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Datenschutz in Europa
Vorratsdatenspeicherung auch bei Flügen

Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Das Europaparlament hat dazu die sogenannte PNR-(Passager Name Record)-Richtlinie unter Dach und Fach gebracht. Damit können die Daten von allen Reisenden ohne Anlass sechs Monate lang gespeichert werden.

    Passkontrollen am Flughafen in München.
    Stimmt das EU-Parlament zu, können Fluggastdaten bis zu sechs Monate gespeichert werden (picture alliance / dpa / Marc Müller)
    Lange hatte eine Mehrheit im Europäischen Parlament ihre Zustimmung zur Fluggastdaten-Richtlinie verweigert, doch nicht zuletzt nach den Attentaten in Paris kippte die Stimmung. Insofern dürfte es heute Mittag eine Mehrheit für die umstrittene Richtlinie geben – ein überfälliger Schritt, meint der CDU-Abgeordnete Axel Voss:
    "Weil man aus den Daten der Fluggastdaten Informationen herausbekommt, die man aus anderen Daten nicht herausbekäme. Das heißt, man bekommt Erkenntnisse, die es einem möglich machen und helfen, bestimmte Verhaltensweisen als Muster organisierter Kriminalität oder des Terrors herauszulesen, u die dann auch zielgerichteter zu bekämpfen."
    Mit anderen Worten, die neue Richtlinie, die dann von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, sorge für mehr Sicherheit. Doch genau das bezweifeln viele, darunter auch Jan Philipp Albrecht von den Grünen:
    "Ich bin nicht dagegen, dass Fluggastdaten von Verdächtigen unter den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Aber genau das ist eigentlich in dieser Richtlinie, was nicht drin steht. Was gemacht wird, dass also 28 große Silos mit Daten vollgefüllt werden über unverdächtige Reisende über völlig irrelevante Sachverhalte für viel, viel Geld."
    Daten sollen ohne Anlass gespeichert werden
    Es geht um die anlasslose Speicherung von bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier, etwa Abflug- und Zielort, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Essenswünsche oder auch die Reiseroute selbst. Sechs Monate lang sollen die Daten ohne Filter gespeichert und dann noch einmal viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gesichert werden. Das gehe zu weit, meint die SPD-Rechtsexpertin Birgid Sippel, auch wenn heute wohl eine Mehrheit der europäischen Sozialdemokraten die Richtlinie mittragen wird:
    "Ich persönlich glaube allerdings, dass der jetzt vorliegende Text den Anforderungen an Datenschutz, an Privatsphäre, aber einer wirklich effektiven Maßnahme von Polizei und Justiz nicht gerecht wird und deshalb werde ich der Maßnahme nicht zustimmen."
    Parallel zur Fluggastdaten-Richtlinie wird das EU-Parlament heute auch abschließend über die Datenschutzreform entscheiden. Lange war über das Vorhaben gerungen worden, obwohl die alte Richtlinie noch aus dem Jahr 1995 stammt – digitale Steinzeit also. Das werde sich mit dem neuen Recht ändern, sagt der zuständige Berichterstatter Albrecht:
    "Die Datenschutzgrundverordnung ist ein Riesenschritt hin zu einem gemeinsamen Regelwerk für das digitale Zeitalter. Wir werden damit leben müssen, dass wir grenzübergreifend den digitalen Markt nur noch regeln können. Und da ist es wichtig, dass die europäische Union mit einem einheitlichen Regelwerk vorangeht und nicht weiter auf 28 unterschiedliche Standards setzt."
    So soll es etwa künftig in jedem EU-Mitgliedsland eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen geben. Zudem soll ein Recht auf Vergessen eingeführt werden, personenbezogene Daten können gelöscht, Fotos oder Mails künftig von einem Anbieter zum nächsten mitgenommen werden. Bei Datenmissbrauch durch Unternehmen drohen wiederum hohe Strafen. Wird die Reform heute, wie erwartet, verabschiedet, könnte sie Anfang 2018 in Kraft treten.