2006, mit dem Titel "Wie auch wir vergeben".
    Was sagt Gott dazu?

    "Ich habe nie gehadert wie Hiob, vor Gott, warum ich, das hatte ich nie. Weiß auch nicht, warum, wenn Sie mich fragen, was denkt Gott darüber? Ich weiß es nicht, ich kann es nicht, wenn er was denkt darüber, kann ich es nicht nachvollziehen. Ich weiß es nicht."

    "Jeder Mensch, der Beihilfe zum Suizid braucht, soll sie bekommen", schreibt die Schweizer Organisation Suizidhilfe auf ihrer Internet-Seite. Das klingt nach Autonomie und Selbstbestimmung - ganz so, wie die Schweizer es wollen. In Meinungsumfragen spricht sich eine Mehrheit immer wieder für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben aus.

    Dennoch macht sich in der Bevölkerung immer mehr Unbehagen breit, weil die geltende Rechtssprechung nicht vor Missbrauch schützt. Ein Vorstandsmitglied der Suizidhilfe saß zwischenzeitlich in Untersuchungshaft, wurde dann aber freigesprochen. Doch der Mann blieb in der Kritik. 2005 wurde er in der "Süddeutschen Zeitung" mit den Worten zitiert, es stelle sich die Frage, ob ein Sterbehelfer im Falle krankheitsbedingter Entschlussunfähigkeit nicht doch den letzten Stups geben dürfe.

    Das rührt an ein Tabu, das man auch in der Schweiz nicht brechen will: nämlich Sterbehilfe für psychisch Kranke, deren Urteilsfähigkeit in Frage steht. Der Verein Exit nimmt diese Bedenken ernst. 1982 gegründet, als Reaktion auf die Hochrüstung der Medizin, ist Exit ein Verein vor allem für Schweizer, denn er nimmt nur Menschen mit Schweizer Wohnsitz auf. 53.000 Mitglieder sind bei Exit registriert. Der deutsche Sterbehilfe-Verein Dignitas, hat nach Presseberichten gerade einmal 1700 Mitglieder.


    Den Freitod gibt es bei Exit nur auf Rezept, und die Urteilsfähigkeit muss durch einen Arzt überprüft werden. Alles ist in diesem Verein genau vorgeschrieben: Das Wasserglas wird mit einem aufgelösten Medikament - meist Natrium-Pentobarbital - gereicht. Der Sterbewillige muss es ohne fremde Hilfe trinken. Eine Aufnahmegebühr, wie bei Dignitas, gibt es bei Exit nicht. Die Kosten zumindest sind überschaubar.

    Besuch bei Exit - Verein für Freitodbegleitung
    Der Mitgliedsbeitrag bei Exit beläuft sich auf 35 Schweizer Franken pro Jahr, etwa 24 Euro, die Mitgliedschaft auf Lebenszeit kostet 600 Schweizer Franken, 400 Euro. Das ist nicht viel.

    "Nein, also, da ist auch die, wenn man eine Freitodbegleitung braucht, ist mit drin."

    Der Tod an sich kostet nicht extra.

    "Nein."

    Bernhard Sutter, 40, im Vorstand von Exit, ehrenamtlich, Herausgeber des Mitgliedermagazins, unverheiratet, in Zürich aufgewachsen, bei Exit seit 2007, hauptberuflich Reisejournalist.

    "Wir legen unsere Zahlen komplett offen."

    Anzug, Hemd, keine Krawatte, kurzes Haar, Brille, leichter Bart.

    "Weil wir glauben, dass eine, ja eine Organisation, die in einem etwas heiklen Bereich tätig ist, muss vollständig transparent sein."

    Knapp 200 Menschen sterben mit Exit im Jahr, 179 waren es 2007, 94 Frauen, 85 Männer, Durchschnittsalter 75 Jahre. 87 Krebserkrankungen, 44 Mal Altersmorbidität, vier Herzerkrankungen, sechs Mal ALS - amyotrophe Lateralsklerose -, zwei Hirnschläge, neun Menschen mit multipler Sklerose, acht mit Parkinson, drei Schmerzpatienten, eine psychisch kranke Person, eine beginnende Demenz, ein mal HIV, 13 weitere mit diversen schweren und absehbar tödlichen Krankheiten.

    Im Aufenthaltsraum - eine Kaffeemaschine, ein langer Tisch, eine Küchenzeile, die Speisekarte eines Pizza-Bringdienstes an der Wand, Ausblick in den Garten und auf eine Kirche -, im Aufenthaltsraum der Geschäftsstelle von Exit. Zürich, Stadtteil Albisrieden, ein Wohnviertel, westlich der Innenstadt. Ein einfaches, weißes, vierstöckiges Doppelhaus, die rechte Hälfte.

    Ein Rundgang durchs Haus: Im Eingangsbereich ein Aquarium, neben der Eingangstreppe ein Büro mit drei Mitarbeiterinnen, die sich um die Patientenverfügungen kümmern.

