Das Wintersemester 2014 sollte ein günstiges Semester für Nina Lüking werden. Die 26-Jährige studiert Heilpädagogik an der Hochschule Hannover. Ab diesem Semester fallen die Allgemeinen Studiengebühren für Lüking und die anderen Studierenden weg. 500 Euro pro Halbjahr gespart. Niedersachsen ist das letzte Bundesland, das die Allgemeinen Studiengebühren abgeschafft hat. Doch kostenlos ist das Studium auch weiterhin nicht. Lüking rechnet vor:
"In diesem Semester zahle ich 75 Euro an Verwaltungskosten, 20 Euro gehen an den AStA, 57 Euro für das Studentenwerk und ungefähr 200 Euro für das Semesterticket. Das macht zusammen 350,93 Euro für den Semesterbeitrag."
Semesterticket, AStA und Studentenwerk - dafür müssen Studierende bundesweit zahlen. Den genannten Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro dagegen gibt es nicht überall. Außer Niedersachsen erheben acht weitere Bundesländer den Beitrag für die Verwaltung.
Und auch sonst ist Studieren nicht kostenfrei: Wer zum Beispiel länger als die Regelstudienzeit braucht, muss in sechs Bundesländern Gebühren zahlen. In Niedersachsen sind das derzeit 500 Euro pro Semester für diejenigen die länger als zwölf Semester für den Bachelor brauchen. Niedersachsens Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajic verteidigt diese Gebühren:
"Die Ressourcen im Bildungssystem sind begrenzt und deshalb ist es auch hinnehmbar, dass man ihre Nutzung in einem vertretbaren Rahmen tatsächlich auch einschränkt. Wobei wir die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Studierenden ausdrücklich berücksichtigen. Das heißt, es gibt beispielsweise Befreiung für Eltern mit Kindern. Es gibt Freisemester für studentische Gremienarbeit. Das Ganze ist also durchaus auch sozial abgefedert oder sozial angemessen angelegt"
Heilpädagogik-Studentin Nina Lüking findet die Langzeitstudiengebühren dagegen nicht sinnvoll. Sie seien keine Motivation, um das Studium schneller zu beenden. Ganz im Gegenteil:
"Studenten, die sowieso schon Probleme mit ihrem Studium haben, die eben nicht gut vorankommen, werden dann eher geneigt sein, endgültig abzubrechen, sich zu sagen: Ich schaffe das jetzt nicht mehr, ich kann mir das nicht mehr leisten und dann stehen sie eventuell kurz vor Ende ganz ohne Abschluss da. Und das finde ich schade und das wäre ja auch nicht zielführend."
Nicht nur die Länder erheben Beiträge fürs Studium. Auch Universitäten und FHs verlangen oft Geld. Zum Beispiel für Auswahltests oder Prüfungsgebühren beim Masterstudium.
"Die Hochschulen können bei den anderen Gebühren durchaus Spielräume nutzen. Sie können den Vollkostenbeitrag verlangen. Sie können durchaus aber auch, wenn das politisch oder von Seiten der Hochschule gewollt ist, hier sehr flexible Preise oder Gebührenhöhen ansetzen."
Dieser flexible Spielraum zeigt sich dann auch besonders bei berufsbegleitenden Studiengängen. Hier fallen häufig hohe Kosten an. Gebühren von 2.000 Euro im Semester oder mehr sind üblich.
Dr. Dieter Dohmen leitet das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie in Berlin. Er erklärt, warum Weiterbildungsstudiengänge so teuer sind:
""Diese Weiterbildungsstudiengänge müssen streng genommen kostendeckend getragen werden und ein Studium ist nun mal mit erheblichen Kosten verbunden. Sie müssen einerseits die Lehrpläne entwickeln, was schnell ein paar Monate eines Mitarbeiters in Anspruch nehmen kann. Dann haben sie die Gremien, etc. Aber natürlich müssen Sie auch die Räumlichkeiten vorhalten. Sie müssen die Dozenten bezahlen. Sie müssen in aller Regel die Lernmittel vorbereiten und das kostet halt sein Geld."
Geld, was von den Studierenden kommen soll. Da die meisten von ihnen so viel aber nicht bezahlen können, müssen sie einen Studienkredit nutzen. Außerdem bieten beispielsweise Sachsen-Anhalt und Brandenburg Bildungsschecks an, um die berufliche Weiterbildung zu fördern.