Archiv


Der Wahlkampf und das Geld

20 Millionen Euro bei der CDU, 23 Millionen bei der SPD - mehr als bei FDP, Grünen und der Linken zusammen: Für den Bundestagswahlkampf geben die Parteien viel Geld aus. Neben Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Mitteln sind Spenden bei der Parteienfinanzierung wichtige Posten.

Von Stefan Maas |
    Als CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe im Foyer der Parteizentrale in Berlin die Motive der Plakate für den Wahlkampf vorstellt, gilt die volle Aufmerksamkeit der Journalisten den lächelnden Models und der etwas weniger lächelnden Kanzlerin auf den Plakaten. Augen für den "Spendomaten" hat bei diesem Termin keiner. Schmal, etwa mannshoch und knallorange steht der extra für diesen Zweck umgebaute Parkautomat in einer Ecke des Foyers - fast ein bisschen verloren. Dabei kommt er sonst gut an bei den Besuchern, sagt Helmut Linssen, Schatzmeister der Partei.

    "Das war eine Idee, die wir mal hatten. Wir haben viele Besucher hier im Adenauerhaus. Da haben wir gesagt, machen wir es doch wie beim Parkautomaten. Jeder kann mit der Girokarte oder mit Bargeld dazu beitragen, uns zu helfen im Wahlkampf."

    Eine Spende pro Person und Tag ist erlaubt, informiert ein kleines Hinweisschild. Und weil es sich um eine Barspende handelt, maximal 1000 Euro im Jahr. So will es das Parteiengesetz. Dafür gibt es eine vereinfachte Spendenquittung zum Selberausfüllen. Die muss später gegen eine formale Spendenquittung getauscht werden.
    Wie viel Geld bislang zusammengekommen ist, weiß der CDU-Schatzmeister noch nicht, abgerechnet mit der Betreiberfirma wird erst nach der Wahl.

    Wie viele Münzen auch immer am Ende in dem orangefarbenen Automaten gelandet sein werden: Sie werden nur einen kleinen Teil dessen decken, was die Christdemokraten für den diesjährigen Wahlkampf ausgeben wollen: 20 Millionen Euro. Bei dieser Summe ist der Etat seit gut zehn Jahren gedeckelt. Und liegt damit drei Millionen unter dem, was die Sozialdemokraten eingeplant haben.

    Damit gibt jede der beiden großen Bundes-Parteien mehr Geld aus als die FDP, die Grünen und die Linke zusammen. Der Wahlkampf der liberalen Bundespartei darf in diesem Jahr vier Millionen Euro kosten – eine weniger als 2009. Die Grünen geben mit 5,5 Millionen mehr aus als beim letzten Mal. Und auch die Linken greifen tiefer in die Tasche als bei den vergangenen Wahlkämpfen: Sechs Millionen sind es laut Schatzmeister. Hinzu kommt jeweils, was die Landes- und Kreisverbände und die Bundestagskandidaten für ihren Wahlkampf aus eigenen Mitteln bezahlen oder einwerben. Wie viel die CSU in Bayern für Landtags- und Bundestagswahlen ausgibt, dazu will die Partei keine Angaben machen. Schätzungen liegen bei mehr als neun Millionen Euro.

    Auch die Pressesprecherin der neu gegründeten "Alternative für Deutschland", die bei dieser Bundestagswahl erstmals antritt, will keine genauen Zahlen nennen; aber die Summe von drei Millionen, die kursiere, sei nicht unrealistisch. Beträge, von denen die Piratenpartei nur träumen kann, sagt der Parteivorsitzende Bernd Schlömer:

    "Es ist im Moment auch schwierig, den Überblick zu bekommen, da die Teilgliederungen und Landesverbände das selbstständig machen. Aber ich rechne damit, dass wir zwischen 500.000 und 700.000 Euro für den Bundestagswahlkampf ausgeben werden, wir hatten im Vergleich dazu 2009 nur 250.000 Euro zur Verfügung und haben damit auch 2 Prozent der Stimmen bekommen."
    Das Geld wird nun, wenn allmählich die "heiße Phase" des Wahlkampfs beginnt, dringend gebraucht. Die Linke etwa will mit 300.000 Kugelschreibern, 150.000 Feuerzeugen, 100.000 Kondomen und 175.000 roten Brillenputztüchern um die Gunst der Wähler werben.

