„Ich will versuchen, von ihm die Wahrheit zu bekommen, er soll die Wahrheit sagen.“
Zur Verlesung der Anklage Anfang Oktober ist auch der 100-Jährige Leon Schwarzbaum nach Brandenburg an der Havel gekommen. Er hat die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen und den Todesmarsch überlebt. In der Nähe von Schwerin wurde er von den Amerikanern befreit.
Zur Verlesung der Anklage Anfang Oktober ist auch der 100-Jährige Leon Schwarzbaum nach Brandenburg an der Havel gekommen. Er hat die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen und den Todesmarsch überlebt. In der Nähe von Schwerin wurde er von den Amerikanern befreit.
Er sitzt im Rollstuhl, verfolgt genau jede Regung des mittlerweile 101-jährigen Angeklagten Josef S. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen zwischen Januar 1942 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen vorgeworfen. Erst als SS-Wachmann, später als SS-Rottenführer im Hauptlager des KZ Sachsenhausen, so die Anklage. Josef S. bestreitet die Vorwürfe. Wegen des internationalen Interesses und wegen des hohen Alters des Angeklagten findet das Verfahren des Landgerichts Neuruppin am Wohnort von Josef S., in einer Sporthalle in Brandenburg an der Havel statt. Ursprünglich sollte Anfang Januar das Urteil gefällt werden. Doch das verschiebt sich, wegen der Anhörung weiterer Gutachter und Experten.
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Einer der Nebenkläger im Prozess gegen den mutmaßlichen früheren SS-Wachmann Josef S. ist der 84-Jährige Christoffel Heijer aus dem niederländischen Leidschendam. Sein Vater wurde im Konzentrationslager Sachsenhausen umgebracht.
„Ich bin der Sohn von Johan Hedrik Heijer. Für mich ist er ein Held“
Wenn Chris Heijer von seinem Vater erzählt – einem holländischen Sozialdemokraten und Widerstandskämpfer - hat er Tränen in den Augen.
„Das letzte Mal habe ich meinen Vater mit sechs Jahren lebend gesehen. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ich ihn nie wiedersehen werde. Der Schock über den Verlust, an dem leide ich heute immer noch.“
Den Abschiedsbrief des Vaters zitternd in den Händen
Nachdem die Deutschen im Mai 1940 Holland überfallen und besetzt hatten, gab Heijers Vater Nachrichten an die Engländer weiter. Bis er denunziert und verhaftet wurde. Die Nazis deportierten ihn über die Stationen Scheveningen und Amersfoort ins KZ Sachsenhausen. Kurz vor seiner Hinrichtung am 1. Mai 1942 durfte Johan Hendrik Heijer noch einen Abschiedsbrief an seine Frau schreiben, den sein Sohn beim Prozess in Neuruppin zitternd in den Händen hält.
Die Nachfahren der Ermordeten wollen erfahren, was damals genau passiert ist. So geht es auch dem 80-jährigen französischen Architekten Antoine Grumbach, dessen Vater Jean die Nazis im Konzentrationslager Sachsenhausen getötet haben.
„Selbstverständlich muss ich von diesem Soldaten sprechen, der natürlich stellvertretend für alle SS-Wachmänner und für die Mordmaschine im Konzentrationslager Sachsenhausen steht.“
Die Nachfahren der Ermordeten wollen erfahren, was damals genau passiert ist. So geht es auch dem 80-jährigen französischen Architekten Antoine Grumbach, dessen Vater Jean die Nazis im Konzentrationslager Sachsenhausen getötet haben.
„Selbstverständlich muss ich von diesem Soldaten sprechen, der natürlich stellvertretend für alle SS-Wachmänner und für die Mordmaschine im Konzentrationslager Sachsenhausen steht.“
Der Angeklagte Josef S. stammt aus dem Kreis Mariampol in Litauen. Unter dem NS-Regime galt er als sogenannter „Volksdeutscher“. Er spricht in einem eigentümlichen deutschen Sing-Sang mit Anklängen an den Dialekt wie er etwa in Ostpreußen gesprochen wurde. Wenn Josef S. vor Gericht befragt wird, verzettelt er sich oft in seinen Antworten, springt gedanklich zwischen Ereignissen und Jahren hin und her, sodass auch der Richter ihm schwer folgen kann.
