Das Urteil der Stiftung Warentest ist hier recht eindeutig - "die Blamage geht weiter" - so hieß es heute wörtlich bei der Berliner Verbraucherinstitution. Das Gesamtergebnis ist in der Tat alles andere als erfreulich für die Banken, die nach der Finanzmarktkrise ja auch Besserung versprochen hatten. Geblieben davon scheint wenig – die Stiftung Warentest hat fast 150 Gespräche in Bankfilialen von 21 Kreditinstituten geführt. Sechsmal gab es die Note mangelhaft, 12 Mal ausreichend und lediglich in drei Fällen konnte noch ein befriedigend vergeben werden. Aber: Kein einziges Kreditinstitut hat gut beraten – das sei schon enttäuschend.
Genau gesagt, verstoßen die Banken damit oft sogar gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Denn verantwortlich für die schlechten Noten sind fast flächendeckend fehlende Beratungsprotokolle, die die Banken eigentlich führen müssten. Stefanie Pallasch vom Bereich Dienstleistungen bei der Stiftung Warentest:
"In 126 von 146 Fällen waren Wertpapiere Gegenstand des Beratungsprotokolls. Nur an 61 Kunden, also noch nicht einmal die Hälfte, wurde das Beratungsprotokoll ausgehändigt. 65 Kunden wurde die Aushändigung des Protokolls verweigert, obwohl sie ausdrücklich darum baten. Als Begründung gab es verschiedene Argumente. In 44 Fällen wollten die Bankmitarbeiter das Beratungsprotokoll nur aushändigen, wenn es tatsächlich zum Geschäftsabschluss kommt. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, dass die Aushändigung unmittelbar nach der Beratung erfolgen soll."
Dabei ist das Führen und Aushändigen eines solchen Beratungsprotokolls seit dem 1. Januar Pflicht – von gesetzlicher Seite war dies als eine Konsequenz aus der unzureichenden Beratungsqualität der Banken gedacht gewesen.
Und auch direkt im Gespräch zwischen Anlageberater und Bankkunden laufe weiterhin zu viel schief. Hermann Josef-Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift "finanztest", macht dies schon anhand von Grundvoraussetzungen eines Beratungsgespräches deutlich:
"Rund ein Drittel unserer Kunden wurde nicht nach ihrem Einkommen, ihren Vermögensverhältnissen und ihrer Ausbildung gefragt. Dabei sind auch diese Fragen gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem aber sind sie wichtig, weil der Berater ohne diese Kenntnis vom Kunden nicht gut und anlegergerecht beraten kann. Der Berater könnte zum Beispiel zu einer mittelfristigen Geldanlage raten, obwohl der Kunde sein Girokonto mit Tausenden Euro überzogen hat – eine wirtschaftlich völlig unsinnige Empfehlung."
Dabei waren die Vorgaben der Stiftung Warentest für das Beratungsgespräch nicht außergewöhnlich. Die Testkunden wollten 35.000 Euro für zehn Jahre anlegen. Am Ende sollte das Kapital auf jeden Fall sicher vorhanden sein. Und der Zugriff sollte auch während der Anlagedauer zwischenzeitlich möglich sein. Man hätte also einen Großteil des Geldes sicher anlegen können, einen Teilbetrag sogar mit einem gewissen, überschaubaren Risiko. Doch auch hier konnten die wenigsten Banken überzeugen.
"In den meisten Fällen haben die Berater allerdings ein zu riskantes Konzept empfohlen. Ein Viertel der Berater hielt den Anlagewunsch sogar für nicht erfüllbar. Fünf der sieben Berater der 'Targobank' behaupteten, die Aufgabe sei nicht lösbar, Berater der 'SEB' wollten das Geld zu riskant in Aktienfonds oder in einem Expresszertifikat anlegen. Bei der 'Targobank' und einigen 'Sparda'-Banken gab es zudem die Empfehlung zu teuren und unflexiblen Rentenversicherungen. Und einige Berater der Deutschen Bank rieten zu Bausparverträgen – attraktiv sind hier vor allem die hohen Provisionen."
Somit sei die Beratungsqualität der Banken in Deutschland in den vergangenen Monaten nicht viel besser geworden, so das Fazit der Stiftung Warentest. Allenfalls in Einzelfällen seien Besserungen wahrnehmbar. Hermann-Josef Tenhagen über mögliche Konsequenzen:
"Das Erlassen von Gesetzen hilft dem Verbraucher nur zum Teil. Die Einhaltung der Gesetze muss auch bei Banken kontrolliert werden und bei Verstößen muss es Sanktionen geben. Tempo 80 auf der Landstraße wird einfach besser eingehalten, wenn vor der Kurve ein Blitzgerät steht und ein Bußgeld oder gar der Führerscheinentzug droht."