    Die FPD setzt mittlerweile jeden fünften Euro für den Onlinewahlkampf ein. Und die Piraten, in diesem Fall ganz traditionell offline, werden wohl alleine für Plakate genau so viel ausgeben, wie sie vor vier Jahren insgesamt zu Verfügung hatten. Die Grünen wollen - dank vieler Spenden - sogar mehr plakatieren als die ursprünglich geplanten bundesweit 1400 Großflächen. 2009 waren es nicht einmal halb so viele.

    Das Geld für große Plakat oder kleine "Aufmerksamkeiten", aber auch für teure Wahlwerbespots im Fernsehen und Großveranstaltungen auf Marktplätzen, die gleich mehrere Zehntausend Euro kosten können, muss also fließen. Spenden sind dabei ein wichtiger Posten.

    "Man spendet immer am liebsten für den, von dem man denkt, dass er der Gewinner ist","

    glaubt Otto Fricke, Bundestagsabgeordneter aus Krefeld und Bundesschatzmeister der FDP.

    ""Das macht es, wenn die Umfragelage besser ist, leichter, das konnten wir bei der letzten Wahl sehen, das macht es ein bisschen schwieriger jetzt, ja, aber die Grundhaltung, bin ich bereit etwas für Politik zu geben, wird dadurch zum Glück nicht ganz eingeschränkt."

    Wie gewichtig der Anteil der Spenden am Wahlkampfbudget letztlich ist, das variiert von Partei zu Partei.

    "Spenden sind im Wahlkampf immer das Sahnehäubchen. Das kommt dann immer noch on top",

    sagt Raju Sharma, der Schatzmeister der Linkspartei. Die sechs Millionen Euro, die seine Partei für den Wahlkampf eingeplant hat, hat sie vor allem aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückgelegt.
    Aber nicht nur im Wahlkampf – auch im jährlichen Haushalt der Parteien sind Spenden ein wichtiger Posten. Rund sieben Prozent machen sie im Budget der SPD aus, rechnet Schatzmeisterin Barbara Hendricks vor. Allerdings, schiebt sie nach, stammen die meisten von Parteimitgliedern. Und sind in aller Regel niedriger als 50.000 Euro.

    Aus diesem Grund erfährt, wer sich dafür interessiert, auch erst viel später von diesen Spenden: Nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts, den die Parteien jedes Jahr vorlegen. Denn nur Spenden über 50.000 Euro müssen sofort veröffentlicht werden. Und überhaupt erst einzeln im Rechenschaftsbericht, falls sie höher waren als 10.000 Euro.

    "Alle Spenden ab 10.000 Euro müssen sofort innerhalb von 48 Stunden veröffentlicht werden","

    fordert deshalb Christian Humborg, Chef der deutschen Niederlassung von Transparency International.

    ""Hat ja auch damit zu tun, dass es unglücklich ist, wenn es Spenden in Höhe von 45.000 Euro direkt vor einer Wahl gibt, aber die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl, vor ihrer Wahlentscheidung, nicht mehr erfahren, dass es diese Spende gab, sondern das dann erst anderthalb Jahre später erfahren."

    Eines zeigen die Zahlen auch bei den heute gültigen Veröffentlichungsgrenzen schon: Im Vergleich zum Jahr 2009, dem Jahr der letzten Bundestagswahl, haben die Parteien von Großspendern, Einzelpersonen und Unternehmen, sehr viel weniger Beträge über 50.000 Euro bekommen.Besonders massiv ist der Einbruch bei den Unionspartien und den Liberalen. Erhielt die CDU bis Ende Juli 2009 mehr als anderthalb Millionen Euro an Großspenden, ist es dieses Mal gerade eine halbe. Die CSU liegt bei etwa 144.000 Euro. Vor vier Jahren war es mehr als sechsmal so viel. Und die Spendensummen an die FDP sind von mehr als 700.000 auf rund 130.000 Euro geschrumpft.