Kein Wort über das KZ Sachsenhausen
Seit nun mehr als einem Dutzend Prozesstagen läuft die Hauptverhandlung. Anfang Dezember gibt der Angeklagte in einer lange erwarteten Erklärung an, dass er Landarbeiter auf einem Hof bei Pasewalk im damaligen Vorpommern gewesen sei. Über das Konzentrationslager Sachsenhausen hören die Prozessbeobachter keine einzige Silbe. Bis heute leugne Josef S. die Fakten, sagt Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther. Obwohl dem Gericht etliche Dokumente vorlägen, aus denen die Dienstzeit von Josef S. im Konzentrationslager Sachsenhausen und seine Tätigkeit als SS-Wachmann hervorgehe. Der Angeklagte flüchte sich in seine eigene Welt, um nicht mehr mit der realen Welt in Berührung zu kommen, vermutet Walther.
„Ich bin zwar wirklich kein gelernter Psychologe. Aber das Vergessen, Verdrängen von insgesamt nahezu vier Jahren und das gleichzeitige Ersetzen des Vergessens durch eine mühsam zusammengebastelte Story, das halte ich nicht für denkbar. Deswegen denke ich, dass viel dafür spricht, dass er durchaus weiß, wo er gewesen ist, dass er weiß, was da geschehen ist und er sich einfach das Gelübde abgelegt hat, nichts zu sagen.“
Tatsächlich wirkt Josef S. insgesamt wach und fit, auch wenn er mit Rollator in den Gerichtssaal kommt. Der Vater zweier Töchter verfolgt die Hauptverhandlung mit Kopfhörern. Lamentiert. Bedauert sich selbst, dass er vor Gericht sitzen muss. Und reagiert schon mal mit Zwischenrufen. „Ich stehe hier allein“, ruft er, und: er sei gar „nicht drin gewesen“ und sei „gar nicht schuldig“.
„Ich bin zwar wirklich kein gelernter Psychologe. Aber das Vergessen, Verdrängen von insgesamt nahezu vier Jahren und das gleichzeitige Ersetzen des Vergessens durch eine mühsam zusammengebastelte Story, das halte ich nicht für denkbar. Deswegen denke ich, dass viel dafür spricht, dass er durchaus weiß, wo er gewesen ist, dass er weiß, was da geschehen ist und er sich einfach das Gelübde abgelegt hat, nichts zu sagen.“
Tatsächlich wirkt Josef S. insgesamt wach und fit, auch wenn er mit Rollator in den Gerichtssaal kommt. Der Vater zweier Töchter verfolgt die Hauptverhandlung mit Kopfhörern. Lamentiert. Bedauert sich selbst, dass er vor Gericht sitzen muss. Und reagiert schon mal mit Zwischenrufen. „Ich stehe hier allein“, ruft er, und: er sei gar „nicht drin gewesen“ und sei „gar nicht schuldig“.
Kritik an verspäteter juristischer Aufarbeitung
„Kurz gesagt: ich glaub ihm das nicht.“
Der Kölner Anwalt Mehmet Daimagüler vertritt eine Sinti-Familie, deren Angehörige im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet wurden.
„Ich habe ja schon eine Vielzahl von KZ-Verfahren gemacht. Letztes Jahr hatten wir ein Verfahren in Hamburg. Auch ein SS-Mann, der Dienst getan hat, der das auch zugab. Im KZ-Stutthof. Und der aber dann sagte, von den Vergasungen habe er nichts mitbekommen. Das sind natürlich Einlassungen, die nicht plausibel sind, die man widerlegt, die man nicht glaubt. Insofern ist das hier eine ähnliche Kategorie.“
Nebenkläger-Anwalt Mehmet Daimagüler kritisiert die verspätete juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Die deutsche Justiz habe in der gesamten Nachkriegszeit an der Verfolgung der Verbrechen der Nazi-Täter und ihrer Helfershelfer kaum Interesse gezeigt.
