
Die Staatsanwaltschaft teilte zur Begründung mit, am Kapitalmarkt sei der Eindruck einer marktführenden Position bei nachhaltigen Finanzprodukten erweckt worden. Dieser Eindruck sei aber nicht vollständig erfüllt worden.
Die DWS begrüße, dass die Untersuchungen nun abgeschlossen seien. Der Vermögensverwalter erklärte, dass sein Marketing in der Vergangenheit "teilweise überschwänglich" gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft kündigte weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen Einzelpersonen an.
Die DWS hatte zwischen 2020 und 2023 Produkte als besonders nachhaltig beworben, obwohl dies nicht den Tatsachen entsprach. 2023 musste sie bereits in den USA wegen Greenwashing 25 Millionen Dollar Bußgeld zahlen.
Diese Nachricht wurde am 02.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.