    Auch Grünen-Schatzmeister Benedikt Mayer hat bei seiner Partei diesen Rückgang besonders bei den Unternehmensspenden festgestellt. Der habe bereits im vergangenen Jahr eingesetzt. Für ihn die Folge aus mehreren Skandalen in den vergangenen Jahren, bei denen die Spenden- und Sponsoringpraxis und die Nähe von Politikern zur Wirtschaft öffentlich diskutiert wurde. Von der millionenschweren Spende des Mövenpick-Eigentümers an die FDP, die in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung für Hotels gestellt wurde, über die Rent-a-Rüttgers-Affäre, die dem damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers vor drei Jahren den Landtagswahlkampf verhagelte - bis hin zu den Vorwürfen, die schließlich zum Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident führten.

    "Dem sich die Wirtschaft auch nicht aussetzen will, weil sie sagt, wir sehen das anders. Wir wollen nicht Einfluss nehmen, sondern das System stützen. Aber wenn dieser Prozess durch Anschuldigungen oder durch Verdachtsmomente in Gefahr gerät, dann ziehen wir uns daraus zurück. Diesen Trend spüren wir auch."

    Dabei haben die Grünen nie in dem Maße Großspenden von Unternehmen bekommen wie die anderen Parteien. Abgesehen von der Linken: Die bekommt gar keine, hat aber auch beschlossen, generell nichts mehr aus der Wirtschaft anzunehmen. Das sollte auch für die anderen Parteien gelten, fordert Schatzmeister Sharma:

    "So haben wir ja schon lange entsprechende Anträge im Bundestag, dass wir eben ein gesetzliches Verbot fordern. Wir haben nur jetzt Ende letzten Jahres entschieden, dass wir sagen: Bevor dieses gesetzliche Verbot kommt, was wir wollen, werden wir mit gutem Beispiel vorangehen und nehmen selber überhaupt keine Unternehmensspenden mehr an."

    Bei den Schatzmeistern der anderen im Bundestag vertretenen Parteien trifft die Linke mit diesem Vorstoß auf wenig Gegenliebe. Ein Grund, warum sie wenig mit dem Vorschlag der Linken anfangen können, hat mit den Finanzierungsalternativen zu tun, die Linken-Schatzmeister Sharma vorschlägt:

    "Entweder machen sie es so wie wir, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge erhöhen, oder aber man erhöht die staatliche Teilfinanzierung insgesamt."

    Klingt einleuchtend – denn die Beiträge, die die Mitglieder oder die Mandatsträger an ihre Partei zahlen, machen ohnehin einen großen Teil des Parteieinkommens aus.

    Die Idee birgt aber ein wesentliches Problem: Während die Parteien ihre Mitgliedsbeiträge selbstständig anheben können, ist die staatliche Parteienfinanzierung genau geregelt. Bis Mitte der 90er Jahre bestand diese darin, den Parteien die Wahlkampfkosten zu erstatten. Dieses System wurde dann abgelöst durch eine jährliche Teilfinanzierung aus Steuermitteln. Anspruch auf dieses Geld haben alle Parteien, die bei den jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahlen mindestens ein halbes Prozent oder bei den letzten Landtagswahlen ein Prozent der gültigen Zweitstimmen bekommen haben. All diese Stimmen werden zusammengezählt. Für die ersten vier Millionen Stimmen fließen jeweils 85 Cent pro Stimme in die Parteikasse, für jede weitere 70 Cent. Deshalb profitieren nicht nur die im Bundestag oder den Landtagen vertretenen Parteien von staatlichen Zuschüssen, sondern auch kleinere Parteien. 2012 waren es insgesamt 14: unter ihnen die Piraten, die NPD, die Freien Wähler, die Tierschutzpartei und die Rentnerpartei.

    Geld vom Staat bekommen die Parteien aber auch entsprechend der Summen, die sie selbst eingenommen haben, aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen oder eben aus Spenden. Bis zu einer bestimmten Obergrenze legt der Staat auf jeden Euro 38 Cent drauf. Der Fleiß der Spendeneintreiber wird also am Ende doppelt belohnt. Doch die Parteien bekommen nicht unbegrenzt Geld. Zum einen wird eine absolute Obergrenze festgelegt, wie viel Geld pro Jahr an die Parteien ausgeschüttet wird. 2012 waren das knapp 151 Millionen. Zum anderen gibt es relative Grenzen. Eine ganz entscheidende hat das Bundesverfassungsgericht festgesetzt: Die Parteien dürfen nicht mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus staatlichen Mitteln generieren.

