Die Bundesrepublik Deutschland war noch nicht gegründet, da formierten sich schon ihre Feinde. Es gab verschiedene Gruppierungen, die am äußersten rechten Rand des politischen Spektrums operierten, von der Deutschen Konservativen Partei-Deutsche Rechtspartei bis zur "Gemeinschaft unabhängiger Deutscher". Auch eine Nationaldemokratische Partei gab es. Sie nannte sich damals nicht NPD, sondern NDP. Am 2. Oktober 1949 schied der dezidiert nationalsozialistische Flügel aus diesen verschiedenen Gruppierungen aus und seine Mitglieder gründeten noch am selben Tag die Sozialistische Reichspartei (SRP). Vorsitzender wurde der Geschichtslehrer Fritz Dorls, Mitglied der NSDAP seit 1929. Aber der entscheidende Mann in der neuen Partei war nicht Dorls, sondern Otto Ernst Remer.
Remer war 1944 Kommandeur beim Wachbataillon "Großdeutschland" gewesen. Am 20. Juli 1944 sollte das Wachbataillon nach der Vorstellung des Berliner Stadtkommandanten Generalleutnant Paul von Hase das Regierungsviertel abriegeln und führende Repräsentanten des NS-Regimes verhaften. Doch als Remer sich telefonisch davon überzeugt hatte, dass Hitler das Attentat in der Wolfsschanze überlebt hatte, führte er dessen Auftrag aus, den Umsturzversuch niederzuschlagen. Remer verhaftete seinen Vorgesetzten Paul von Hase, der wenig später hingerichtet wurde, und wurde zur Belohnung zum Oberst befördert. Im Januar 1945, als er gerade einmal 32 Jahre alt war, wurde er Generalmajor und war damit einer der jüngsten Wehrmachtsgeneräle überhaupt.
Otto Ernst Remer wurde rasch zum wichtigsten Agitator der SRP. Als die Partei im Frühjahr 1951 bei den Landtagswahlen in Niedersachsen antrat, hieß es in einem Bericht des Presseamtes der Bundesregierung:
"Wo Regierungssprecher vor 20 oder 30 Besuchern reden, stellen sich bei SRP-Kundgebungen 1.000 Zuhörer ein. Man hat das Gefühl, dass die SRP die einzige Partei ist, die heute in den kleineren Städten Niedersachsens und auf dem flachen Land ihre Versammlungslokale zu füllen versteht."
Den schneidigen General Remer kannte selbst auf dem Dorf fast jeder, er brachte die Massen in Bewegung. Hitlers totalitäres Regime hatte große Teile Europas verheert, aber auch Deutschland selbst war innerlich wie äußerlich eine Trümmerwüste, Millionen von Vätern, Männern und Söhnen auf den Schlachtfeldern geblieben, ein großer Teil der in Jahrhunderten gewachsenen Städte zerstört, die künstlerische und die wissenschaftliche Elite marginalisiert, vertrieben oder ermordet. Inzwischen waren die Trümmer beiseite geräumt, aber die geistige Mitte des Lebens blieb verloren. Ein Rattenfänger wie Remer, der gegen die bundesdeutsche Demokratie hetzte, was das Zeug hielt, fand deshalb mit seinen Naziparolen ein beachtliches Echo.
Remer brüstete sich damit, dass er sich am 20. Juli 1944 den "Eidbrechern" mutig in den Weg gestellt habe, gemeint waren die Attentäter, die die Gewissenspflicht zum Widerstand über den auf Hitler geleisteten Eid gestellt hatten. Remer verleumdete die Verschwörer, die angeblich aus dem Ausland bezahlt worden waren, und verstärkte so das negative Bild des deutschen Widerstands, das damals viele Deutsche ohnehin hatten. In den frühen Jahren der Bundesrepublik beurteilten bei Meinungsumfragen nur etwa 40 Prozent der Befragten das Attentat auf Hitler positiv. 30 Prozent hatten keine Meinung und 30 Prozent lehnten den Versuch, den Diktator zu töten, eindeutig ab. Bei der Gruppe der ehemaligen Berufssoldaten betrug der Anteil der negativen Stimmen sogar 59 Prozent.
Die Vielen, die den Widerstand gegen das Hitler-Regime verurteilten, konnten sich nicht nur durch rechtsextreme Hetzer wie Remer ermutigt fühlen. Ihnen kam auch der Umstand entgegen, dass an den deutschen Gerichten noch zahlreiche NS-Juristen amtierten, die immer wieder höchst fragwürdige Urteile fällten. So sprach ein Gericht in Schleswig-Holstein im Februar 1950 einen Bundestagsabgeordneten der nationalkonservativen Deutschen Partei frei, obwohl er die Widerstandskämpfer als Vaterlandsverräter verleumdet hatte. Dieses Urteil wog umso schwerer, als die Deutsche Partei sogar der Regierung angehörte und im ersten Kabinett Adenauer zwei Minister stellte. Erst nach massiven Protesten wurde der Abgeordnete Hedler, der inzwischen zur SRP übergetreten war, vom Revisionsgericht zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Dieses Beispiel zeigt schon, dass das Parteienspektrum in jenen Jahren nach Rechts sehr weit offen war. Aber mit ihrer unverblümten Verherrlichung des Nationalsozialismus isolierte sich die SRP selbst gegenüber diesen anderen, sehr weit rechts stehenden Parteien. Das Parteiprogramm der SRP beruhte in wesentlichen Teilen auf dem Programm der NSDAP. Die "Treue zum Reich" war das oberste Gesetz für alle Parteimitglieder. Die Bundesrepublik Deutschland lehnte die SRP als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ab und beanspruchte für sich ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reiches. Mit dieser Pervertierung der Idee des Widerstandsrechts bewegte sich die SRP eindeutig außerhalb des von der Verfassung gesetzten Rahmens, was auch der Bundesregierung nicht verborgen bleiben konnte.
Doch die SRP zu verbieten, war trotz ihrer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit nicht so einfach. So gab es noch kein Bundesverfassungsgericht. Im Grundgesetz war es zwar vorgesehen, aber gerade erst per Gesetz konstituiert worden. Seine Arbeit nahm es erst im September 1951 auf. Gleichwohl drängte Bundesinnenminister Robert Lehr in der Kabinettssitzung vom 4. Mai 1951 auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens, aber mehr als eine Absichtserklärung kam nicht zustande.
Lehr war in der Weimarer Republik Mitglied der rechtskonservativen Deutschnationalen Volkspartei gewesen, aber er hatte das NS-Regime von Anfang an entschieden abgelehnt und war 1933 aus dem Staatsdienst entlassen worden. Er hatte dem Widerstandskreis um den späteren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold angehört. 1945 war er einer der Gründer der CDU gewesen. Robert Lehr konnte immerhin erreichen, dass die SRP durch die Bundesregierung für "staatsfeindlich" erklärt wurde und die ihr nachgeordneten Organisationen wie zum Beispiel die paramilitärische Ordnertruppe "Reichsfront" und die "Reichsjugend" verboten wurden.
Zwei Tage nach der Sitzung des Bundeskabinetts, am 6. Mai 1951, wurde der niedersächsische Landtag gewählt. Die SRP erreichte 11 Prozent der Stimmen und 16 Sitze, darunter vier Direktmandate. Das war ein beachtlicher Erfolg für die "Remer-Partei", wie sie im Volksmund genannt wurde. Die SPD, die in Niedersachsen den Ministerpräsidenten stellte, kam auf 33,7 Prozent. Die CDU hatte mit der rechten Deutschen Partei ein Wahlbündnis geschlossen, die "Niederdeutsche Union", die jedoch nur einen Stimmenanteil von 23,8 Prozent erreichte. Diese herbe Wahlniederlage signalisierte Adenauer, dass bei aller Rücksicht auf die ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, die ein wichtiges Wählerreservoir darstellten, eine Kurskorrektur notwendig war.
