Gestern Mittag um 12.43 Uhr meldete die Nachrichtenagentur Reuters per Eilmeldung, was kurz auch darauf auch in der Pressemitteilung aus dem Bundespräsidialamt zu lesen war:
"Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen."
Horst Köhler beendete damit teilweise eine Debatte, die sich genau 30 Jahre nach dem so genannten Deutschen Herbst über Monate kontrovers und emotional durch die Medien gezogen hatte: eine Debatte über die Gnade und ihre Voraussetzungen, über Reue und Aufklärung, über den Umgang mit der RAF. Vor einigen Wochen wurde die Diskussion noch einmal aufgeheizt, angereichert um die Facette möglicher neuer Erkenntnisse zum Hergang der Morde. Zumindest in dieser Spielart, so scheint es heute, wird die Debatte weitergehen. Und in einer weiteren, die das Verhalten einzelner CSU-Politiker in den vergangenen Tagen provoziert hat: Wie weit darf Kritik am Bundespräsidenten gehen? Was verbietet der Respekt vor dem Amt? Und welche Funktion hat die Gnade noch im Rechtsstaat?
Christian Klar ist seit 1982 in Haft. Wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuches verurteilte ihn das Oberlandesgericht Stuttgart zunächst zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe und 15 Jahren unter anderem wegen Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern, am Bankier Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und seinen Begleitern. Nach einer weiteren Verurteilung und einer Strafrechtsreform wandelte der Bundesgerichtshof das Urteil in lebenslänglich um. Im Regelfall bedeutet das, dass nach 15 Jahren geprüft wird, ob der Gefangene entlassen werden kann. Etwas anderes gilt, wenn ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, was bei Klar der Fall war. Diese so genannte Mindestverbüßungszeit läuft in eineinhalb Jahren aus, im Januar 2009, nach 26 Jahren. Die Frage nach der Gnade für den ehemaligen Terroristen stand schon seit Jahren im Raum. Mit aufgeworfen wurde sie durch ein Fernsehinterview von 2001. Stockend und unsicher antwortete ein sichtlich verstörter Christian Klar damals auf die Fragen des Publizisten Günter Gaus. So auch auf die Frage nach Schuld und Reue:
"In dem politischen Raum und vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe. Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle. Aber ich mache mir es nicht zu eigen."
Äußerungen, die für viele bis heute die mangelnde Reue Klars belegen. Gaus selbst sah das Interview im Nachhinein als problematisch an und setzte sich wegen seines Eindrucks von Klars Zustand für die Begnadigung ein. Das Gesuch stellte Klar zwei Jahre später, 2003, bei Bundespräsident Johannes Rau, der es ruhen ließ. Die Debatte entbrannte, als Horst Köhler signalisierte, dass er sich erneut mit dem Antrag befassen würde. Gnadenakte im Allgemeinen sind in Deutschland nichts Ungewöhnliches. Zuständig sind meist die Ministerpräsidenten oder Landes-Justizminister, die die Frage im Einzelfall häufig an Gremien delegieren. Nur wenn ursprünglich die Anklage bei der Bundesanwaltschaft lag, entscheidet der Bundespräsident. Das ist selten der Fall, unter anderem dann, wenn es um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht - wie bei Christian Klar und anderen RAF-Mitgliedern. Mehr als diese Zuständigkeit ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen, das knapp feststellt: Der Bundespräsident übt im Einzelfalle für den Bund das Gnadenrecht aus.
Feste Kriterien, wann er Gnade walten lässt, gibt es dagegen nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer höchstpersönlichen Entscheidung. Ein Kommentar zum Grundgesetz nennt sie "die Befugnis, da helfend und korrigierend einzugreifen, wo die Möglichkeiten des Gerichtsverfahrens nicht genügen". Das Gnadenrecht fällt so in vielfacher Hinsicht aus dem üblichen Verfahrensgang. Auf die Gnade gibt es keinen Anspruch, kein Gericht kann Gewährung oder Ablehnung überprüfen. Acht Mal wurden bisher frühere RAF-Terroristen begnadigt. Bevor er Klars Gesuch nicht beschied, hatte Johannes Rau Adelheid Schulz und Clemens Wagner zur Freiheit verholfen. Roman Herzog entließ Helmut Pohl. Von Entscheidungen Richard von Weizsäckers profitierten Monika Speitel, Verena Becker und Bernd Rössner, aus unterschiedlichen Gründen. Mehrfach spielte Krankheit eine Rolle. Auch die Gnadenentscheidungen des damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel kamen zweimal ehemaligen RAF-Mitgliedern zugute, Klaus Jünschke und Manfred Grashof. Vogel weist darauf hin, dass sich die Frage heute in völlig anderer Weise stellt als für ihn vor 20 Jahren, als es die RAF noch gab.
