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Die EU auf dem Weg nach gemeinsamer Richtlinie bei Immobilienkrediten

Die EU-Institutionen in Brüssel debattieren derzeit, wie Immobilienkredite in der EU in Zukunft reguliert werden. Denn mit einer Richtlinie für Wohnimmobilienkredite sollen in diesem wichtigen und sensiblen Markt erstmals europaweit einheitliche Standards gelten.

Von Annette Riedel |
    Mit einer Richtlinie für Wohnimmobilienkredite sollen in diesem wichtigen und sensiblen Markt erstmals europaweit einheitliche Standards gelten. Im Kern geht es um vier Ziele: Kreditnehmer sollen eine bessere Beratung bekommen. Sie sollen größere Flexibilität bei der Rückzahlung von Krediten erhalten und besseren Schutz für den Fall, dass sie ihre Raten nicht zahlen können und schließlich soll es mehr Wettbewerb zwischen Kreditgebern ermöglicht werden.

    Zur Beratung: Sie muss individuell sein, das Verkaufsinteresse eines Beraters transparent machen und den Kunden umfassend auch über das Kleingedruckte aufklären. Zudem soll eine obligatorische Prüfung der Kreditwürdigkeit von potenziellen Kunden diese zusätzlich schützen. Nach jedem Kreditabschluss kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen aus dem Vertrag aussteigen. Bei Krediten in einer Fremdwährung muss umfassend aufgeklärt werden, welche zusätzlichen Kosten entstehen können. Es geht bei alldem darum, dass es schlicht nicht mehr möglich sein soll, dass jemandem ein Kredit ‚angedreht' werden kann, den er oder sie sich gar nicht leisten kann.

    Künftig gäbe es mit der Umsetzung der Richtlinie auch einheitliche Regeln für die Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Vermittlern, respektive Verkäufern von Wohnimmobilienkrediten.

    Kreditnehmer soll ihre Kredite auch schneller zurückzahlen können, ohne dafür überhöhte Gebühren zahlen zu müssen. Das in Deutschland übliche System der Festzinskredite bleibt aber grundsätzlich erhalten.

    Für den Fall, dass sich Kreditnehmer übernommen haben und ihre Raten nicht zahlen können, werden die Kreditgeber verpflichtet, zunächst alle nur möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern. Kommt es doch dazu und kann der Kreditnehmer mit der erlösten Summe nicht alle seine ausstehenden Verpflichtungen bezahlen, dann sollen eventuelle Verpfändungen möglichst Gehälter und Pensionen schonen, sodass Haushalte noch über ein Mindest-Einkommen verfügen.

    Schließlich soll künftig die Praxis verboten werden, dass ein Kunde nur dann einen Kredit bekommt, wenn er sich zum Kauf etwa einer bestimmten Versicherung verpflichtet. So wären Kreditnehmer nicht mehr gezwungen, alle Finanzprodukte im Zusammenhang mit Wohnimmobilien von einem Anbieter kaufen zu müssen. In den kommenden Wochen müssen sich nun Parlament, EU-Kommission und der Ministerrat der Mitgliedsländer verständigen, damit die Richtlinie für Wohnimmobilienkredite umgesetzt werden kann.