    "Ja, die Bibliothek. Das ist Herr Borter, er ist Freitodbegleiter."

    Paul David Borter. Freitodbegleiter seit Januar 2006.

    "Ich habe Philosophie studiert, habe zwischenzeitlich noch versucht zu doktorieren, aber das ist gegenwärtig kein Thema, weil ich von der Arbeit hier zu ausgelastet bin."

    Borter ist groß, trägt dunkle Kleidung, hat langes, schwarzes Haar, das zu einem Zopf zusammen gebunden ist, einen Oberlippen- und Kinnbart und eine Brille.

    "Jo."

    Wie ist das?

    "Hier zu arbeiten? Eine persönliche Bereicherung in dem Sinne, dass Sie mit Menschen arbeiten, die in einer Extremsituation sind, und das ist eigentlich ein Privileg, weil sich durch das wahnsinnig viele schöne Begegnungen einstellen. Teil sein kann, wie ein Art Geburtshelfer auf der anderen Seite."

    Paul David Borter ist ein ausgeglichener, ein Vertrauen erweckender, ein ruhiger, 31 Jahre junger Mann. Keine Alpträume:

    "Nein, definitiv nicht. Aber was Sie, wenn Sie das Thema ansprechen, was sicher ist, dass man…: Die Nacht vorher ist speziell. Also man geht mit, ja, die Begleitung fängt in dem Sinne viel früher an, und wenn sie dann auf die Endphase zugeht, ist die Nacht vor der Begleitung keine gute Nacht, wenn Sie so wollen."

    Unruhe, Anspannung, Nervosität, Unrast.

    "So, hier ist die Buchhaltung, Frau Gavarnitot, das ist das Informatikbüro, und unten ist das Besprechungszimmer. Das ist das Büro der Leiterin Freitodbegleitung, Heidi Vogt. "

    Die in ihren zwei Jahren Exit 30 Menschen in den Tod begleitet hat.

    "Also, der Mensch nimmt das Medikament ein, die Atmung setzt langsam aus, und mit der Zeit schlägt auch das nicht mehr. Und dann stelle ich den Tod fest, und dann können die Angehörigen alle diese Schritte machen, die dann notwendig sind: Den Todesfall melden, die Kremation vorbereiten und was halt dann so passiert."

    Gestorben wird mit Exit in der Regel zu Hause, da, wie bereits erwähnt, ein Schweizer Wohnsitz obligat ist.

    Ein Sterbezimmer gibt es in den Geschäftsräumen in Zürich- Albisrieden dennoch.

    Bernhard Sutter, das Vorstandsmitglied, kommt zum letzten Teil seiner Führung:

    "Also, das ist das Sterbezimmer."

    20 Quadratmeter.

    "Wie Sie sehen mit schönem Licht, das man dämmen kann, das man auch individuell einstellen kann."

    Eine kleine Stereoanlage.

    "Es gibt Vorhänge, es gibt Bilder, es gibt Blumen, es ist alles auf Ruhe ausgelegt."

    Zwei helle Sessel auf einem Perserteppich, ein Tischchen, ein weiß bezogenes Bett - das Sterbebett - mit grauer Stahlumrandung, eine Stehlampe, zwei Kerzen.

    "Ist das o.k.?"

    Das ist o.k. Was ist der Tod für ihn?

    "Für mich persönlich? Ein Teil des Lebens."


    Erst eine nüchterne Pressemitteilung, dann eine "kleine Präsentation". In der Hauptrolle ein ehemaliger Hamburger Justizsenator. Vor wenigen Tagen trat er vor die Presse und berichtete, wie er die 79-jährige Bettina S. aus Würzburg beim Selbstmord unterstützt hat.

    Der Fall erinnert an den Arzt Julius Hackethal, der Patientinnen in den achtziger Jahren Zyankali verschaffte. Mit dem Tod von Bettina S. diese Woche bekommt ein Vorstoß der Bundesländer nun unerwartete Aktualität: Mehrere Landesregierungen in Deutschland planen ein Gesetz zum Verbot von "gewerblicher und organisierter Suizidhilfe". In Lukas Bärfuss' Theaterstück "Alices Reise in die Schweiz" ist die Titelfigur bereits in Zürich angekommen. Alice will nicht, dass Blut fließt, und sie will ihrer Familie mit ihrem Tod nicht mehr Arbeit machen als nötig. Da kommt Doktor Gustav Strom wie gerufen. Für alle Fragen rund um den Tod steht er Alice beratend zur Seite:


    Gustav: "Dann am Waffengeschäft vorbei, und vor dem Kindergarten gleich wieder links. Nummer achtzehn, mein Name Gustav Strom, ist angeschrieben. Ein ganz gewöhnlicher Wohnblock aus den siebziger Jahren. Erwarten Sie bitte nichts Besonderes. Wir haben keine Aussicht, nicht auf den See, nicht auf die Berge, man sieht bloß in den Innenhof. Wir möchten keine Inszenierung, keine Theatralik. Manchmal hört man das Geschrei vom Kindergarten, das ist alles. Wenn Sie Wünsche haben, werden wir versuchen, diesen zu entsprechen."