"In der damaligen Zeit, wo die RAF noch vorhanden war, wo sie nicht wie zehn Jahre später sich aufgelöst hatte, wollte ich in das Umfeld der RAF das Zeichen setzen: Es gibt einen Weg zurück, nach 16 Jahren, die beiden Täter hatten über 16 Jahre verbüßt. Heute ist die Situation völlig anders. Die RAF ist keine Gefahr mehr. Heute steht im Vordergrund: Kann man es verantworten, einem Täter immerhin bei mit Mord verbundenen Taten in die Öffentlichkeit, in die Freiheit entlassen, oder ist das nicht möglich? Das RAF-Thema wie damals ist heute bei Weitem nicht mehr von der Präsenz und der Brisanz."
1988 war es für Bernhard Vogel immerhin von solcher Brisanz, dass er sich, wie er heute einräumt, in Bonn rückversicherte.
"Deswegen war das also eine Abstimmung natürlich mit den politischen Kräften damals in Bonn, damit ich nicht völlig zerrissen würde."
Trotzdem dürfte gerade die lange Zeit, die seit dem so genannten Deutschen Herbst vergangen ist, dazu beigetragen haben, dass das Schicksal Klars so viel öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. So sahen viele gerade mit dem 30. Jahrestag die Chance gekommen, mit einer Geste der Versöhnung in die Gesellschaft zu wirken, auch wenn die RAF andere Morde noch Jahre später begangen hatte, während andere im Gegenteil verhindern wollten, dass mit einer Entscheidung über Klar der Eindruck entstünde, die RAF als Ganzes würde bagatellisiert. Beide Seiten stützten sich dabei auf das gleiche Argument: Für die RAF dürfe es keine Sonderbehandlung geben. Der frühere Innenminister Gerhart Baum:
"Wir haben uns damals mit Händen und Füßen gewehrt, dass die Terroristen als Kriegsgefangene anerkannt werden. Die wollten also Sonderrechte haben: Wir haben den Krieg gegen den Staat geführt, wir wollen also einen Sonderstatus. Wir haben gesagt: Ihr seid Mörder."
Ob das ein Argument für oder gegen die Gnade ist, hängt davon ab, ob man die Rechtspraxis oder den Grundgedanken betrachtet: An sich muss Gnade die Ausnahme sein, soll das Rechtssystem nicht ausgehöhlt werden. Gleichzeitig ist sie in diesen Extremfällen langer Haft, um die es bei der RAF geht, gar nicht so selten. Bald schon konzentrierte sich die Diskussion auf eine Frage, die der Reue. Christian Klar hatte wie auch Brigitte Mohnhaupt zu denen gehört, die einen, wie sie es nannten, "Schmusekurs" zum Staat abgelehnt hatten, als Justizminister Klaus Kinkel seine Versöhnungsinitiative betrieb. Zumindest öffentlich hat Klar keine Reue gezeigt. Was das bedeutet, wurde auf vielen Ebenen behandelt. Aus christlicher Sicht, die für sich Abtprimas Notker Wolff gerade darin sah, dass die Gnade ohne Voraussetzungen ist:
"Wir sagen bewusst: Es ist ein Gnadenerweis, also etwas Unverdientes. Dagegen: Alles anderes könnte ich mir durch Reue oder so etwas verdienen. Aber unser Rechtsstaat kann meines Erachtens durchaus sagen: Es ist genug, damit noch ein Stück Menschlichkeit und menschlicher Zukunft möglich ist."
Die Grüne Antje Vollmer dagegen kritisierte, dass die Öffentlichkeit und die meisten derer, die diskutierten, ohnehin nicht beurteilen könnten, wie es um Christian Klar stehe. Mit dem Ergebnis,
"dass die Öffentlichkeit dann meint, sie könnte die richtige Art und Weise festlegen, in der man glauben kann, dass er etwas bereut. Da kommen doch nur falsche Bekenntnisse raus, verlogene."
Wie Klar heute zu seinen Taten steht, darüber ist wenig bekannt. Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury hat sich vor kurzem intensiv mit ihm auseinandergesetzt, nicht wegen des Gnadengesuches, sondern für die Entscheidung, ob er auf eine Entlassung nach der Mindestverbüßungszeit vorbereitet werden sollte. Christian Klar sehe mit 54 Jahren heute manches anders als früher. Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, sprach deshalb auch von tätiger Reue, von Aufklärung. Denn wie viele Taten der RAF, so sind auch die Einzelheiten der Karlsruher Schüsse nach wie vor offen bis hin zu der Frage, wer eigentlich der Schütze war. Vor allem aber wies Buback darauf hin, dass immerhin Gerichte die Strafe ausgesprochen haben und dass mit der so genannten Mindestverbüßungszeit ja schon eine Art der "kleinen Gnade" institutionalisiert gewährt wird.
