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Das Justizministerium und die Schatten der NS-Zeit

Seit wenigen Jahren erst beschäftigen Wissenschaftler sich mit den Bundesministerien und deren Umgang mit der Nazi-Vergangenheit. Im Jahr 2010 hatte eine unabhängige Historikerkommission das Auswärtige Amt sowie den Auswärtigen Dienst vor und nach 1945 unter die Lupe genommen. Nun geraten die Juristen in den Blickpunkt von Wissenschaft und Öffentlichkeit. In Berlin fand in der vergangenen Woche eine erste Tagung statt.

Von Isabel Fannrich-Lautenschläger |
    Die gesamten Personalakten des Bundesministeriums der Justiz aus der Zeit von 1949 bis heute lagern im Keller des Gebäudes in der Berliner Mohrenstraße. Bislang waren sie für die Forschung unzugänglich.

    Nun aber soll die "Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit" in den kommenden Jahren systematisch diese Akten erforschen. Und dabei die Kontinuitäten und Brüche aufdecken zwischen dem Reichsjustizministerium aus der Zeit vor 1945 und dem nachfolgenden Bundesjustizministerium. Dabei sind die 50er- und 60er-Jahre von besonderem Interesse - die junge Bundesrepublik, in der das Ministerium in einem Bonner Schloss lag, der Rosenburg. Der Potsdamer Zeithistoriker Manfred Görtemaker, einer von nur zwei Köpfen der Kommission:

    "Uns geht es eigentlich darum, die Struktur insgesamt offen zu legen. Das heißt, wir gehen aus von den Organigrammen, von der genauen Übersicht der Mitarbeiter des Amtes. Wir werden uns dann im Einzelnen die Personalakten ansehen und dann schauen, wie hoch der Grad der Belastung tatsächlich war."

    Denn über die Weiter- oder Wiederbeschäftigung nicht nur von früheren NS-Richtern und -Staatsanwälten, sondern auch von nationalsozialistisch belastetem Ministerial-Personal gibt es bislang keine genauen Zahlen - aber Vermutungen und Hinweise:

    "Das schwankt natürlich im Laufe der Jahrzehnte sehr stark. Die Zahlen, die sind am Anfang durchaus beträchtlich, und sie nehmen dann in dem Maße, in dem auch eine Verjüngung stattfindet, ab. Im Moment besteht der Eindruck, dass die Zahl der Belasteten in Führungspositionen etwa Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre am Höchsten war und dort dann tatsächlich also bis zu 50 Prozent oder darüber lag - in den Führungsetagen des BMJ."

    So konnte die Kommission auf ihrer ersten Tagung über "Die Rosenburg" noch keine Ergebnisse vorstellen. Vielmehr trugen die eingeladenen Experten den bisherigen Forschungsstand zusammen und formulierten die offenen Fragen.

    Der Frankfurter Rechtsphilosoph Joachim Rückert stellte eine laufende Untersuchung vor überbelastete Mitarbeiter im höheren Dienst des Ministeriums, die er aus der bisherigen Literatur zusammen getragen hat.

    Denn einzelne Fälle sind schon lange bekannt - ob aus einer studentischen Ausstellung über "Ungesühnte Nazijustiz" von 1959, aus wissenschaftlichen Untersuchungen oder dem DDR-"Braunbuch" von 1965 über Naziverbrecher in hohen Positionen in der Bundesrepublik.

    Rückert vollzog die Karrieren jener nach, die 1933 zwischen 23 und 33 Jahre alt waren und in den 50er-, 60er-Jahren ihren beruflichen Höhepunkt erreichten. Das Ergebnis bezeichnet der Rechtshistoriker als niederschmetternd. Bereits 1950 habe einer von vier Abteilungsleitern "NS-Gepäck" getragen, wie er es formuliert, und von den Referenten 21 Prozent.

    "1959, neun Jahre später, rund 33 Prozent auf den Leitungsebenen, überall ein Drittel oder mehr. Der Höhepunkt liegt im Ganzen schon in diesem Jahr, aber bei den Abteilungsleitern erst 1966 - alle vier sind nun Braunbuchjuristen. Und ebenso die Hälfte der zehn Unterabteilungsleiter - niederschmetternd."

    Die sogenannte Renazifizierung oder Restauration habe jenen Männern weiter geholfen, die schon von den Nazis als "Einser-Juristen" gefördert worden waren. Männer mit einem doppelten Persilschein. Vor Kriegsende wurden sie von den Nazis als systemtreu gelobt, danach wegen ihrer Distanz zum Nazi-Terror.

    Einer von ihnen war Eduard Dreher, ein Name, der auf der Tagung häufig fiel:

    "Hat Dreher gedreht? Mit diesem einprägsamen Wortspiel wird die wohl bekannteste Causa im Bundesministerium der Justiz in diesem Kontext angesprochen. Der Fall Eduard Dreher."

    Sagt der Marburger Strafrechtsprofessor Christoph Safferling, der zweite Kopf der Kommission.

    Der Jurist Eduard Dreher hatte bereits unter den Nationalsozialisten Karriere gemacht und als Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck die Todesstrafe verhängt - für Bagatell-Delikte. Im Jahr 1968 war er als einflussreicher Strafrechtler mit verantwortlich für das folgenreiche Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitsgesetz:

    "In dessen Artikel 167 fand sich eine unscheinbare Änderung von Paragraf 50 Strafgesetzbuch. In der Folge führte diese Veränderung alllerdings zur Verjährung der Mordgehilfenschaft und damit de facto zur Amnestie, zu einer kalten Amnestie von NS-Tätern."

    Mit Urteil vom 20. Mai 1969 stellte der Berliner Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verjährung fest. Gab es hier Seilschaften?, fragt Safferling. Waren doch von den fünf Mitgliedern des Senates vier in der NS-Zeit als Richter tätig.

    Deshalb will die Kommission genauer erforschen, wie ehemalige Nazis an Gesetzen mitwirkten, um sich gegenseitig zu schützen - etwa an den Amnestiegesetzen von 1949 und 54. Christoph Safferling:

    "In erster Hinsicht: Wie geht man mit den verurteilten Tätern um? Werden die amnestiert? Werden die früher aus den Gefängnissen entlassen? Wenn ja warum? Zweiter Punkt: Wie wird die Verfolgung von NS-Tätern behandelt, die noch nicht verfolgt worden sind? Und da gibt es gewisse Anzeichen, dass vom Bundesjustizministerium hier Tatbestände gesetzt worden sind, die eher eine Verfolgung von Tätern verhindert haben."

    Personelle Kontinuitäten haben die inhaltliche Arbeit beeinflusst: Auch die Gesetze selber will die Kommission deshalb unter die Lupe nehmen. Welches nationalsozialistische Gedankengut fand sich im Familienrecht noch in den Anfängen der Bundesrepublik? Oder wie wurde mit dem nach 1945 weiterhin gültigen Strafgesetzbuch umgegangen? Bis heute, so hieß es auf der Tagung, gebe es darin eindeutige nationalsozialistische Bezüge.

    Manfred Görtemaker erwartet - wie bei der Aufarbeitung im Auswärtigen Amt - große Debatten:

    "Denn das ist kein unproblematischer Bereich. Aber das jetzt wirklich in Angriff zu nehmen, um da mehr Transparenz hineinzubringen, das erfordert eben durchaus auch einigen Mut, und manche würden das möglicherweise auch als Nestbeschmutzung auffassen und haben deswegen auch Bedenken, da vielleicht Akteneinsicht zu gewähren."