„Es geht darum, nochmal Zeugnis abzulegen. Und wenn ich hier ältere Menschen habe und die dann erzählen, dass sie das erste Mal vor einem deutschen Gericht befragt werden, dann ist das schon erschütternd. Und das führt dann zu dem anderen, dem entscheidenden Thema: Warum wurden die Leute nicht angeklagt in den 50er-, 60er-, 70er-Jahren? Die waren ja namentlich bekannt. Und da stellt sich die Frage nach der Rolle des Staates hüben wie drüben. Im Westen wurden massenhaft Täter, Beihelfer nicht verfolgt. Im Osten genauso. Und was wir erlebt haben, ist so eine gesamtdeutsche Einigkeit, Strafvereitelung im Amt im großem Stil.“
Der Fall John Demjanjuk und seine Wirkung
Dass es nun zu Prozessen gegen mutmaßliche SS-Wachleute kommt, hat mit dem Urteil im Fall John Demjanjuk aus dem Jahr 2011 vor dem Landgericht München zu tun.
Damals kam das Gericht zu dem Schluss, dass auch einfache Gehilfen bei Tötungsaktionen mitschuldig sein können. In der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte eine Kehrtwende. Denn bis dahin konnten nur Ermittlungen eingeleitet werden, wenn Täterinnen oder Tätern die konkrete und unmittelbare Mordbeteiligung nachgewiesen werden konnte.
Damals kam das Gericht zu dem Schluss, dass auch einfache Gehilfen bei Tötungsaktionen mitschuldig sein können. In der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte eine Kehrtwende. Denn bis dahin konnten nur Ermittlungen eingeleitet werden, wenn Täterinnen oder Tätern die konkrete und unmittelbare Mordbeteiligung nachgewiesen werden konnte.
„Die deutsche Justiz hat viele Jahre weggeschaut. Jetzt schaut sie wieder hin. Das ist gut so. Dadurch wird das Versäumte in den vergangenen Jahrzehnten nicht reingewaschen. Das ist ein grauer Schatten auf all diesen Verfahren, dass eben Jahrzehnte nichts oder fast nichts gemacht worden ist in diesem Bereich“, sagt der frühere Ermittler der „Ludwigsburger Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen“, Thomas Walther.
Durch ihn – jetzt auch Vertreter von elf Nebenklägern im Verfahren gegen Josef S. – kamen die Verfahren gegen den Wächter des Vernichtungslagers von Sobibor, John Demjanjuk, und den SS-Mann Oskar Gröning, maßgeblich zustande. Gröning war im KZ Auschwitz an der sogenannten „Rampe“ tätig, wo die deportierten Menschen in Gruppen aufgeteilt wurden, je nachdem, ob sie als „arbeitsfähig“ oder „nicht arbeitsfähig“ beurteilt wurden. Eine Einteilung, die maßgeblich dafür war, wer zur Zwangsarbeit herangezogen und wer sofort ermordet wurde. Indem Gröning das Gepäck der ankommenden Deportierten von der sogenannten „Rampe“ bewachen und abtransportieren ließ und auch am Raub von Wertgegenständen beteiligt gewesen sei, habe er Anteil an der Tötung der Menschen gehabt, unterstreicht Anwalt Thomas Walther.
„Derjenige, der wirklich weiß, worum es geht in diesem Arbeitsprozess, an dem ich beteiligt bin, nämlich um das Endprodukt der – ich sag mal – menschlichen Asche. Wenn ich das weiß und ich tue meinen notwendigen Job innerhalb des ganzen Apparates, mit Bürokratie, mit Reinigen der Waffen und Ausrichten von Kimme und Korn als Waffenwart oder so, dann bin ich halt an diesem Produkt mitbeteiligt.“
Für Walther ist klar: Jeder SS-Angehörige hat sich an den Morden des NS-Regimes mitschuldig gemacht.
Ein Standpunkt, den auch Historikerinnen und Historikern vertreten. Wachleute seien nicht irgendwelche Mitläufer, sondern wichtige und willige Mittäter gewesen, sagt etwa Andrea Riedle, Direktorin der Berliner Stiftung „Topographie des Terrors“. Sie hat Geschichte und Politik an der Universität Tübingen und Exeter studiert. Und sie ist die Autorin einer Studie über die Werdegänge von SS-Männern des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Die SS-Wachleute waren an Exekutionen, an Massenerschießungen, an Massenmordaktionen beteiligt, unterstreicht Riedle.