"Es entsteht der Eindruck, dass die Tatsache, dass Terroristen noch in Haft sind nach vielen Jahren, dass das ein Zeichen der Gnadenlosigkeit oder der Härte, der Grausamkeit ist. Man gibt den Menschen eine Perspektive. Und man sagt sogar: Die Dauer ihrer Haft muss begrenzt sein, damit sie dann noch eine Entwicklungsperspektive haben. Wenn wir trotzdem uns dazu bekennen, dass wir den Tätern diese Chance geben jetzt nach der normalen Zeit, dass sie dann eine besondere Einsicht zeigen. Und zur Reue - wissen Sie, wenn Sie sagen: Ich reue, oder verzeihst Du mir, muss ich doch fragen: Wofür, wofür soll ich Dir verzeihen? Es muss doch die Tat wenigstens bekannt werden."
Für Michael Buback führte dieses Argument des Wissens um den Tatbeitrag dazu, dass er vom Gegner zum Befürworter der Begnadigung Klars wurde. Denn nach neuen oder neu bekannt gewordenen Aussagen früherer RAF-Mitglieder glaubte er, der Frage der Täterschaft näher zu sein. Ihm ging es vor allem darum, dass mit Stefan Wisniewski der Todesschütze des Karlsruher Anschlags bekannt geworden sein soll. Ob das richtig ist, prüft die Bundesanwaltschaft. Für andere Hinterbliebene hat sich auch durch diese möglichen neuen Informationen für die Frage der Gnade nichts geändert, auch weil Klar nicht verurteilt wurde, weil er geschossen hätte, sondern wegen eines nicht näher bestimmten Tatbeitrags, so dass sich die juristische Bewertung der Tat ohnehin nicht ändert, wie Bernhard Vogel in einer Diskussionssendung betonte.
"Diese Fragen sind aber für das Urteil nicht entscheidend, und dass das Mörder sind, und dass das mehrfache Mörder sind. Und jetzt machen wir plötzlich künstlich darüber eine Spitzendiskussion."
Bundespräsident Horst Köhler hat die Gründe nicht genannt, die letztlich zu seiner Ablehnung des Gnadengesuches geführt haben. In seiner Pressemitteilung machte er aber deutlich, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Darin heißt es:
"Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen unter anderem Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar."
Die Gutachten gehören dabei zum üblichen Vorgehen. Und auch das Gespräch mit dem, um den es geht, ist zwar keine Selbstverständlichkeit, aber auch nicht ganz ungewöhnlich. Auch andere Bundespräsidenten machten sich ihr eigenes Bild von der Person. Für Bernhard Vogel (CDU) gehörte das als Ministerpräsident zur Routine der Begnadigung.
"Und außerdem habe ich mir es zur Gewohnheit gemacht, jeden möglicherweise zu Begnadigenden selber zu sprechen und mir ein eigenes Urteil zu bilden."
Ein Vorgehen, zu dem er anderen, die über ein solches Gesuch entscheiden müssten, ausdrücklich riet. Vertreter der CSU hingegen übten teils scharfe Kritik, als das Treffen bekannt wurde, so der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber. Die Begegnung könne wie ein später Sieg der Terroristen gedeutet werden, wenn der Staat so tue, als wären RAF-Mörder die besseren Mörder. Und Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber fügte hinzu, eine Privilegierung der "RAF-Mörder" diene nicht dem Rechtsfrieden in Deutschland. Bemerkungen, die im Hinblick auf das Amt des Bundespräsidenten kritisiert wurden.
Vor allem im Kreuzfeuer sah sich aber der Generalsekretär der Partei, Markus Söder. Er wurde mit den Worten zitiert, eine Begnadigung Klars wäre eine "schwere Hypothek" für eine mögliche Wiederwahl Köhlers, eine Äußerung, die er nicht dementierte. Kurz darauf schränkte er aber ein:
"Die Entscheidung, ob der Bundespräsident wieder kandidiert und wie er dann unterstützt wird, die wird erst im Jahr 2009 getroffen, nicht jetzt. Jetzt geht es um eine ganz andere Frage, nämlich um die Begnadigung von Christian Klar, in der in der Tat viele Menschen in Deutschland, aber vor allem in der Union schwerste Bedenken haben."
Noch danach bekräftigte aber der CSU-Bundestagsabgeordnete Andreas Scheuer, er müsse sich schwer überlegen, ob er Köhler bei dessen Wiederwahl die Stimme geben könne, wenn dieser Klar begnadige. Bundeskanzlerin Angela Merkel reagierte prompt und deutlich mit einer Distanzierung, die ihr Sprecher Ulrich Wilhelm tags darauf mit der Forderung wiederholte,
"dass dem Verfassungsorgan Bundespräsident hier der erforderliche Respekt zukommen muss in der Debatte, und dass insbesondere die Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Sorgfalt und auch das hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein, mit dem der Bundespräsident seine Entscheidung vorbereitet, von keiner Seite in Zweifel gezogen werden sollten."
