Ein trostloses Neubauviertel im Berliner Nordosten. Wohl kaum jemand würde in einem der gleichförmigen Klinkerbauten ein Kunstdepot vermuten, zumal eines, das in Deutschland einzigartig ist.
"Hier in dem Bereich sind wir in dem Klimaraum, der die hochwertigen Kunstwerke hat."
Angelika Enderlein führt uns durch eine einfache Büroetage in einen kahlen Raum, in dem eine aufwendige Klimatechnik dröhnt. An den Wänden lehnen oder hängen große, teils prachtvolle Bilderrahmen mit Gemälden des 18. und 19. Jahrhunderts.
"Und zwar sind das Kunstwerke aus ehemaligem Reichsbesitz, die vorgesehen sind für die Leihgabe an Museen. Die sind im Moment bei uns im Haus, weil sie entweder aus Museen oder aus verschiedenen Ministerien zurückgegeben worden sind, oder weil sie eben nicht so hochwertig sind, und wir versuchen jetzt gerade, neue Leihgeber zu suchen, wobei eben der ehemalige Reichsbesitz, der ist meistens so hochwertig, dass der nur an Museen ausgeliehen wird."
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, kurz BADV, verwaltet seit 2006 rund 20.000 Kunstwerke im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Damit sind Angelika Enderlein und ihr Kollege Harald König derzeit Deutschlands oberste Provenienzforscher. Der größte Teil dieser Werke stammt aus den Plänen für das sogenannte Führermuseum in Linz. Viele Alte Meister von der Renaissance bis zum späten 19. Jahrhundert sind darunter, auch Rubens, Lucas Cranach d. Ä., Tintoretto, Carl Blechen oder Arnold Böcklin. Gemeinsam ist allen diesen Werken, dass ihre Vorbesitzer unbekannt sind, vermutlich wurden sie als Juden verfolgt und enteignet. Doch rechtmäßige Erben finden sich heute nur noch selten.
Die Alliierten entdeckten diese Werke nach Kriegsende in einem Bergwerksstollen in Österreich. Anfang der fünfziger Jahre gelangten sie zunächst an eine deutsche Treuhandbehörde. Als zehn Jahre später die Quellenlage erschöpft war und sich kein weiterer Erbe mehr finden ließ, gingen die Bilder in bundesdeutschen Staatsbesitz über, berichtet Kunsthistoriker Harald König.
"Und da also keine gesetzlichen Verfahren zur Restitution dieser Objekte mehr anhängig waren, hat man sie also dem Bundesfinanzminister übergeben, und schlussendlich die Entscheidung getroffen, alle Objekte aus diesem Bestand, soweit sie museumswürdig sind, an deutsche Museen als Dauerleihgaben auszuleihen, es haben sich da Museen auch gemeldet, die natürlich daran interessiert waren, Verluste, die im Krieg in ihren Beständen entstanden waren, auszugleichen, und so ist dann schließlich diese Auswahlentscheidung getroffen worden, führte dann zum Abschluss dieser Dauerleihvereinbahrungen mit den Museen, die wir bis heute verwalten."
Knapp 200 Museen beteiligen sich heute an diesem Programm - unter der Bedingung, dass die Werke, für die doch noch ein Vorbesitzer gefunden wird, jederzeit aus dem Museum zurückgeholt werden können. Dann und wann melden sich aber doch noch Erben von zur Nazizeit enteigneten Kunstbesitzern, die in der Internetdatenbank des BADV auf möglichen einstigen Familienbesitz stoßen. Das BADV prüft dann die Angaben der Erben und entscheidet, ob die Bedingungen für eine freiwillige Rückgabe gemäß der Washingtoner Erklärung von 1998 vorliegen.
Diese Praxis stößt bei Opferverbänden immer wieder auf Kritik. Sie werfen der Bundesregierung vor, dass sie sich wie ein privater Eigentümer der Bilder verhalte und fordern mehr Mitsprache bei den Entscheidungen zur Rückgabe.
"Hier in dem Bereich sind wir in dem Klimaraum, der die hochwertigen Kunstwerke hat."
Angelika Enderlein führt uns durch eine einfache Büroetage in einen kahlen Raum, in dem eine aufwendige Klimatechnik dröhnt. An den Wänden lehnen oder hängen große, teils prachtvolle Bilderrahmen mit Gemälden des 18. und 19. Jahrhunderts.
"Und zwar sind das Kunstwerke aus ehemaligem Reichsbesitz, die vorgesehen sind für die Leihgabe an Museen. Die sind im Moment bei uns im Haus, weil sie entweder aus Museen oder aus verschiedenen Ministerien zurückgegeben worden sind, oder weil sie eben nicht so hochwertig sind, und wir versuchen jetzt gerade, neue Leihgeber zu suchen, wobei eben der ehemalige Reichsbesitz, der ist meistens so hochwertig, dass der nur an Museen ausgeliehen wird."
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, kurz BADV, verwaltet seit 2006 rund 20.000 Kunstwerke im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Damit sind Angelika Enderlein und ihr Kollege Harald König derzeit Deutschlands oberste Provenienzforscher. Der größte Teil dieser Werke stammt aus den Plänen für das sogenannte Führermuseum in Linz. Viele Alte Meister von der Renaissance bis zum späten 19. Jahrhundert sind darunter, auch Rubens, Lucas Cranach d. Ä., Tintoretto, Carl Blechen oder Arnold Böcklin. Gemeinsam ist allen diesen Werken, dass ihre Vorbesitzer unbekannt sind, vermutlich wurden sie als Juden verfolgt und enteignet. Doch rechtmäßige Erben finden sich heute nur noch selten.
Die Alliierten entdeckten diese Werke nach Kriegsende in einem Bergwerksstollen in Österreich. Anfang der fünfziger Jahre gelangten sie zunächst an eine deutsche Treuhandbehörde. Als zehn Jahre später die Quellenlage erschöpft war und sich kein weiterer Erbe mehr finden ließ, gingen die Bilder in bundesdeutschen Staatsbesitz über, berichtet Kunsthistoriker Harald König.
"Und da also keine gesetzlichen Verfahren zur Restitution dieser Objekte mehr anhängig waren, hat man sie also dem Bundesfinanzminister übergeben, und schlussendlich die Entscheidung getroffen, alle Objekte aus diesem Bestand, soweit sie museumswürdig sind, an deutsche Museen als Dauerleihgaben auszuleihen, es haben sich da Museen auch gemeldet, die natürlich daran interessiert waren, Verluste, die im Krieg in ihren Beständen entstanden waren, auszugleichen, und so ist dann schließlich diese Auswahlentscheidung getroffen worden, führte dann zum Abschluss dieser Dauerleihvereinbahrungen mit den Museen, die wir bis heute verwalten."
Knapp 200 Museen beteiligen sich heute an diesem Programm - unter der Bedingung, dass die Werke, für die doch noch ein Vorbesitzer gefunden wird, jederzeit aus dem Museum zurückgeholt werden können. Dann und wann melden sich aber doch noch Erben von zur Nazizeit enteigneten Kunstbesitzern, die in der Internetdatenbank des BADV auf möglichen einstigen Familienbesitz stoßen. Das BADV prüft dann die Angaben der Erben und entscheidet, ob die Bedingungen für eine freiwillige Rückgabe gemäß der Washingtoner Erklärung von 1998 vorliegen.
Diese Praxis stößt bei Opferverbänden immer wieder auf Kritik. Sie werfen der Bundesregierung vor, dass sie sich wie ein privater Eigentümer der Bilder verhalte und fordern mehr Mitsprache bei den Entscheidungen zur Rückgabe.