Bisher gelten in allen 28 EU-Staaten eigene Datenschutz-Regeln. Die basieren zwar alle auf EU-Vorgaben aus dem Jahr 1995, sind aber unterschiedlich streng. Mit der Datenschutz-Grundverordnung, die in zwei Jahren in Kraft treten soll, wird sich das ändern, kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas an:
"Ein einheitliches Datenschutzniveau in ganz Europa zu haben, ist unter Wettbewerbs-Gesichtspunkten wichtig. Es kann sich niemand mehr einen Standort suchen, wo die Datenschutzregelungen am niedrigsten sind. Und es gibt wichtige Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher."
Viele internationale Konzerne wie Facebook haben ihren Europasitz in Irland, weil so für sie das laschere, irische Datenschutzrecht gilt. Ab 2018 gelten dann für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einheitliche Regeln. Die werden dann auch strenger ausfallen als bisher. Jan Philipp Albrecht, der die neuen Regeln im Europaparlament federführend ausgearbeitet hat, zählt auf:
"Strong individuals' rights, including the right to data portability, including the right to be forgotten. Stronger transparency and information rights."
Recht auf Löschung von Daten
Das Recht seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen übertragen zu lassen, das Recht auf Vergessen, mit dem Nutzer bestimmte Informationen löschen lassen können und stärkere Transparenz - und Informationsrechte. Zwar müssen Unternehmen den Bürgern schon jetzt auf Nachfrage erklären, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben und woher diese Daten stammen. In Zukunft muss diese Auskunft aber kostenlos erfolgen. Schwer verständliche Datenschutzerklärungen sollen mit einheitlichen, leicht verständlichen Symbolen zusammengefasst werden. Und:
"Wann immer eine Zustimmung erteilt wird, muss das vom Betroffenen ganz klar bestätigt werden. Genau das war bisher nicht eindeutig geregelt."
Ein stillschweigendes Einverständnis mit einer Datenverarbeitung, das für Nutzer nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, soll es nicht geben: Ein einfache Anmeldung auf einer Plattform kann dann nicht mehr als Zustimmung gewertet werden.
Eine einzige Anlaufstelle bei Beschwerden
Gibt es Beschwerden, weil Firmen gegen den Datenschutz verstoßen haben, soll das Verfahren für Bürger wie auch Unternehmen vereinfacht werden, betont EU-Justizkommissarin Vera Jourova:
"Der Mechanismus der einzigen Anlaufstelle wird es den Unternehmen leichter machen. In Zukunft müssen sie mit lediglich einer Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Gleichzeitig wird das auch die Bürger besser schützen. Sie können sich dann an die Datenschutzbehörde wenden, die ihnen am nächsten ist."
Bei Verstößen gegen die Datenschutzregeln sollen Unternehmen in Zukunft deutlich härtere Strafen als heute erwarten: Diese können dann bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.