Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte am Mittwoch im Februar 2020 die im Strafrechtrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig, mit der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt worden war. Die Verfassungsrichter begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.
Susanne Fritz:Herr Thierse, Sie haben sich bereits im Februar persönlich zu dem Urteil in der FAZ geäußert, haben gesagt, dass Sie das Urteil "zutiefst getroffen und verstört hat". Was hat Sie als bekennender Katholik dabei aus der Fassung gebracht?
Wolfgang Thierse: Was mich daran wirklich irritiert hat, ist die Heroisierung des Suizids und die Verabsolutierung der Autonomie. Das Gericht macht den Suizid zum Inbegriff menschlicher Selbstbestimmung und das halte ich fatal. Ich sage ausdrücklich, dass ich als Christ ein Ja zur Selbstbestimmung sage, aber ein Nein dazu, dass der Suizid zum Inbegriff der Selbstbestimmung gemacht wird.
"Geboren werden ist kein Akt der Autonomie, krank zu werden auch nicht"
Fritz: Wie begründen Sie Ihre Haltung theologisch? Es gibt ja auch Positionen, etwa in der evangelischen Kirche, die das, wie Sie auch, Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen betonen, es aber gleichzeitig richtig finden, dass die Menschen Verantwortung für die letzte Phase ihres Lebens übernehmen dürfen und dieses Urteil begrüßen. So etwa der leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands Ralf Meister. Theologisch begründete er seine Position damit, dass Gott uns die Verantwortung für unser Leben übertragen hat und dass die Verantwortung bis zum letzten Atemzug gilt. Wie begründen Sie Ihre Haltung theologisch?
Thierse: Geboren werden ist kein Akt der menschlichen Autonomie, zu lieben und geliebt zu werden, ist kein Akt der menschlichen Autonomie, krank zu werden auch nicht. Als Christ begreife ich das Leben als ein Geschenk, die Liebe als ein Geschenk und leite daraus Verantwortung für die Liebe, Verantwortung für das Leben, aber auch die prinzipielle Unverfügbarkeit darüber ab. Und leite daraus ab, dass Christen darauf bestehen sollten, auf dem Recht der Schwachen, der Kranken, der Leidenden, der Alternden und dass sie widerstehen, widersprechen sollten einer Tendenz, Selbsttötung zur selbstverständlichen Normalität, zum Jedermannsrecht zu machen. Darum geht es mir.
Fritz: Aber es gibt ja auch Menschen in Deutschland, die nicht christlich geprägt sind und dieses Urteil befürworten, es ist sogar die Mehrheit nach einer repräsentativen Umfrage im Februar, die sagt: "Die ärztliche Sterbehilfe befürworte ich."
Thierse: Man muss schlicht mal daran erinnern, dass der Suizid und die Suizidbegleitung, solange sie nicht geschäftsmäßig ist, auch bisher nicht strafbar waren und dass bisher das Recht auf Suizidassistenz ein Abwehrrecht, ein Recht auf Schutz vor unerträglichen Qualen am Lebensende ist. Jetzt ist durch das Urteil eine Verkehrung eingetreten, ein Anspruchsrecht auf unproblematischen Suizid und die Pflicht des Staates, das zu unterstützen und zu gewähren. Peter Dabrock, der langjährige Vorsitzende des Ethikrates hat das einen radikalen Bruch mit der bewährten Rechtskultur genannt, unsere Rechtskultur war bislang darauf ausgelegt, den Schutz des Lebens gleichermaßen zu bedenken wie die Achtung der Selbstbestimmung und die Autonomie des Menschen wurde lebensfreundlich ausgelegt. Darüber sollte man auch mit der Gesellschaft diskutieren, die sollten sich genau das Urteil ansehen und die Wirkungen eines solchen Urteils bedenken.
"Aufgabe des Gesetzgebers, ein legislatives Schutzkonzept zu entwickeln"
Fritz: Sie haben die Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Leben erwähnt, wie es unser Grundgesetz ja auch vorsieht. Nun ist es ja so, dass die Richter in Karlsruhe gesagt haben und betont haben, dass Alternativen berücksichtigt werden müssen, also dass auch geprüft werden muss, ob die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches gewährt ist. Dass eine gründliche Überlegung vorausgehen muss. Ist da nicht Schutz genug vorhanden?
Thierse: Das ist ja das Irritierende an dem Urteil. Da wird selber referiert, dass 90 Prozent aller Suizidhandlungen von psychisch Erkrankten kommen, also ohne Freiverantwortlichkeit stattfinden, es wird auf Holland verwiesen, dort gab es den Fall einer Frau, die gegen ihren aktuell begründeten Willen zu Tode gespritzt wurde, weil sie in einer früheren Patientenverfügung das so vorgesehen hatte, aber jetzt nicht mehr wollte und ein Gericht hat den Ärzten recht gegeben. In Holland werden auch psychisch Kranke auf Wunsch getötet. In Kanada habe ich gelesen, gibt es, das drängt darauf, medizinisch beschleunigtes Sterben zu ermöglichen zum Zwecke des Gewinns von Organspenden.