Angesichts ihres Wahlerfolges war die "Remer-Partei" schlagartig ein Thema für die ausländische Presse geworden, die dieses Wiederaufflammen des Nationalsozialismus mit großer Sorge beobachtete. Die Alliierten Hochkommissare, allen voran der Amerikaner John McCloy, machten dem Bundeskanzler ernste Vorhaltungen. Das "alte Nazi-Abenteuer" dürfe sich nicht wiederholen. Der Wunsch, mit den Deutschen zusammenzuarbeiten, "entweder durch Konsultationen oder durch direkte Hilfe", klang weniger nach einem Hilfsangebot als nach einer Interventionsdrohung.
Adenauer gab nun die Parole aus, die SRP müsse so schnell wie möglich verboten werden. Doch diese Initiative fand in der Bundesregierung ein geteiltes Echo. Bedenken hatten vor allem die Minister der Deutschen Partei und der FDP, insbesondere der freidemokratische Justizminister Thomas Dehler warf nach Kräften Sand ins Getriebe. Erst als die SRP am 7. Oktober 1951 bei den Landtagswahlen in Bremen mit 7,7 Prozent der Stimmen und acht von 100 Sitzen erneut einen beachtlichen Erfolg erzielte, kam das Verbotsthema erneut auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts. Und am 19. November wurde ein entsprechender Antrag an das inzwischen konstituierte Bundesverfassungsgericht beschlossen.
So lange hatte Bundesinnenminister Lehr nicht warten wollen. Im Vorfeld der Landtagswahl war er durch Niedersachsen gereist. Was er dort erlebte, schockierte ihn zutiefst. Remer tönte auf Wahlkundgebungen der SRP:
"Wenn man schon bereit ist, Hochverrat zu begehen, dann bleibt die Frage offen, ob nicht in sehr vielen Fällen dieser Hochverrat gleich Landesverrat ist. Diese Verschwörer sind zum Teil in starkem Maße Landesverräter gewesen, die vom Ausland bezahlt wurden. Sie können Gift darauf nehmen, diese Landesverräter werden eines Tages vor einem deutschen Gericht sich zu verantworten haben."
Dass war ganz besonders infam, wenn man bedenkt, wie viele der Widerstandskämpfer vor dem sogenannten "Volksgerichtshof" gestanden hatten und unter dem Vorsitz des für seinen Jähzorn berüchtigten Roland Freisler zum Tode verurteilt worden waren. Der konservative Minister Lehr war ein Mann von altmodischen Ehrbegriffen. Als er nach Bonn zurückfuhr, war er entschlossen, dem Treiben der – wie er sie nannte - "rechtsradikalen Strolche" ein Ende zu setzen.
Um sich nicht weiter mit dem unwilligen Dehler herumärgern zu müssen, griff Lehr zu einer List. Er setzte nicht länger darauf, dass die Bundesregierung handelte. Als ehemaliger Angehöriger des Widerstands fühlte er sich durch Remers Tiraden persönlich beleidigt und verklagte ihn als Privatmann. Trotz der Prominenz des Klägers Robert Lehr fand sich wie schon in einer Reihe von vergleichbaren Fällen auch diesmal ein Staatsanwalt, dem so viel brauner Korpsgeist in den Knochen steckte, dass er alles daran setzte, die Sache ins Leere laufen zu lassen. Oberstaatsanwalt Erich Günther Topf teilte Lehr mit, er möge seine Strafanzeige zurückziehen, da "keine Aussichten auf sicheren Erfolg" bestünden. Topf war überdies so unverfroren zu bezweifeln, dass Lehr dem Widerstand überhaupt angehört hatte.
Topf war nicht nur Mitglied der NSDAP, sondern auch Rottenführer der SA gewesen. Seit dem 1. März 1949 war er als Oberstaatsanwalt in Braunschweig tätig, obwohl das britische Zonal Office of the Legal Adviser zunächst "außerordentliche Bedenken" dagegen erhoben hatte und die Auffassung vertrat, dass gerade in Braunschweig angesichts der dort herrschenden höchst unbefriedigenden Zustände ein energischer Oberstaatsanwalt mit einwandfreiem politischem Hintergrund nötig sei. Etwa ein Drittel aller Positionen an Gerichten waren damals mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern besetzt. Im Protokoll einer internen Besprechung im Justizministerium hieß es:
"Die personelle Besetzung der Gerichte im Jahre 1949 (bietet) äußerlich im wesentlichen genau das gleiche Bild wie im Jahr 1945 vor dem Zusammenbruch."
Topf konnte seinen Posten dennoch antreten, nachdem verschiedene deutsche Stellen zu seinen Gunsten interveniert hatten. Er versuchte als treuer Nationalsozialist Unheil von seinen Gesinnungsfreunden abzuwehren. Bei einem Verfahren gegen drei Braunschweiger Sonderrichter, die im Dritten Reich ungerechtfertigte Todesurteile ausgesprochen hatten, weigerte er sich, Anklage zu erheben mit der Begründung, den Sonderrichtern könne keine Rechtsbeugung nachgewiesen werden. Aber im Fall Remer ging Topfs Strategie nicht auf, denn das niedersächsische Justizministerium hatte die Anweisung erteilt, über alle Vorgänge, die den Nazi-General betrafen, unterrichtet zu werden. Dadurch landete der Vorgang schließlich auf dem Schreibtisch von Fritz Bauer, der seit 1950 Generalstaatsanwalt beim Oberlandgericht Braunschweig und somit Topfs Vorgesetzter war.
Fritz Bauer gehörte zu der Minderheit ehemals Verfolgter des NS-Regimes, denen es gelungen war, nach Kriegsende in den deutschen Staatsdienst zurückzukehren. Bauer, der 1903 in Stuttgart als einziger Sohn einer gutbürgerlichen jüdischen Familie zur Welt kam, war 1930 in den württembergischen Justizdienst eingetreten. Als überzeugter Demokrat hatte er sich vielfältig politisch engagiert. Er trat der SPD bei, wurde Vorsitzender der Stuttgarter Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und war Mitbegründer des Republikanischen Richterbundes in Württemberg. 1933 wurde Bauer aus dem Staatsdienst entlassen, von der Gestapo verhaftet und in ein Konzentrationslager überführt. Doch es gelang ihm, zu entkommen. Er ging nach Dänemark und von dort nach Schweden. In Stockholm schloss er sich der "Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Exil" an und gründete gemeinsam mit Willy Brandt die Exil-Zeitung Sozialistische Tribüne. Schon damals beschäftigte Bauer sich mit der Frage, wie die Justiz die grauenhaften NS-Verbrechen später einmal bewältigen könne. 1945 erschien sein Buch Kriegsverbrecher vor Gericht, die schwedische Originalausgabe in Stockholm, die deutsche Übersetzung noch im selben Jahr im Zürcher Europa Verlag.
