Politische Verfolgung in der DDR wirkt lange Zeit nach – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch deren Kindern. Wie genau, hängt nach Einschätzung von Psychologen davon ab, ob Familien ausführlich über ihre Erfahrungen sprechen. Eine entscheidende Rolle spielt aber auch, wie die Gesellschaft seit der Wiedervereinigung mit dem erlebten Unrecht umgegangen ist. Dazu zählt die Frage, ob sie die Betroffenen zügig juristisch rehabilitiert, finanziell entschädigt und Enteignungen rückgängig macht oder gemacht hat. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, erstmals in Ost- und Westdeutschland durchgeführt, gibt neue Einblicke in die Folgen des DDR-Unrechts.
- Wie viele SED-Opfer und betroffene Kinder gibt es?
- Welche Erfahrungen haben die Eltern mit DDR-Unrecht gemacht?
- Wie wirkt sich politische Verfolgung in der DDR auf die Kinder der Betroffenen aus?
- Wie ist das Unrecht bis heute rehabilitiert und entschädigt worden?
- Wie wirken sich die Erfahrungen auf das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und ihrer nahen Angehörigen aus?
Wie viele SED-Opfer und betroffene Kinder gibt es?
Die Umfrage „Juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts aus Sicht der Opfer“ des Instituts für Demoskopie Allensbach wird im Sommer veröffentlicht. Beauftragt hat sie die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), die am DDR-Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ beteiligt ist. Das Ziel ist, die „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ zu untersuchen. Dem Dlf liegen schon vorab Ergebnisse vor.
So schätzen die Meinungsforscher von Allensbach, dass in der DDR-Zeit von 1949 bis 1989 zwischen 3,5 und 5,8 Millionen Menschen über das „normale“ Maß an Unterdrückung hinaus Unrecht erfahren haben. Sollte heute noch die Hälfte davon leben, machen knapp zwei Millionen SED-Opfer einen Anteil von zwei bis 3,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland aus.
Sie sind überproportional männlich, gehören überwiegend der älteren Generation an und sind 60 Jahre alt oder älter. 38 Prozent von ihnen leben in Westdeutschland. Die nahen Angehörigen, von denen nur noch knapp die Hälfte über 60 Jahre alt sind, leben bereits zu 60 Prozent im Westen. Die Erfahrung von SED-Unrecht in der eigenen Familie verteile sich also immer gleichmäßiger über das ganze Land, lautet ein Fazit. Und auch dessen Aufarbeitung betreffe immer mehr Menschen in Ost und West.
Welche Erfahrungen haben die Eltern mit DDR-Unrecht gemacht?
An der Umfrage nahmen rund 1.000 Menschen teil, zusätzlich 300 SED-Opfer und nahe Angehörige. Von denen, die über 35 Jahre alt waren und mindestens vier Jahre in der DDR gelebt haben, gaben zwölf Prozent an, ihnen sei aus politischen Gründen die gewünschte Ausbildung oder der berufliche Aufstieg verweigert worden. Jeweils vier Prozent sind deshalb inhaftiert, in Heime und Jugendwerkhöfe gesperrt worden oder mussten anderes übermäßiges Unrecht erfahren. Drei Prozent wurde Grund und Boden, ein Betrieb oder anderes Eigentum genommen, weitere zwei Prozent mussten Nachteile bei der Auflösung oder Umwandlung einer LPG oder Genossenschaft hinnehmen.
Neun Prozent aller Befragten nannten nahe Verwandte, beispielsweise Eltern und Großeltern, denen dieses Unrecht widerfahren ist. Bei SED-Opfern waren es sogar 62 Prozent, deren Angehörige politische Verfolgung, Benachteiligung und Enteignung erlebt haben – eine Zahl, die die Meinungsforscher als Cluster interpretieren, als Häufung des Unrechts in bestimmten Familien.
Wie wirkt sich politische Verfolgung in der DDR auf die Kinder der Betroffenen aus?
Unabhängig davon, ob sie die Verfolgung ihrer Eltern miterlebt oder erst später davon gehört haben: Die Kinder sogenannter SED-Opfer können sich der Erfahrung ihrer Eltern nicht entziehen. Das weiß Dr. Stefan Trobisch-Lütge nicht nur aus seiner 25-jährigen Tätigkeit als Leiter der Berliner „Beratungsstelle Gegenwind für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur“ und aus der eigenen Praxis. Der Psychotherapeut hat Kinder von Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, interviewt und über die transgenerationale Weitergabe von Traumata Bücher wie „Das späte Gift“ oder „Verborgene Wunden“ veröffentlicht.
Sprechen die Eltern viel mit den Kindern über das Erlebte, so die Erfahrung, kann dieses gut verarbeitet werden. Der Therapeut beobachtet aber häufig, dass die Nachkommen depressiv werden oder Ängste entwickeln. Manche fühlen sich zu sehr in die vom Unrecht betroffene Mutter oder den Vater ein, versuchen diese zu schützen und übernehmen zu viel Verantwortung. Die Ängste können aber auch in Wut und Aggressionen umschlagen. Grund dafür kann sein, dass die Kinder nicht verstehen, was in der DDR-Zeit genau geschehen ist oder dass sie miterleben, wie sehr ihre Eltern noch unter den Folgen leiden. Das von der Stasi, der DDR-Staatssicherheit, in Familien gesäte Misstrauen wirkt nach Ansicht von Trobisch-Lütge häufig als „spätes Gift“ weiter.