Auch nach der Entscheidung Köhlers legte Merkel in einer CDU-Präsidiumssitzung laut einem Zeitungsbericht nach: Die CSU-Kritik sei "nicht in Ordnung" und "zu viel" gewesen. Scharfe Kritik kam auch von den Oppositionsparteien und von Seiten der SPD. Ihr Generalsekretär Hubertus Heil:
"Es ist nicht ganz juristisch, was ich jetzt sage, korrekt, aber politisch muss man schon sagen: Es ist ein dreister Versuch gewesen, den Bundespräsident zu nötigen. Und wir sind sicher, dass Horst Köhler als guter, souveräner Bundespräsident sich davon freigehalten hat."
Eine Einschätzung, die soweit ersichtlich alle teilten, die sich zu dem Thema äußerten. Trotzdem sprach beispielsweise der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz von dem "unverhohlenen Versuch, das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen" - eine Sorge, die andere teilten, zumal jede Entscheidung nach einer solchen Drohung als nicht mehr unabhängig gelesen werden könne. Im Hinblick auf die Distanz zu parteipolitischen Wünschen, die der Bundespräsident bisher an den Tag gelegt habe, so die Mehrzahl der Kommentatoren, brauche man aber nicht zu befürchten, dass Horst Köhler sich tatsächlich habe beeinflussen lassen. Nichtsdestotrotz forderte Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner (SPD) Söders Rücktritt. Kritik kam auch aus den eigenen Reihen, so von Söders Parteifreund Thomas Goppel.
"Bundespräsidenten entziehen sich dem Alltagsgeschäft in der Kritik, zumal dann, wenn sie noch gar nicht entschieden haben, und das wäre der Rat, dem ich den Kollegen Söder auf den Weg gäbe, ein Urteil jedenfalls bis dahin zurückzustellen, bis der Bundespräsident tatsächlich entschieden hat."
Verhaltene Kritik am Bundespräsidenten aus einem anderen Grund kam nach dem Gespräch allerdings auch von SPD-Fraktionschef Peter Struck:
"Man hätte das vielleicht doch eher an dem Beispiel von Richard von Weizsäcker ausrichten sollen, der das alles auch getan hat, was Horst Köhler jetzt tun will und getan hat, aber das nicht öffentlich gemacht hat."
Nicht mit Bezug auf den Ablauf der Entscheidung, trotzdem aber anlässlich der Causa Klar, werden auch in der CDU Stimmen laut, die nach der Berechtigung für die Gnade im Rechtsstaat fragen - eine Diskussion, die auf rechtspolitischer Ebene schon zuvor geführt wurde. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller sagte nach dem Treffen Köhlers mit Klar, man könne mit guten Gründen fragen, ob in einem Rechtsstaat eigentlich Raum für eine solche Institution sei. Eigentlich sei das Gnadenrecht ein rechtsfreier Raum. Für Christian Klar wird sich diese Frage nicht mehr stellen, möglicherweise aber für Birgit Hogefeld.
Überraschend hatte Horst Köhler zusammen mit der Mitteilung über Klar gekannt gemacht, dass er einem von ihr vorliegenden Gesuch nicht entsprechen könne. Er werde aber zu gegebener Zeit von sich aus erneut darüber befinden. Außer Hogefeld ist noch Eva Haule in Haft, nach 20 Jahren derzeit als Freigängerin. Wann Christian Klar frei kommt, ist derzeit noch offen. Dass seine Mindestverbüßungszeit abläuft, bedeutet nicht, dass er entlassen werden muss, wohl aber, dass die Frage anders als die der Gnade in einem justizförmigen Verfahren entschieden werden muss, was der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis so beschrieb:
"Wir haben ja verschiedene Verfassungsgerichtsurteile, wonach lebenslang eben nicht lebenslang bedeutet, sondern irgendwann auch die Öffnung da sein muss, irgendwann doch wieder ein freies Leben führen zu können, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind: Resozialisierung, und wenn keine Gefahr mehr von dem Täter ausgeht. Dann sieht das Verfassungsgericht meiner Meinung nach mit Recht vor, dass da irgendwann sozusagen Licht am Ende des Tunnels möglich sein muss. Das entspricht auch der Würde des Menschen, das entspricht unserem Freiheitsanspruch."
Vor der Entlassung steht die Heranführung an die Freiheit. Wenn der Täter keine Gefahr darstellt. Der Gutachter in diesem Verfahren, Helmut Kury, hatte Haftlockerungen befürwortet. Dann richtete Klar ein Grußwort an den Rosa-Luxemburg-Kongress, mit einer Kapitalismuskritik, die viele als verquast ansahen. Ein früheres Mitglied der Bundesanwaltschaft fühlte sich an die alte RAF-Diktion erinnert. Ob sich daraus aber neue Erkenntnisse über eine Gefährlichkeit ergeben, wurde im politischen Raum unterschiedlich beurteilt. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll befürchtete eben das und gab ein weiteres Gutachten in Auftrag. Entgegen dem Willen des Landesjustizministers verfügte das Landgericht Stuttgart, dass Klar zumindest ohne Handschellen in Begleitung von Vollzugsbediensteten in Zivil Ausgang erhalten müsse. Nach dem normalen Gang des Verfahrens müssten dann weitere Lockerungen folgen. Etwas anderes könnte sich allenfalls aus dem neuen Gutachten ergeben.
"Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen."
Horst Köhler beendete damit teilweise eine Debatte, die sich genau 30 Jahre nach dem so genannten Deutschen Herbst über Monate kontrovers und emotional durch die Medien gezogen hatte: eine Debatte über die Gnade und ihre Voraussetzungen, über Reue und Aufklärung, über den Umgang mit der RAF. Vor einigen Wochen wurde die Diskussion noch einmal aufgeheizt, angereichert um die Facette möglicher neuer Erkenntnisse zum Hergang der Morde. Zumindest in dieser Spielart, so scheint es heute, wird die Debatte weitergehen. Und in einer weiteren, die das Verhalten einzelner CSU-Politiker in den vergangenen Tagen provoziert hat: Wie weit darf Kritik am Bundespräsidenten gehen? Was verbietet der Respekt vor dem Amt? Und welche Funktion hat die Gnade noch im Rechtsstaat?
Christian Klar ist seit 1982 in Haft. Wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuches verurteilte ihn das Oberlandesgericht Stuttgart zunächst zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe und 15 Jahren unter anderem wegen Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern, am Bankier Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und seinen Begleitern. Nach einer weiteren Verurteilung und einer Strafrechtsreform wandelte der Bundesgerichtshof das Urteil in lebenslänglich um. Im Regelfall bedeutet das, dass nach 15 Jahren geprüft wird, ob der Gefangene entlassen werden kann. Etwas anderes gilt, wenn ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, was bei Klar der Fall war. Diese so genannte Mindestverbüßungszeit läuft in eineinhalb Jahren aus, im Januar 2009, nach 26 Jahren. Die Frage nach der Gnade für den ehemaligen Terroristen stand schon seit Jahren im Raum. Mit aufgeworfen wurde sie durch ein Fernsehinterview von 2001. Stockend und unsicher antwortete ein sichtlich verstörter Christian Klar damals auf die Fragen des Publizisten Günter Gaus. So auch auf die Frage nach Schuld und Reue:
"In dem politischen Raum und vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe. Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle. Aber ich mache mir es nicht zu eigen."
Äußerungen, die für viele bis heute die mangelnde Reue Klars belegen. Gaus selbst sah das Interview im Nachhinein als problematisch an und setzte sich wegen seines Eindrucks von Klars Zustand für die Begnadigung ein. Das Gesuch stellte Klar zwei Jahre später, 2003, bei Bundespräsident Johannes Rau, der es ruhen ließ. Die Debatte entbrannte, als Horst Köhler signalisierte, dass er sich erneut mit dem Antrag befassen würde. Gnadenakte im Allgemeinen sind in Deutschland nichts Ungewöhnliches. Zuständig sind meist die Ministerpräsidenten oder Landes-Justizminister, die die Frage im Einzelfall häufig an Gremien delegieren. Nur wenn ursprünglich die Anklage bei der Bundesanwaltschaft lag, entscheidet der Bundespräsident. Das ist selten der Fall, unter anderem dann, wenn es um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht - wie bei Christian Klar und anderen RAF-Mitgliedern. Mehr als diese Zuständigkeit ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen, das knapp feststellt: Der Bundespräsident übt im Einzelfalle für den Bund das Gnadenrecht aus.
Feste Kriterien, wann er Gnade walten lässt, gibt es dagegen nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer höchstpersönlichen Entscheidung. Ein Kommentar zum Grundgesetz nennt sie "die Befugnis, da helfend und korrigierend einzugreifen, wo die Möglichkeiten des Gerichtsverfahrens nicht genügen". Das Gnadenrecht fällt so in vielfacher Hinsicht aus dem üblichen Verfahrensgang. Auf die Gnade gibt es keinen Anspruch, kein Gericht kann Gewährung oder Ablehnung überprüfen. Acht Mal wurden bisher frühere RAF-Terroristen begnadigt. Bevor er Klars Gesuch nicht beschied, hatte Johannes Rau Adelheid Schulz und Clemens Wagner zur Freiheit verholfen. Roman Herzog entließ Helmut Pohl. Von Entscheidungen Richard von Weizsäckers profitierten Monika Speitel, Verena Becker und Bernd Rössner, aus unterschiedlichen Gründen. Mehrfach spielte Krankheit eine Rolle. Auch die Gnadenentscheidungen des damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel kamen zweimal ehemaligen RAF-Mitgliedern zugute, Klaus Jünschke und Manfred Grashof. Vogel weist darauf hin, dass sich die Frage heute in völlig anderer Weise stellt als für ihn vor 20 Jahren, als es die RAF noch gab.