    Alice: "Wünsche."

    Gustav: "Eine gewisse Musik vielleicht, oder jemanden, den Sie dabei haben wollen. Ich bitte Sie, nur jemanden mitzunehmen, der Ihren Entschluss akzeptiert und nicht versuchen wird, eine unersprießliche Diskussion zu führen über Sinn und Zweck und Statthaftigkeit. Ein Mann, einmal ganz zu Beginn, rief die Polizei, wir mussten abbrechen."

    Gustav Strom, bei anderer Gelegenheit erklärt sich.

    Gustav: "Mein Name ist Gustav Strom. Ich bin Arzt. Die Frage kommt immer: Sie haben doch den Hippokratischen Eid geleistet. Ja, habe ich. Wie können Sie also Menschen in den Tod begleiten. Gerade, weil ich ihn geleistet habe. Gesundheit ist verhandelbar, die Würde des menschlichen Lebens nicht. Wie Sie vielleicht wissen, hat man mich in jüngster Zeit ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt, ich wollte das nicht, die Medien können höchstens ein Mittel zum Zweck sein. Ich bin nicht eitel."

    Jeden Monat veröffentlicht der Sterbehilfe-Verein Dignitas auf seiner Internet-Seite ein "Zitat des Monats". Nietzsche, Kafka oder auch Hans Küng - lauter kluge Köpfe kommen da zu Wort. Das Zitate-Archiv wirkt sehr seriös, und sehr morbid. Vergeblich sucht man auf dieser Seite aber nach aktuellen Zahlen und einer Antwort auf die Frage, ob und welche Gewinne Dignitas mit lebensmüden Menschen macht. In einem Interview mit dem "Tagesspiegel" kündigte Vereins-Gründer Ludwig Minelli Ende März an, in "absehbarer Zeit" neue Zahlen vorzulegen. Doch normal Sterbliche suchen auf der Homepage vergeblich. Der letzte dort veröffentlichte Tätigkeitsbericht stammt aus dem Jahr 2004.

    Statt einer transparenten Buchführung möchte Dignitas zur "Qualitätssicherung" lieber eine so genannte "Feedback-Kultur" aufbauen. Deshalb beschloss der Verein vor drei Jahren die Einführung eines Rückmeldebogens für Angehörige. Wo andere Unternehmen fragen, Waren Sie mit dem Service zufrieden? - erkundigte sich Dignitas im Jahre 2006, was die Angehörigen während der FTB bewegt habe. FTB steht in der Auswertung des Rückmeldebogens für Freitodbegleitung. Die von Dignitas eingesetzten Sterbehelfer erhielten zwischen 2005 und 2006 ebenfalls einen Rückmeldebogen. Frage sechs betrifft die Behörden. In der Auswertung der Antworten heißt es:


    "Auffallend oft kommen Nennungen zu 'Polizei-Theater', perfiden Fragen und Sticheleien von Seiten der Behörden. Themen, die durch die Behörden immer wieder angedeutet werden, betreffen auch die Herkunft des NAP - Natrium-Pentobarbital - und das ärztliche Feststellen der Urteilsfähigkeit eines Mitglieds. Die Berichte eines Arztes wurden wegen Flüchtigkeitsfehlern bemängelt."

    Das Vorgehen der Schweizer Justiz ist klar festgelegt. Die Staatsanwaltschaft überprüft jeden Suizid, sei es, dass ihn ein Mensch alleine begeht, unter Mithilfe von Personen oder unter Mithilfe einer Organisation. Polizei, Justiz und Gerichtsmedizin erscheinen immer am Sterbeort. In einigen Fällen wird bis heute ermittelt - teilweise als Strafverfahren.

    Ermittlungen laufen auch gegen Mitarbeiter von Dignitas. Das bestätigt Andreas Brunner, der Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich. Die Suizidfälle auf Parkplätzen, die Fälle mit den Heliumtüten, die sich Sterbewillige über den Kopf gezogen hatten - all das verursacht Andreas Brunner viel Arbeit. Der Oberstaatsanwalt fordert rechtliche Nachbesserungen:

    Zu viele Grauzonen: Oberstaatsanwalt Brunner über die geltende Rechtslage zur Sterbehilfe
    In einem Haus über der Zürcher Altstadt.

    "Ein privilegierter Arbeitsplatz."

    Eine Stadtvilla. Der Florhof.

    "Der beste Arbeitsplatz, den der Kanton bieten kann. Vom Hause her."

    Erbaut um 1750.

