Drogenpolitik
Der Bundestag hat die teilweise Freigabe von Cannabis beschlossen

Der Bundestag hat die eingeschränkte Legalisierung von Cannabis beschlossen. 407 Abgeordnete stimmten für den Entwurf von Gesundheitsminister Lauterbach, 226 dagegen. Das Gesetz sieht vor, Erwachsenen ab April grundsätzlich den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zu erlauben.

    Blick ins Plenum von dem neuen Bundestag.
    Der Bundestag berät. (dpa / Michael Kappeler)
    In der eigenen Wohnung dürfen zudem drei Cannabispflanzen angebaut werden. Ab Juli sollen dann Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau erlaubt sein. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung vom Bundesrat.
    In der vorausgegangenen Debatte erklärte Lauterbach, das neue Gesetz würde den Schwarzmarkt begrenzen und zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz führen. Der SPD-Politiker lobte die Diskussion innerhalb der Koalitionsparteien. Die Entscheidung sei niemandem leichtgefallen und Bedenken seien ernst genommen worden.
    Zahlreiche Verbände und Experten begrüßen den Schritt. Es gibt aber auch massive Kritik. Der CSU-Politiker Pilsinger kündigte an, die Union werde Cannabis wieder verbieten, falls sie in der nächsten Legislaturperiode der Regierung angehöre.
    Der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, wiederholte heute im DLF seine Warnungen. Der Konsum von Cannabis sei bis zu einem Alter von 25 Jahren besonders schädlich, sagte Reinhardt im Deutschlandfunk. Zudem sei der Schwarzmarkt-Anteil in anderen Ländern auch nach der Legalisierung von Cannabis relevant geblieben. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Hubmann, äußerte in der "Ärzte Zeitung" die Befürchtung, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht werde, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert werde. Seinen Worten zufolge bekommt der Kinder- und Jugendschutz bereits den Umgang mit Alkohol und Nikotin nicht in den Griff.

    Richterbund warnt vor Überlastung der Justiz durch Amnestie-Regelung

    Der Deutsche Richterbund bekräftigte seine Warnungen vor einer Überlastung der Justiz. Grund seien mögliche rückwirkende Straferlasse bei Cannabis-Vergehen. Der Gesetzgeber solle die geplante Amnestie-Regelung für nicht vollstreckte Altfälle streichen.
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet zwar im Grundsatz eine Entkriminalisierung von Cannabis, argumentierte aber in der Funke-Mediengruppe, das Gesetz fördere den Kleinhandel. Es müsse daher gestoppt werden, sagte der Vorsitzende Peglow. Bei dem Gesetz handele es sich um "ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll". Auch die Innenminister der Länder hatten am Wochenende die Möglichkeiten der Kontrolle infrage gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 23.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.