Die vielen Einzelthemen der Tagung hatten eines gemeinsam: die Rede vom gesellschaftlichen "Aufbruch" durch Nutzung digitaler Plattformen, von neuen Formen des Lernens, des Veröffentlichens, des Debattierens, von neuen Formen der Kunst war die Rede: "Jeder ist ein Künstler" – der Satz von Joseph Beuys scheint Wirklichkeit geworden zu sein. Till Kreuzer vom Internetportal iRights.info.
"Diese Kreativität der Massen zeichnet sich eben dadurch aus, dass die Leute einfach was tun, ja? Sie wollen was tun, und ich glaube, dass das eben aus kulturpolitischer Hinsicht sehr, sehr relevant und zu beachten, denn ich bin der Meinung, dass kreativ tätig sein ne ganz wichtige Sache ist für die Gesellschaft. Um es platt runterzubrechen: Wer am Rechner sitzt und Remixes oder Mash-ups oder Blog-Artikel schreibt, der hängt nicht an der Tankstelle rum und pöbelt Passanten an. Ja? Jedenfalls nicht in dieser Zeit. Kann das jemand twittern bitte?"
Aber: Dieser "Aufbruch" finde nur in der Bevölkerung statt, die Institutionen hätte er noch nicht wirklich erreicht, meinte Thomas Krüger, der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung - und fand damit große Zustimmung.
"Auf der anderen Seite gibt es eine bewahrpädagogische Duldungsstarre der etablierten Institutionen in Medien, Bildung, Kultur und Politik, nicht überall, aber doch nicht zu übersehen. Mit Herrn Schirrmacher hat das deutsche Feuilleton diesen geistig-gerontokratischen Verhalternsmustern gleich das Manifest der öffentlichen Akzeptanz und des Stolzes auf Überforderung als literarischer Bestseller mitgeliefert."
Von "bewahrpädagogischer Duldungsstarre der Institutionen" war bei Staatsminister nicht die Rede. Er pries Bibliotheken, Archive und Museen als das "Gedächtnis der Nation", als "Hüter der unwiederbringlichen Originale" und rühmte gleichzeitig die Digitalisierung als ein einzigartiges Mittel, kulturelle Inhalte weit zu verbreiten. Und er machte einen Vorschlag.
"Der Finanzbedarf in den nächsten Jahren für die Digitalisierung von Kulturgut ist enorm. Ich stehe deshalb einer Kooperation öffentlicher Einrichtungen mit der Privatwirtschaft durchaus aufgeschlossen gegenüber, so wie es die Bayerische Staatsbibliothek mittlerweile schon erfolgreich mit dem Unternehmen Google praktiziert."
Eines allerdings müsse klar sein.
"Weder darf dies zu Informationsmonopolen privater Unternehmer führen, noch dürfen die Vorgaben des Urheberrechts missachtet werden."
Urheberrecht – dieser Begriff zog sich wie ein roter Faden durch die Tagung. Der Schutz des geistigen Eigentums sei nicht gesichert, hob Bernd Neumann hervor und kündigte - keine Neuformulierung des Urheberrechts, aber seine Reform an: mit dem Urheber im Mittelpunkt. Wer geschützte Werke illegal verwendet, soll erst verwarnt, im Wiederholungsfall aber "kostenträchtig abgemahnt" werden. Mit dieser Meinung stand Neumann allerdings ziemlich alleine da. Geert Lovink vom Institut für Netzkultur in Amsterdam:
"Meiner Meinung nach ist Urheberrecht tot. Wenn man kritisch und innovativ ist, geht es darum, neue Modelle zu entwickeln."
Für die Medienwissenschaftlerin Mercedes Bunz ist Urheberschutz beim Umgang mit Neuen Medien auch deswegen schwierig geworden, weil, wie sie sagte, oft gar nicht mehr festzustellen sei, wer der Urheber überhaupt ist.
"Man kann eigentlich sagen, ja dass sich heimlich die Produktionsmittel hinter unserem Rücken zusammengeschlossen haben, deswegen denken wir immer noch, das sei in der Zukunft: Computer, Kameras, Software und soziale Plattformen – all das hat sich zu einer CutCopyPaste-Maschine verbunden, die das Verhältnis von Original und Kopie auf den Kopf stellt."
Für den Juristen Till Kreuzer vom Internetportal irights.info ist das Urheberrecht nicht grundsätzlich "tot". Weil die neuen Kulturtechniken der CutCopyPaste-Maschine, der "Remix Culture" gegen grundlegende Regeln des geltenden Urheberrechts verstoßen, auch den Gepflogenheiten der klassischen Verwertungsindustrie widersprechen – müsse eben eine neue Regelung gefunden werden.
"Erstens: eine drastische Vereinfachung der rechtlichen Regelungen, zweitens eine Neubewertung der Interessenlage im Urheberrecht: je mehr Leute gleichzeitig Urheber und Nutzer sind, desto mehr muss man darüber nachdenken, ob diese vermutete Interessen-Dichotomie zwischen den Rechteinhabern auf der einen Seite und den Nutzern auf der anderen Seite so überhaupt noch passt. Und ich glaube, dass es notwendig ist, auf ganz praktischer Ebene, um die Remix-Culture nicht zu ersticken durch rechtliche Überregulierung, neue Schrankenregulierungen einzuführen, die so etwas erlauben, zum Beispiel nach dem Vorbild des amerikanischen Fair-use-Prinzips."
