Nach der Reform ist vor der Reform
Wahlrecht der Ampel vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht kippt einen Teil der Wahlrechtsreform der Ampel. Nun will sie mit der Union einen neuen Anlauf starten. Wir dröseln auf, was in dem Urteil steht. Außerdem: Wie mischt Sahra Wagenknecht den Wahlkampf im Osten auf? (15:32)

Stephanie Rohde |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r), Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende) und Ulrich Maidowski, eröffnet die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Gegen die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts, die seit Juni 2023 in Kraft ist, liegen gleich mehrere Klagen vor, unter anderem der bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag.
Bundesverfassungsgericht verhandelt zum Bundeswahlgesetz 2023 (picture alliance / dpa / Uli Deck)