1949 kehrte Bauer nach Deutschland zurück und wurde zunächst Landgerichtsdirektor in Braunschweig und ein Jahr später Generalstaatsanwalt. Fritz Bauer hat sich in den 20 Jahren, die er noch zu leben hatte, kaum zu überschätzende Verdienste um die juristische Aufarbeitung der Hinterlassenschaft des NS-Unrechtsstaates erworben. Durch den Remer-Prozess wurde er erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Schon vor dem Beginn des Verfahrens wandte er sich an die Presse und warb für sein Anliegen. Der Fall Remer sei für ihn ein Anlass, "die Geschichte und Problematik des 20. Juli 1944 zu klären". Sein erklärtes Ziel war es, die Frauen und Männer, die für die Beendigung des Krieges und der Verbrechen sowie für das Ansehen Deutschlands im Ausland in den Tod gegangen waren, zu rehabilitieren.
Fritz Bauer wollte vor allem das Widerstandsrecht neu legitimieren, das er in ein "Raritätenkabinett der Rechtsgeschichte" verbannt sah. In den frühen Jahren des Kalten Krieges berief die Bonner Politik sich gerne auf das Attentat vom 20. Juli 1944, wenn es galt, die These von der Kollektivschuld aller Deutschen abzuwehren. Dann wurden die Männer des 20. Juli zur nationalen Freiheitsbewegung hochstilisiert, die für den Anspruch der Bundesrepublik auf Souveränität in Dienst genommen wurde und auch in der aufkeimenden Debatte über die Wiederbewaffnung eine Rolle spielte. Gleichzeitig wurde der Delegitimierung des Widerstands im gesellschaftlichen Alltag nichts entgegengesetzt. Sogar Bundespräsident Theodor Heuss, trotz seiner Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz 1933 ein honoriger Liberaler, riet den Angehörigen der Hingerichteten davon ab, sich gegen die Verleumdungen mit Klagen zu wehren.
Um sein großes Ziel der Anerkennung des Widerstandsrechts zu erreichen, ging Bauer auch Kompromisse ein. Er animierte ehemalige Angehörige des Widerstands sich der Klage von Bundesinnenminister Robert Lehr anzuschließen, konzentrierte sich dabei aber auf den 20. Juli. Unter anderem trat Marion Gräfin Yorck von Wartenburg als Klägerin auf, die wie ihr hingerichteter Ehemann dem Kreisauer Kreis angehört hatte und inzwischen in Berlin als Richterin tätig war. Auch Annedore Leber gehörte zu den Klägerinnen, die Witwe des hingerichteten sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Julius Leber.
Als aber auch Anna von Harnack einen Strafantrag stellte, deren Familie Verbindungen zur Widerstandsgruppe der Roten Kapelle gehabt hatte, bat Bauer sie, den Antrag wieder zurückzuziehen. Er wollte den Prozess gegen Remer auf den engeren Kreis der Männer des 20. Juli beschränkt sehen und "nicht zum Nachteil der Strafsache von dieser Linie abweichen", wie er ihr schrieb. Unter den nur lose miteinander verbundenen Gruppen der Roten Kapelle gab es auch einige, die Kontakte in die Sowjetunion hatten. Während sie in der DDR als antifaschistische Helden gefeiert wurden, galten sie deshalb in der Bundesrepublik damals als sowjetische Spione.
In diese Auseinandersetzung wollte Bauer sich keinesfalls hineinziehen lassen, um sein zentrales Anliegen nicht zu gefährden. Der Prozessverlauf gab ihm Recht. Als der Jurist und spätere Verfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff, der 1946 das Buch Offiziere gegen Hitler herausgebracht hatte, am zweiten Prozesstag als Zeuge zur Haltung der Widerstandskämpfer des 20. Juli gehört wurde, nahm er die Gelegenheit wahr, sich scharf gegen eine Gleichsetzung mit den Mitgliedern der Roten Kapelle zu verwahren, denen er "verabscheuungswürdigen Landesverrat aus Gewinnsucht" unterstellte.
Bauers Prozessstrategie kam der Umstand entgegen, dass Adenauer sich im Oktober 1951 genötigt gesehen hatte, im Deutschen Bundestag eine Ehrenerklärung für die Widerstandskämpfer des 20. Juli abzugeben, um die geplante deutsche Wiederbewaffnung nicht zu gefährden. Die Verratspropaganda ehemaliger Wehrmachtsangehöriger und rechtsgerichteter Politiker war immer dreister geworden und die alliierten Hochkommissare hatten den Bundeskanzler gedrängt, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Mit seiner Ehrenerklärung versuchte Adenauer, die westlichen Alliierten zu beruhigen.
Der Prozess gegen Otto Ernst Remer wurde am 7. März 1952 eröffnet. Der berüchtigte Oberstaatsanwalt Topf war inzwischen nach Lüneburg versetzt worden, wo er in gewohnter Weise wirkte und dafür Sorge trug, dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Marinerichter Manfred Roeder, der an zahllosen Todesurteilen maßgeblich mitgewirkt hatte, eingestellt wurde. In Braunschweig war die Situation eine gänzlich andere. Die Hartnäckigkeit des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer bewirkte, dass der Prozess gegen Remer nicht nur stattfand, sondern auch von Anfang an stark beachtet wurde. Über 70 Pressevertreter aus dem In- und Ausland waren angereist. An jedem Verhandlungstag stand schon lange vor der Öffnung des Gerichtssaales eine lange Schlange von Menschen an, die Einlass begehrten.
Ein zentraler Bestandteil der Prozessführung war die Ladung von Gutachtern. Am ersten Prozesstag ließ Bauer den katholischen Moraltheologen Rupert Angermair auftreten, der die Auffassung der Unsittlichkeit und daher auch Ungültigkeit des auf Hitler geleisteten Soldateneides aus katholischer Sicht begründete und vor allem darauf abhob, dass der Eid auf eine Person geleistet wurde. Angermair war wie Bauer der Meinung, dass die Gültigkeit des Eides an die Norm des Gemeinwohls geknüpft und die politische Mündigkeit des Bürgers der normative Bezugspunkt sei.
Weitere Gutachter waren die evangelischen Theologen Hans-Joachim Iwand und Ernst Wolf, die gemeinsam zur Frage des Widerstandsrechts nach evangelischer Lehre Stellung nahmen, die Historiker Hans-Günther Seraphim, Percy Ernst Schramm und Generalleutnant a.D. Helmut Friebe. Dem Auftritt von Friebe kam große Bedeutung zu. Er war ursprünglich Vorsitzender des Verbandes deutscher Soldaten gewesen, hatte sich aber von den Hetzreden Hedlers, Remers und anderer gegen den Widerstand klar distanziert. Friebe führte aus, dass im Sommer 1944 die große Mehrheit der Frontoffiziere dem Attentat auf Hitler verständnislos oder ablehnend gegenüber gestanden hätte. Inzwischen seien sieben Jahre ins Land gegangen, in denen viele neue Tatsachen über die verbrecherische Natur des NS-Regimes bekannt geworden seien. Friebe fuhr fort:
"Haben nun diese Erkenntnisse die Einstellung des ehemaligen Offizierskorps zum Attentat vom 20. Juli geändert? Ich glaube, diese Frage mit einem klaren Ja beantworten zu können."
Diese Aussage war besonders wichtig, denn auch der Vorsitzende Richter, Landgerichtsdirektor Joachim Heppe, hatte als Offizier vor Stalingrad gekämpft und war in russische Kriegsgefangenschaft geraten.
