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Debatte über Sterbehilfe
Arzt soll Todkranken bei Suizid helfen dürfen

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgestellt. Sie wollen es Ärzten ausdrücklich erlauben, sterbenskranke oder extrem leidende Patienten beim Suizid zu unterstützen. Der Präsident der Bundesärztekammer lehnt den Vorstoß ab.

    Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
    Die Begleitung Sterbender stoßt in manchen Fällen an Grenzen. (picture alliance / dpa / Jm Niester)
    Die Begleitung Sterbender in der Palliativmedizin ermögliche heute schon in der Regel ausreichende Schmerzlinderung, erklärten die Abgeordneten um den CDU-Politiker und Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze und den SPD-Politiker Karl Lauterbach bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfes. Sie stoße aber "in der Praxis in sehr wenigen Fällen an Grenzen". Deshalb wollen die Koalitionspolitiker es Ärzten ausdrücklich erlauben, sterbenskranken oder extrem leidenden Patienten beim Suizid zu helfen.
    Dies soll ausnahmsweise dann möglich sein, wenn eine ausreichende Schmerzbehandlung nicht mehr möglich ist oder der Patient - etwa aus einem Ekelempfinden heraus - seine Situation nicht mehr anzunehmen vermag. Strafrechtlich sei ein ärztlich assistierter Suizid heute schon zulässig, aber das Standesrecht in diesem Punkt von Ärztekammer zu Ärztekammer unterschiedlich, argumentieren die Abgeordneten. Die Hilfe zum Suizid sei im übrigen schon seit 150 Jahren straffrei, sagte Hintze.
    Bedingung ist eine unheilbare Erkrankung
    Lauterbach ist der Überzeugung, dass auch eine gute Hospiz- und Palliativversorgung nicht bei allen Menschen den Sterbewunsch erübrigt. Manchen Menschen gehe es nicht um Symptom- oder Schmerzlinderung, sagte der Gesundheitspolitiker. Die medizinischen Möglichkeiten zur Lebenserhaltung würden immer besser, das Sterben damit "in gewisser Weise auch immer unnatürlicher". Manche Menschen wollten sich dem nicht aussetzen.
    Bedingung für die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung soll nach den Plänen der Gruppe eine unheilbare Erkrankung sein. Zudem muss der Patient volljährig und einwilligungsfähig sein, was psychische Leiden ausschließt. Ein zweiter Arzt muss die Entscheidung bestätigen.
    Hintze sagte, der Entwurf der Gruppe sei der bislang einzige, der keine Verschärfungen im Strafrecht vorsehe. Derzeit gibt es vier Anträge für eine Regelung. Zwei davon zielen auf ein strafrechtliches Verbot jeder oder zumindest jeder "geschäftsmäßigen", das heißt organisierten Suizidbeihilfe. Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne) plädiert dagegen für eine Erlaubnis der umstrittenen Sterbehilfeorganisationen, auf die die Verbote zielen. Allerdings will sie Organisationen unter Strafe stellen, die mit ihrer Unterstützung beim Suizid Gewinn erzielen wollen.
    Montgomery: Mediziner wollen helfen, nicht umbringen
    Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt ärztliche Beihilfe zum Suizid todkranker Patienten ab. "Man soll nicht durch den Arzt sterben, sondern an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden", sagte der Mediziner im ARD-"Morgenmagazin". "Wir wollen eben in der Stunde des Todes dabei sein und dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber ihn nicht umbringen", ergänzte er. Deswegen gebe es Methoden der Palliativmedizin, der Schmerzbekämpfung. Wer ärztliche Sterbehilfe zum normalen Umgang mache, müsse befürchten, dass Menschen aus sozialem Druck zum Suizid gedrängt würden. Das sei mit dem Grundauftrag der Ärzte nicht vereinbar.
    Der Bundestag berät heute in erster Lesung über ein Gesetz zur Stärkung der Palliativmedizin. Für die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender sollen die Krankenkassen künftig einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich ausgeben. Ziel ist es, eine flächendeckende Versorgung durch Hospize und ambulante Pflege sicherzustellen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin begrüßt die Reform. Der Präsident der Gesellschaft, Lukas Radbruch, sagte im Deutschlandfunk, der Gesetzentwurf enthalte richtig gute Verbesserungen, auf die man lange gewartet habe.
    (pg/bor)