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Krankenkassen dürfen nicht mit privaten Auskunfteien zusammenarbeiten

Immer mehr freiwillig Versicherte können ihre Krankenkassen-Beiträge nicht mehr zahlen. Die Krankenkassen sind allerdings gesetzlich verpflichtet, das Geld einzutreiben. Und so sollen einige auch bei privaten Auskunfteien Auskünfte über Versicherte einholen, was die Bundesdatenschutzbeauftragte für unzulässig erklärte.

Von Peter Hornung |
    Krankenkassen-Karten liegen neben Euro-Scheinen.
    Vor wenigen Tagen ging ein Brief von der Bundesdatenschutzbeauftragten an Krankenkassen. ( picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Sie sind Kioskbesitzer, freie Grafiker oder auch Schauspieler: Selbstständige mit häufig geringem und vor allem unregelmäßigem Einkommen. Ihre Krankenkassenbeiträge müssen diese freiwillig Versicherten selbst entrichten, kein Arbeitgeber zahlt für sie ein. Immer mehr können das aber nicht mehr - und bleiben ihren Krankenkassen deshalb etwas schuldig. Doch die Krankenkassen sind verpflichtet, ausstehende Beiträge auch einzutreiben - und deshalb arbeiten vor allem einige Betriebskrankenkassen mit privaten Auskunfteien und Adresshändlern zusammen, um etwa die neue Adresse von Versicherten zu ermitteln und um festzustellen, ob beim Schuldner noch Geld zu holen ist.
    Christine Richter vom Dachverband der Betriebskrankenkassen: "Es ist im Grunde ein Dilemma. Kassen werden ja regelmäßig von ihren Aufsichten geprüft. Und dann steht im Prüfbericht: Ja, diese Kasse hat noch Beitragsrückstände, die sie nicht eingetrieben hat. Das hört sich sehr nach Nachlässigkeit hat. Auf der anderen Seite ist es sehr schwer, säumige Schuldner dazu zu bekommen, ihre Schulden zu bezahlen."
    "Aus Sicht des Datenschutzes unzulässig"
    Doch Krankenkassen dürfen nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff nicht mit Auskunfteien zusammenarbeiten, so steht es in einem Brief an Krankenkassen, der diesen vor wenigen Tagen zuging. Eine Zusammenarbeit "von Krankenkassen mit privaten Auskunfteien oder Adresshändlern zu Zwecken des Forderungsmanagements ist aus Sicht des Datenschutzes unzulässig, soweit hierbei Adressdaten oder Informationen zur Solvenz der Versicherten selbst ermittelt werden", heißt es in dem Schreiben.
    Der Hintergrund dieses Briefes: NDR Info und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatten vergangenen August über die Kooperation der 1,2 Millionen Mitglieder starken Deutschen BKK mit der Wiesbadener Auskunftei Schufa berichtet. Daraufhin hatte die Datenschutzbeauftragte eine Umfrage unter Krankenkassen gestartet, wer mit Auskunfteien oder Adresshändlern zusammenarbeite. Es gebe "eine kleine Zahl", stellte Voßhoff inzwischen fest - und mahnte diese Kassen, die Zusammenarbeit einzustellen.
    Tatsächlich blieb das Schreiben nicht ohne Wirkung. Die deutsche BKK erklärte gegenüber NDR Info, sie habe den Vertrag mit der Schufa umgehend gekündigt und rufe bis zum Vertragsende keine Daten mehr ab. Die mhplus Krankenkasse (550.000 Versicherte) stelle die Zusammenarbeit mit der Auskunftei Creditreform auf den Prüfstand, so ein Sprecher. Die BKK Pfalz will den Vertrag mit einem Adresshändler kündigen. Ähnlich äußerten sich zwei kleine Kassen.
    Branchenverband der Auskunfteien protestiert
    Der Branchenverband der Handelsauskunfteien aber protestiert: Die Verträge seien rechtskonform, der Brief der Bundesdatenschutzbeauftragten geschäftsschädigend, sagte Verbandssprecher Dr. Thomas Riemann:
    "Es fällt natürlich zunächst mal ein ganzer Teil von Auskünften weg, die wir sonst an die Krankenkassen erteilen. Und wir versuchen natürlich, bei den Krankenkassen das Bewusstsein herzustellen, dass wir hier nichts Unerlaubtes tun."
    Die Datenschutzbeauftragte gehe von falschen Voraussetzungen aus, so Riemann. Im Grunde gebe es gar kein Problem:
    "Es werden lediglich bei einer Auskunftsanfrage der Name und die Adresse genannt, aber keine weiteren Daten. In dem Schreiben der Bundesbeauftragten hört es sich so an, als würde der gesamte Datensatz, der dort gespeichert ist, uns, also den Auskunfteien, übermittelt. Das ist natürlich nicht der Fall."
    Die Bundesdatenschutzbeauftragte aber weist darauf hin, dass die Kassen sich auch bei amtlichen Stellen Informationen über Schuldner holen könnten - und die Dienste privater Auskunfteien oder Adresshändler gar nicht brauchen.