Neben den Gutachtern traten zahlreiche Zeitzeugen vor Gericht auf, neben Marion Gräfin Yorck von Wartenburg und Annedore Leber zum Beispiel Professor Karl Friedrich Bonhoeffer, der Bruder des ermordeten Pfarrers Dietrich Bonhoeffer. Der Höhepunkt des ganzen Verfahren aber war das Schlussplädoyer des Anklägers Fritz Bauer. Die Stuttgarter Zeitung schrieb anderntags, ein solches Plädoyer habe man von einem deutschen Ankläger kaum je gehört, es verdiene "von Freund und Gegner im ganzen Land mit gleicher gebannter Anteilnahme" gehört zu werden. Bauer kam gleich zu Beginn auf sein zentrales Anliegen zu sprechen:
"Die Frage, ob die Männer des Widerstandskampfes vom 20. Juli Hoch- und Landesverräter waren, ist schon einmal entschieden worden. Sie wurde unter Missbrauch strafprozessualer Formen vom Volksgerichtshof in Berlin unter Freisler bejaht, bis, gestatten Sie das Wort, die ‘Vorsehung’ Freisler während seiner Scharfrichtertätigkeit erschlug.
Heute geht es um eine ‘Wiederaufnahme’ dieses Verfahrens. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Aufgabe der Richter des demokratischen Rechtsstaates, die Helden des 20. Juli ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung zu rehabilitieren, auf Grund von Tatsachen, die uns heute bekannt sind, auf Grund des damals und heute, des ewig geltenden Rechts.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten zu verurteilen wegen eines Vergehens der üblen Nachrede und wegen eines Vergehens der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener."
Bauer begründete den Strafantrag in seinem über einstündigen Plädoyer ausführlich und eindringlich. Am Schluss kam er auf seine Schulzeit am humanistischen Gymnasium in Stuttgart zu sprechen. Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte dieselbe Schule besucht. Die Schüler hatten Schillers Drama Wilhelm Tell aufgeführt, in dem der Schwyzer Landmann Werner Stauffacher ausruft: "Eine Grenze hat Tyrannenmacht". Bauer schloss sein Plädoyer mit den Worten:
"Was dort Stauffacher sagte, tat später Stauffenberg, er und seine Kameraden des 20. Juli, eingedenk dessen, was uns unsere Dichter und Denker gelehrt haben, eingedenk unseres guten alten deutschen Rechts."
Landgerichtsdirektor Heppe bekannte, durch das Plädoyer tief gerührt zu sein. Er sei in eine Gewissensnot gestürzt. Als Offizier in russische Gefangenschaft geraten habe er das Nationalkomitee Freies Deutschland "voll und ganz und ehrlich" abgelehnt. Bauer antwortete, dass man doch unterscheiden müsse zwischen den Männern des 20. Juli und den Offizieren des Nationalkomitees, und fügte direkt an den Richter gewandt hinzu:
"Lassen Sie Ihr warmes Herz für die Kämpfer der Freiheit nicht erkalten durch Ihre furchtbare Erinnerung an die sibirischen Weiten."
Am 15. März 1952 wurde Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede in Tateinheit mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Sieben Jahre, nachdem die Widerstandskämpfer des 20. Juli hingerichtet worden waren, wurde ihr Handeln erstmals von einem deutschen Gericht als rechtmäßiger Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime anerkannt. Der Prozess machte Fritz Bauer mit einem Schlage zu einem in ganz Deutschland und weit über seine Grenzen hinaus bekannten Mann.
Es ist heute allgemein anerkannt, dass der Remer-Prozess der wichtigste Prozess zur Aufarbeitung des NS-Unrechts zwischen dem Hauptkriegsverbrecherprozess 1946 in Nürnberg und dem Auschwitz-Prozess war, der 1963 in Frankfurt am Main begann. Vielen galt er zugleich als ein Prozess gegen die SRP, die im Herbst 1952 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten wurde. Am 11. Dezember 1952 verwarf der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag von Remers Anwälten.
Der nunmehr rechtskräftig verurteilte Generalmajor Remer entzog sich der Haft allerdings durch die Flucht nach Ägypten, wo es ein gut funktionierendes Netzwerk geflohener Altnazis gab. Durch das Verbot der Partei verlor der SRP-Vorsitzende Fritz Dorls sein Bundestagsmandat und damit die parlamentarische Immunität. Um einer möglichen Verhaftung zu entgehen, floh er nach Spanien, wo der ehemalige SS-Obersturmbannführer Otto Skorzeny für eine deutsche Firma tätig war, die prominenten Nazis Unterschlupf gewährte.
1956 holte der hessische Ministerpräsidenten Georg August Zinn Fritz Bauer als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt, wo er bis zu seinem Tod 1968 tätig war. Er ermittelte unermüdlich gegen zahlreiche Naziverbrecher, stieß dabei aber immer wieder an Grenzen. Deshalb gab er 1960 seine Kenntnisse über den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann an den israelischen Geheimdienst Mossad weiter.
Im Mai 1960 wurde Adolf Eichmann von Geheimagenten des Mossad nach Israel entführt. Nun wurde ruchbar, dass, obwohl sein Name auf der Liste der bekannten und gesuchten Kriegsverbrecher stand und auch die Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, Eichmann zehn Jahre lang völlig unbehelligt in Argentinien gelebt hatte.
Unterstützt vom Vorsitzenden des Internationalen Auschwitz-Komitees Hermann Langbein, führte Bauer eine ganze Reihe von Einzelklagen gegen NS-Verbrecher zu einem Verfahren zusammen, das im Dezember 1963 als "Strafsache gegen Mulka und andere" eröffnet wurde und als Auschwitz-Prozess in die Geschichte einging. Nachdem in Nürnberg die Hauptverantwortlichen vor Gericht gestanden hatten, mussten sich hier in Frankfurt die Exekutoren der Vernichtung verantworten: Rapportführer, Lager-Gestapo, Sanitätsgrade. Nach 183 Verhandlungstagen verkündete das Gericht sein Urteil: 17 der Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen, sechs von ihnen lebenslang, drei wurden freigesprochen.
In den 20 Monaten des Auschwitz-Prozesses wurde das Geschehen erstmals in allen schmerzhaften Einzelheiten vor einer höchst aufmerksamen Weltöffentlichkeit verhandelt und die Deutschen konnten sich ein Bild von der Hölle machen, die sie selbst geschaffen hatten.
Aber auch das weiter zunehmende Wissen um das Vernichtungsgeschehen war von Bedeutung. Wie schon im Remer-Prozess setzte Fritz Bauer auf Gutachten. Die führenden Historiker des Münchner Instituts für Zeitgeschichte referierten ausführlich über die "Anatomie des SS-Staates". Unter diesem Titel wurden ihre fünf großen Gutachten später publiziert fanden weite Verbreitung.
Doch Fritz Bauer, der eigentliche Architekt dieses Verfahrens, das Rechtsgeschichte geschrieben hat, blieb bei allem Erfolg ein einsamer Mann, der mit seiner Arbeit vielfach auf Unverständnis, ja Widerstand stieß. Von ihm ist der Satz überliefert: "Wenn ich mein Arbeitszimmer verlasse, betrete ich feindliches Gelände". Er starb unter ungeklärten Umständen 1968 in seiner Wohnung; viel spricht dafür, dass er sich das Leben genommen hat. Die von ihm aufgenommenen Ermittlungen gegen die Schreibtischtäter der Euthanasie-Mordaktion T4 wurden nach seinem Tod eingestellt.
Heute gilt die deutsche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit weltweit als vorbildlich. Aber der Weg dorthin war lang und steinig. Fritz Bauer, der jüdische Remigrant und unerschrockene Humanist, hat einen maßgeblichen Anteil daran, dass er mit Erfolg zurückgelegt werden konnte.
