Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus dürfen seit einigen Jahren ihre Familie nicht mehr nach Deutschland holen. Die Bundesregierung hatte dies so beschlossen, um die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen. Nun wird der Familiennachzug ab dem 1. August wieder möglich sein, allerdings eingeschränkt: Es gibt ein Kontingent von maximal 1000 Personen pro Monat. Außerdem ist das Verfahren so komplex, dass viele Hilfsorganisationen es kritisieren. Gudula Geuther aus unserem Hauptstadtstudio erklärt, was alles nötig ist und nach welchen Kritierien die Flüchtlinge ausgewählt werden.
Deutschlands koloniale Vergangenheit
Anfang des 20. Jahrhunderts haben deutsche Soldaten im heutigen Namibia Mitglieder der Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama systematisch abgeschlachtet. Historiker*innen sprechen inzwischen von einem Völkermord. Seit Jahrzehnten gibt es Gespräche darüber, wie dies wieder gutzumachen ist. Parallal dazu verklagen einige Herero und Name den deutschen Staat auf Reparationszahlungen - vor einem Gericht in New York. Unsere Kultur-Korrespondentin Christiane Habermalz erklärt die schwierige Gemengelage.