Zum wiederholten Mal also kann die Stiftung Warentest kein gutes Gesamturteil über die Anlageberatungsqualität in Deutschland abgeben. Einen Testsieger gab es nicht. Drei Sparkassen immerhin konnten noch mit der Note befriedigend davonkommen. Es sind dies die Hamburger Sparkasse, die Sparkasse Hannover und die Kreissparkasse Köln. Alle anderen hätten bei der Beratung zu viele Mängel, so die Stiftung Warentest.
Genau gesagt, verstoßen die Banken damit oft sogar gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Denn verantwortlich für die schlechten Noten sind fast flächendeckend fehlende Beratungsprotokolle, die die Banken eigentlich führen müssten. Stefanie Pallasch vom Bereich Dienstleistungen bei der Stiftung Warentest:
"In 126 von 146 Fällen waren Wertpapiere Gegenstand des Beratungsprotokolls. Nur an 61 Kunden, also noch nicht einmal die Hälfte, wurde das Beratungsprotokoll ausgehändigt. 65 Kunden wurde die Aushändigung des Protokolls verweigert, obwohl sie ausdrücklich darum baten. Als Begründung gab es verschiedene Argumente. In 44 Fällen wollten die Bankmitarbeiter das Beratungsprotokoll nur aushändigen, wenn es tatsächlich zum Geschäftsabschluss kommt. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, dass die Aushändigung unmittelbar nach der Beratung erfolgen soll."
Dabei ist das Führen und Aushändigen eines solchen Beratungsprotokolls seit dem 1. Januar Pflicht – von gesetzlicher Seite war dies als eine Konsequenz aus der unzureichenden Beratungsqualität der Banken gedacht gewesen.
Und auch direkt im Gespräch zwischen Anlageberater und Bankkunden laufe weiterhin zu viel schief. Hermann Josef-Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift "finanztest", macht dies schon anhand von Grundvoraussetzungen eines Beratungsgespräches deutlich:
"Rund ein Drittel unserer Kunden wurde nicht nach ihrem Einkommen, ihren Vermögensverhältnissen und ihrer Ausbildung gefragt. Dabei sind auch diese Fragen gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem aber sind sie wichtig, weil der Berater ohne diese Kenntnis vom Kunden nicht gut und anlegergerecht beraten kann. Der Berater könnte zum Beispiel zu einer mittelfristigen Geldanlage raten, obwohl der Kunde sein Girokonto mit Tausenden Euro überzogen hat – eine wirtschaftlich völlig unsinnige Empfehlung."
Dabei waren die Vorgaben der Stiftung Warentest für das Beratungsgespräch nicht außergewöhnlich. Die Testkunden wollten 35.000 Euro für zehn Jahre anlegen. Am Ende sollte das Kapital auf jeden Fall sicher vorhanden sein. Und der Zugriff sollte auch während der Anlagedauer zwischenzeitlich möglich sein. Man hätte also einen Großteil des Geldes sicher anlegen können, einen Teilbetrag sogar mit einem gewissen, überschaubaren Risiko. Doch auch hier konnten die wenigsten Banken überzeugen.
"In den meisten Fällen haben die Berater allerdings ein zu riskantes Konzept empfohlen. Ein Viertel der Berater hielt den Anlagewunsch sogar für nicht erfüllbar. Fünf der sieben Berater der 'Targobank' behaupteten, die Aufgabe sei nicht lösbar, Berater der 'SEB' wollten das Geld zu riskant in Aktienfonds oder in einem Expresszertifikat anlegen. Bei der 'Targobank' und einigen 'Sparda'-Banken gab es zudem die Empfehlung zu teuren und unflexiblen Rentenversicherungen. Und einige Berater der Deutschen Bank rieten zu Bausparverträgen – attraktiv sind hier vor allem die hohen Provisionen."
Somit sei die Beratungsqualität der Banken in Deutschland in den vergangenen Monaten nicht viel besser geworden, so das Fazit der Stiftung Warentest. Allenfalls in Einzelfällen seien Besserungen wahrnehmbar. Hermann-Josef Tenhagen über mögliche Konsequenzen:
"Das Erlassen von Gesetzen hilft dem Verbraucher nur zum Teil. Die Einhaltung der Gesetze muss auch bei Banken kontrolliert werden und bei Verstößen muss es Sanktionen geben. Tempo 80 auf der Landstraße wird einfach besser eingehalten, wenn vor der Kurve ein Blitzgerät steht und ein Bußgeld oder gar der Führerscheinentzug droht."
Zum wiederholten Mal also kann die Stiftung Warentest kein gutes Gesamturteil über die Anlageberatungsqualität in Deutschland abgeben. Einen Testsieger gab es nicht. Drei Sparkassen immerhin konnten noch mit der Note befriedigend davonkommen. Es sind dies die Hamburger Sparkasse, die Sparkasse Hannover und die Kreissparkasse Köln. Alle anderen hätten bei der Beratung zu viele Mängel, so die Stiftung Warentest.