Archiv

Deutsche Bank
Manager sollen Boni zurückzahlen

Die Deutsche Bank hat schon einmal bessere Zeiten gesehen: Im vergangenen Jahr fuhr Deutschlands größtes Geldhaus einen Rekordverlust von 6,8 Milliarden Euro ein. Nun wird angeblich geprüft, ob verantwortliche Manager im Nachhinein zur Kasse gebeten werden können.

Von Brigitte Scholtes |
    Jürgen Fitschen (links) und Anshu Jain im Gespräch
    Die Deutsche Bank will den früheren Co-Chefs Jürgen Fitschen und Anshu Jain für das Jahr 2015 keine Boni zahlen. (picture alliance / dpa/ Boris Roessler)
    Die Deutsche Bank macht offenbar ernst. Nun sollen auch frühere Vorstände für die Sünden der Vergangenheit büßen. Sie sollen Boni, die ihnen zugesprochen waren, nicht erhalten. Das bestätigt das Geldhaus zwar nicht offiziell, aber ein Sprecher verweist auf den Geschäftsbericht für 2015. Danach hat der Aufsichtsrat schon im vergangenen Jahr entschieden, die Zahlung von bestimmten, früher vereinbarten Boni-Anteilen auszusetzen, das hatte auch Deutsche Bank-Chef John Cryan schon zu Beginn des Jahres erklärt:
    "Es gibt eine komplizierte Struktur von Bonuselementen, die die Hauptversammlung beschlossen hat. Der Aufsichtsrat kann sich darüber hinwegsetzen, aber nur in eine Richtung - nach unten. Er hat diese Option für 2015 gewählt."
    Vorstand hat gemeinsam entschieden
    Diese Boni-Anteile behält die Bank nun ein. So sollen die beiden früheren Co-Chefs Jürgen Fitschen und Anshu Jain leer ausgehen, aber auch die anderen, 2015 aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. Auch der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann wäre betroffen. Die Grundlage für diese Entscheidung: der Vorstand hat bestimmte Entscheidungen gemeinsam getroffen. Da dürfte es vor allem um solche im Bereich des Investmentbanking gehen. Für Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, zeigt dieser Schritt vor allem eines:
    "Die Deutsche Bank will mit ihrer Vergangenheit brechen, und dazu gehören die hohen Boni aus der Vergangenheit natürlich auch. Und wenn man da natürlich noch nachkartet und sagt, wir wollen die Boni zurück, dann bricht man natürlich noch entschiedener mit der Vergangenheit. Dann bricht man auch mit den Personen, die diese Vergangenheit geprägt haben.
    Da gibt es aber auch gute ökonomische Gründe für: Denn man muss heute feststellen, dass die hohen Gewinne, für die diese Boni dann gezahlt worden sind, ja nicht wirklich hohe Gewinne waren, sondern es waren im Grunde genommen Verdienste, die die Bank damals hatte um den Preis von hohen Rechtsrisiken heute. Das heißt, also wenn Sie das saldieren über alles, was die Bank dabei gewonnen und verloren hat, kommt die Bank ja möglicherweise schlecht raus, d.h., eigentlich fehlt diesen hohen Boni auch ein bisschen die ökonomische Grundlage."
    Neue Regelung: Ausbezahlte Boni sollen zurückgefordert werden können
    Bisher darf eine Bank zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Boni einbehalten. Das regelt die sogenannte Institutsvergütungsverordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Diese Verordnung aber wird überarbeitet, vom neuen Jahr an sollen auch schon ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können – eigentlich jedoch nur rückwirkend. Ob das jetzt schon möglich ist, darüber denkt die Deutsche Bank offenbar nach. Hans-Peter Burghof:
    "Da wird man einen sogenannten Rückgriff, einen "Claw back", implementieren in das Gesetz, das wird es also geben als gesetzliche Möglichkeit, allerdings auch nur zeitlich begrenzt und auch eigentlich zunächst mal nur bei schwerwiegender persönlicher Verfehlung. Und die müsste man dann erst mal nachweisen. Allerdings, wenn die vorliegt, ist die Bank dann wohl auch tatsächlich verpflichtet, diesen Rückgriff auf die Boni zu machen, sie hat dann also kein Wahlrecht mehr, sondern muss das tun, d.h. also, die Deutsche Bank arbeitet da auch möglicherweise auch schon ein bisschen vor auf etwas, das sie dann später zwingend tun muss."
    Nach Angaben der BaFin sollen diese Regeln jedoch nicht rückwirkend greifen.