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Detmolder Auschwitz-Prozess
Fünf Jahre Haft für früheren SS-Wachmann

Das Landgericht Detmold hat den früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz, Reinhold Hanning, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 94-Jährigen der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig.

    Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning (M) wird am 11.02.2016 in Detmold (Nordrhein-Westfalen) nach dem Ende des ersten Prozesstages aus dem Gebäude begleitet. Dem 94-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen vorgeworfen. Der Prozess vor dem Landgericht Detmold findet in den Räumen der Industrie und Handelskammer IHK statt. Foto: Bernd Thissen/dpa
    Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinholf Hanning im Landgericht Detmold am ersten Prozesstag, dem 11.02.2016 (picture alliance / dpa / Bernd Thissen)
    Das Verfahren gegen Hanning gilt als einer der letzten großen NS-Prozesse in Deutschland. In einer 23-seitigen Erklärung, die sein Anwalt verlas, hatte der Angeklagte eingeräumt, von den Massenmorden gewusst zu haben. Im Prozess hatten elf Überlebende als Zeugen ausgesagt. Sie gehörten zu den insgesamt 57 Nebenklägern. Gehört wurden zudem Historiker, Mediziner, Ermittler und ein weiterer SS-Wachmann. Dafür waren 19 Verhandlungstage angesetzt worden. Heute, am 20. Tag, wurde das Urteil verkündet.
    Jüdischer Weltkongress: Gerechte Strafe
    Der Jüdische Weltkongress (WJC) hat das Urteil gegen Hanning begrüßt. "Er hat die Strafe bekommen, die er verdient", sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder am Freitag in New York. Hanning sei Teil der unbarmherzigen Tötungsmaschinerie gewesen. Er habe ein spätes, aber faires Verfahren bekommen, das mit einem deutlichen Urteil abschließe. "Ohne die aktive Hilfe von Menschen wie ihm wäre Auschwitz nicht möglich gewesen", so Lauder. Der WJC mit Sitz in New York hat es sich zur Aufgabe gemacht, die nicht in Israel lebenden Juden politisch zu vertreten.
    Im Juli 2015 wurde der als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichnete Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über eine Revision entscheiden.
    (vic/tgs)