Das Verfahren gegen Hanning gilt als einer der letzten großen NS-Prozesse in Deutschland. In einer 23-seitigen Erklärung, die sein Anwalt verlas, hatte der Angeklagte eingeräumt, von den Massenmorden gewusst zu haben. Im Prozess hatten elf Überlebende als Zeugen ausgesagt. Sie gehörten zu den insgesamt 57 Nebenklägern. Gehört wurden zudem Historiker, Mediziner, Ermittler und ein weiterer SS-Wachmann. Dafür waren 19 Verhandlungstage angesetzt worden. Heute, am 20. Tag, wurde das Urteil verkündet.
Jüdischer Weltkongress: Gerechte Strafe
Der Jüdische Weltkongress (WJC) hat das Urteil gegen Hanning begrüßt. "Er hat die Strafe bekommen, die er verdient", sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder am Freitag in New York. Hanning sei Teil der unbarmherzigen Tötungsmaschinerie gewesen. Er habe ein spätes, aber faires Verfahren bekommen, das mit einem deutlichen Urteil abschließe. "Ohne die aktive Hilfe von Menschen wie ihm wäre Auschwitz nicht möglich gewesen", so Lauder. Der WJC mit Sitz in New York hat es sich zur Aufgabe gemacht, die nicht in Israel lebenden Juden politisch zu vertreten.
Im Juli 2015 wurde der als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichnete Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über eine Revision entscheiden.
(vic/tgs)