Der Autor ist habilitierter Historiker an der Universität Potsdam. Er veröffentlichte mehrere Bücher über den Nationalsozialismus, zum Beispiel über Hitlers Chefideologen Alfred Rosenberg.
Teil 1: "Die organisierte Endlösung"
Teil 2: "Ursachen und Motive des Antisemitismus"
Teil 3: "Das Erbe des Antisemitismus"
Remer war 1944 Kommandeur beim Wachbataillon "Großdeutschland" gewesen. Am 20. Juli 1944 sollte das Wachbataillon nach der Vorstellung des Berliner Stadtkommandanten Generalleutnant Paul von Hase das Regierungsviertel abriegeln und führende Repräsentanten des NS-Regimes verhaften. Doch als Remer sich telefonisch davon überzeugt hatte, dass Hitler das Attentat in der Wolfsschanze überlebt hatte, führte er dessen Auftrag aus, den Umsturzversuch niederzuschlagen. Remer verhaftete seinen Vorgesetzten Paul von Hase, der wenig später hingerichtet wurde, und wurde zur Belohnung zum Oberst befördert. Im Januar 1945, als er gerade einmal 32 Jahre alt war, wurde er Generalmajor und war damit einer der jüngsten Wehrmachtsgeneräle überhaupt.
Otto Ernst Remer wurde rasch zum wichtigsten Agitator der SRP. Als die Partei im Frühjahr 1951 bei den Landtagswahlen in Niedersachsen antrat, hieß es in einem Bericht des Presseamtes der Bundesregierung:
"Wo Regierungssprecher vor 20 oder 30 Besuchern reden, stellen sich bei SRP-Kundgebungen 1.000 Zuhörer ein. Man hat das Gefühl, dass die SRP die einzige Partei ist, die heute in den kleineren Städten Niedersachsens und auf dem flachen Land ihre Versammlungslokale zu füllen versteht."
Den schneidigen General Remer kannte selbst auf dem Dorf fast jeder, er brachte die Massen in Bewegung. Hitlers totalitäres Regime hatte große Teile Europas verheert, aber auch Deutschland selbst war innerlich wie äußerlich eine Trümmerwüste, Millionen von Vätern, Männern und Söhnen auf den Schlachtfeldern geblieben, ein großer Teil der in Jahrhunderten gewachsenen Städte zerstört, die künstlerische und die wissenschaftliche Elite marginalisiert, vertrieben oder ermordet. Inzwischen waren die Trümmer beiseite geräumt, aber die geistige Mitte des Lebens blieb verloren. Ein Rattenfänger wie Remer, der gegen die bundesdeutsche Demokratie hetzte, was das Zeug hielt, fand deshalb mit seinen Naziparolen ein beachtliches Echo.
Remer brüstete sich damit, dass er sich am 20. Juli 1944 den "Eidbrechern" mutig in den Weg gestellt habe, gemeint waren die Attentäter, die die Gewissenspflicht zum Widerstand über den auf Hitler geleisteten Eid gestellt hatten. Remer verleumdete die Verschwörer, die angeblich aus dem Ausland bezahlt worden waren, und verstärkte so das negative Bild des deutschen Widerstands, das damals viele Deutsche ohnehin hatten. In den frühen Jahren der Bundesrepublik beurteilten bei Meinungsumfragen nur etwa 40 Prozent der Befragten das Attentat auf Hitler positiv. 30 Prozent hatten keine Meinung und 30 Prozent lehnten den Versuch, den Diktator zu töten, eindeutig ab. Bei der Gruppe der ehemaligen Berufssoldaten betrug der Anteil der negativen Stimmen sogar 59 Prozent.
Die Vielen, die den Widerstand gegen das Hitler-Regime verurteilten, konnten sich nicht nur durch rechtsextreme Hetzer wie Remer ermutigt fühlen. Ihnen kam auch der Umstand entgegen, dass an den deutschen Gerichten noch zahlreiche NS-Juristen amtierten, die immer wieder höchst fragwürdige Urteile fällten. So sprach ein Gericht in Schleswig-Holstein im Februar 1950 einen Bundestagsabgeordneten der nationalkonservativen Deutschen Partei frei, obwohl er die Widerstandskämpfer als Vaterlandsverräter verleumdet hatte. Dieses Urteil wog umso schwerer, als die Deutsche Partei sogar der Regierung angehörte und im ersten Kabinett Adenauer zwei Minister stellte. Erst nach massiven Protesten wurde der Abgeordnete Hedler, der inzwischen zur SRP übergetreten war, vom Revisionsgericht zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Dieses Beispiel zeigt schon, dass das Parteienspektrum in jenen Jahren nach Rechts sehr weit offen war. Aber mit ihrer unverblümten Verherrlichung des Nationalsozialismus isolierte sich die SRP selbst gegenüber diesen anderen, sehr weit rechts stehenden Parteien. Das Parteiprogramm der SRP beruhte in wesentlichen Teilen auf dem Programm der NSDAP. Die "Treue zum Reich" war das oberste Gesetz für alle Parteimitglieder. Die Bundesrepublik Deutschland lehnte die SRP als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ab und beanspruchte für sich ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reiches. Mit dieser Pervertierung der Idee des Widerstandsrechts bewegte sich die SRP eindeutig außerhalb des von der Verfassung gesetzten Rahmens, was auch der Bundesregierung nicht verborgen bleiben konnte.
Doch die SRP zu verbieten, war trotz ihrer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit nicht so einfach. So gab es noch kein Bundesverfassungsgericht. Im Grundgesetz war es zwar vorgesehen, aber gerade erst per Gesetz konstituiert worden. Seine Arbeit nahm es erst im September 1951 auf. Gleichwohl drängte Bundesinnenminister Robert Lehr in der Kabinettssitzung vom 4. Mai 1951 auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens, aber mehr als eine Absichtserklärung kam nicht zustande.
Lehr war in der Weimarer Republik Mitglied der rechtskonservativen Deutschnationalen Volkspartei gewesen, aber er hatte das NS-Regime von Anfang an entschieden abgelehnt und war 1933 aus dem Staatsdienst entlassen worden. Er hatte dem Widerstandskreis um den späteren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold angehört. 1945 war er einer der Gründer der CDU gewesen. Robert Lehr konnte immerhin erreichen, dass die SRP durch die Bundesregierung für "staatsfeindlich" erklärt wurde und die ihr nachgeordneten Organisationen wie zum Beispiel die paramilitärische Ordnertruppe "Reichsfront" und die "Reichsjugend" verboten wurden.
Zwei Tage nach der Sitzung des Bundeskabinetts, am 6. Mai 1951, wurde der niedersächsische Landtag gewählt. Die SRP erreichte 11 Prozent der Stimmen und 16 Sitze, darunter vier Direktmandate. Das war ein beachtlicher Erfolg für die "Remer-Partei", wie sie im Volksmund genannt wurde. Die SPD, die in Niedersachsen den Ministerpräsidenten stellte, kam auf 33,7 Prozent. Die CDU hatte mit der rechten Deutschen Partei ein Wahlbündnis geschlossen, die "Niederdeutsche Union", die jedoch nur einen Stimmenanteil von 23,8 Prozent erreichte. Diese herbe Wahlniederlage signalisierte Adenauer, dass bei aller Rücksicht auf die ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, die ein wichtiges Wählerreservoir darstellten, eine Kurskorrektur notwendig war.
