Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründete in Bonn das Verfahren: Facebook erhebe von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten und ermögliche damit Werbekunden ein zielgenaues Werben. Es müsse geklärt werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt würden. Der Umfang sei für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen.
Mundt wurde deutlich: Man habe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise von Facebook. Ein möglicher Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften könne auch kartellrechtlich relevant sein, wenn ein Zusammenhang mit der dominierenden Stellung des Unternehmens bestehe. Genau dies scheinen die Kartellwächter zu vermuten.
Facebook verspricht Kooperation
Facebook sicherte in einer ersten Reaktion seine "aktive Zusammenarbeit" mit dem Bundesamt zu. Man sei aber überzeugt, dass man das Recht befolge, sagte eine Sprecherin.
Von dem Verfahren betroffen sind die US-Konzernmutter, irische Töchter des Unternehmens und "Facebook Germany" in Hamburg. Mundt erläuterte, man führe es in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission.