Rein, reiner, am reinsten – und dann am besten noch ein kleines bisschen reiner. So soll das Wasser sein, wenn es aus dem Wasserhahn kommt, glaubt Hans Mehlhorn, Geschäftsführer des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung. Und ärgert sich dafür, dass er und sein Team dafür auch noch Schimpfe bekommen.
"Wir haben öfters von Kollegen gehört, dass Maßnahmen zur Erhaltung einer Wasserqualität, die über die Grenzwerte hinausgehen, also zum Beispiel den Nitratwert zu senken, nicht nur auf 50 Milligramm pro Liter, wo der Grenzwert ist, sondern um weiter runterzugehen, dass das kritisiert werden ist. Und das finden wir nicht in Ordnung, weil wir glauben, dass Schadstoffe so weit wie möglich zu minimieren sind."
Diejenigen, die solche besonderen Anstrengungen zur Wasserreinhaltung kritisieren, sitzen nach Darstellung der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein nur allzu häufig in den Büros der Aufsichtsbehörden; dazu zählen auch die Kartellämter. Denn: Je mehr ein Wasserwerk in die Wasseraufbereitung und damit in die Qualität des Trinkwassers investiert, desto höher fällt am Ende der Preis aus, den der Verbraucher fürs Trinkwasser zu bezahlen hat. Und gängige Praxis sei, dass die Kartellbehörden bei Preissteigerungen nicht die Anstrengungen der Wasserwerke im Blick haben, sondern von vornherein von Preistreiberei und Profitstreben ausgingen. Das wiederum ist der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein ein Dorn im Auge, sagt deren Sprecher Erich Möck:
"Es ist häufig so, dass die Kartellbehörden das Thema Qualität und Wasserqualität gar nicht im Fokus haben. Die nehmen nur einen Preisvergleich vor, teilweise unstatthafte Preisvergleiche zwischen verschiedenen Werken. Und dann geht es darum, plakativ auch mal jemand an den Pranger zu stellen und ein bisschen vor sich herzutreiben und in der Öffentlichkeit zu sagen: O.k, Ihr müsst mit dem Wasserpreis runter."
Vor allem die so genannten ‚freiwilligen Vorsorgeleistungen‘ der Wasserwerke würden bei den Preisvergleichen der Aufsichtsbehörden nicht berücksichtigt – Leistungen, die nicht nur zu mehr Wasserqualität, sondern auch zu einem nachhaltigeren Umgang mit der Umwelt führten. Erich Möck nennt das Beispiel der südbadischen Badenova AG – eines südbadischen Energieanbieters mit kommunalen Gesellschaftern, der auch für die Wasserversorgung zuständig ist – und im Zuge dieser Aufgabe einen Beratungsservice für Landwirte ins Leben gerufen hat . Und der leistet…
"...Aufklärung, Hilfsdienste bei der Bodenüberwachung, Flussüberwachung, um sozusagen ein Frühwarnsystem zu haben, wenn Verschmutzungen drohen in den Oberflächengewässern. Alles dies sind freiwillige Leistungen, vorausschauende Leistungen in der Wasserwirtschaft. Und wir wehren uns dagegen, dass das unter Preisdruck gerät…"
Aufgeschreckt durch die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamtes zu den Berliner Wasserpreisen, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein deshalb, dass die Kosten für solche Vorsorgemaßnahmen verbindlich in die Wasserpreiskalkulation einfließen müssten. Gerade nach der Berliner Entscheidung herrscht darüber aber große Unklarheit. Die nämlich basiert auf einem Wasserpreisvergleich in verschiedenen Regionen. Und eben das sei, so Erich Möck, ohnehin ein untaugliches Mittel zur Preisüberwachung. Zu unterschiedlich sei der Aufwand in den verschiedenen Regionen zur Trinkwassererzeugung.
"Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man eine Wasserleitung im märkischen Sand in Berlin verbuddelt, oder ob man die gleiche Wasserleitung durch den Granit im Schwarzwald über die Dörfer ziehen muss. Das macht kostenmäßig Faktor eins zu fünf."
Zumindest beim grünen baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller rennen die Wasserwerke mit ihrer Forderung offene Türen ein. Der will die Möglichkeit, freiwillige Vorsorgeleistungen zur Trinkwassergüte auf den Wasserpreis aufzuschlagen, gesetzlich zementieren lassen.
"Also wir haben vor, das Wassergesetz Baden-Württemberg zu novellieren. Und das wird ein Punkt von mehreren sein, rechtliche Klarstellung Vorsorgemaßnahme und Einbeziehung in die Wasserpreise….Sodass, wenn davon jemand Gebrauch macht, er nicht Angst haben muss, dass er dann Probleme bekommt mit der Landesregulierungsbehörde."
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Eine solche Gesetzesnovellierung wird zu einem Anstieg der Wasserpreise führen. Allerdings, so der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller:
""Zunächst mal sollten wir als Verbraucherinnen und Verbraucher ein Interesse daran haben, dass wir möglichst hohe Qualität unseres Trinkwassers bekommen, frei von Schadstoffen, frei von Rückständen und sollten froh darüber sein, dass es Wasserwerke gibt, die sich dieses Themas annehmen. Und ich gehe eigentlich davon aus, dass dieses machbar auch zu Preisen, die jetzt nicht unsere Verbraucherinnen und Verbraucher überfördern.""