    "Diese 50 Prozent bedeuten auf der anderen Seite aber auch, dass man die anderen 50 Prozent – und das ist die Kehrseite der Medaille, die auch das Bundesverfassungsgericht so sieht, aus der Bevölkerung aus den eigenen Mitgliedern, aber auch als Nachweis der Verwurzelung in der Bevölkerung eben auf andere Weise erwirtschaften soll."

    Darüber muss sich SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks allerdings keine ernsthaften Sorgen machen, denn ihrer Partei gelingt das bislang mühelos.

    Die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte 50-Prozent-Regel macht vor allem den Piraten zu schaffen. Regelmäßig scheitere seine Partei daran, den notwendigen Eigenanteil zu erreichen, erklärt ihr Vorsitzender Bernd Schlömer.

    "Da die Piratenpartei seit ihrer Gründung sehr geringe Einnahmen hat, bleibt ein hoher Anteil des Geldes, das uns eigentlich zur Verfügung steht, konnten wir nicht bekommen. Das haben die anderen Parteien bekommen. Sie haben auch eine Gesetzesänderung gemacht, damit die Mittel, die nicht ausgeschüttet werden, ihnen zugewiesen werden. Und das empfinden wir in hohem Maße als sehr ungerecht."
    Nicht nur hier sieht der Piratenchef eine Verzerrung im System der Parteienfinanzierung, die kleinere Parteien benachteiligt:

    "Wenn wir uns einmal anschauen, wie viele Zuwendungen es gibt aus allerlei Finanztöpfen, Fraktionszuwendungen, es gibt Fördergelder für politische Stiftungen für Jugendorganisationen und es gibt für Parteien, die außerhalb der Parlamente sind, diese Mittel nicht. Diese Parteien, wie die Piratenpartei, wenn wir mal auf Bundesebene schauen, können nur auf staatliche Parteienfinanzierungsmittel zurückgreifen und werden dadurch natürlich in unserer politischen Betätigung eingeschränkt. Die etablierten Parteien haben einen größeren Kuchen und damit einen Wettbewerbsvorteil."

    Diese Einschätzung teilt auch der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim. Er fordert mehr Transparenz und klarere Regeln, die verhindern, dass den Parteien in den Parlamenten verdeckt Mittel aus anderen Töpfen zufließen - sie also doch weit mehr bekommen als in der staatlichen Finanzierung vorgesehen. Indem zum Beispiel die Fraktionen die Parteien unterstützen, was laut Parteiengesetz unzulässig ist.

    Beim Spenden ist das klar geregelt. Das dürfen Fraktionen nicht, denn damit würde die Deckelung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien ganz offensichtlich mithilfe der Fraktionskasse umgangen. Praktisch muss aber gar kein Geld fließen, sagt von Arnim – Arbeitskraft ist auch eine Form der Unterstützung. Konkret hat von Arnim die Mitarbeiter der Abgeordneten im Auge, etwa in den Wahlkreisbüros.

    "Dort machen sie vielfach Arbeit für die Parteien. Etwa dadurch, dass Parteifunktionäre als Abgeordnetenmitarbeiter eingestellt werden. Z.B. der Geschäftsführer eines Parteibezirks wird als Abgeordnetenmitarbeiter beschäftigt. Und erledigt dann in der Zeit, wo er als Abgeordnetenmitarbeiter beschäftigt ist auch Parteiarbeit. Das lässt sich gar nicht kontrollieren."

    Bezahlt mit Steuergeld. Denn jeder Abgeordnete erhält pro Monat eine Mitarbeiterpauschale von rund 15.800 Euro. Der Jurist ist der Meinung, dass der Bundesrechnungshof ein genaueres Auge darauf haben müsste, für was genau diese Pauschalen verwendet werden. Dem aber hat die Bundestagsverwaltung beim letzten Versuch, 1993, einen Riegel vorgeschoben. Der Bundesrechnungshof selbst schreibt dazu auf Anfrage:

    Nach Auffassung des Deutschen Bundestages entzieht sich die Verwendung der sog. Mitarbeiterpauschale dem Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes.

