Nach Angaben der Kommission in Brüssel wurde der Antrag aus Berlin vorläufig positiv beschieden. Zeigt sich innerhalb der kommenden vier Wochen auch der Wirtschafts- und Finanzausschuss der EU einverstanden, kann die Auszahlung erfolgen.
Geld aus dem Corona-Wiederaufbaufonds gilt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist gebunden an die Investition in neue Technologien. Deutschland plant, mit dem Geld Windenergie-Parks zu bauen und öffentliche Dienstleistungen zu digitalisieren. Im vergangenen Jahr waren vier Milliarden Euro aus dem EU-Fonds in die Bundeskasse überwiesen worden.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.