    "Ich bin jetzt seit vier Jahren im Amt, arbeite aber in der Strafrechtspflege seit 30 Jahren."

    Prof. Ferdinand Sauerbruch, der bedeutende Chirurg, hat in seiner Zürcher Zeit in den zehner Jahren des 20.Jahrhunderts in dieser Villa gewohnt. Dr. Andreas Brunner ist nicht verheiratet.

    "Kinder? Ja."

    Das heißt geschieden.

    "Geschieden."

    Schwarze Hose, schwarzer Rollkragenpullover, schwarze Slipper, graues, leicht wirres Haar, Brille, in der Hand. Brunner raucht - aber wie.
    Sein juristisches Spezialgebiet?

    "Mich interessieren am meisten alle Belange im Bereich der jungen Menschen, insbesondere natürlich die Opfer, und der Alten. Also dort, wo der Mensch eigentlich schwach ist."

    Darum die Verbindung zur Sterbehilfe. Brunner ist Zürcher.

    "Das bin ich."

    Zur Sache: In wie vielen Fällen ermittelt er?

    "Och, das sind einige, genaue Zahlen nenne ich nicht."

    Bei Dignitas werden die Suizide in den meisten Fällen filmisch dokumentiert. Freiwillig. Um den Straftatbestand der selbstsüchtigen Beihilfe zum Suizid oder ein Tötungsdelikt auszuschließen.

    "Es gibt noch einen Bereich mit Vorschriften, das ist der Bereich der Ärzte, die das Rezept für das Natrium-Pentobarbital, also das tödliche, also das tödliche Barbiturat ausstellen."

    Einigen Ärzten ist die Approbation entzogen worden.

    "Von Fällen aus Zürich wurde vier Ärzten im Verlaufe der letzten Jahre die Approbation entzogen, das ist richtig. Weil sie die Fälle nicht hinreichend überprüft haben."

    Übersetzt: Weil diese Ärzte einigen Sterbewilligen, die mit Dignitas starben, das einzunehmende tödliche Mittel zu flüchtig und zu leichthin verschrieben hatten - ohne intensivere Prüfung des Antriebs Sterben zu wollen, ohne gründliche und umfassende Untersuchung des Krankheitszustandes der Betreffenden.

    Mit den vier Helium-Fällen vom Februar 2008 wurde zudem ein juristisch völlig neues Kapitel eröffnet: Dignitas und Minelli umgingen die ärztliche Rezepturpflicht, ja, Minelli schaltete die ärztliche Kontrollinstanz sowie den Arzt als ethische Legitimationsprüfung quasi aus. Auch diese vier Helium-Fälle dreier Deutscher und eines Franzosen wurden als Videofilme dokumentiert - von der Polizei am Sterbeort im Beisein der Sterbehelfer sicher gestellt - sie liegen Brunner vor.

    "Die habe ich gesehen, ja."

    Eine kleine Pause entsteht.

    "Also man muss sagen, in der Schweiz hat ja Wellen geworfen einerseits die Geschichte mit den Parkplätzen, das mag ethisch und moralisch fraglich sein, ist aber strafrechtlich keineswegs relevant. Etwas ähnliches gilt auch für die Anwendung von Helium, wobei da, das muss man sagen, ist es für die Leute, die dann ermitteln müssen, nicht leicht, sehr schwierig, weil das geht über längere Zeit, das geht zwischen zehn, 20, 30, 40 Minuten, und während dieser Zeit, wiewohl diese Menschen bewusstlos sind, bewegen sie sich noch, krächzen, zucken. Wir haben dann überprüft, gerade gestützt auf das Verhalten der sterbewilligen Personen, ob allenfalls ein grausamer Tod, also ein Tod mit Leiden gegeben ist, das lässt sich aber wissenschaftlich weder in die eine noch in die andere Richtung beantworten. Es ist auch nicht unüblich, dass bei verschiedenen natürlichen Todesfällen die Leute noch sich bewegen, krächzen, die Augen offen haben, wieder zu haben, also das muss, so sagen mir die Gerichtsmediziner und Mediziner, auch möglich sein."

    Die anwesenden Sterbehelfer wurden, wie andere Anwesende ebenfalls, protokollarisch befragt.

    " Wir ermitteln gegen verschiedene Mitarbeitende von Dignitas."

    Eingeleitet nach Strafanzeigen von Dritten, nach Sachverhalten, die durch die Zeitungen publik wurden und nach Vorfällen, die die Justiz selbst gesehen beziehungsweise gehört hat. Kann er Namen nennen?

    "Namen nenne ich nicht."

    Inklusive Dignitas-Gründer und -Geschäftsführer Ludwig A. Minelli?

    "Ich nenne keine Namen."

    Welchen Glaubens ist Brunner?

    "Das spielt ja wohl keine Rolle. Ich bin überzeugter Agnostiker."

    Und wie steht er zur Sterbehilfe?