Wie ist das Unrecht bis heute rehabilitiert und entschädigt worden?
Die Bilanz fällt in der Allensbach-Umfrage gemischt aus. Nur 36 Prozent der Betroffenen haben eine rechtliche Rehabilitierung, eine finanzielle Entschädigung oder eine Restitution, also die Rückgabe von Besitz, beantragt. Lediglich fünf Prozent haben außerdem mehrere Anträge gestellt. Insgesamt hatten damit nur knapp die Hälfte der Antragsteller Erfolg, ein Viertel einen Teilerfolg. Zehn Prozent berichteten, das Verfahren laufe noch. Die große Mehrheit jener, die mit ihrem Antrag scheiterten, wehrte sich nicht mit juristischen Mitteln dagegen.
Dass 58 Prozent der Betroffenen keinen Antrag stellten, begründet die Umfrage damit, dass sie mit der Vergangenheit abgeschlossen haben oder diese als zu belastend empfinden. Viele sahen keine Chance auf einen Erfolg. Und ein Fünftel gab an, von der Möglichkeit zur Rehabilitierung und Entschädigung nichts gewusst zu haben.
Nur knapp die Hälfte der Antragsteller war zufrieden damit, wie das Verfahren ablief – was allerdings wesentlich von dessen Erfolg oder Misserfolg abhing. Unabhängig davon dauerte jedoch vielen das Verfahren zu lang. Sie empfanden bereits den Antrag als zu kompliziert und bewerteten die Behördenmitarbeiter, die aus dem Westen kamen, als nicht kompetent genug.
Wie wirken sich die Erfahrungen auf das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und ihrer nahen Angehörigen aus?
Das erlebte Unrecht setzt sich über das Familiengedächtnis in der zweiten und dritten Generation fort, sagt Nicole Immler. Die Historikerin und Kulturwissenschaftlerin von der Universität Utrecht hat Interviews mit drei Generationen jüdischer Familien nach dem Holocaust in Deutschland und in Österreich geführt und dabei festgestellt: „Hier werden nicht nur Erfahrungen übertragen, sondern auch Erwartungshaltungen, wenn es um die Anerkennung von Unrecht und Fragen der Gerechtigkeit geht.“
Die Kinder haben doppelt zu kämpfen: Zum einen mit Eltern, die nach Gewalterfahrungen in der Erziehung abwesend sind, zum anderen mit der lange Zeit ausgebliebenen öffentlichen Anerkennung des Unrechts an ihren Eltern. Die Töchter und Söhne fühlen sich dann ebenfalls nicht anerkannt, sagt Nicole Immler. „Dass die zweite Generation die Entschädigungsleistungen besonders wichtig findet, zeigte sich in der besonderen Wut auf den Staat, dass er so lange ihre Eltern negiert hat. Dass nach 1945 die Maßnahmen so langsam etabliert worden sind und die Eltern so lange um Hilfe fragen mussten.“
Die Kinder seien sehr kritisch. Viele Zwangsarbeiter hätten erst in den 1990er-Jahren Anerkennung bekommen. Die Kinder führten den Streit fort. „Es geht nicht allein um das Unrecht vor 1945, sondern auch darum, wie die Aufarbeitung stattgefunden hat.“ Die Entschädigungsleistung selbst sei dabei nur ein Baustein: „Es geht darum, eine größere Debatte über Anerkennung zu führen.“
38,5 Prozent der Kinder von politisch Verfolgten in der DDR halten die Bundesrepublik nicht für einen Rechtsstaat. Dieses Ergebnis der Allensbach-Umfrage hält der Jurist Prof. Johannes Weberling von der Europa-Universität Viadrina für erschreckend. Allerdings zeigt die Umfrage auch den grundsätzlichen Unterschied: In Westdeutschland vertrauen rund 55 Prozent der Bevölkerung in das Rechtssystem, in die Gesetze und Gerichte. In Ostdeutschland sind es nur rund 35 Prozent. SED-Opfer und ihre Angehörigen weichen jeweils kaum davon ab. Die erfolgreichen Antragsteller bejahen den Rechtsstaat allerdings wesentlich stärker, die erfolglosen dagegen unterscheiden sich nur wenig von der übrigen Bevölkerung – egal ob in Ost oder West.
Auf Verwunderung stößt bei Allensbach, dass auch jene, die eine Unrechtserfahrung in der DDR gemacht haben, das sozialistische Land ähnlich häufig als „oft menschlicher“ einstufen wie die ostdeutsche Bevölkerung. Sie stimmen auch der Meinung zu, dort habe es für alle Arbeit gegeben und die Menschen seien hilfsbereiter gewesen. Allerdings hätten viele sich dort unfrei und gefangen gefühlt, sagen vergleichsweise viele Betroffene von DDR-Unrecht. Und ihr Bild von der Bundesrepublik ist nur geringfügig positiver als das der ostdeutschen Landsleute.