    Dieser sieht das zwar im Detail anders, aber aufgrund des damaligen Konflikts geht er davon aus, dass der Versuch einer weiteren Prüfung nicht Erfolg versprechend ist. Bleibt nur die bundestagsinterne Kontrolle.

    Verfassungsrechtler von Arnim hat aber auch die Abgeordneten selbst im Visier. Denn die zahlen – bis auf die Piraten in den Landtagen - über ihren normalen Mitgliedsbeitrag hinaus einen Teil ihrer Diäten an ihre Partei. Linken-Schatzmeister Raju Sharma etwa führt als Bundestagsabgeordneter von seiner monatlichen Diät von rund 8.000 Euro stolze 1.100 an die Parteikasse ab. Und:

    "Wir haben jetzt schon beschlossen, dass wir ab der nächsten Wahlperiode den Mandatsträgerbeitrag auf 1250 Euro erhöhen. Das sind dann irgendwo zwischen 12, 13, 14 Prozent."

    Mehr zahlen nur die Grünen, wie deren Schatzmeister Benedict Mayer erklärt:

    "Die Höhe beträgt auf Bundesebene maximal 19 Prozent der Diäten."

    Im Parteiengesetz ist die Erhebung sogenannter Mandatsträgerbeiträge ausdrücklich erwähnt. Damit sind sie für den Gesetzgeber auch zulässig. Allerdings, fügt Mayer hinzu:

    "Diese Beiträge können nicht verpflichtend sein, sie sind eine Empfehlung."

    Für den Verfassungsrechtler von Arnim sind sie vor allem auch:

    "eine gewichtige, indirekte Staatsfinanzierung der Parteien, die hochproblematisch ist."
    Das gilt aber auch, sagt von Arnim, wenn etwa parteinahe Stiftungen mit den Steuergeldern, die sie erhalten Parteiaufgaben übernehmen. Damit nicht genug:

    "Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ist oft von der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Mutterparteien überhaupt nicht zu unterscheiden. Da wird mit Staatsgeld Parteiaufgaben gemacht."

    Ein für von Arnim besonders krasses Beispiel betrifft die FDP. Deren Fraktionsvorsitzender im Bundestag, Rainer Brüderle, verschickt in regelmäßigen Abständen Briefe an einen ausgewählten Personenkreis. Bezahlt wird die Informationsreihe "Freiheit bewegt" mit Geldern der Bundestagsfraktion. Problematisch wurde das besonders 2012 im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Darin sahen die andern Parteien eine unerlaubte Parteienfinanzierung. Ein Urteil, zu dem jüngst auch die Richterinnen und Richter des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs kamen. Die FDP-Bundestags-Fraktion erklärt dazu auf Anfrage:

    ...aufgrund der Vorwürfe der Grünen sind Maßnahmen der Informationsreihe "Freiheit bewegt" durch den zuständigen Bundestagspräsidenten geprüft worden. Alle Vorwürfe (…) sind vom Bundestagspräsidenten zurückgewiesenen worden.

    Letztlich muss aber der Bundesrechnungshof prüfen, ob es sich um einen Fall unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion handelt. Das hat er nach eigenen Angaben aber bisher noch nicht getan. Der FDP-Fraktion mach derweil ein weiterer Fall Ärger. Offenbar sind Pressesprecher der Fraktion für Wochenend- und Feiertagsdienste für die Partei eingesetzt worden.

    Über den Vorwurf verdeckter Wahlkampfhilfen muss sich CDU-Schatzmeister Linssen mit seinem Spendomaten jedenfalls keine Sorgen machen. Mit seiner knallorangen Leuchtfarbe wirbt der Automat ganz ehrlich und offen schlicht um eines: Um ein paar Münzen für den Wahlkampf.

    "Das ist vielleicht mehr eine Bewusstseinsschaffung für ein solches Thema, was vielleicht dem ein oder anderen sagt, die Partei braucht Unterstützung für den Wahlkampf. Und darum war das eine, wie ich meine, nette Idee."