Die ehemalige Ruderin Cornelia Reichhelm ist die erste Klägerin, deren Urteil Rechtskraft erlangt hat.
Die heute 52-Jährige erwirkte vor dem Sozialgericht Magdeburg die Zahlung einer dauerhaften Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das Gericht sah in ihrem Fall die Vergabe von Dopingmitteln an minderjährige Sportler in der DDR als Verbrechen an. Und zwar als vorsätzliches Beibringen von Gift. Damit sieht das Gericht die Voraussetzungen erfüllt für Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Für die ehemalige Ruderin Cornelia Reichhelm bedeutet das: Sie bekommt eine Rente rückwirkend ab dem 1. Februar 2007:
„Ich denke mal, ich konnte das Gericht und die Beklagtenseite davon überzeugen, dass es hier um Kinderdoping speziell ging so dass das Gericht und die Gegenseite anerkannt hat, dass es um horrende Schäden im Bewegungsapparat ging, weil die Knochen einfach noch zu weich sind."
Cornelia Reichhelm war 14. Als sie auf die Kinder- und Jugendsportschule kam und Leistungssportlerin wurde bei Dynamo Berlin. Dort hat sie regelmäßig hart trainiert und diverse Medikamente erhalten. Darunter wohl auch Anabolika, wie im Leistungssportsystem der DDR üblich. Das stellte sich aber erst nach dem Mauerfall heraus. Heute leidet Cornelia Reichhelm unter schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist berufsunfähig. Mehrere Gutachter bestätigten einen Zusammenhang zwischen ihren Schädigungen der Wirbelsäule und der Vergabe der Dopingmittel. Für zukünftige Verfahren von Dopingopfern vor Sozialgerichten sieht Cornelia Reichhelm nun die Chance:
„Dass die Ämter jetzt schneller bereit sein müssten, entsprechende Entschädigungsrenten zu zahlen."
Cornelia Reichhelms Fall hat Signalwirkung. Denn nach Informationen des Deutschlandfunks sind die Urteile in zwei anderen Fällen noch nicht rechtskräftig. So hatte im Jahr 2014 eine Volleyballerin Entschädigungszahlungen erstritten. Dieses Verfahren ist jetzt in der zweiten Instanz. Auch das Urteil im Verfahren einer Kanutin vom September 2013 ist noch nicht rechtskräftig.