Auch andere hatten zuvor geraten, die bisherigen Attentäter-Kategorien zu überdenken. Denn: Wer nicht erkennbar als radikaler Islamist oder Rechtextremist auftrete, rücke aus dem Fokus.
Der Regensburger Asylrechtler Philipp Pruy kritisierte, alle Auffälligkeiten im Fall des Weihnachtsmarktattentäters hätten für die Ausländerbehörde nicht ausgereicht, um ihn als Gefährder einzustufen. Die Gesetzeslage gebe das bislang nicht her, sagte er der "Bild".
Strafanzeigen gegen Stadt und Polizei
Nach dem Anschlag gibt es Strafanzeigen gegen Stadt und Polizei. Es steht der Vorwurf im Raum, dass es bei den Sicherheits- und Einsatzkonzepten strafrechtlich relevante Vergehen gegeben hat. Wie das Innenministerium von Sachsen-Anhalt mitteilte, befand sich ein Polizeifahrzeug nach aktuellem Stand der Aufarbeitung nicht am vorgesehenen Standort, sondern in der Parkbucht für Taxen. Der Grund müsse noch in Erfahrung gebracht werden.
Der 50-jährige Attentäter hatte Flucht- und Rettungswege genutzt, um mit seinem Fahrzeug auf den Weihnachtsmarkt zu gelangen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit durch die Budengassen. Fünf Menschen wurden getötet, mehr als 200 verletzt.
Die Motivlage ist weiter unklar. Laut ersten Erkenntnissen soll der Attentäter in islamfeindlichen und in rechten Kreisen verkehrt sowie Verschwörungsideologien angehangen haben. Zudem sei er wohl psychisch beeinträchtigt, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 26.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.