Archiv


Der Schluss-Strich

Just Scheu singt: Ich bin fragebogenkrank, sehr schwer fragebogenkrank ...

Peter Lange |
    Der Kabarettist Just Scheu in einem seiner Programme Ende der 40er Jahre. Der Fragebogen, das ist der Inbegriff für den Versuch der Alliierten und insbesondere der Amerikaner, den Nationalsozialismus in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur aus der westdeutschen Gesellschaft zu entfernen. Aber in dieser Gesellschaft gehört es längst zum guten Ton, sich über die Entnazifizierung lustig zu machen, wenn sie nicht ohnehin als großes Unrecht betrachtet wird. In einer Meinungsumfrage geben fast 75 Prozent der Befragten an, dass sie mit der Entnazifizierungspolitik mehr oder weniger unzufrieden seien. Die Westalliierten haben das Interesse an der politischen Säuberung verloren; die Westdeutschen werden im Kalten Krieg als Verbündete gebraucht. Und ehemalige Wehrmachtsgeneräle arbeiten schon am deutschen Wehrbeitrag. Der Bochumer Historiker Norbert Frei über das öffentliche Meinungsklima Ende der 40er Jahre.

    Norbert Frei: Die allgemeine Stimmungslage in Deutschland war so, dass quasi pauschal die Bemühungen um einen Schluss-Strich, wie man schon damals sagte, Unterstützung fanden, und dass die, ja man kann schon sagen, die Sehnsucht nach Amnestie, nach dem großen Vergessen, so heißt es ja wörtlich in den Quellen, allgemein und ungeteilt war. Das ging wirklich von ganz weit rechts natürlich, aber auch bis über die Mitte hinaus ins sozialdemokratische Lager. Sogar die Kommunisten haben an der einen oder anderen Stelle deutlich Sympathie gezeigt.

    Gleich nach Kriegsende 1945 haben insbesondere die Amerikaner in ihrer Zone mehrere hunderttausend Personen in "automatical arrest" genommen, die unter dem NS-Regime öffentliche Funktionen bekleideten. Später werden alle Beamte aus dem öffentlichen Dienst entlassen, die vor Mai 1937 der NSDAP oder ihren Unterorganisationen beigetreten waren. Grundlage dafür sind die Angaben in jenem verhassten Fragebogen mit den 130 Fragen. Im September 1945 wird das Berufsverbot auf die private Wirtschaft ausgedehnt. Ein halbes Jahr später überlassen die US-Militärbehörden, denen das ganze über den Kopf wächst, die Entnazifizierung den Deutschen; Franzosen und Briten schließen sich an. Grundlage ist das sogenannte Befreiungsgesetz, das fünf verschiedene Kategorien von NS-Belastung und die daraufhin zu verhängenden Strafen festlegt: Geldbußen, Eigentumsverlust, Ausschluss von öffentlichen Ämtern; Verlust des Wahlrechts, Berufsverbot; Gefängnis oder Arbeitslager bis zu zehn Jahren. Aber die US-Militärregierung merkt sehr bald, dass die Deutschen unter Entnazifizierung etwas anderes verstehen als sie selbst. So beklagt sich General Lucius Clay schon im November 1946 vor dem Länderrat der amerikanischen Zone:

    Lucius Clay: Ich kann nur sagen, dass wir heute von den Ergebnissen schwer enttäuscht sind, weil Sie bis jetzt nicht den politischen Willen und den politischen Entschluss finden konnten, diejenigen zu strafen, die Strafe verdienen. Es wird mehr und mehr offenbar, dass das ganze Verfahren dazu benutzt wird, um so viele wie möglich ihren alten Berufen wiederzugeben, anstatt die Schuldigen festzustellen und ihrer Strafe zuzuführen. (...) Ich verstehe den Wunsch, den Mitläufer der deutschen Wirtschaft wieder zuzuführen, damit er bei ihrer Wiederbelebung helfen kann. Das war einer der Zwecke des Gesetzes. Aber dieser Zweck kommt erst an zweiter Stelle hinter dem der Feststellung und Bestrafung derjenigen, die die Nazi-Diktatur unterstützt und gefördert haben.

