Gerichtspräsident Harbarth sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, zwar gehörten Polizeieinsätze zur Kernaufgabe des Staates. Das Grundgesetz schreibe aber nicht vor, dass diese Aufgabe allein vom Steuerzahler zu tragen sei. Die Regelung in Bremen ziele darauf an, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, so das Gericht. Der Stadtstaat Bremen darf damit den Profivereinen die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen.
Dabei geht es um Begegnungen, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. Die Hansestadt hatte bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von solchen Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen. Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die Gebühren erhebt. Andere Bundesländer könnten jedoch folgen.
Ersten Gebührenbescheid schickte Bremen 2015
Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.
Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.
Klage ging durch mehrere Instanzen
Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg. Das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.
Ein Jahr später wurde das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben. 2019 hielt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Gebührenforderung für rechtens.
Gebühren belaufen sich inzwischen auf mehr als drei Millionen Euro
In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
(Az. 1 BvR 548/22)
Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.