Der alte, schwarze Drehstromzähler mit der kreisenden Metallscheibe konnte eigentlich nur eins: Die insgesamt verbrauchte Strommenge zählen. Die neuen "intelligenten Stromzähler" oder "Smart-Meter" sind dagegen kleine Computer, die den Stromverbrauch zu jeder Zeit exakt erfassen und abspeichern, erklärt Bernhard Rohleder vom Technologiebranchenverband Bitkom.
"Sie haben über den intelligenten Stromzähler die Möglichkeit, genau nachzuvollziehen, wann wie viel Strom verbraucht wird. Und darüber lassen sich natürlich auch flexible Stromtarife anbieten, mit denen diejenigen, die zum Beispiel in Niedrigverbrauchszeiten ihre Waschmaschine anstellen, darüber dann Geld sparen können."
Mehrere große Haushaltsgeräte-Hersteller arbeiten außerdem an Geräten, die sich automatisch dann einschalten wenn der Strompreis besonders günstig ist. Denn mit der Einführung der neuen Stromzähler im vergangenen Jahr wurden die Energieversorger außerdem verpflichtet, entsprechende zeitabhängige Stromtarife anzubieten. Bei solchen Tarifen ist der Strom je nach Uhrzeit unterschiedlich teuer. Damit sollen die vorhandenen Strommengen aus den Kraftwerken besser ausgenutzt werden. Denn während tagsüber beispielsweise in Fabriken viel Strom verbraucht wird, gibt es nachts ein Überangebot. Das Problem dabei: Anhand der sekundengenau erfassten Verbrauchsdaten könnten die Stromanbieter grundsätzlich auch den Alltag ihrer Kunden ausforschen, warnt Energieexpertin Frauke Rogalla vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
"Wenn man sich da ein bisschen mit diesen Zahlen beschäftigt, die man da bekommt, kann man also sehr genau sehen: der Fernseher läuft, der Wasserkocher läuft, oder diese Person isst jeden Abend um sechs Uhr Mikrowellen-Essen, weil die Mikrowelle angeht. Und insofern kann man da wirklich sehr genau bei sehen: Was sind da so für Gewohnheiten."
Ein Forscherteam der Fachhochschule Münster konnte gar anhand der Stromverbrauchsdaten feststellen, welcher Film gerade auf einem Fernseher geschaut wurde.
"Denn je nachdem welche Helligkeit der Fernseher gerade hat, ist der Stromverbrauch unterschiedlich. Und über diese Profile, die sich dann ergeben über den Stromverbrauch kann man Rückschlüsse darauf ziehen, welches Programm oder welcher Film gerade gelaufen ist. Und das hat eben gezeigt, wie detailliert diese Daten sind."
Die beteiligten Firmen halten das allerdings bestenfalls für eine theoretische Möglichkeit. Noch einmal Bernhard Rohleder vom Technologieverband Bitkom:
"Die Frage, die sich immer stellt ist: Was hat ein Unternehmen davon, wenn es solche Verbrauchsmuster ablesen würde. Das ist das eine. Das zweite ist: Es ist ihnen verboten. Sie dürfen das also nicht tun. Wer entsprechende Daten ausliest und verarbeitet macht sich strafbar."
Bisher gelten hier die allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Genauere Regeln zu Speicher- und Löschfristen und zur Frage, welche Daten genau übermittelt werden dürfen und welche nicht, fehlen bislang jedoch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert deshalb strengere Vorschriften. Daten über den konkreten Verbrauch von einzelnen Geräten beispielsweise sollte zwar der Stromkunde bei Interesse einsehen können – nicht aber sein Energieversorger, erklärt Schaar.
"Das sind Informationen, die nur ihn etwas angehen. Und das bedeutet, dass der Stromzähler dann im Grunde genommen auch mit einer Firewall ausgestattet werden muss, die gewährleistet, dass nur die Informationen heraus gehen, die für die Abrechnung beziehungsweise für die Steuerung des Stromnetzes wirklich erforderlich sind."