    "Ich selbst bin der Ansicht dass, das ist aber eine persönliche ethische Sicht, dass Suizidhilfe, organisierte Suizidhilfe eine Option am Ende des Lebens sein kann. Es gibt verschiedene: Pflege, Palliativ-Pflege, Medizin und auch Suizidhilfe, und da soll jeder Mensch wählen können. Was sichergestellt werden muss ist, dass ein Mensch, der die Suizidhilfe in Anspruch nehmen will, fundiert, autonom, konstant, diesen Suizidwunsch hat. Also dass er nicht in einer momentanen, ich sag es jetzt salopp, Depression, in einem psychischen Tief sich zum Suizid entscheidet, und der auch durchgeführt wird."

    Wann und wie die von ihm und seinen Mitarbeitern untersuchten Fälle abgeschlossen sein werden.

    "Da kann und will ich nichts dazu sagen."

    Fest steht für den Leitenden Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich Andreas Brunner allerdings eines: Die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe muss sich ändern:

    "Das Interesse müsste ganz klar sein, dass in verschiedenen Bereichen, die ich gleich nennen werde, gesetzlich eine Art Minimalstandards festgelegt werden müssen. Das betrifft einerseits die Organisation, die muss transparent, offen, insbesondere auch alle finanziellen Dinge, offen gelegt sein, also nicht nur die Beiträge, auch Schenkungen et cetera, dann geht es im Wesentlichen um die Auswahl, Instruktion und Supervision der beteiligten Suizidhelfer und -helferinnen wie auch der Ärzte, die Rezepte für das Natriumpentobarbital erstellen. Und dann braucht es noch gewisse Minimalstandards für die einzelnen Fälle oder Fallgruppen, ich denke an psychisch Kranke, ich denke an leicht demente Personen, die aber noch urteilsfähig sind, und so gibt es verschiedene Punkte, die da noch zu regeln wären."

    Über Sterbehilfe denkt und urteilt jede Nation anders in Europa. Griechenland und Polen sprechen von einer Beleidigung Gottes, während die Niederlande 2002 weltweit das erste Land waren, das aktive Sterbehilfe erlaubte. Die deutsche Rechtsprechung verbietet aktive Sterbehilfe hingegen, obwohl zwei Drittel der Befragten sich in Umfragen dafür aussprechen. Immer mehr Menschen wollen zudem selbst entscheiden über lebenserhaltende Maßnahmen und unterschreiben deshalb eine Patientenverfügung. Wie rechtswirksam sie ist, bleibt jedoch unklar, denn die Parteien im Bundestag konnten sich vor der Sommerpause auf kein neues Gesetz einigen. Derweil will die Schweizer Regierung ihre gesetzlichen Regeln zur Sterbehilfe nun überprüfen - das meldet der Evangelische Pressedienst. Nach zunehmender Kritik an der organisierten Beihilfe zum Suizid habe die Bundesverwaltung in Bern diese Woche bestätigt, dass man die bisherige liberale Linie überdenke.

    Christina Egerszegi ist Vertreterin des Kantons Aargau im Ständerat, der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments. Egerszegi ist Mitglied der Schweizer Liberalen, der Freisinnigen. Drei Mal hat sie in den vergangenen Jahren versucht, eine Gesetzes-Reform zur Sterbehilfe einzuleiten. Anlass war eine Wohnung in ihrem Kanton, die von Dignitas angemietet worden war. Vor einem Jahr hatte Christiana Egerszegi eine seltsame Begegnung mit Dignitas-Gründer Ludwig Minelli.

    Die Abgeordnete Christina Egerszegi kämpft gegen kommerzialisierte Sterbehilfe
    In einem Tagungsraum neben dem Ständerat, der kleinen Kammer.

    "Ich bin froh, dass die Sonne wieder zurückgekommen ist."

    Christina Egerszegi-Obrist kommt aus Mellingen, in der Nähe Zürichs.

    "Ich bin vor zwei Tagen 60 geworden."

    Die Aargauerin, früher Sprachlehrerin für französisch und italienisch, ist seit vier Jahren verwitwet. Ihr Mann war es, der den ungarischen Teil des Nachnamens mit brachte.

    "Den habe ich mir eben mit viel Liebe angeheiratet. Und habe gelernt, dass es eigentlich eine wunderschöne Sache ist, wenn man Kulturen zueinander bringt."

    Weites Kleid, elegant, Umhang, dunkles Haar, dezenter, feiner Silberschmuck, sie bezeichnet sich als bürgerliche Feministin. Dieser Ort im Aargau, in dem Minelli beziehungsweise Dignitas eine Wohnung hatte, war Reinach, Bezirk Kulm.

    "Ja, das war seine erste Wohnung außerhalb von Zürich."

    Vor etwa acht Jahren.

    "Es darf nicht zu einem lukrativen Geschäft werden."

    Angenommen, die Kosten für den Freitod bei Ludwig A. Minelli respektive Dignitas beliefen sich tatsächlich auf 7000 Euro.

    "Das kann ja nicht sein, also das, ich muss sagen, dieser Betrag wird ja immer wieder, je nach Patient, wird verschieden gehandelt, und das ist eben eine der Forderungen, die ich absolut habe, dass hier nicht verdient werden kann. Entweder hat er rein geschäftliche Interessen."

    Minelli, der Dignitas-Chef.

    "Oder dann liegt es in seinem Charakter, gewisse Grenzen zu überschreiten und zu provozieren."

    Christina Egerszegi-Obrist ist ihm heute im Bundeshaus begegnet.

    "Ja, ich habe ihn im Gang gesehen und habe gedacht, dass Sie mit ihm auch ein Gespräch führen werden."

    Sie weiß nicht, warum er heute hier war.

    "Nein!"

    Aber sie hatte ein Erlebnis mit diesem Mann.

    "Ja, ich war im letzten Jahr die Präsidentin der Bundesversammlung, das wechselt bei uns in jedem Jahr, und es war kurz nachdem ich einen weiteren Vorstoß eingereicht habe, kam Herr Minelli in das Bundeshaus und wollte mich sprechen. Ich konnte mich aber und wollte mich aber auch nicht frei machen, und der Parlamentsbote kam und hat mir zum wiederholten mal gesagt, was er sagen solle, Herr Minelli möchte mich dringend sprechen, und ich habe so leicht doppeldeutig gesagt, er solle ihm sagen, ich sei noch nicht bereit dazu, ich habe keine Zeit. Und eine Stunde später hatten wir eine Kollegin im Ratssaal, die einen Herzstillstand hatte, die glücklicher Weise nach fünf Minuten wieder in das Leben zurück geholt werden konnte, im Nachhinein hat mich das auch schon beschäftigt, ich bin kein abergläubischer Mensch, aber ich hatte doch das Gefühl, dass dieser Mensch dieses Thema unmittelbar in das Parlament gezogen hat, dieses Zusammenfallen dieser Tatsachen, das war beeindruckend."

    Dignitas ist ein Verein. Und ein Verein ist vor dem Gesetz die geringste Person.

    "Das Label Verein gibt ihm keinen Freipass, aber solange man nicht weiß, wie viel Geld da verdient wird. Auf der anderen Seite haben wir noch ein anderes Problem, das sind die Rekrutierungen im Ausland. Was sicher auch nicht einfach zu beantworten ist. Der Sterbetourismus wirft schon Fragen auf, weil wir da eine Verantwortung übernehmen, wir wissen ja nicht, aus welchen Gründen diese Leute kommen. Werden sie gedrängt? Werden sie genötigt?"

    Bis 2009, glaubt Christina Egerszegi-Obrist, seien die Rechtsgrundlagen in Sachen Sterbehilfe verändert.

    "Die Bevölkerung, die akzeptiert nicht, dass Leute aus Deutschland in die Schweiz kommen und auf einem Parkplatz praktisch ins Jenseits befördert werden. Und das hat wirklich die Akzeptanz auf einen Tiefpunkt gebracht von dieser Organisation."


    "Eva prüft Alices klaren Verstand"

    Eva "Gustav möchte, dass ich in einem Gespräch kläre, ob Sie Ihren Entschluss bei klarem Verstand getroffen haben. Können Sie etwas über Ihre religiöse Ausrichtung erzählen."

    Alice "Ich mag Heiligenbilder, Madonnenkitsch, goldene Buddhas, ich besitze zwei, als Räucherstäbchenhalter. Als ich jünger war, habe ich mir etwas auf meine spirituelle Ader eingebildet. Mag die Mitternachtsmesse an Weihnachten, wer mag die nicht. Verstehe, vom Kopf her meine ich, dass man die Bilder aus den Kirchen gerissen hat, in der Reformation. Reicht das."

    Eva "Sie haben nicht Eindruck, in irgendeiner Weise auserwählt, erkoren zu sein."

    Alice "Ich bin Durchschnitt, wie gesagt."

    Eva" Ein Wort zu Ihrer politischen Haltung."

    Alice" Ich bin eine Wechselwählerin. Einmal rechts, einmal links. Das finde ich gerecht. Jeder soll einmal zum Zug kommen."

    Eva" Wenn Sie nun Ihr Leben betrachten. Welches war der wichtigste, der entscheidende Augenblick."

    Alice" Der Tag, an dem ich meine Diagnose erhielt. Als feststand, dass mir in diesem Leben nicht zu helfen ist. Da fühlte ich mich den anderen Menschen voraus. Uns ist ja allen nicht zu helfen."

    Eva" Ihrer Ansicht nach ist die Menschheit als Gesamtheit verloren."

