Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar in Hamburg: "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen."
WhatsApp hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Nutzer konnten zwar dagegen widersprechen, dass ihre Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und für Freunde-Vorschläge genutzt werden. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.
Ursprünglich war keine Datenweitergabe geplant
Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten die beiden Unternehmen zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. Dass dies nun doch geschehe, sei nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stelle auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar, begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung. Es sei weder eine wirksame Einwilligung der Nutzer zu der Datenweitergabe eingeholt worden, noch gebe es eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang, so der Datenschutzbeauftragte Caspar.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Messaging-Dienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an den Mutterkonzern Facebook bereits abgemahnt.
Frühere Versuche von Caspar waren gescheitert
Caspar hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass das soziale Netzwerk auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung in Irland verwiesen, die Facebook in Europa betreibt.
(vic/jasi)