„Die haben nicht nur das Konzentrationslager von außen bewacht, sondern auch die Außenkommandos. Und da kam es auch zu diesen sogenannten Erschießungen auf der Flucht. Das waren fingierte Erschießungen. Das heißt: Beispielsweise hat ein Blockführer die Mütze über die Postenkette geschmissen und dem Insassen befohlen, die Mütze zu holen. Wenn er das nicht gemacht hat, ist er wegen Befehlsverweigerung erschossen worden. Wenn er es gemacht hat, ist er vom Wachposten erschossen worden. Also, natürlich hat ein Kommandant oder ein Schutzhaftlagerführer sicherlich mehr Verantwortung, als ein Wachposten. Das ist gar keine Frage. Trotzdem waren es wichtige Mittäter. Das muss man ganz deutlich sagen.“
„Derjenige, der wirklich weiß, worum es geht in diesem Arbeitsprozess, an dem ich beteiligt bin, nämlich um das Endprodukt der – ich sag mal – menschlichen Asche. Wenn ich das weiß und ich tue meinen notwendigen Job innerhalb des ganzen Apparates, mit Bürokratie, mit Reinigen der Waffen und Ausrichten von Kimme und Korn als Waffenwart oder so, dann bin ich halt an diesem Produkt mitbeteiligt.“
Für Walther ist klar: Jeder SS-Angehörige hat sich an den Morden des NS-Regimes mitschuldig gemacht.
Ein Standpunkt, den auch Historikerinnen und Historikern vertreten. Wachleute seien nicht irgendwelche Mitläufer, sondern wichtige und willige Mittäter gewesen, sagt etwa Andrea Riedle, Direktorin der Berliner Stiftung „Topographie des Terrors“. Sie hat Geschichte und Politik an der Universität Tübingen und Exeter studiert. Und sie ist die Autorin einer Studie über die Werdegänge von SS-Männern des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Die SS-Wachleute waren an Exekutionen, an Massenerschießungen, an Massenmordaktionen beteiligt, unterstreicht Riedle.
„Die haben nicht nur das Konzentrationslager von außen bewacht, sondern auch die Außenkommandos. Und da kam es auch zu diesen sogenannten Erschießungen auf der Flucht. Das waren fingierte Erschießungen. Das heißt: Beispielsweise hat ein Blockführer die Mütze über die Postenkette geschmissen und dem Insassen befohlen, die Mütze zu holen. Wenn er das nicht gemacht hat, ist er wegen Befehlsverweigerung erschossen worden. Wenn er es gemacht hat, ist er vom Wachposten erschossen worden. Also, natürlich hat ein Kommandant oder ein Schutzhaftlagerführer sicherlich mehr Verantwortung, als ein Wachposten. Das ist gar keine Frage. Trotzdem waren es wichtige Mittäter. Das muss man ganz deutlich sagen.“
Der Fall Irmgard F.
Zu den Mittätern zählen nach Einschätzung von Riedle auch Frauen wie Irmgard F. Die heute 96-Jährige arbeitete als Stenotypistin und Schreibkraft von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Denn hinter Massenmord und anderen Verbrechen, so Historikerin Riedle, habe immer auch eine Bürokratie gestanden, in der es beispielsweise um Transportlisten oder Totenscheine ging.
„Der Tod von einem Häftling musste von einem Lagerarzt beurkundet werden. Es gab eine Meldung an das Standesamt. Und es wurden die Angehörigen auch kontaktiert. Und die Effekten zurückgegeben. Das wurde dann aufgeweicht in den 40er-Jahren. Aber es stand schon eine Verwaltung dahinter, eine Bürokratie. Und es gab natürlich auch Meldungen an die Zentrale – an das Reichsicherheitshauptamt. Und dieser ganze Betrieb musste aufrecht erhalten werden. Und da hat auch eine Schreibkraft ihren Anteil daran gehabt. Denn ohne eine Schreibkraft wäre das nicht möglich gewesen.“
Irmgard F. habe im KZ Stutthof sämtliche Schreiben des damaligen Lagerkommandanten erfasst, sortiert oder abgefasst, so steht es in der Anklageschrift. Dadurch habe sie von allen Geschehnissen im Lager gewusst.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord an mehr als 11.000 Menschen vor. Einer der Zeugen ist der 83-Jährige Wiener Josef Salomonovic. Als Sechsjähriger hat er das Konzentrationslager Stutthof überlebt. Sein Vater wurde mit einer Benzol-Spritze getötet.