Das Verfassungsgericht hat das alles gewusst und trotzdem dieses Urteil gesprochen und deswegen, sage ich, ist es jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, durchaus auch aufgefordert durch dieses widersprüchliche Urteil des Gerichts, ein legislatives Schutzkonzept zu entwickeln, das der Suizidprävention dient, das tatsächlich der Sicherung wirklich selbstbestimmter Entscheidung dient, also ihrer Freiwilligkeit, ihrer Ernsthaftigkeit, ihrer Dauerhaftigkeit. Das heißt für mich zum Beispiel, dass der Suizidassistenzwunsch nicht Gegenstand einer Vorausverfügung sein darf, dass das sehr genau geprüft wird. Also diese Dinge sind jetzt vom Gesetzgeber zu diskutieren und zu behandeln, damit nicht eine Kultur eintritt, wo eben Selbsttötung einfach etwas ganz alltägliches, selbstverständliches wird und wo der Druck auf Alte, Kranke und Schwache immer größer wird diesem Verlangen auch nachzugeben.
"Die Pandemie-Krise zeigt, wie sehr das Bundesverfassungsgericht daneben liegt"
Fritz: Jetzt haben die Karlsruher Richter das auch explizit gesagt, dass der Gesetzgeber den Suizid und Sterbehilfe unter strenge gesetzliche Auflagen bringen kann, also regulieren kann. Sie haben erwähnt, dass Sie glauben, es könnte einen sozialen Druck geben auf Alte und Schwache, aber ich vermute mal, Sie wollen auf den ethischen Dammbruch hinaus. Ist das richtig?
Thierse: Ich weiß, dass das sofort gesagt wird, ich weiß, dass in Holland auch psychisch Kranke auf Wunsch getötet werden und ich habe gelesen, dass dort Suizid bereits zur zweithäufigsten Todesursache geworden ist. Ich will nicht dramatisieren, aber man soll das alles bedenken, gerade an so einer empfindlichen Stelle, am Lebensende. Und ich denke, dass Christen, dass die Kirche sich für das Lebensrecht der Schwachen, Kranken, Leidenden einsetzen sollte, unbedingt. Und mit großer Leidenschaft. Und nicht dem nachzugeben, einen bequemen Weg zu gehen.
Fritz: Finden Sie nicht, dass die Corona-Pandemie gezeigt hat, dass auch ein säkularer Staat eine hohe Bereitschaft hat, auf Alte und Schwache einzugehen und eine hohe Solidarität einfordert? Wir haben Flugzeuge vom Himmel geholt während des Lockdowns, und das wirtschaftliche Leben nahezu eingestellt, um die Alten und Schwachen zu schützen. Kam man da der säkularen Gesellschaft und der moralischen Verantwortung der säkularen Gesellschaft nicht auch trauen?
Thierse: Ich finde ja schon, dass die Pandemie-Krise gezeigt hat, wie sehr das Verfassungsgericht daneben liegt mit seiner Verabsolutierung der Autonomie. In dieser Krise haben wir unser Aufeinanderangewiesensein als Menschen erfahren und unsere Solidaritätsbedürftigkeit, das dramatische Schutzbedürfnis für unsere Gesundheit, für unser Leben und die Verpflichtung des Staates dazu. Das ist das genaue Gegenteil der Ideologie dieses Verfassungsgerichtsurteils. Ich will ja darauf setzen auf diese Gesellschaft, aber gerade weil das Verfassungsgericht ein so eigentümlich irritierendes Urteil gefällt haben, geht es jetzt darum, genau diese Erfahrung der Solidaritätsbedürftigkeit, der Schutzbedürfnisses von Menschen, der Gesellschaft, nun auch bei diesem Thema ins Gesetz zu bringen.
"Christen und die Kirchen sind nicht die Lehrmeister aller anderen"
Fritz: Herr Thierse, glauben Sie, dass Sie – oder dass man – mit einer solchen katholischen Haltung zu Suizid und Sterbehilfe politische Mehrheiten findet heutzutage?
Thierse: Christen sind nicht dazu da ihre Überzeugungen zu verstecken. Sie sollen sie artikulieren und in die Debatte einbringen, die stattfindet und die auch stattfinden muss. Sie dürfen sie nicht den anderen überlassen, ich denke, das ist eine selbstverständliche Pflicht, die wir als Christen haben und auch daran zu erinnern, an einen elementare Zusammenhang: Menschenwürde gilt als wichtigster Wert unserer Verfassung, aber das Leben ist die elementare Voraussetzung von Menschenwürde und deswegen ist der Schutz des Lebens auch ein sehr hohes Gut um der Menschenwürde willen.
Fritz: Das ist sicher auch eine moralische Haltung, die auch nicht-christlich geprägte Menschen unterstützen.
Thierse: Ich denke ja.
Fritz: Ich würde nochmal gerne zurückkommen auf meine Frage: Glauben Sie, dass man eine christliche Position zu Suizid und Sterbehilfe politisch heutzutage durchsetzen kann? Dass man da Mehrheiten für findet?
Thierse: In dieser Woche verhandeln sie jüdische, islamische, hinduistische Ansichten dazu, sie sind alle Teil dieser Gesellschaft, und ihre Ansichten öffentlich zu artikulieren und in politische Prozesse, Diskussions- und Entscheidungsprozesse einzubringen, das ist etwas ganz selbstverständliches. Ich bin nicht der Überzeugung, dass Christen und die Kirche die Lehrmeister aller anderen sind, aber sie sind auch nicht dazu da, dass sie alles zu beschweigen und hinzunehmen haben, sondern kräftig zu streiten und sich einzumischen, gerade in solchen grundlegenden Fragen des Verständnisses von menschlichem Leben, von Menschenwürde, von menschenwürdigem Umgang auch am Ende des Lebens.
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