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Datenkontrolle und Auskunftskosten

Vermieter oder potenzielle Arbeitgeber verlangen immer häufiger eine Bonitätsauskunft der Schufa. Das Unternehmen lässt sich diese teuer bezahlen. Verbraucherverbände kritisieren diese Praxis.

Von Klaus Peter Weinert |
    Abfragen bei Auskunfteien wie der Schufa werden schon längst nicht mehr nur durch Banken durchgeführt, wenn der Kunde einen Kredit möchte. Auch Vermieter oder sogar Arbeitgeber verlangen häufig Nachweise zum Zahlungsverhalten oder der finanziellen Situation, eine sogenannte Bonitätsauskunft. Ist der Verbraucher gezwungen, beispielweise einen Nachweis vorzulegen, ob positive oder negative Einträge gespeichert sind, dann kostet das zurzeit 18,50 Euro. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent von der Verbraucherzentrale Bundesverband:

    "Das Problem ist ja, dass man erst einmal fragen muss: Wem gehören eigentlich die Daten? Es sind unsere Daten. Wir sind die Träger dieser Daten. Das heißt, die Schufa und andere Auskunfteien arbeiten mit Informationen, die unsere Rechte darstellen. Und wenn sie mit diesen Daten arbeiten und diese Daten von uns kontrollieren lassen, erbringen wir als Verbraucher eine Dienstleistung gegenüber der Schufa und kontrollieren nebenher, ob auch keine Rechtsverletzungen uns gegenüber getätigt werden."

    Die Schufa darf grundsätzlich einmal pro Jahr Geld für eine Auskunft verlangen, was der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisch sieht. Denn die Schufa bekommt durch die Rückmeldung des Verbrauchers umsonst eine Datenkorrektur, falls unrichtige Angaben im Computer der Schufa stecken. Und das kommt laut der Verbraucherverbände durchaus vor. Zwar führt auch die Schufa regelmäßige Inventuren bei größeren Kunden durch, sie gibt aber zu, dass die Verbraucher-Rückmeldungen zur Korrektur beitragen. Für die Schufa sind die Auskunftskosten jedoch angemessen, wie der Leiter der Pressestelle Christian Seidenabel meint:

    "In der Regel sind immer alle Preise zu hoch. Wir halten 18,50 Euro für einen absolut angemessenen Preis, insbesondere wenn man ihn vergleicht mit anderen Verwaltungsauskünften - polizeiliches Führungszeugnis und andere Auskünfte - da liegt das genau in der Bandbreite, was das normalweise kostet."

    Die Schufa unterstreicht auch, dass es für eine einmalige Zahlung von 18,50 Euro einen Onlinezugang gibt, wo der Verbraucher ständig seine Daten abfragen kann. Wer eine Schufa-Zweigstelle nicht in seiner Nähe hat oder nicht ins Netz kann, der könne auch über die Telefonhotline die Schufa jederzeit erreichen. Darüber hinaus bietet der Onlinezugang noch weitere Serviceangebote. Christian Seidenabel:

    "Wir haben ein anderes Produkt, das heißt web code, da können Sie in Ihrem Onlinezugang eine Auskunft konfigurieren und zum Beispiel dem Vermieter zukommen lassen. Da klicken Sie an, was Sie wollen, was er über Sie erfährt und diese Auskunft, der web code, kostet nur 1,80 Euro. Bei den 18,50 ist ein web code schon mal enthalten, um das auszuprobieren."

    Der Verbraucher, der häufiger Auskünfte benötigt, sollte sich also online anmelden, um seine Daten abzufragen. Ansonsten muss er jede Bonitätsauskunft auf Papier im Jahr extra mit 18,50 Euro bezahlen, was zwar nicht häufig sein wird, aber vorkommen kann. Allerdings darf die Auskunft nichts kosten, wenn Fehler in den Daten entdeckt worden sind. Frank-Christian Pauli:

    "Außerdem darf sie mich nichts kosten, wenn ich von einem Anbieter, der solche Werte benutzt hat, verwiesen werde auf die Schufa oder eine andere Auskunftei, um mir weitere Auskünfte zu meinem Datenstand zu holen."

    Die Verbraucherzentralen weisen im Übrigen darauf hin, dass nicht nur die Schufa Auskünfte über den Verbraucher sammelt; es gibt andere Auskunfteien, die Daten speichern. Wo sich Verbraucherdaten befinden, das weiß der Bürger häufig nicht. Daher sollte der Verbraucher immer hellhörig sein, wenn er beispielsweise keinen Versandkredit erhält und er weiß, dass seine Bonität in Ordnung ist. Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband.:

    "Und wenn es Schwierigkeiten gibt, wenn nicht darauf reagiert wird - das sind auch bußgeldbewertete Tatbestände - dann an die zuständige Datenaufsichtsbehörde wenden, die kann man bei den Beauftragten oder den Verbraucherzentralen abfragen. Und bei den Internetangeboten der Anbieter sind sie auch angabepflichtig. Dort monieren, wenn man die Auskunft nicht erteilt hat, weil dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet werden muss."