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Der Streit um die Berliner Wasserbetriebe

Wasser und Zusammenarbeit lautet das Motto des diesjährigen Weltwassertages. Das prominenteste Beispiel für eine umstrittene Teilprivatisierung sind die Berliner Wasserbetriebe. Der Versuch, die Wasserwerke wieder zu verstaatlichen, sorgt dort für Probleme.

Von Dieter Nürnberger |
    Gerade das Berliner Beispiel ist natürlich ein von der Öffentlichkeit vielbeachtetes: Die Berliner Wasserbetriebe waren 1999 teilprivatisiert worden, damals für einen Verkaufspreis von 3,3 Milliarden D-Mark, also rund knapp 1,7 Milliarden Euro. Verkauft wurde knapp die Hälfte der Anteile – an zwei Investoren – nämlich RWE und den französischen Veolia-Konzern. Vielbeachtet auch deswegen, weil dies bis dahin die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebes innerhalb der EU war.

    Und mehr oder weniger seitdem ist dieses Geschäft, die Veräußerung eines kommunalen Betriebes, umstritten und durchaus auch skandalbehaftet. Viele Bürger gingen seitdem sozusagen auf die Barrikaden – und vor zwei Jahren gab es sogar einen erfolgreichen Volksentscheid auf Landesebene zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge. Kritisiert wurde stets, dass der Verkauf nicht transparent abgewickelt wurde.

    Seit dem Volksentscheid hat sich der Wind gedreht, inzwischen hat der Berliner Senat eine andere Position. So wurden die Anteile von RWE inzwischen wieder zurückgekauft – für einen Gesamtbetrag von rund 650 Millionen Euro. Das Land hat nun also eine Mehrheit von rund Dreiviertel der Unternehmensanteile. Die Auseinandersetzung ist aber noch längst nicht beendet. Nun tobt der juristische Streit. Thomas Rudek setzt sich seit Jahren in Bürgerinitiativen für eine vollständige Re-Kommunalisierung der Wasserbetriebe ein. Am Ziel, so sagt er, sei man aber noch lange nicht.

    "Wir haben uns ja immer für die kostengünstige Re-Kommunalisierung eingesetzt. Dafür ist es wichtig, dass die Verträge offengelegt wurden und nun per Gerichtsverfahren angefochten werden – die Verträge enthalten beispielsweise skandalöse Gewinngarantien. Deswegen haben Juristen nun eine Organklage verfasst, das heißt, da könnten Abgeordnete in Berlin die Verträge vor das Landesverfassungsgericht bringen. "

    Die Initiative Berliner Wasserbürger hofft nun also, dass einzelne Parlamentarier oder auch eine Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine solche Organklage unterstützen. Der Berliner Senat prüft derzeit auch einen Rückkauf der noch verbliebenen Anteile des französischen Konzerns Veolia, allerdings ist das Ganze in der Regierung nicht unumstritten, die Wirtschaftssenatorin äußert sich beispielsweise skeptisch.

    Fest steht unterdessen, dass die Wasserpreise in Berlin für die Bürger verhältnismäßig teuer geworden sind – es hat Preissteigerungen um rund ein Drittel gegeben. Deshalb hat sich inzwischen längst auch das Bundeskartellamt eingeschaltet und Preissenkungen von 17 Prozent gefordert. Auch hier laufen derzeit juristische Auseinandersetzungen, die Wasserbetriebe bezweifeln die Zuständigkeit des Kartellamts. Eine Entscheidung wird hier wohl im Sommer fallen. Auf jeden Fall zeigt das Berliner Beispiel, dass Privatisierungen bestimmt kein Königsweg sind. Jahrlanger juristischer Streit, wenig Transparenz, steigende Gebühren usw.

    Deshalb hat heute am Weltwassertag auch der Bund für Umwelt und Naturschutz auf bedenkliche Entwicklungen hingewiesen. Konkret geht es um eine geplante EU-Richtlinie zur europaweiten Ausschreibung – hier wären in Folge auch viele Wasserwerke in Deutschland betroffen. Sebastian Schönauer, der Wasserexperte des BUND.

    "In der Richtlinie heißt das Schlüsselwort Marktöffnung. Konkret hieße das, dass alles, was sich im Markt bewegt, eine Ausschreibungspflicht unterworfen werden soll. Auch – und das ist unsere Kritik – jene Dinge, die eine öffentliche Daseinsfürsorge betreffen, also etwa die Wasserversorgung."

    Der BUND spricht anhand der geplanten Richtlinie von einer Art Privatisierungszwang. Und hier sei die Bundesregierung gefordert, in Brüssel gegenzusteuern.