Über ein halbes Jahr blieb die Deutsche Telekom standhaft und verteidigte ihre Drosselpläne tapfer gegen alle Kritik von Internetaktivisten und Politikern. Im April hatte der Konzern angekündigt, dass für Neukunden zukünftig Obergrenzen für den monatlichen Datenverkehr bei DSL- und VDSL-Internet-Flatrates gelten sollen. Bei einem typischen Anschluss mit 16 Megabit pro Sekunde sollte die Geschwindigkeit gedrosselt werden, wenn das Datenvolumen 75 Gigabyte überschreitet. Das Internet wäre danach so langsam gewesen, dass beispielsweise Videodienste, die besonders viel Datenverkehr verursachen, nur noch eingeschränkt nutzbar gewesen wären.
Das Problem: Eine „Flatrate“ kann man so einen Internet-Tarif nicht mehr nennen. Das fand auch das Kölner Landgericht und verbot der Telekom deshalb schon Ende Oktober, in der Werbung mit dem Begriff „Flatrate“ zu werben, wenn es in den Tarifbedingungen Drosselklauseln gebe. Gestern hat die Telekom nun reagiert. Sie akzeptiert das Urteil und verzichtet künftig bei Flatrates auf die Datenbremse. Die entsprechende Klausel soll aus allen – auch bereits bestehenden – Verträgen gestrichen werden.
Doch Verbraucher sollten sich nicht zu früh freuen. Denn mittelfristig will die Telekom ihre Tarifmodelle überarbeiten. Flatrates, mit unbegrenztem und vor allem ungedrosseltem Datenvolumen, wird es dabei zwar weiterhin geben. Doch sie werden teurer sein, als die Standard-Tarife. Das sollen zukünftig offenbar sogenannte Volumentarife sein. Und die klingen verblüffend ähnlich, wie das, was die Telekom ursprünglich geplant hatte: Kunden zahlen in diesen Tarifen für eine bestimmte Menge Datenverkehr. Wer in diesen Tarifen mehr Internet-Verkehr verursacht – wird gedrosselt. Nur „Flatrate“ soll das Ganze zukünftig ehrlicherweise nicht mehr heißen.
Details zu den Preisen der unterschiedlichen Modelle hat die Telekom noch nicht genannt. Ob sich die Tarife für Verbraucher lohnen – oder sie im Zweifelsfall draufzahlen, wenn sie eine echte Internet-Flatrate wollen – ist deshalb offen.