    Alice" Es gab vor einigen Jahren diesen rumänischen Ökonomen, der ein vollkommen neues Wirtschaftsmodell etablierte. Die Bisherigen gingen davon aus, dass sich alles in einem Kreislauf bewegt. Und dieser Rumäne, nun er hat herausgefunden: Es gibt keinen Kreislauf, nur eine schöne gerade Linie zum Untergang hin."

    Eva" Was wollen Sie damit sagen."

    Alice" Eva. Mädchen. Ich bin vollkommen klar im Kopf. Ich werde am nächsten Mittwoch das Mittel einnehmen und mir einen Plastiksack über den Kopf ziehen. Und Gustav Strom wird dabei sein. Sagen Sie das Ihrem Vorbild. Ihrem großen Bruder. Ihrem Gustav."

    Palliare bedeutet im Lateinischen "mit dem Mantel bedecken" oder "lindern". Die Gegner der Sterbehilfe fordern seit langem einen Ausbau der so genannten Palliativ-, also der schmerzlindernden Medizin. Doch sie kostet Geld und Personal. Beides fehlt meistens in deutschen Pflegeeinrichtungen, und erst recht, wenn ein Kranker zuhause versorgt wird. In der Schweiz sind die Wartezeiten für einen Heimplatz ebenso so lang wie in Deutschland.

    Ein weiterer Grund dafür ist die heutige Gesellschafts- und Familienstruktur. Sie macht es den meisten Angehörigen unmöglich, ihre Partner, Eltern oder Großeltern alleine zu pflegen. Selbst in den Schweizer Bergregionen kommt das nur noch selten vor. Andererseits ist der ambulante Pflegebereich in der Schweiz sehr gut ausgebaut und wird vom Staat subventioniert.


    Das Lighthouse - übersetzt Leuchtturm - ist ein mehrstöckiges, einhundert Jahre altes Wohnhaus mit ehemals acht Mietparteien im gediegenen Stadtteil Zürich-Hottingen. Vor 15 Jahren wurde das Gebäude umgebaut. zu einem Pflegeheim und Hospiz in einem. Wer hierher kommt, soll sich zu Hause fühlen.

    Das Lighthouse - Pflegeheim und Hospiz in einem
    Wir stehen vor der so genannten Ritualecke des Hauses. Ein Mobile mit den Initialen der Bewohner auf kleinen Pappschnipseln, und für jeden ein Federchen. Stirbt jemand, kommt beides in ein Glas. Drei Mal im Jahr binden alle Mitarbeiter die Federchen der Verstorbenen an einen Luftballon, um ihn dann fliegen zu lassen.

    "Ja, auf die Dekoration legen wir besonderen Wert. Das ist so die Verwaltungs- und Büroabteilung, wie eine Wohnung für uns, hier oben ist das Arztbüro, die Seelsorge, Sozialarbeiterin, Pflegedienstleiterin und ich als Hospizleiterin."

    Erika Hüsler, Luzernerin, 40 Jahre alt, seit zwei Jahren hier, vorher Leiterin eines Heimes für langzeitpsychisch Erkrankte, Sozialpädagogin und Betriebswirtschaftlerin, groß, schlank, sportlich, kurzes blondes Haar.

    Sie hat sich ihren Swopper, diesen ergonomischen Bürostuhl, vom Schreib- an den runden Besprechungstisch gezogen. Das Lighthouse, Erika Hüsler:

    "Zurzeit haben wir zehn Bewohner im Haus, das ist auch so eine durchschnittliche Belegung, die wir anstreben."

    Sie könnten mehr nehmen, viel mehr.

    "Wir haben ja auch mehr Zimmer, einfach von der Betreuungsstruktur ist das eine Zahl, bei der wir wissen, dass wir hier eine gute qualitative Betreuung anbieten können."

    Mit 55 Mitarbeitern in Teilzeit und 30 Freiwilligen. Paradiesische Pflegezustände.

    Doch es geht auch anders, denn auch in der Schweiz gibt es gute Gründe, Grauen vor einem Lebensende in einem Heim zu haben:

    "Es würde auch anders gehen, wie es dann geht, das möchte ich nicht beurteilen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie in anderen Institutionen Menschen gepflegt werden und keine Zeit dafür vorhanden ist, also ich möchte selber nicht so gepflegt werden."

    Das Lighthouse, vor zwölf Jahren komplett renoviert, ausgestattet ausschließlich mit Einzelzimmern, ärztlicher Betreuung rund um die Uhr - das Lighthouse als Ausnahme.

    "Ja, ich glaube, wir sind mit zwei, drei anderen eine sehr große Ausnahme, oder es ist dann eben privat finanziert und der Leistungsempfänger hat genügend Geld, sich das leisten zu können."