"In der damaligen Zeit, wo die RAF noch vorhanden war, wo sie nicht wie zehn Jahre später sich aufgelöst hatte, wollte ich in das Umfeld der RAF das Zeichen setzen: Es gibt einen Weg zurück, nach 16 Jahren, die beiden Täter hatten über 16 Jahre verbüßt. Heute ist die Situation völlig anders. Die RAF ist keine Gefahr mehr. Heute steht im Vordergrund: Kann man es verantworten, einem Täter immerhin bei mit Mord verbundenen Taten in die Öffentlichkeit, in die Freiheit entlassen, oder ist das nicht möglich? Das RAF-Thema wie damals ist heute bei Weitem nicht mehr von der Präsenz und der Brisanz."
1988 war es für Bernhard Vogel immerhin von solcher Brisanz, dass er sich, wie er heute einräumt, in Bonn rückversicherte.
"Deswegen war das also eine Abstimmung natürlich mit den politischen Kräften damals in Bonn, damit ich nicht völlig zerrissen würde."
Trotzdem dürfte gerade die lange Zeit, die seit dem so genannten Deutschen Herbst vergangen ist, dazu beigetragen haben, dass das Schicksal Klars so viel öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. So sahen viele gerade mit dem 30. Jahrestag die Chance gekommen, mit einer Geste der Versöhnung in die Gesellschaft zu wirken, auch wenn die RAF andere Morde noch Jahre später begangen hatte, während andere im Gegenteil verhindern wollten, dass mit einer Entscheidung über Klar der Eindruck entstünde, die RAF als Ganzes würde bagatellisiert. Beide Seiten stützten sich dabei auf das gleiche Argument: Für die RAF dürfe es keine Sonderbehandlung geben. Der frühere Innenminister Gerhart Baum:
"Wir haben uns damals mit Händen und Füßen gewehrt, dass die Terroristen als Kriegsgefangene anerkannt werden. Die wollten also Sonderrechte haben: Wir haben den Krieg gegen den Staat geführt, wir wollen also einen Sonderstatus. Wir haben gesagt: Ihr seid Mörder."
Ob das ein Argument für oder gegen die Gnade ist, hängt davon ab, ob man die Rechtspraxis oder den Grundgedanken betrachtet: An sich muss Gnade die Ausnahme sein, soll das Rechtssystem nicht ausgehöhlt werden. Gleichzeitig ist sie in diesen Extremfällen langer Haft, um die es bei der RAF geht, gar nicht so selten. Bald schon konzentrierte sich die Diskussion auf eine Frage, die der Reue. Christian Klar hatte wie auch Brigitte Mohnhaupt zu denen gehört, die einen, wie sie es nannten, "Schmusekurs" zum Staat abgelehnt hatten, als Justizminister Klaus Kinkel seine Versöhnungsinitiative betrieb. Zumindest öffentlich hat Klar keine Reue gezeigt. Was das bedeutet, wurde auf vielen Ebenen behandelt. Aus christlicher Sicht, die für sich Abtprimas Notker Wolff gerade darin sah, dass die Gnade ohne Voraussetzungen ist:
"Wir sagen bewusst: Es ist ein Gnadenerweis, also etwas Unverdientes. Dagegen: Alles anderes könnte ich mir durch Reue oder so etwas verdienen. Aber unser Rechtsstaat kann meines Erachtens durchaus sagen: Es ist genug, damit noch ein Stück Menschlichkeit und menschlicher Zukunft möglich ist."
Die Grüne Antje Vollmer dagegen kritisierte, dass die Öffentlichkeit und die meisten derer, die diskutierten, ohnehin nicht beurteilen könnten, wie es um Christian Klar stehe. Mit dem Ergebnis,
"dass die Öffentlichkeit dann meint, sie könnte die richtige Art und Weise festlegen, in der man glauben kann, dass er etwas bereut. Da kommen doch nur falsche Bekenntnisse raus, verlogene."
Wie Klar heute zu seinen Taten steht, darüber ist wenig bekannt. Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury hat sich vor kurzem intensiv mit ihm auseinandergesetzt, nicht wegen des Gnadengesuches, sondern für die Entscheidung, ob er auf eine Entlassung nach der Mindestverbüßungszeit vorbereitet werden sollte. Christian Klar sehe mit 54 Jahren heute manches anders als früher. Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, sprach deshalb auch von tätiger Reue, von Aufklärung. Denn wie viele Taten der RAF, so sind auch die Einzelheiten der Karlsruher Schüsse nach wie vor offen bis hin zu der Frage, wer eigentlich der Schütze war. Vor allem aber wies Buback darauf hin, dass immerhin Gerichte die Strafe ausgesprochen haben und dass mit der so genannten Mindestverbüßungszeit ja schon eine Art der "kleinen Gnade" institutionalisiert gewährt wird.
"Es entsteht der Eindruck, dass die Tatsache, dass Terroristen noch in Haft sind nach vielen Jahren, dass das ein Zeichen der Gnadenlosigkeit oder der Härte, der Grausamkeit ist. Man gibt den Menschen eine Perspektive. Und man sagt sogar: Die Dauer ihrer Haft muss begrenzt sein, damit sie dann noch eine Entwicklungsperspektive haben. Wenn wir trotzdem uns dazu bekennen, dass wir den Tätern diese Chance geben jetzt nach der normalen Zeit, dass sie dann eine besondere Einsicht zeigen. Und zur Reue - wissen Sie, wenn Sie sagen: Ich reue, oder verzeihst Du mir, muss ich doch fragen: Wofür, wofür soll ich Dir verzeihen? Es muss doch die Tat wenigstens bekannt werden."