    Die ursprünglich von den Alliierten beabsichtigte politischen Säuberung haben die Deutschen zu einer Rehabilitierungsmaschine umgebaut, zu einem schwerfälligen justizförmigen Apparat mit Anklagen, Urteilen, Revisionen, Neuverhandlungen und Amnestien. Der Begriff "Persilschein" macht Karriere. Wer eben kann, lässt sich weißwaschen von unverdächtigen Zeitgenossen, die bezeugen, dass der Betreffende sich in diesem oder jenem Fall für NS-Verfolgte eingesetzt habe, dass sein Einfluss ohnehin gering gewesen und er im tiefsten Innern sowieso kein Nazi gewesen sei. So werden aus Tätern Mitläufer und aus Mitläufern Entlastete. Hjalmar Schacht zum Beispiel, Reichsbankpräsident bis 1939, danach bis 1943 Minister ohne Geschäftsbereich. 1947 wird er als Hauptschuldiger verurteilt, dann aber in der Berufungsverhandlung freigesprochen. Oder Veit Harlan, einer der wichtigsten NS-Propagandisten, der noch bis in die letzten Kriegstage in seinen Filmen die Durchhalte-Parolen der Nazis transportiert hat: nach mehreren Verhaftungen Freispruch im April 1950.

    Norbert Frei: Gerade weil der Anspruch ja insbesondere in der amerikanischen Zone erhoben worden ist, die Entnazifizierung wirklich über die gesamte Gesellschaft zu machen, zwar individuell, aber eben massenhaft, bürokratisch alle durchzuprüfen, hat man die sogenannten schweren, also komplizierten Fälle anfangs zurückgestellt. Und in dem Maße, in dem dann die Beurteilungskriterien aufgeweicht sind, haben ausgerechnet die schweren Fälle profitiert. Und so kommt es dann, dass am Ende ein Alfred Hugenberg, der publizistische Steigbügelhalter Hitlers, als minderbelastet herauskommen kann, weil er eben relativ spät entnazifiziert worden ist.

    Alfred Hugenberg, der deutsch-nationale Pressezar; Gründer des Alldeutschen Verbands, Architekt der Harzburger Front, einer der propagandistischen Totengräber der Demokratie von Weimar, Wirtschaftsminister im ersten Kabinett Hitler. Im Juli 1949 wird sein Entnazifizierungsverfahren vor der Spruchkammer in Detmold abgeschlossen. Hugenberg wird als Mitläufer eingestuft. Der Kommentator des "Neuen Westfälischen Kuriers" nennt das Verfahren eine der schamlosesten Komödien in der deutschen politischen Geschichte.

    Kommentator des "Neuen Westfälischen Kuriers": Nachdem von Papen, Schacht und Hugenberg straflos ausgegangen sind, wird es Zeit, mit der zur Furie gewordenen Denazifizierung aufzuhören. Denn nach dem die Hauptschuldigen und Wegbereiter Hitlers freigesprochen wurde, hat es keinen Sinn mehr, mit der Entnazifizierung fortzufahren; sie wird zu einem schreienden Unrecht an den vielen kleinen harmlosen Existenzen, die seinerzeit nur unter dem Druck nationalsozialistischer Arbeitgeber und Vorgesetzter sich zum Eintritt in die NSDAP bereitgefunden haben.