    250 Franken, etwa 170 Euro pro Tag kostet die Pflege hier. Abgesehen von privaten Einrichtungen ist das vergleichbar mit anderen Heimen. Zusätzlich der durch Santé Suisse, dem Verband der Schweizer Krankenkassen, festgelegten Pflegekosten in vier Stufen - 40 bis 82 Franken, das sind 26 bis 54 Euro pro Tag.

    Die Pflegebedürftigen im Lighthouse sind in der Regel unvermögend.

    "Dann stellen wir mit den Bewohnern einen Antrag, dass die Gemeinde, das heißt das Sozialamt, die Kosten übernimmt."

    Und das klappt.

    "Das klappt."

    Die Menschen, die hierher kommen, haben manchmal noch Wochen, manchmal noch mehrere Monate zu leben. Selten Jahre. Sterbehilfe lehnt das Lighthouse ab.

    Ilona Schmidt, die Pflegedienstleiterin, 35. Sie ist in Erika Hüslers Büro gekommen:

    "Das wird bei uns nicht durchgeführt."

    Doch auch der Aufenthalt im Lighthouse hat nach langer Krankheitsgeschichte und ohne Aussicht auf Heilung nur ein Ergebnis: den Tod. Mit Hilfe der Palliativpflege, der multidisziplinären - Schmerz- und Symptombehandlung, ärztliche und seelsorgerische Betreuung -, und die schließt die geduldete Verweigerung der Nahrungsaufnahme, sowohl der festen wie der flüssigen, mit ein. Ilona Schmidt:

    "Ich finde, es ist ganz wichtig, dass man versucht, die Bereiche Palliativ-Care, Sterbehilfe oder auch die Spitzenmedizin nicht so direkt zu vergleichen, das sind Wahlmöglichkeiten, die eine betroffene Person hat, Dehydrieren ist sicher ein Thema, das bei uns auch aktuell ist, wenn eine betroffene Person sagt, ich möchte keine Flüssigkeit mehr bekommen, wird das selbstverständlich auch gewährleistet. Mir ist wichtig zu sagen, es ist eine weitere Möglichkeit, einen letzten Lebensabschnitt zu begehen. Wir können ihn entsprechend beraten, die meisten Ängste, die die Leute haben, ersticken oder eben das Verhungern, das Verdursten, das sind solche Urängste, die vorhanden sind, wenn eine Person einen Lebensabschnitt begeht, und diese Ängste möchten wir begleiten, dass die nicht mehr vorhanden sind."

    Niemand derer, die demnächst sterben werden, ist zu sprechen. Sie sollen geschützt werden, behütet, beschirmt. Das gebietet das Taktgefühl und gehört mit zum Konzept.

    Es gibt einen Kreativraum, ein Atelier, und einen speziellen Raum, den möchten Erika Hüsler und Ilona Schmidt gern noch zeigen:

    "Wir sind jetzt im Raum der Stille, das ist ein Raum, der befindet sich im ersten Stock, dieser Raum ist nicht mit sehr vielen Möbeln ausgerüstet, dieser Raum dient dazu, sich zurückziehen zu können, Gedanken fließen lassen zu können, meditative Gedanken. Eine, eine kleine Oase im hektischen Betrieb."

    Eine Oase für alle, für das Personal, die Bewohner und für deren Besucher. Ein Kaktus mit grünen Blättern, roter Blüte und dicken Blütenstamm, zwei Kissen, der Boden beziehungsweise der Teppich braun, die Wände weiß.

    "So bekommt man ein Raumgefühl. Und der braune Teppich symbolisiert auch die Erde, also dass man sich auch hier geerdet fühlen kann und nicht nur in Hemisphären schwebt. Es muss ein Bodenpunkt geben, einen Erdpunkt kann man hier also finden, das ist der Hintergedanke dieser Einrichtung."

    Kristalllampe, ein Bild, 1,50 mal 1,20, Wasser vielleicht auf diesem abstrakten Bild, und eine Schale. Eine Klangschale. Ilona Schmidt:

    "Wenn ein Bewohner, eine Bewohnerin stirbt, geht das gesamte Personal, die anwesend sind, an diesem Tag, sich in das Zimmer verabschieden, die Klangschale kann genutzt werden, um das Ritual zu beginnen, es wird dann ein Gedicht vorgelesen, man teilt Gedanken und Erlebnisse mit dem Verstorbenen, und dann verlässt man auch wieder gemeinsam das Zimmer, nachdem die Klangschale wieder angeschlagen wurde."

    "Soll ich mal?"

    Das Geschäft mit dem Tod: Das waren Gesichter Europas mit Reportagen von Knut Benzner über die Sterbehilfe in der Schweiz. Die Literaturpassagen wurden gelesen von Axel Gottschick. Wir entnahmen sie dem Theaterstück "Alices Reise in die Schweiz" von Lukas Bärfuss, erschienen im Wallstein Verlag. Dank geht an die Kollegen in Ton und Technik. Redakteurin am Mikrofon war Barbara Schmidt-Mattern.