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Datenschutz im Online-Handel
Viele Käufer geben bewusst ihre Informationen preis

Ein Häkchen und die Datenschutzerklärungen sind akzeptiert: Laut einer Studie des Instituts für Handelsforschung in Köln bestätigen gerade in Onlineshops die Käufer die Datenbestimmungen der Unternehmen fast immer, ohne sie vorher zu lesen - dabei seien die meisten sich durchaus bewusst, dass der Handel ihre Daten nutzt.

Von Dieter Nürnberger |
    Die Anzeige eines elektronischen Warenkorbs auf einem Computerbildschirm auf der Internetseite eines Onlinehändlers, aufgenommen am 10.01.2014 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).
    Viele Deutschen überlassen dem Handel bereitwillig ihre Daten, wenn dafür Vorteile winken. (picture alliance / dpa / ZB / Jens Büttner)
    Den deutschen Verbrauchern ist Datensicherheit im Handel durchaus wichtig, nur wollen sie sich damit nicht groß befassen. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Instituts für Handelsforschung in Köln. Ein Beweis für diese These sei das Leseverhalten der Verbraucher. Denn beim Interneteinkauf in Deutschland müssen die Datenschutzerklärungen der Handelsunternehmen vom Verbraucher per Mausklick aktiv bestätigt werden. Laut Studie passiert das fast schon automatisch, gelesen würden die Bestimmungen so gut wie nie, so Boris Hedde vom Institut für Handelsforschung:

    "In 6 von 10 Fällen geben uns die Verbraucher an: selten bis nie. Das ist auch europaweit eine ganz klare Botschaft, weil wir dies in allen Märkten gleichermaßen sehen."
    Preisnachlässe belohnen die Verbraucher für ihre Daten
    Doch damit nicht genug. Die Umfrage, die vom Handelsverband Deutschland und vom Bundesverband e-commerce und Versandhandel in Auftrag gegeben wurde, zeigt auch, dass die Deutschen sich bewusst seien, dass der Handel die Daten nutzt.
    Für rund 80 Prozent der befragten Verbraucher geht das in Ordnung, weil sie sich Vorteile davon versprechen. Hier werden vor allem die komfortable Nutzung von Bezahlsystemen und Preisrecherchen genannt, ebenso auch die Möglichkeit, entsprechende Preisnachlässe oder Gutscheine zu bekommen. Handelsforscher Boris Hedde interpretiert die Daten so:

    "Wir haben auch festgestellt, dass die Menschen dennoch klar bereit sind, trotz des Wissens um die Herausforderungen, diese Informationen herauszugeben. Wenn sie dafür einen Nutzen haben."

    Hintergrund der Studie ist die gegenwärtige Diskussion in der EU über eine neue Datenschutz-Grundverordnung. Der Handelsverband Deutschland leitet aus den Ergebnissen der Untersuchung ab, dass die Datenschutzbestimmungen zu komplex seien und, dass europaweit einheitliche Regeln gelten sollten. Konkret schlägt der HDE vor, dass beispielsweise ein EU-weites Siegel für Datensicherheit installiert werden soll.
    Die Verbraucher seien durchaus bereit, den Unternehmen hier zu vertrauen. Zudem dürfe das neue Recht nicht zu einer weiteren Verschärfung zulasten deutscher Handelsunternehmen führen. Handelsverband-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth:

    "Wir sprechen uns gemeinsam für eine Vereinfachung der Datenschutzvorschriften aus - auch mit Blick auf den Verbraucher und Kunden, der offensichtlich gar nicht in der Lage ist, die Komplexität oder den Umfang der entsprechenden Vorschriften zu nutzen."
    Datenschutz in Deutschland: ein europaweites Vorbild
    Deutschland sei der europäische Primus in Sachen Datenschutz im Handel, sagt Christoph Wenk-Fischer vom Bundesverband E-Commerce. Strenge Regeln, wie beispielsweise zum Direktmarketing, würden nur in Deutschland eine Rolle spielen. Vereinfachung der Regeln ja, doch müsse dies nicht unbedingt einen Abbau der Datenschutzbestimmungen bedeuten:

    "Wir möchten die Ergebnisse der Studie als einen Anstoß nutzen: Wir sagen, Datenschutz ist ein Thema, welches dem deutschen Handel wichtig ist. Und Deutschland ist ein Land, dem Datenschutz so wichtig ist, dass das Schutzniveau insgesamt so hoch ist, dass es sich als Benchmark auch für europäische Lösungen gut eignet."

    Harmonisierung könnte somit auch bedeuten, dass Deutschland europaweit als Vorbild gilt. Konkreter Vorschlag der beiden Verbände: Die hierzulande vorgeschriebenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen sollten im künftigen EU-Gesetz generell gelten. Ob sie aber auch einen Teil der staatlichen Aufsicht ersetzen könnten, wie von den Verbänden gefordert, darüber wird sicherlich noch viel gestritten werden.