    Bis Februar 1950 haben in den Westzonen mehr als 3,6 Millionen Deutsche das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen. 25-tausend werden als Hauptschuldige und Belastete in die Kategorie eins oder zwei eingestuft. 150-tausend gelten danach als Minderbelastete der Kategorie drei. Eine Million landet in der Kategorie vier mit dem Etikett Mitläufer, und 1,2 Millionen kommen als gänzlich unbelastet aus dem Verfahren heraus. Aber obwohl es letztlich nur eine Minderheit ist, die tatsächlich mit gravierenden Sanktionen rechnen muss, sind die Abwehrreflexe in der ganzen westdeutschen Gesellschaft zu registrieren. An die Stelle der These von der Kollektivschuld tritt eine Art Kollektiv-Unschuld. Der Konsens, dass es mit der Entnazifizierung so nicht weitergehen kann reicht Anfang 1950 durch alle Parteien. Bundeskanzler Konrad Adenauer hat schon in seiner Regierungserklärung im September 1949 die Richtung angegeben, die seine Koalition aus CDU/CSU, FDP und Deutscher Partei einzuschlagen gedenkt. Mit der Denazifizierung sei viel Unglück und Unheil angerichtet worden. Während die wirklich Schuldigen an den Verbrechen der NS-Zeit mit aller Strenge zu bestrafen seien, müsse die Unterscheidung zwischen politisch Einwandfreien und Nichteinwandfreien nun baldigst verschwinden. Aber die Entnazifizierung ist Ländersache, die gesetzgeberischen Möglichkeiten des Bundes sind beschränkt. Trotzdem preschen im Februar 1950 die kleinen Koalitionsparteien rechts von der Union vor und bringen im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Beendigung der Entnazifizierung ein. FDP und Deutsche Partei haben dieses Thema als Chance zur Profilierung gegen die großen Parteien entdeckt mit der Perspektive, die eigene schmale Wählerbasis um das riesige Reservoir der NS-Mitläufer zu erweitern. August Martin Euler von der FDP begründet für seine Fraktion diesen Vorstoß

    Martin Euler: Meine politischen Freunde haben bereits im Jahr 1946 mit aller Deutlichkeit ausgesprochen, dass eine Entnazifizierung, die sich nicht darauf beschränkt, begangene strafbare Handlungen zu sühnen, und eine bestimmte politische Führerschaft einflusslos zu machen und zu halten, sondern den politische Irrtum als solchen mit Strafmaßnahmen zu ahnden, schon deshalb ein Schrittmacher der Renazifizierung werden müsste, weil es gar nicht möglich ist, einen Bevölkerungsanteil, der mit Angehörigen etwa 50 Prozent umfasste, auf eine rechtstaatlichen Ansprüchen genügende Weise gerichtlich zu verfolgen.

    Während die FDP immerhin noch bereit ist, die guten Absichten der Entnazifierung in Rechnung zu stellen, geht die Deutsche Partei noch einen Schritt weiter. Sie spricht den Alliierten überhaupt das Recht ab, sich um die Ausschaltung des Nationalsozialismus zu kümmern. Die Entnazifizierung sei eine unzulässige Ausnahmegesetzgebung, so Franz Richter, Abgeordneter der DP:

    Franz Richter: Sie ist noch viel mehr. Sie ist etwas Völkerrechtswidriges, sie widerspricht, falls Sie es nicht wissen, dem Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, den Sie sich einmal zu Gemüte führen können. Denn nach diesem Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung haben die Alliierten nicht das Recht, irgendwelche Maßnahmen oder Gesetze zu treffen, die in das innere Leben eines Volkes eingreifen, sondern sie haben die bestehenden Gesetze zu achten.

    Hätten die Alliierten also die Nürnberger Rassegesetze achten müssen? Nach dem Willen der Deutsche Partei sollen die weniger Belasteten aus den Kategorien drei bis fünf von allen Beschränkungen befreit werden und in ihre alten Rechte eingesetzt werden. Was vor allem den Beamten zugute käme. Der Vorstoß zielt aber auch auf die Hauptverantwortlichen des NS-Regimes.

    Franz Richter: Und die Gruppen eins und zwei wollen wir auch auf jeden Fall herausgenommen sehen, denn die Gruppen eins und zwei sollen, wenn sie der Überzeugung sind, dass man ihnen nichts nachweisen kann, wenigstens von sich aus das Recht haben, den Antrag auf ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht durchzuführen, und nicht vor Gerichten, vor denen dann womöglich sogenannte Sachverständige das Urteil beeinflussen, die überhaupt von der Sache, um die es sich drehte, gar keine Ahnung hatten.