Immerhin: Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet zurzeit an einer neuen Rechtsverordnung, die unter anderem auch Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für die intelligenten Stromzähler festlegen soll. Wann diese in Kraft tritt ist allerdings noch offen.
"Sie haben über den intelligenten Stromzähler die Möglichkeit, genau nachzuvollziehen, wann wie viel Strom verbraucht wird. Und darüber lassen sich natürlich auch flexible Stromtarife anbieten, mit denen diejenigen, die zum Beispiel in Niedrigverbrauchszeiten ihre Waschmaschine anstellen, darüber dann Geld sparen können."
Mehrere große Haushaltsgeräte-Hersteller arbeiten außerdem an Geräten, die sich automatisch dann einschalten wenn der Strompreis besonders günstig ist. Denn mit der Einführung der neuen Stromzähler im vergangenen Jahr wurden die Energieversorger außerdem verpflichtet, entsprechende zeitabhängige Stromtarife anzubieten. Bei solchen Tarifen ist der Strom je nach Uhrzeit unterschiedlich teuer. Damit sollen die vorhandenen Strommengen aus den Kraftwerken besser ausgenutzt werden. Denn während tagsüber beispielsweise in Fabriken viel Strom verbraucht wird, gibt es nachts ein Überangebot. Das Problem dabei: Anhand der sekundengenau erfassten Verbrauchsdaten könnten die Stromanbieter grundsätzlich auch den Alltag ihrer Kunden ausforschen, warnt Energieexpertin Frauke Rogalla vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
"Wenn man sich da ein bisschen mit diesen Zahlen beschäftigt, die man da bekommt, kann man also sehr genau sehen: der Fernseher läuft, der Wasserkocher läuft, oder diese Person isst jeden Abend um sechs Uhr Mikrowellen-Essen, weil die Mikrowelle angeht. Und insofern kann man da wirklich sehr genau bei sehen: Was sind da so für Gewohnheiten."
Ein Forscherteam der Fachhochschule Münster konnte gar anhand der Stromverbrauchsdaten feststellen, welcher Film gerade auf einem Fernseher geschaut wurde.
"Denn je nachdem welche Helligkeit der Fernseher gerade hat, ist der Stromverbrauch unterschiedlich. Und über diese Profile, die sich dann ergeben über den Stromverbrauch kann man Rückschlüsse darauf ziehen, welches Programm oder welcher Film gerade gelaufen ist. Und das hat eben gezeigt, wie detailliert diese Daten sind."
Die beteiligten Firmen halten das allerdings bestenfalls für eine theoretische Möglichkeit. Noch einmal Bernhard Rohleder vom Technologieverband Bitkom:
"Die Frage, die sich immer stellt ist: Was hat ein Unternehmen davon, wenn es solche Verbrauchsmuster ablesen würde. Das ist das eine. Das zweite ist: Es ist ihnen verboten. Sie dürfen das also nicht tun. Wer entsprechende Daten ausliest und verarbeitet macht sich strafbar."
Bisher gelten hier die allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Genauere Regeln zu Speicher- und Löschfristen und zur Frage, welche Daten genau übermittelt werden dürfen und welche nicht, fehlen bislang jedoch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert deshalb strengere Vorschriften. Daten über den konkreten Verbrauch von einzelnen Geräten beispielsweise sollte zwar der Stromkunde bei Interesse einsehen können – nicht aber sein Energieversorger, erklärt Schaar.
"Das sind Informationen, die nur ihn etwas angehen. Und das bedeutet, dass der Stromzähler dann im Grunde genommen auch mit einer Firewall ausgestattet werden muss, die gewährleistet, dass nur die Informationen heraus gehen, die für die Abrechnung beziehungsweise für die Steuerung des Stromnetzes wirklich erforderlich sind."
Immerhin: Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet zurzeit an einer neuen Rechtsverordnung, die unter anderem auch Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für die intelligenten Stromzähler festlegen soll. Wann diese in Kraft tritt ist allerdings noch offen.