Als Till Kreuzer seine Forderungen nannte, war der Kulturstaatsminister leider schon gegangen. Aber Kreuzer berät auch die Bundesregierung – wer weiß, wie die Urheberrechtsreform am Ende aussehen wird.
"Diese Kreativität der Massen zeichnet sich eben dadurch aus, dass die Leute einfach was tun, ja? Sie wollen was tun, und ich glaube, dass das eben aus kulturpolitischer Hinsicht sehr, sehr relevant und zu beachten, denn ich bin der Meinung, dass kreativ tätig sein ne ganz wichtige Sache ist für die Gesellschaft. Um es platt runterzubrechen: Wer am Rechner sitzt und Remixes oder Mash-ups oder Blog-Artikel schreibt, der hängt nicht an der Tankstelle rum und pöbelt Passanten an. Ja? Jedenfalls nicht in dieser Zeit. Kann das jemand twittern bitte?"
Aber: Dieser "Aufbruch" finde nur in der Bevölkerung statt, die Institutionen hätte er noch nicht wirklich erreicht, meinte Thomas Krüger, der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung - und fand damit große Zustimmung.
"Auf der anderen Seite gibt es eine bewahrpädagogische Duldungsstarre der etablierten Institutionen in Medien, Bildung, Kultur und Politik, nicht überall, aber doch nicht zu übersehen. Mit Herrn Schirrmacher hat das deutsche Feuilleton diesen geistig-gerontokratischen Verhalternsmustern gleich das Manifest der öffentlichen Akzeptanz und des Stolzes auf Überforderung als literarischer Bestseller mitgeliefert."
Von "bewahrpädagogischer Duldungsstarre der Institutionen" war bei Staatsminister nicht die Rede. Er pries Bibliotheken, Archive und Museen als das "Gedächtnis der Nation", als "Hüter der unwiederbringlichen Originale" und rühmte gleichzeitig die Digitalisierung als ein einzigartiges Mittel, kulturelle Inhalte weit zu verbreiten. Und er machte einen Vorschlag.
"Der Finanzbedarf in den nächsten Jahren für die Digitalisierung von Kulturgut ist enorm. Ich stehe deshalb einer Kooperation öffentlicher Einrichtungen mit der Privatwirtschaft durchaus aufgeschlossen gegenüber, so wie es die Bayerische Staatsbibliothek mittlerweile schon erfolgreich mit dem Unternehmen Google praktiziert."
Eines allerdings müsse klar sein.
"Weder darf dies zu Informationsmonopolen privater Unternehmer führen, noch dürfen die Vorgaben des Urheberrechts missachtet werden."
Urheberrecht – dieser Begriff zog sich wie ein roter Faden durch die Tagung. Der Schutz des geistigen Eigentums sei nicht gesichert, hob Bernd Neumann hervor und kündigte - keine Neuformulierung des Urheberrechts, aber seine Reform an: mit dem Urheber im Mittelpunkt. Wer geschützte Werke illegal verwendet, soll erst verwarnt, im Wiederholungsfall aber "kostenträchtig abgemahnt" werden. Mit dieser Meinung stand Neumann allerdings ziemlich alleine da. Geert Lovink vom Institut für Netzkultur in Amsterdam:
"Meiner Meinung nach ist Urheberrecht tot. Wenn man kritisch und innovativ ist, geht es darum, neue Modelle zu entwickeln."
Für die Medienwissenschaftlerin Mercedes Bunz ist Urheberschutz beim Umgang mit Neuen Medien auch deswegen schwierig geworden, weil, wie sie sagte, oft gar nicht mehr festzustellen sei, wer der Urheber überhaupt ist.
"Man kann eigentlich sagen, ja dass sich heimlich die Produktionsmittel hinter unserem Rücken zusammengeschlossen haben, deswegen denken wir immer noch, das sei in der Zukunft: Computer, Kameras, Software und soziale Plattformen – all das hat sich zu einer CutCopyPaste-Maschine verbunden, die das Verhältnis von Original und Kopie auf den Kopf stellt."
Für den Juristen Till Kreuzer vom Internetportal irights.info ist das Urheberrecht nicht grundsätzlich "tot". Weil die neuen Kulturtechniken der CutCopyPaste-Maschine, der "Remix Culture" gegen grundlegende Regeln des geltenden Urheberrechts verstoßen, auch den Gepflogenheiten der klassischen Verwertungsindustrie widersprechen – müsse eben eine neue Regelung gefunden werden.
"Erstens: eine drastische Vereinfachung der rechtlichen Regelungen, zweitens eine Neubewertung der Interessenlage im Urheberrecht: je mehr Leute gleichzeitig Urheber und Nutzer sind, desto mehr muss man darüber nachdenken, ob diese vermutete Interessen-Dichotomie zwischen den Rechteinhabern auf der einen Seite und den Nutzern auf der anderen Seite so überhaupt noch passt. Und ich glaube, dass es notwendig ist, auf ganz praktischer Ebene, um die Remix-Culture nicht zu ersticken durch rechtliche Überregulierung, neue Schrankenregulierungen einzuführen, die so etwas erlauben, zum Beispiel nach dem Vorbild des amerikanischen Fair-use-Prinzips."
Als Till Kreuzer seine Forderungen nannte, war der Kulturstaatsminister leider schon gegangen. Aber Kreuzer berät auch die Bundesregierung – wer weiß, wie die Urheberrechtsreform am Ende aussehen wird.