So fehlt es an speziellen Genehmigungsverfahren für private Raumfahrtanbieter. Die werden durchaus gebraucht, denn ohne Weltraumgesetz gilt allein der Weltraumvertrag der Vereinten Nationen.
Nach dem haftet die Bundesrepublik Deutschland unbegrenzt für alle deutschen Raumfahrtaktivitäten – egal ob vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder privaten Firmen. Dies kann im schlimmsten Fall Milliarden-Forderungen nach sich ziehen.
Ein Weltraumgesetz muss klären, wie Privatunternehmen in Haftung genommen werden. In vielen Ländern, die bereits ein nationales Weltraumrecht haben, liegt die Grenze für staatliche Rückforderungen bei sechzig Millionen Euro. Das soll Start-up-Unternehmen sicheres Planen ermöglichen.
Manche lehnen so ein Gesetz komplett ab, weil sie fürchten, damit könnten Unternehmensgründungen erschwert werden. Dann aber sollte man offen sagen, dass Schäden – etwa durch abstürzende Satelliten – allein mit Steuergeld ausgeglichen werden.
Ein Weltraumgesetz muss zudem festlegen, ob und wie Firmen Rohstoffe im All abbauen können. Der UN-Weltraumvertrag verbietet zwar die Aneignung von Himmelskörpern, ob damit allerdings auch Bergbau etwa auf dem Mond verboten ist, ist umstritten.
Sollte es tatsächlich bald eine wirtschaftliche Nutzung von Himmelskörpern geben, bräuchte man auf dem Mond womöglich sogar eine Art Grundbuchamt.