„Ich erwarte nicht, dass sie etwas zugeben wird, ich glaube nicht. Ich bin kein Idealist. Ich glaube, sie bleibt bei ihrer Unschuld - kann man da nicht sagen. Aber die junge Frau, 18, 19 Jahre alt, sie hat das so damals geglaubt und sie bleibt dabei.“
„Der Tod von einem Häftling musste von einem Lagerarzt beurkundet werden. Es gab eine Meldung an das Standesamt. Und es wurden die Angehörigen auch kontaktiert. Und die Effekten zurückgegeben. Das wurde dann aufgeweicht in den 40er-Jahren. Aber es stand schon eine Verwaltung dahinter, eine Bürokratie. Und es gab natürlich auch Meldungen an die Zentrale – an das Reichsicherheitshauptamt. Und dieser ganze Betrieb musste aufrecht erhalten werden. Und da hat auch eine Schreibkraft ihren Anteil daran gehabt. Denn ohne eine Schreibkraft wäre das nicht möglich gewesen.“
Irmgard F. habe im KZ Stutthof sämtliche Schreiben des damaligen Lagerkommandanten erfasst, sortiert oder abgefasst, so steht es in der Anklageschrift. Dadurch habe sie von allen Geschehnissen im Lager gewusst.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord an mehr als 11.000 Menschen vor. Einer der Zeugen ist der 83-Jährige Wiener Josef Salomonovic. Als Sechsjähriger hat er das Konzentrationslager Stutthof überlebt. Sein Vater wurde mit einer Benzol-Spritze getötet.
„Ich erwarte nicht, dass sie etwas zugeben wird, ich glaube nicht. Ich bin kein Idealist. Ich glaube, sie bleibt bei ihrer Unschuld - kann man da nicht sagen. Aber die junge Frau, 18, 19 Jahre alt, sie hat das so damals geglaubt und sie bleibt dabei.“
Etwa 65.000 Menschen wurden nach Angaben der Gedenkstätte zwischen September 1939 und Mai 1945 im Konzentrationslager Stutthof ermordet.
Für das Konzentrationslager Sachsenhausen lässt sich aufgrund der schlechten Quellenlage keine genaue Zahl der Ermordeten beziffern. Es ist die Rede von mehreren zehntausend Toten. Schätzungen der Gedenkstätte Sachsenhausen zufolge waren im Zeitraum zwischen 1936 und 1945 im KZ Sachsenhausen insgesamt etwa 20.000 SS-Angehörige tätig. Historikerin Stephanie Bohra hat in ihrer Publikation „Tatort Sachsenhausen“ dokumentiert, dass die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden zwischen 1945 und 2005 257 Strafverfahren eingeleitet haben, die sich gegen 340 Menschen richteten, die mehrheitlich dem Kommandanturstab des KZ Sachsenhausen zuzuordnen waren.
„Lediglich 15 Prozent der Beschuldigten mussten sich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung verantworten: Zwölf Prozent wurden hiernach rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Überwiegend endeten die strafrechtlichen Ermittlungen mit einer Verfahrenseinstellung aus Mangel an Beweisen.“
In der DDR kam es zu vier Prozessen gegen Sachsenhausen-Täter, ist bei Bohra nachzulesen. Kein einziger SS-Wachposten im Konzentrationslager Sachsenhausen wurde bisher zur Verantwortung gezogen. Der Fall Josef S. am Landgericht Neuruppin, der derzeit in Brandenburg an der Havel verhandelt wird, ist also der erste seiner Art.
Die Aufarbeitung käme zu spät, moniert Historiker Axel Drecoll. Seit 2018 ist er Direktor der Stiftung „Brandenburgische Gedenkstätten“ und Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen. Mit den Verfahren in Itzehoe und Brandenburg könne der deutsche Rechtsstaat dennoch ein wichtiges Signal setzen, dass man zumindest jetzt versuche etwas nachzuholen, was in der Vergangenheit versäumt worden sei. Und weil Mord nicht verjährt, Alter nicht vor Strafe schützt, könne man sich auch im hohen Alter seiner Verantwortung nicht einfach so entledigen.