Für Michael Buback führte dieses Argument des Wissens um den Tatbeitrag dazu, dass er vom Gegner zum Befürworter der Begnadigung Klars wurde. Denn nach neuen oder neu bekannt gewordenen Aussagen früherer RAF-Mitglieder glaubte er, der Frage der Täterschaft näher zu sein. Ihm ging es vor allem darum, dass mit Stefan Wisniewski der Todesschütze des Karlsruher Anschlags bekannt geworden sein soll. Ob das richtig ist, prüft die Bundesanwaltschaft. Für andere Hinterbliebene hat sich auch durch diese möglichen neuen Informationen für die Frage der Gnade nichts geändert, auch weil Klar nicht verurteilt wurde, weil er geschossen hätte, sondern wegen eines nicht näher bestimmten Tatbeitrags, so dass sich die juristische Bewertung der Tat ohnehin nicht ändert, wie Bernhard Vogel in einer Diskussionssendung betonte.
"Diese Fragen sind aber für das Urteil nicht entscheidend, und dass das Mörder sind, und dass das mehrfache Mörder sind. Und jetzt machen wir plötzlich künstlich darüber eine Spitzendiskussion."
Bundespräsident Horst Köhler hat die Gründe nicht genannt, die letztlich zu seiner Ablehnung des Gnadengesuches geführt haben. In seiner Pressemitteilung machte er aber deutlich, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Darin heißt es:
"Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen unter anderem Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar."
Die Gutachten gehören dabei zum üblichen Vorgehen. Und auch das Gespräch mit dem, um den es geht, ist zwar keine Selbstverständlichkeit, aber auch nicht ganz ungewöhnlich. Auch andere Bundespräsidenten machten sich ihr eigenes Bild von der Person. Für Bernhard Vogel (CDU) gehörte das als Ministerpräsident zur Routine der Begnadigung.
"Und außerdem habe ich mir es zur Gewohnheit gemacht, jeden möglicherweise zu Begnadigenden selber zu sprechen und mir ein eigenes Urteil zu bilden."
Ein Vorgehen, zu dem er anderen, die über ein solches Gesuch entscheiden müssten, ausdrücklich riet. Vertreter der CSU hingegen übten teils scharfe Kritik, als das Treffen bekannt wurde, so der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber. Die Begegnung könne wie ein später Sieg der Terroristen gedeutet werden, wenn der Staat so tue, als wären RAF-Mörder die besseren Mörder. Und Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber fügte hinzu, eine Privilegierung der "RAF-Mörder" diene nicht dem Rechtsfrieden in Deutschland. Bemerkungen, die im Hinblick auf das Amt des Bundespräsidenten kritisiert wurden.
Vor allem im Kreuzfeuer sah sich aber der Generalsekretär der Partei, Markus Söder. Er wurde mit den Worten zitiert, eine Begnadigung Klars wäre eine "schwere Hypothek" für eine mögliche Wiederwahl Köhlers, eine Äußerung, die er nicht dementierte. Kurz darauf schränkte er aber ein:
"Die Entscheidung, ob der Bundespräsident wieder kandidiert und wie er dann unterstützt wird, die wird erst im Jahr 2009 getroffen, nicht jetzt. Jetzt geht es um eine ganz andere Frage, nämlich um die Begnadigung von Christian Klar, in der in der Tat viele Menschen in Deutschland, aber vor allem in der Union schwerste Bedenken haben."
Noch danach bekräftigte aber der CSU-Bundestagsabgeordnete Andreas Scheuer, er müsse sich schwer überlegen, ob er Köhler bei dessen Wiederwahl die Stimme geben könne, wenn dieser Klar begnadige. Bundeskanzlerin Angela Merkel reagierte prompt und deutlich mit einer Distanzierung, die ihr Sprecher Ulrich Wilhelm tags darauf mit der Forderung wiederholte,
"dass dem Verfassungsorgan Bundespräsident hier der erforderliche Respekt zukommen muss in der Debatte, und dass insbesondere die Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Sorgfalt und auch das hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein, mit dem der Bundespräsident seine Entscheidung vorbereitet, von keiner Seite in Zweifel gezogen werden sollten."
Auch nach der Entscheidung Köhlers legte Merkel in einer CDU-Präsidiumssitzung laut einem Zeitungsbericht nach: Die CSU-Kritik sei "nicht in Ordnung" und "zu viel" gewesen. Scharfe Kritik kam auch von den Oppositionsparteien und von Seiten der SPD. Ihr Generalsekretär Hubertus Heil:
"Es ist nicht ganz juristisch, was ich jetzt sage, korrekt, aber politisch muss man schon sagen: Es ist ein dreister Versuch gewesen, den Bundespräsident zu nötigen. Und wir sind sicher, dass Horst Köhler als guter, souveräner Bundespräsident sich davon freigehalten hat."
