Die gematik mbH oder in Langform: Gesellschaft für Anwendungen der Gesundheitskarte mbH soll die IT-Infrastrukturen im Gesundheitswesen entwickeln und gehört inzwischen zu 51 Prozent dem Staat. Der Streitpunkt bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ist vor allem das Zugriffsrecht. Die elektronische Patientenakte soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden, aber dann können die Versicherten nicht entscheiden, auf welche Daten in ihrer digitalen Patientenakte die unterschiedlichen Fachärzte, Apotheker oder Therapeuten zugreifen dürfen. Bis zum Jahr 2022 können die Versicherten die Zugriffsrechte gar nicht steuern, also alles freigeben oder nichts freigeben.
Ab dem Jahr 2022 soll das dann per Smartphone oder Tablet möglich sein. Dann können Patienten und Patientinnen selbst festlegen, wer auf die jeweiligen Inhalte zugreifen darf. Zum Beispiel, dass der Zahnarzt den Bericht des Psychiaters nicht einsehen kann. Das Problem: Das Erlauben oder Verbieten des Zugriffs klappt auch ab 2022 nicht vom PC, nicht vom Laptop aus, sondern nur vom Smartphone.
Bundesdatenschützer warnt vor Einführung der ePA
Diesen Umstand hat der Bundesdatenschützer Ulrich Kälber kritisiert. Er hat sogar eine offene Warnung an die Krankenkassen verschickt, also vor der Einführung der elektronischen Patientenakte gewarnt. Und das ist natürlich auf der virtuellen Medica ein großes Thema. Und es gab Äußerungen von einem gematik-Vertreter, die diesen Streit derzeit mächtig anheizen.
Charly Bunar, der gematik-Produktmanager für die ePA, wurde gefragt, warum der geforderte differenzierte Zugriffsschutz, also Zahnarzt darf auf die psychiatrischen Befunde nicht zugreifen, das nennen die Fachleute feingranular – warum so ein Zugriffschutz nicht in die ePA eingebaut würde, zumal ja ein Angebot dafür von der AOK vorliege. Charly Bunar antwortete, dass erstens das AOK-Angebot der gematik mbH nur bedingt bekannt sei. Übersetzt heißt das: Man hat sich bisher mit dem Konzept nicht auseinandergesetzt. Und zweitens würde das AOK-Konzept nicht helfen, denn es passe nicht in die Lieferkette der gematik. Eine Begründung gab es dafür bisher nicht.
Charly Bunar lieferte noch das Argument: "Das funktioniert dann vielleicht nicht ganz."
Eine harte Aussage, denn: Da wird eine Lösung für das Problem angeboten, das Nicht-Akzeptanz der ePA bei der Einführung schon zunichtemachen könnte, wenn das Problem nicht gelöst wird, und die gematik sagt auf der Medica: Wir kennen das Konzept nur bedingt und vielleicht funktioniert es ja nicht.
Das von der AOK entwickelte Konzept, das Patienten und Patientinnen mehr Möglichkeiten zum Erlauben und Nicht-Erlauben von ePA-Zugriffen ermöglicht, gibt es schon seit Sommer 2020. Am 19. August hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, in der Bundespresskonferenz von Gesprächen mit der AOK-Niedersachsen berichtet, dass die AOK-Niedersachsen zusammen mit dem AOK-Bundesverband daran arbeiten würde, so ein feingranulares Zugriffskonzept ab dem 1. Januar 2021 anbieten zu können. Allerdings wies die niedersächsische Datenschützerin damals auch darauf hin, dass es laut gematik wohl nicht möglich sein würde, das AOK-Konzept in die Telematik-Infrastruktur der Gematik zu implementieren.
Dass die gematik hier keinen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer Telematik-Infrastruktur zulässt, ist in der Vergangenheit des Öfteren kritisiert worden. Im August nach der Pressekonferenz hat sich die gematik dazu nicht direkt geäußert. Die Verantwortlichen haben lediglich mitgeteilt, dass das Zugriffskonzept dann für die ePA 2.0 ab 2022 vorgesehen sei. Allerdings auch nur auf Smartphones und Tablets.
Bundesdatenschützer Kelber denkt über weitere Schritte nach
Bundesdatenschützer Ulrich Kelber hat schon angekündigt, dass er über eine entsprechende Weisung an die Krankenkassen nachdenkt. Jetzt hat er gewarnt vor dem Einsatz der elektronischen Patientenakte. Mit einer Weisung würde er das eskalieren. Und Datenschützer Kelber erwägt, noch mehr anzuweisen. So bemängelt er, dass nur Smartphone- oder Tablet-Besitzer auf ihr ePA zugreifen können.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Menschen ohne Handy oder Tablet an so einer Art Krankenkassen-Terminal in ihre elektronische Patientenakte reinschauen können. Aber das wurde gestrichen. Für die Akzeptanz der ePA ist das katastrophal. Die Coronakrise habe bereits jetzt offengelegt, welche digitalen Defizite es im Bereich Digitalisierung im Gesundheitswesen gebe, sagte Dlf-IT-Experte Peter Welchering im Dlf. Wenn Firmen offene IT-Lösungen ablehnten, um stattdessen auf eigene gewinnbringende Produkte zurückzugreifen, werfe das die Digitalisierung im Gesundheitswesen um Jahre zurück.