"Wir haben öfters von Kollegen gehört, dass Maßnahmen zur Erhaltung einer Wasserqualität, die über die Grenzwerte hinausgehen, also zum Beispiel den Nitratwert zu senken, nicht nur auf 50 Milligramm pro Liter, wo der Grenzwert ist, sondern um weiter runterzugehen, dass das kritisiert werden ist. Und das finden wir nicht in Ordnung, weil wir glauben, dass Schadstoffe so weit wie möglich zu minimieren sind."
Diejenigen, die solche besonderen Anstrengungen zur Wasserreinhaltung kritisieren, sitzen nach Darstellung der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein nur allzu häufig in den Büros der Aufsichtsbehörden; dazu zählen auch die Kartellämter. Denn: Je mehr ein Wasserwerk in die Wasseraufbereitung und damit in die Qualität des Trinkwassers investiert, desto höher fällt am Ende der Preis aus, den der Verbraucher fürs Trinkwasser zu bezahlen hat. Und gängige Praxis sei, dass die Kartellbehörden bei Preissteigerungen nicht die Anstrengungen der Wasserwerke im Blick haben, sondern von vornherein von Preistreiberei und Profitstreben ausgingen. Das wiederum ist der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein ein Dorn im Auge, sagt deren Sprecher Erich Möck:
"Es ist häufig so, dass die Kartellbehörden das Thema Qualität und Wasserqualität gar nicht im Fokus haben. Die nehmen nur einen Preisvergleich vor, teilweise unstatthafte Preisvergleiche zwischen verschiedenen Werken. Und dann geht es darum, plakativ auch mal jemand an den Pranger zu stellen und ein bisschen vor sich herzutreiben und in der Öffentlichkeit zu sagen: O.k, Ihr müsst mit dem Wasserpreis runter."
Vor allem die so genannten ‚freiwilligen Vorsorgeleistungen‘ der Wasserwerke würden bei den Preisvergleichen der Aufsichtsbehörden nicht berücksichtigt – Leistungen, die nicht nur zu mehr Wasserqualität, sondern auch zu einem nachhaltigeren Umgang mit der Umwelt führten. Erich Möck nennt das Beispiel der südbadischen Badenova AG – eines südbadischen Energieanbieters mit kommunalen Gesellschaftern, der auch für die Wasserversorgung zuständig ist – und im Zuge dieser Aufgabe einen Beratungsservice für Landwirte ins Leben gerufen hat . Und der leistet…
"...Aufklärung, Hilfsdienste bei der Bodenüberwachung, Flussüberwachung, um sozusagen ein Frühwarnsystem zu haben, wenn Verschmutzungen drohen in den Oberflächengewässern. Alles dies sind freiwillige Leistungen, vorausschauende Leistungen in der Wasserwirtschaft. Und wir wehren uns dagegen, dass das unter Preisdruck gerät…"
Aufgeschreckt durch die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamtes zu den Berliner Wasserpreisen, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein deshalb, dass die Kosten für solche Vorsorgemaßnahmen verbindlich in die Wasserpreiskalkulation einfließen müssten. Gerade nach der Berliner Entscheidung herrscht darüber aber große Unklarheit. Die nämlich basiert auf einem Wasserpreisvergleich in verschiedenen Regionen. Und eben das sei, so Erich Möck, ohnehin ein untaugliches Mittel zur Preisüberwachung. Zu unterschiedlich sei der Aufwand in den verschiedenen Regionen zur Trinkwassererzeugung.
"Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man eine Wasserleitung im märkischen Sand in Berlin verbuddelt, oder ob man die gleiche Wasserleitung durch den Granit im Schwarzwald über die Dörfer ziehen muss. Das macht kostenmäßig Faktor eins zu fünf."
Zumindest beim grünen baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller rennen die Wasserwerke mit ihrer Forderung offene Türen ein. Der will die Möglichkeit, freiwillige Vorsorgeleistungen zur Trinkwassergüte auf den Wasserpreis aufzuschlagen, gesetzlich zementieren lassen.
"Also wir haben vor, das Wassergesetz Baden-Württemberg zu novellieren. Und das wird ein Punkt von mehreren sein, rechtliche Klarstellung Vorsorgemaßnahme und Einbeziehung in die Wasserpreise….Sodass, wenn davon jemand Gebrauch macht, er nicht Angst haben muss, dass er dann Probleme bekommt mit der Landesregulierungsbehörde."
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Eine solche Gesetzesnovellierung wird zu einem Anstieg der Wasserpreise führen. Allerdings, so der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller:
""Zunächst mal sollten wir als Verbraucherinnen und Verbraucher ein Interesse daran haben, dass wir möglichst hohe Qualität unseres Trinkwassers bekommen, frei von Schadstoffen, frei von Rückständen und sollten froh darüber sein, dass es Wasserwerke gibt, die sich dieses Themas annehmen. Und ich gehe eigentlich davon aus, dass dieses machbar auch zu Preisen, die jetzt nicht unsere Verbraucherinnen und Verbraucher überfördern.""