    Auch die Union und die Sozialdemokraten sehen die Gefahr, dass der radikale Ton, in dem FDP und DP auf der Rechten die Stimmung gegen die Entnazifizierung aufgreifen, letztlich zu ihren Lasten geht. Sie sehen aber auch vor die Frage gestellt, wie denn das Heer der NS-Mitläufer längerfristig in die Gesellschaft einer demokratischen Bundesrepublik integriert werden sollen. In dieser Situation agieren CDU/CSU und SPD als Bremser, die einerseits die Entnazifierung ebenfalls beendet sehen wollen:

    Franz Richter: Wir sind für die Beendigung der Nazifizierung, der Entnazifizierung, erstens, weil die politische Überzeugung als solche nach unserer Auffassung nicht bestraft werden soll. Zweitens: Wir sind für die Beendigung der Entnazifizierung wegen der Problematik des Verfahrens, die von allen Seiten anerkannt ist. Drittens: Wir sind für die Beendigung der Entnazifizierung, weil wir es nicht mit Lippenbekenntnissen bei der Tatsache, dass eine echte Chance gegeben werden muss für die Verführten, die nach Millionen zählen und auf die wir beim Neubau des deutschen Vaterlandes nicht zu verzichten gewillt sind.

    Das sieht die sozialdemokratische Opposition nicht anders: Die Lösung einer politischen Frage mit juristischen Mitteln sei nicht möglich, man könne mit dem Fragebogen keine Revolution nachholen. Die Entnazifizierung habe ihre Ziele nicht erreicht. Anders als die übrigen Parteien bekennt sich die SPD aber weiterhin dazu, dass nicht nur NS-Verbrechen geahndet werden, sondern dass auch die politische Mitverantwortung für das NS-Regime sanktioniert wird. Der Sozialdemokrat Fritz Erler:

    Fritz Erler: Der entscheidende Tatbestand ist doch der, und zwar gerade bei den Hauptschuldigen, denen nach Meinung der nationalen Rechten ja auch die Wohltaten eines Schlussgesetzes zugutekommen sollten, ist doch der der politischen, nicht der kriminellen, Mitverantwortung für einige Millionen Tote, für einen zweiten Weltkrieg, für sieben Millionen vertriebener Deutscher, für unsere zerstörten Städte. Das lässt sich doch nicht durch einen Federstrich ausradieren.

    Ein Ende der Entnazifizierung, auch darin sind sich SPD und CDU/CSU einig, dürfe auf keinen Fall als Rehabilitierung der Täter verstanden werden.

    Gerstenmeier: Wir wollen, mit anderen Worten, keine Freistellung von Hauptschuldigen. Und wir möchten nicht, dass die Gesinnung, die sich in diesem Hause bekundet, und die sich der Mängel des seitherigen Entnazifizierungsystems bewusst ist, dass diese Gesinnung noch zu einem Freibrief für politische Banditen wird.

    Fritz Erler: Es wird Aufgabe des Hohen Hauses sein, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass der Schluss-Strich unter die politische Säuberung nicht gleichzeitig zum Beginn der Renazifizierung wird. Das bedeutet aber nicht nur Abwehr durch Gesetze gegen bestimmte Persönlichkeiten. Das bedeutet weiterhin auch Sauberhaltung der öffentlichen Verwaltung von solchen Einflüssen.

