Die Unionsfraktion wollte die Abstimmung verhindern, weil die Abgeordneten ihrer Ansicht nach zu wenig Zeit hatten, sich mit den Veränderungen zu befassen. Ein entsprechender Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch abgewiesen.
Zuvor hatte das Parlament das sogenannte Solarpaket I mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht unter anderem bürokratische Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken und eine bessere Vergütung von Solarstrom vor. Es soll noch heute auch den Bundesrat passieren, damit Fristen für europäische Fördermittel im Bereich Windenergie eingehalten werden können.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.