
Die Regelung soll bis auf weiteres in Kraft bleiben. Zur Begründung hatte das Unternehmen mitgeteilt, man entspreche damit den neuen Zollbestimmungen der US-Regierung. Washington hatte entschieden, dass alle Sendungen mit einem deklarierten Warenwert oberhalb von 800 Dollar der formellen Zollabfertigung unterliegen. Bislang lag die Grenze mehr als drei Mal so hoch. Die Änderung habe zu einem erheblichen Arbeitsaufwand geführt, der erst abgearbeitet werden müsse, erklärte DHL weiter. Auch müssten die internen Kapazitäten angepasst werden.
Zugleich wurde betont, dass die Regelung nicht für das so genannte B2B-Geschäft gilt - also für Sendungen von hiesigen Unternehmen an in den Vereinigten Staaten ansässigen Firmen.
Diese Nachricht wurde am 21.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.