    Am Ende wird der Gesetzesvorstoß der kleinen Rechtsparteien abgewehrt, denn in den Ausschussberatungen kommt die Mehrheit zu dem Schluss, dass der Bund in Sachen Entnazifizierung keine gesetzgeberische Kompetenz habe Das Parlament soll statt dessen einen Katalog bundeseinheitlicher Empfehlungen erarbeiten und verabschieden. Die Auseinandersetzungen darüber ziehen sich bis ins letzte Quartal des Jahres 1950 hin und verlaufen immer an den gleichen Frontlinien: FDP und DP verlangen ein radikales Ende der Entnazifizierung, zumindest aber, dass alle Vergünstigungen für die weniger Belasteten auch den Hauptschuldigen der Kategorien eins und zwei zuteil werden. Insbesondere CDU/CSU und SPD lehnen dies ab. Im Dezember 1950 verabschiedet der Bundestag seine Empfehlungen für den Abschluss der Entnazifizierung: Einstellung der Verfahren für die Kategorien drei bis fünf; Weiterführung der Verfahren gegen Hauptschuldige und Belastete, die gegen diesen Personenkreis verhängten Sanktionen bleiben bestehen; Aufhebung sämtlicher Restriktionen gegen Minderbelastete und Mitläufer spätestens zum 1. April 1951; Sühnegelder und Verfahrenskosten unter 2000 Mark werden nicht mehr eingezogen; Arbeitslagerstrafen werden weitgehend amnestiert.

    Es ist ein symbolischer Schluss-Strich, denn die Empfehlungen sind schon weitgehend überholt. Die meisten Länder haben schon eigene Schlussgesetze entweder verabschiedet oder in Arbeit. Gleichwohl sind Vertreter der extremen Rechten wie Adolf von Thadden erbittert über die schwarz-rote Koalition in dieser Frage. Er meint das Zusammengehen von SPD und Union. Noch einmal der Historiker Norbert Frei.

    Norbert Frei: CDU/CSU haben an einer Reihe von Punkten nicht Rücksicht genommen auf ihre Regierungspartner Deutsche Partei und Freie Demokratische Partei, sondern zusammen mit der SPD einen, wenn man es so nennen will, einen mittleren Kurs gefahren, wobei auch dieser mittlere Kurs von Großzügigkeit und außerordentlicher Amnestiebereitschaft geprägt war.

    Ist die Entnazifizierung gescheitert? Bis in die letzten Jahre haben die Historiker dies so gesehen. Norbert Frei will dieses Urteil nicht ohne weiteres gelten lassen. Für die Gründungsphase der Bundesrepublik habe die politische Säuberung durchaus positive Wirkungen entfaltet:

    Norbert Frei: Ich glaube, gerade wenn man sich die Führungseliten anguckt, die etwa in den Nürnberger Nachfolgeprozessen oder aber im Rahmen der Internierung, dem sogenannten ‘automatical arrest" ja dann doch für eine gewisse Zeit gleichsam aus dem Gesellschaftlichen herausgestellt worden sind, aus ihren Funktionen herausgenommen worden sind, dass für diese Gruppen dieser damit verbundene Denkzettel doch nicht unerheblich gewesen ist und zum wenigsten dazu geführt hat, dass ein Rückzug aus der Politik dieser kontaminierten Eliten stattgefunden hat, und das kann für so eine transitorische Situation von der Diktatur zur Demokratie, auch schon ein wichtiges Faktum sein.

    Was nichts daran ändert, dass die belasteten Eliten Anfang der 50er Jahre schon auf dem Rückweg in ihre früheren Positionen sind: In der Politik, in der Wirtschaft, in der Verwaltung und auch in den Medien. Bis 1958 sind dann auch die letzten wegen Kriegsverbrechen verurteilten Wehrmachtsoffiziere auf freiem Fuß.

    Norbert Frei: Das Gesamtbild, was hier entsteht, am Ende der 50er Jahre, angesichts dessen, was erreicht worden ist, ist - etwas pointiert gesprochen - die Bewältigung der frühen Versuche der NS-Bewältigung. Das heißt also: Alles das, was an politischer Säuberung bis 1949 durchgeführt worden ist, ist im Kern bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre, jedenfalls in den Folgen für die Individuen, rückgängig gemacht.

    Just Scheu singt: Ich bin fragebogenkrank, sehr schwer fragebogenkrank...