Angesichts ihres Wahlerfolges war die "Remer-Partei" schlagartig ein Thema für die ausländische Presse geworden, die dieses Wiederaufflammen des Nationalsozialismus mit großer Sorge beobachtete. Die Alliierten Hochkommissare, allen voran der Amerikaner John McCloy, machten dem Bundeskanzler ernste Vorhaltungen. Das "alte Nazi-Abenteuer" dürfe sich nicht wiederholen. Der Wunsch, mit den Deutschen zusammenzuarbeiten, "entweder durch Konsultationen oder durch direkte Hilfe", klang weniger nach einem Hilfsangebot als nach einer Interventionsdrohung.
Adenauer gab nun die Parole aus, die SRP müsse so schnell wie möglich verboten werden. Doch diese Initiative fand in der Bundesregierung ein geteiltes Echo. Bedenken hatten vor allem die Minister der Deutschen Partei und der FDP, insbesondere der freidemokratische Justizminister Thomas Dehler warf nach Kräften Sand ins Getriebe. Erst als die SRP am 7. Oktober 1951 bei den Landtagswahlen in Bremen mit 7,7 Prozent der Stimmen und acht von 100 Sitzen erneut einen beachtlichen Erfolg erzielte, kam das Verbotsthema erneut auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts. Und am 19. November wurde ein entsprechender Antrag an das inzwischen konstituierte Bundesverfassungsgericht beschlossen.
So lange hatte Bundesinnenminister Lehr nicht warten wollen. Im Vorfeld der Landtagswahl war er durch Niedersachsen gereist. Was er dort erlebte, schockierte ihn zutiefst. Remer tönte auf Wahlkundgebungen der SRP:
"Wenn man schon bereit ist, Hochverrat zu begehen, dann bleibt die Frage offen, ob nicht in sehr vielen Fällen dieser Hochverrat gleich Landesverrat ist. Diese Verschwörer sind zum Teil in starkem Maße Landesverräter gewesen, die vom Ausland bezahlt wurden. Sie können Gift darauf nehmen, diese Landesverräter werden eines Tages vor einem deutschen Gericht sich zu verantworten haben."
Dass war ganz besonders infam, wenn man bedenkt, wie viele der Widerstandskämpfer vor dem sogenannten "Volksgerichtshof" gestanden hatten und unter dem Vorsitz des für seinen Jähzorn berüchtigten Roland Freisler zum Tode verurteilt worden waren. Der konservative Minister Lehr war ein Mann von altmodischen Ehrbegriffen. Als er nach Bonn zurückfuhr, war er entschlossen, dem Treiben der – wie er sie nannte - "rechtsradikalen Strolche" ein Ende zu setzen.
Um sich nicht weiter mit dem unwilligen Dehler herumärgern zu müssen, griff Lehr zu einer List. Er setzte nicht länger darauf, dass die Bundesregierung handelte. Als ehemaliger Angehöriger des Widerstands fühlte er sich durch Remers Tiraden persönlich beleidigt und verklagte ihn als Privatmann. Trotz der Prominenz des Klägers Robert Lehr fand sich wie schon in einer Reihe von vergleichbaren Fällen auch diesmal ein Staatsanwalt, dem so viel brauner Korpsgeist in den Knochen steckte, dass er alles daran setzte, die Sache ins Leere laufen zu lassen. Oberstaatsanwalt Erich Günther Topf teilte Lehr mit, er möge seine Strafanzeige zurückziehen, da "keine Aussichten auf sicheren Erfolg" bestünden. Topf war überdies so unverfroren zu bezweifeln, dass Lehr dem Widerstand überhaupt angehört hatte.
Topf war nicht nur Mitglied der NSDAP, sondern auch Rottenführer der SA gewesen. Seit dem 1. März 1949 war er als Oberstaatsanwalt in Braunschweig tätig, obwohl das britische Zonal Office of the Legal Adviser zunächst "außerordentliche Bedenken" dagegen erhoben hatte und die Auffassung vertrat, dass gerade in Braunschweig angesichts der dort herrschenden höchst unbefriedigenden Zustände ein energischer Oberstaatsanwalt mit einwandfreiem politischem Hintergrund nötig sei. Etwa ein Drittel aller Positionen an Gerichten waren damals mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern besetzt. Im Protokoll einer internen Besprechung im Justizministerium hieß es:
"Die personelle Besetzung der Gerichte im Jahre 1949 (bietet) äußerlich im wesentlichen genau das gleiche Bild wie im Jahr 1945 vor dem Zusammenbruch."
Topf konnte seinen Posten dennoch antreten, nachdem verschiedene deutsche Stellen zu seinen Gunsten interveniert hatten. Er versuchte als treuer Nationalsozialist Unheil von seinen Gesinnungsfreunden abzuwehren. Bei einem Verfahren gegen drei Braunschweiger Sonderrichter, die im Dritten Reich ungerechtfertigte Todesurteile ausgesprochen hatten, weigerte er sich, Anklage zu erheben mit der Begründung, den Sonderrichtern könne keine Rechtsbeugung nachgewiesen werden. Aber im Fall Remer ging Topfs Strategie nicht auf, denn das niedersächsische Justizministerium hatte die Anweisung erteilt, über alle Vorgänge, die den Nazi-General betrafen, unterrichtet zu werden. Dadurch landete der Vorgang schließlich auf dem Schreibtisch von Fritz Bauer, der seit 1950 Generalstaatsanwalt beim Oberlandgericht Braunschweig und somit Topfs Vorgesetzter war.
Fritz Bauer gehörte zu der Minderheit ehemals Verfolgter des NS-Regimes, denen es gelungen war, nach Kriegsende in den deutschen Staatsdienst zurückzukehren. Bauer, der 1903 in Stuttgart als einziger Sohn einer gutbürgerlichen jüdischen Familie zur Welt kam, war 1930 in den württembergischen Justizdienst eingetreten. Als überzeugter Demokrat hatte er sich vielfältig politisch engagiert. Er trat der SPD bei, wurde Vorsitzender der Stuttgarter Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und war Mitbegründer des Republikanischen Richterbundes in Württemberg. 1933 wurde Bauer aus dem Staatsdienst entlassen, von der Gestapo verhaftet und in ein Konzentrationslager überführt. Doch es gelang ihm, zu entkommen. Er ging nach Dänemark und von dort nach Schweden. In Stockholm schloss er sich der "Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Exil" an und gründete gemeinsam mit Willy Brandt die Exil-Zeitung Sozialistische Tribüne. Schon damals beschäftigte Bauer sich mit der Frage, wie die Justiz die grauenhaften NS-Verbrechen später einmal bewältigen könne. 1945 erschien sein Buch Kriegsverbrecher vor Gericht, die schwedische Originalausgabe in Stockholm, die deutsche Übersetzung noch im selben Jahr im Zürcher Europa Verlag.
1949 kehrte Bauer nach Deutschland zurück und wurde zunächst Landgerichtsdirektor in Braunschweig und ein Jahr später Generalstaatsanwalt. Fritz Bauer hat sich in den 20 Jahren, die er noch zu leben hatte, kaum zu überschätzende Verdienste um die juristische Aufarbeitung der Hinterlassenschaft des NS-Unrechtsstaates erworben. Durch den Remer-Prozess wurde er erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Schon vor dem Beginn des Verfahrens wandte er sich an die Presse und warb für sein Anliegen. Der Fall Remer sei für ihn ein Anlass, "die Geschichte und Problematik des 20. Juli 1944 zu klären". Sein erklärtes Ziel war es, die Frauen und Männer, die für die Beendigung des Krieges und der Verbrechen sowie für das Ansehen Deutschlands im Ausland in den Tod gegangen waren, zu rehabilitieren.
