Die Richter gaben einem Mann aus Syrien Recht, der 2018 über Griechenland nach Deutschland geflohen war. Unmittelbar nach seiner Ankunft wurde er nach Griechenland zurückgeschickt und dort trotz einer psychischen Erkrankung zwei Monate inhaftiert. Die Richter in Luxemburg erklärten, die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass der Mann nach seiner Abschiebung ein angemessenes Asylverfahren erhält.
Deutschland muss 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch Griechenland wurde wegen der Verletzung von Menschenrechten zu einer Geldstrafe verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 15.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.