Es ist ein Etappensieg für Facebook: Die Richter des Landesgerichts für Zivilsachen in Wien wiesen die Klage als unzulässig zurück, weil Schrems seine Facebook-Seite mittlerweile auch "professionell" nutze und daher nicht als normaler Nutzer gewertet werden könne. Deshalb könne er nicht in Österreich gegen Facebook klagen. Nur Verbraucher dürfen an einem Gericht in ihrer Heimat klagen. Andere Gruppen müssten sich an ein Gericht in Irland wenden, weil Facebook dort seinen Europasitz hat. Das wäre deutlich aufwendiger und teurer.
Schrems kündigte an, das Verfahren vor das Oberlandesgericht zu bringen. Der Jurist hatte die Sammelklage initiiert. 25.000 Facebook-Nutzer vor allem aus Europa, aber auch aus Asien, Lateinamerika und Australien haben daraufhin ihre Ansprüche an den 27-Jährigen abgetreten. Sie werfen dem sozialen Netzwerk unter anderem vor, beim Datensammeln EU-Recht zu verletzen und persönliche Nutzerdaten nicht vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes NSA zu schützen. Pro Nutzer fordern die Kläger ein symbolisches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro sowie einen besseren Datenschutz.
Nach der Entscheidung sagte Schrems, es sei "juristisch relativ klar", dass das Urteil von der nächsten Instanz aufgehoben werde. Das Landesgericht wolle "die heiße Kartoffel" weiterreichen. Facebook begrüßte die Entscheidung. Die Anschuldigungen von Schrems seien "nachweislich falsch", teilte das Unternehmen mit. Der Konzern hatte die Klage bereits zum Prozessauftakt als unzulässig bezeichnet.
Das Landesgericht hatte sich bereits im April mit dem Fall beschäftigt. Die Klage richtet sich gegen die Facebook-Europazentrale mit Sitz in Irland. Diese ist für alle Nutzer außerhalb der USA und Kanadas zuständig und damit für 80 Prozent der rund 1,4 Milliarden Konten. Schrems geht seit Jahren gegen Facebook vor, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit seinem Anliegen.
(hba/stfr)