Der britische Energiekonzern BP zahlt mehr als fünf Jahre nach der Ölpest im Golf von Mexiko eine Milliardenstrafe an die USA. Das Unternehmen einigte sich nach eigenen Angaben mit US-Behörden auf die Zahlung von 18,7 Milliarden Dollar (rund 16,9 Milliarden Euro), verteilt auf die kommenden 18 Jahre. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.
In der Summe sind 5,5 Milliarden Strafe wegen Verstößen gegen das Wasserreinhaltungsgesetz enthalten. Dazu kommen 7,1 Milliarden Dollar wegen Umweltverschmutzung, die an die US-Regierung gehen sowie an die fünf betroffenen Bundesstaaten Alabama, Florida, Louisiana, Mississippi und Texas. Die Bundesstaaten erhalten zudem 4,9 Milliarden Dollar Schadenersatz, eine weitere Milliarde bekommen betroffene Kommunen.
Beide Seiten begrüßen Einigung
"Das ist ein realistisches Ergebnis, das allen Beteiligten Klarheit und Sicherheit gibt", sagte BP-Vorstandschef Bob Dudley. Der Konzern habe damit die wesentlichen Verpflichtungen aus dem Unglück geregelt. "Den Vereinigten Staaten und dem Golf von Mexiko werden diese Vereinbarungen einen beträchtlichen Einkommensstrom für die nächsten Jahre sichern", sagte Dudley. Damit könne die Region renaturiert werden. Auch die US-Justizministerin Loretta Lynch begrüßte die Einigung. Dies könne die höchste jemals mit einem Unternehmen vereinbarte Summe in der US-Geschichte werden, sagte sie. Gerichte müssen das Ergebnis noch bestätigen.
Die BP-Ölbohrplattform "Deepwater Horizon" war im April 2010 explodiert. Elf Arbeiter kamen ums Leben, mehrere hundert Millionen Liter Erdöl strömten ins Meer. BP schloss das Leck erst nach 87 Tagen. Die Küsten von fünf US-Bundesstaaten wurden verseucht, der Fischfang und der Tourismus an der Golfküste schwer geschädigt.
Die rechtliche Aufarbeitung der Katastrophe ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. BP stehen jetzt noch Zahlungen an Privat- und Geschäftsleute auf zivilrechtlicher Ebene bevor. Der Konzern hatte sich zwar 2012 mit etwa 100.000 Klägern auf eine Entschädigung von 7,8 Milliarden Dollar verständigt. Allerdings hatten sich viele Unternehmen und Privatleute nicht an der Sammelklage beteiligt und einzeln geklagt.
(hba/stfr)