Eine Einschätzung, die soweit ersichtlich alle teilten, die sich zu dem Thema äußerten. Trotzdem sprach beispielsweise der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz von dem "unverhohlenen Versuch, das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen" - eine Sorge, die andere teilten, zumal jede Entscheidung nach einer solchen Drohung als nicht mehr unabhängig gelesen werden könne. Im Hinblick auf die Distanz zu parteipolitischen Wünschen, die der Bundespräsident bisher an den Tag gelegt habe, so die Mehrzahl der Kommentatoren, brauche man aber nicht zu befürchten, dass Horst Köhler sich tatsächlich habe beeinflussen lassen. Nichtsdestotrotz forderte Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner (SPD) Söders Rücktritt. Kritik kam auch aus den eigenen Reihen, so von Söders Parteifreund Thomas Goppel.
"Bundespräsidenten entziehen sich dem Alltagsgeschäft in der Kritik, zumal dann, wenn sie noch gar nicht entschieden haben, und das wäre der Rat, dem ich den Kollegen Söder auf den Weg gäbe, ein Urteil jedenfalls bis dahin zurückzustellen, bis der Bundespräsident tatsächlich entschieden hat."
Verhaltene Kritik am Bundespräsidenten aus einem anderen Grund kam nach dem Gespräch allerdings auch von SPD-Fraktionschef Peter Struck:
"Man hätte das vielleicht doch eher an dem Beispiel von Richard von Weizsäcker ausrichten sollen, der das alles auch getan hat, was Horst Köhler jetzt tun will und getan hat, aber das nicht öffentlich gemacht hat."
Nicht mit Bezug auf den Ablauf der Entscheidung, trotzdem aber anlässlich der Causa Klar, werden auch in der CDU Stimmen laut, die nach der Berechtigung für die Gnade im Rechtsstaat fragen - eine Diskussion, die auf rechtspolitischer Ebene schon zuvor geführt wurde. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller sagte nach dem Treffen Köhlers mit Klar, man könne mit guten Gründen fragen, ob in einem Rechtsstaat eigentlich Raum für eine solche Institution sei. Eigentlich sei das Gnadenrecht ein rechtsfreier Raum. Für Christian Klar wird sich diese Frage nicht mehr stellen, möglicherweise aber für Birgit Hogefeld.
Überraschend hatte Horst Köhler zusammen mit der Mitteilung über Klar gekannt gemacht, dass er einem von ihr vorliegenden Gesuch nicht entsprechen könne. Er werde aber zu gegebener Zeit von sich aus erneut darüber befinden. Außer Hogefeld ist noch Eva Haule in Haft, nach 20 Jahren derzeit als Freigängerin. Wann Christian Klar frei kommt, ist derzeit noch offen. Dass seine Mindestverbüßungszeit abläuft, bedeutet nicht, dass er entlassen werden muss, wohl aber, dass die Frage anders als die der Gnade in einem justizförmigen Verfahren entschieden werden muss, was der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis so beschrieb:
"Wir haben ja verschiedene Verfassungsgerichtsurteile, wonach lebenslang eben nicht lebenslang bedeutet, sondern irgendwann auch die Öffnung da sein muss, irgendwann doch wieder ein freies Leben führen zu können, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind: Resozialisierung, und wenn keine Gefahr mehr von dem Täter ausgeht. Dann sieht das Verfassungsgericht meiner Meinung nach mit Recht vor, dass da irgendwann sozusagen Licht am Ende des Tunnels möglich sein muss. Das entspricht auch der Würde des Menschen, das entspricht unserem Freiheitsanspruch."
Vor der Entlassung steht die Heranführung an die Freiheit. Wenn der Täter keine Gefahr darstellt. Der Gutachter in diesem Verfahren, Helmut Kury, hatte Haftlockerungen befürwortet. Dann richtete Klar ein Grußwort an den Rosa-Luxemburg-Kongress, mit einer Kapitalismuskritik, die viele als verquast ansahen. Ein früheres Mitglied der Bundesanwaltschaft fühlte sich an die alte RAF-Diktion erinnert. Ob sich daraus aber neue Erkenntnisse über eine Gefährlichkeit ergeben, wurde im politischen Raum unterschiedlich beurteilt. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll befürchtete eben das und gab ein weiteres Gutachten in Auftrag. Entgegen dem Willen des Landesjustizministers verfügte das Landgericht Stuttgart, dass Klar zumindest ohne Handschellen in Begleitung von Vollzugsbediensteten in Zivil Ausgang erhalten müsse. Nach dem normalen Gang des Verfahrens müssten dann weitere Lockerungen folgen. Etwas anderes könnte sich allenfalls aus dem neuen Gutachten ergeben.