Fritz Bauer wollte vor allem das Widerstandsrecht neu legitimieren, das er in ein "Raritätenkabinett der Rechtsgeschichte" verbannt sah. In den frühen Jahren des Kalten Krieges berief die Bonner Politik sich gerne auf das Attentat vom 20. Juli 1944, wenn es galt, die These von der Kollektivschuld aller Deutschen abzuwehren. Dann wurden die Männer des 20. Juli zur nationalen Freiheitsbewegung hochstilisiert, die für den Anspruch der Bundesrepublik auf Souveränität in Dienst genommen wurde und auch in der aufkeimenden Debatte über die Wiederbewaffnung eine Rolle spielte. Gleichzeitig wurde der Delegitimierung des Widerstands im gesellschaftlichen Alltag nichts entgegengesetzt. Sogar Bundespräsident Theodor Heuss, trotz seiner Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz 1933 ein honoriger Liberaler, riet den Angehörigen der Hingerichteten davon ab, sich gegen die Verleumdungen mit Klagen zu wehren.
Um sein großes Ziel der Anerkennung des Widerstandsrechts zu erreichen, ging Bauer auch Kompromisse ein. Er animierte ehemalige Angehörige des Widerstands sich der Klage von Bundesinnenminister Robert Lehr anzuschließen, konzentrierte sich dabei aber auf den 20. Juli. Unter anderem trat Marion Gräfin Yorck von Wartenburg als Klägerin auf, die wie ihr hingerichteter Ehemann dem Kreisauer Kreis angehört hatte und inzwischen in Berlin als Richterin tätig war. Auch Annedore Leber gehörte zu den Klägerinnen, die Witwe des hingerichteten sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Julius Leber.
Als aber auch Anna von Harnack einen Strafantrag stellte, deren Familie Verbindungen zur Widerstandsgruppe der Roten Kapelle gehabt hatte, bat Bauer sie, den Antrag wieder zurückzuziehen. Er wollte den Prozess gegen Remer auf den engeren Kreis der Männer des 20. Juli beschränkt sehen und "nicht zum Nachteil der Strafsache von dieser Linie abweichen", wie er ihr schrieb. Unter den nur lose miteinander verbundenen Gruppen der Roten Kapelle gab es auch einige, die Kontakte in die Sowjetunion hatten. Während sie in der DDR als antifaschistische Helden gefeiert wurden, galten sie deshalb in der Bundesrepublik damals als sowjetische Spione.
In diese Auseinandersetzung wollte Bauer sich keinesfalls hineinziehen lassen, um sein zentrales Anliegen nicht zu gefährden. Der Prozessverlauf gab ihm Recht. Als der Jurist und spätere Verfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff, der 1946 das Buch Offiziere gegen Hitler herausgebracht hatte, am zweiten Prozesstag als Zeuge zur Haltung der Widerstandskämpfer des 20. Juli gehört wurde, nahm er die Gelegenheit wahr, sich scharf gegen eine Gleichsetzung mit den Mitgliedern der Roten Kapelle zu verwahren, denen er "verabscheuungswürdigen Landesverrat aus Gewinnsucht" unterstellte.
Bauers Prozessstrategie kam der Umstand entgegen, dass Adenauer sich im Oktober 1951 genötigt gesehen hatte, im Deutschen Bundestag eine Ehrenerklärung für die Widerstandskämpfer des 20. Juli abzugeben, um die geplante deutsche Wiederbewaffnung nicht zu gefährden. Die Verratspropaganda ehemaliger Wehrmachtsangehöriger und rechtsgerichteter Politiker war immer dreister geworden und die alliierten Hochkommissare hatten den Bundeskanzler gedrängt, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Mit seiner Ehrenerklärung versuchte Adenauer, die westlichen Alliierten zu beruhigen.
Der Prozess gegen Otto Ernst Remer wurde am 7. März 1952 eröffnet. Der berüchtigte Oberstaatsanwalt Topf war inzwischen nach Lüneburg versetzt worden, wo er in gewohnter Weise wirkte und dafür Sorge trug, dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Marinerichter Manfred Roeder, der an zahllosen Todesurteilen maßgeblich mitgewirkt hatte, eingestellt wurde. In Braunschweig war die Situation eine gänzlich andere. Die Hartnäckigkeit des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer bewirkte, dass der Prozess gegen Remer nicht nur stattfand, sondern auch von Anfang an stark beachtet wurde. Über 70 Pressevertreter aus dem In- und Ausland waren angereist. An jedem Verhandlungstag stand schon lange vor der Öffnung des Gerichtssaales eine lange Schlange von Menschen an, die Einlass begehrten.
Ein zentraler Bestandteil der Prozessführung war die Ladung von Gutachtern. Am ersten Prozesstag ließ Bauer den katholischen Moraltheologen Rupert Angermair auftreten, der die Auffassung der Unsittlichkeit und daher auch Ungültigkeit des auf Hitler geleisteten Soldateneides aus katholischer Sicht begründete und vor allem darauf abhob, dass der Eid auf eine Person geleistet wurde. Angermair war wie Bauer der Meinung, dass die Gültigkeit des Eides an die Norm des Gemeinwohls geknüpft und die politische Mündigkeit des Bürgers der normative Bezugspunkt sei.
Weitere Gutachter waren die evangelischen Theologen Hans-Joachim Iwand und Ernst Wolf, die gemeinsam zur Frage des Widerstandsrechts nach evangelischer Lehre Stellung nahmen, die Historiker Hans-Günther Seraphim, Percy Ernst Schramm und Generalleutnant a.D. Helmut Friebe. Dem Auftritt von Friebe kam große Bedeutung zu. Er war ursprünglich Vorsitzender des Verbandes deutscher Soldaten gewesen, hatte sich aber von den Hetzreden Hedlers, Remers und anderer gegen den Widerstand klar distanziert. Friebe führte aus, dass im Sommer 1944 die große Mehrheit der Frontoffiziere dem Attentat auf Hitler verständnislos oder ablehnend gegenüber gestanden hätte. Inzwischen seien sieben Jahre ins Land gegangen, in denen viele neue Tatsachen über die verbrecherische Natur des NS-Regimes bekannt geworden seien. Friebe fuhr fort:
"Haben nun diese Erkenntnisse die Einstellung des ehemaligen Offizierskorps zum Attentat vom 20. Juli geändert? Ich glaube, diese Frage mit einem klaren Ja beantworten zu können."
Diese Aussage war besonders wichtig, denn auch der Vorsitzende Richter, Landgerichtsdirektor Joachim Heppe, hatte als Offizier vor Stalingrad gekämpft und war in russische Kriegsgefangenschaft geraten.
Neben den Gutachtern traten zahlreiche Zeitzeugen vor Gericht auf, neben Marion Gräfin Yorck von Wartenburg und Annedore Leber zum Beispiel Professor Karl Friedrich Bonhoeffer, der Bruder des ermordeten Pfarrers Dietrich Bonhoeffer. Der Höhepunkt des ganzen Verfahren aber war das Schlussplädoyer des Anklägers Fritz Bauer. Die Stuttgarter Zeitung schrieb anderntags, ein solches Plädoyer habe man von einem deutschen Ankläger kaum je gehört, es verdiene "von Freund und Gegner im ganzen Land mit gleicher gebannter Anteilnahme" gehört zu werden. Bauer kam gleich zu Beginn auf sein zentrales Anliegen zu sprechen:
"Die Frage, ob die Männer des Widerstandskampfes vom 20. Juli Hoch- und Landesverräter waren, ist schon einmal entschieden worden. Sie wurde unter Missbrauch strafprozessualer Formen vom Volksgerichtshof in Berlin unter Freisler bejaht, bis, gestatten Sie das Wort, die ‘Vorsehung’ Freisler während seiner Scharfrichtertätigkeit erschlug.
