Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wurde der Mann aus Baden-Württemberg bei seiner Ankunft am Flughafen in Gewahrsam genommen. Auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls saß der Beschuldigte bereits seit Mitte August in Frankreich in Haft und wurde nun nach Deutschland überstellt.
Der Geschäftsmann soll 2015 drei Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör mit einer russischen Firma abgeschlossen haben. Diese Maschinen hätten die Serienproduktion von Scharfschützengewehren ermöglicht, hieß es. Damit habe der Mann gegen das Rüstungsembargo nach der russischen Annexion der Krim 2014 verstoßen.
Diese Nachricht wurde am 24.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.