Heute geht es um eine ‘Wiederaufnahme’ dieses Verfahrens. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Aufgabe der Richter des demokratischen Rechtsstaates, die Helden des 20. Juli ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung zu rehabilitieren, auf Grund von Tatsachen, die uns heute bekannt sind, auf Grund des damals und heute, des ewig geltenden Rechts.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten zu verurteilen wegen eines Vergehens der üblen Nachrede und wegen eines Vergehens der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener."
Bauer begründete den Strafantrag in seinem über einstündigen Plädoyer ausführlich und eindringlich. Am Schluss kam er auf seine Schulzeit am humanistischen Gymnasium in Stuttgart zu sprechen. Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte dieselbe Schule besucht. Die Schüler hatten Schillers Drama Wilhelm Tell aufgeführt, in dem der Schwyzer Landmann Werner Stauffacher ausruft: "Eine Grenze hat Tyrannenmacht". Bauer schloss sein Plädoyer mit den Worten:
"Was dort Stauffacher sagte, tat später Stauffenberg, er und seine Kameraden des 20. Juli, eingedenk dessen, was uns unsere Dichter und Denker gelehrt haben, eingedenk unseres guten alten deutschen Rechts."
Landgerichtsdirektor Heppe bekannte, durch das Plädoyer tief gerührt zu sein. Er sei in eine Gewissensnot gestürzt. Als Offizier in russische Gefangenschaft geraten habe er das Nationalkomitee Freies Deutschland "voll und ganz und ehrlich" abgelehnt. Bauer antwortete, dass man doch unterscheiden müsse zwischen den Männern des 20. Juli und den Offizieren des Nationalkomitees, und fügte direkt an den Richter gewandt hinzu:
"Lassen Sie Ihr warmes Herz für die Kämpfer der Freiheit nicht erkalten durch Ihre furchtbare Erinnerung an die sibirischen Weiten."
Am 15. März 1952 wurde Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede in Tateinheit mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Sieben Jahre, nachdem die Widerstandskämpfer des 20. Juli hingerichtet worden waren, wurde ihr Handeln erstmals von einem deutschen Gericht als rechtmäßiger Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime anerkannt. Der Prozess machte Fritz Bauer mit einem Schlage zu einem in ganz Deutschland und weit über seine Grenzen hinaus bekannten Mann.
Es ist heute allgemein anerkannt, dass der Remer-Prozess der wichtigste Prozess zur Aufarbeitung des NS-Unrechts zwischen dem Hauptkriegsverbrecherprozess 1946 in Nürnberg und dem Auschwitz-Prozess war, der 1963 in Frankfurt am Main begann. Vielen galt er zugleich als ein Prozess gegen die SRP, die im Herbst 1952 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten wurde. Am 11. Dezember 1952 verwarf der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag von Remers Anwälten.
Der nunmehr rechtskräftig verurteilte Generalmajor Remer entzog sich der Haft allerdings durch die Flucht nach Ägypten, wo es ein gut funktionierendes Netzwerk geflohener Altnazis gab. Durch das Verbot der Partei verlor der SRP-Vorsitzende Fritz Dorls sein Bundestagsmandat und damit die parlamentarische Immunität. Um einer möglichen Verhaftung zu entgehen, floh er nach Spanien, wo der ehemalige SS-Obersturmbannführer Otto Skorzeny für eine deutsche Firma tätig war, die prominenten Nazis Unterschlupf gewährte.
1956 holte der hessische Ministerpräsidenten Georg August Zinn Fritz Bauer als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt, wo er bis zu seinem Tod 1968 tätig war. Er ermittelte unermüdlich gegen zahlreiche Naziverbrecher, stieß dabei aber immer wieder an Grenzen. Deshalb gab er 1960 seine Kenntnisse über den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann an den israelischen Geheimdienst Mossad weiter.
Im Mai 1960 wurde Adolf Eichmann von Geheimagenten des Mossad nach Israel entführt. Nun wurde ruchbar, dass, obwohl sein Name auf der Liste der bekannten und gesuchten Kriegsverbrecher stand und auch die Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, Eichmann zehn Jahre lang völlig unbehelligt in Argentinien gelebt hatte.
Unterstützt vom Vorsitzenden des Internationalen Auschwitz-Komitees Hermann Langbein, führte Bauer eine ganze Reihe von Einzelklagen gegen NS-Verbrecher zu einem Verfahren zusammen, das im Dezember 1963 als "Strafsache gegen Mulka und andere" eröffnet wurde und als Auschwitz-Prozess in die Geschichte einging. Nachdem in Nürnberg die Hauptverantwortlichen vor Gericht gestanden hatten, mussten sich hier in Frankfurt die Exekutoren der Vernichtung verantworten: Rapportführer, Lager-Gestapo, Sanitätsgrade. Nach 183 Verhandlungstagen verkündete das Gericht sein Urteil: 17 der Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen, sechs von ihnen lebenslang, drei wurden freigesprochen.
In den 20 Monaten des Auschwitz-Prozesses wurde das Geschehen erstmals in allen schmerzhaften Einzelheiten vor einer höchst aufmerksamen Weltöffentlichkeit verhandelt und die Deutschen konnten sich ein Bild von der Hölle machen, die sie selbst geschaffen hatten.
Aber auch das weiter zunehmende Wissen um das Vernichtungsgeschehen war von Bedeutung. Wie schon im Remer-Prozess setzte Fritz Bauer auf Gutachten. Die führenden Historiker des Münchner Instituts für Zeitgeschichte referierten ausführlich über die "Anatomie des SS-Staates". Unter diesem Titel wurden ihre fünf großen Gutachten später publiziert fanden weite Verbreitung.
Doch Fritz Bauer, der eigentliche Architekt dieses Verfahrens, das Rechtsgeschichte geschrieben hat, blieb bei allem Erfolg ein einsamer Mann, der mit seiner Arbeit vielfach auf Unverständnis, ja Widerstand stieß. Von ihm ist der Satz überliefert: "Wenn ich mein Arbeitszimmer verlasse, betrete ich feindliches Gelände". Er starb unter ungeklärten Umständen 1968 in seiner Wohnung; viel spricht dafür, dass er sich das Leben genommen hat. Die von ihm aufgenommenen Ermittlungen gegen die Schreibtischtäter der Euthanasie-Mordaktion T4 wurden nach seinem Tod eingestellt.
Heute gilt die deutsche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit weltweit als vorbildlich. Aber der Weg dorthin war lang und steinig. Fritz Bauer, der jüdische Remigrant und unerschrockene Humanist, hat einen maßgeblichen Anteil daran, dass er mit Erfolg zurückgelegt werden konnte.
Der Autor ist habilitierter Historiker an der Universität Potsdam. Er veröffentlichte mehrere Bücher über den Nationalsozialismus, zum Beispiel über Hitlers Chefideologen Alfred Rosenberg.
Teil 1: "Die organisierte Endlösung"
Teil 2: "Ursachen und Motive des Antisemitismus"
Teil 3: "Das Erbe des Antisemitismus"