„Es ist eben auch für uns wichtig, zu signalisieren: Nein, das ist nicht abgeschlossen. Auch die juristische Aufarbeitung ist nicht abgeschlossen. Ganz im Gegenteil: Die hat in der Vergangenheit kaum funktioniert. Also machen wir wenigstens jetzt einen späten, aber sehr entscheidenden Schritt, um das irgendwie noch nachholen zu können.“
Der Verteidiger von Josef S. ist Stefan Waterkamp. Er betont, dass es ein „absolutes Armutszeugnis sei“, dass die Prozesse erst jetzt stattfinden. Allerdings: Einen einzelnen SS-Wachmann anzuklagen, würde die fehlende juristische Aufarbeitung nicht wiedergutmachen, sagt der Hamburger Jurist. Ganz im Gegenteil: Weil die Justiz versagt habe, suche man nun nach sogenannten kleinen Mitläufern.
„Momentan wird ja tatsächlich KZ-Personal gesucht. Das kann man ja mal so sagen. Also die Zentralstelle in Ludwigsburg geht Archive durch und guckt dann, wer lebt noch und wer steht auf den Listen als KZ Personal. Und das ist in der Tat, meine ich, verkürzt. Wenn man jetzt den Holocaust tatsächlich insgesamt als Verbrechen, als Haupttat, zu der Beihilfe geleistet wurde, nimmt, dann muss man tatsächlich auch gucken, wer lebt denn noch von den Verantwortlichen in den Firmen, die sich an dem KZ-System beteiligt haben, die Verträge mit der SS gemacht haben, um billige Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter aus den Konzentrationslagern zu beziehen? Wer lebt noch von denen, die privat profitiert haben, von Denunziationen? Und das kann man - meine ich - jetzt nicht auf Wachpersonal oder KZ-Personal beschränken.“
„Lediglich 15 Prozent der Beschuldigten mussten sich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung verantworten: Zwölf Prozent wurden hiernach rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Überwiegend endeten die strafrechtlichen Ermittlungen mit einer Verfahrenseinstellung aus Mangel an Beweisen.“
In der DDR kam es zu vier Prozessen gegen Sachsenhausen-Täter, ist bei Bohra nachzulesen. Kein einziger SS-Wachposten im Konzentrationslager Sachsenhausen wurde bisher zur Verantwortung gezogen. Der Fall Josef S. am Landgericht Neuruppin, der derzeit in Brandenburg an der Havel verhandelt wird, ist also der erste seiner Art.
Die Aufarbeitung käme zu spät, moniert Historiker Axel Drecoll. Seit 2018 ist er Direktor der Stiftung „Brandenburgische Gedenkstätten“ und Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen. Mit den Verfahren in Itzehoe und Brandenburg könne der deutsche Rechtsstaat dennoch ein wichtiges Signal setzen, dass man zumindest jetzt versuche etwas nachzuholen, was in der Vergangenheit versäumt worden sei. Und weil Mord nicht verjährt, Alter nicht vor Strafe schützt, könne man sich auch im hohen Alter seiner Verantwortung nicht einfach so entledigen.
„Es ist eben auch für uns wichtig, zu signalisieren: Nein, das ist nicht abgeschlossen. Auch die juristische Aufarbeitung ist nicht abgeschlossen. Ganz im Gegenteil: Die hat in der Vergangenheit kaum funktioniert. Also machen wir wenigstens jetzt einen späten, aber sehr entscheidenden Schritt, um das irgendwie noch nachholen zu können.“
Der Verteidiger von Josef S. ist Stefan Waterkamp. Er betont, dass es ein „absolutes Armutszeugnis sei“, dass die Prozesse erst jetzt stattfinden. Allerdings: Einen einzelnen SS-Wachmann anzuklagen, würde die fehlende juristische Aufarbeitung nicht wiedergutmachen, sagt der Hamburger Jurist. Ganz im Gegenteil: Weil die Justiz versagt habe, suche man nun nach sogenannten kleinen Mitläufern.
„Momentan wird ja tatsächlich KZ-Personal gesucht. Das kann man ja mal so sagen. Also die Zentralstelle in Ludwigsburg geht Archive durch und guckt dann, wer lebt noch und wer steht auf den Listen als KZ Personal. Und das ist in der Tat, meine ich, verkürzt. Wenn man jetzt den Holocaust tatsächlich insgesamt als Verbrechen, als Haupttat, zu der Beihilfe geleistet wurde, nimmt, dann muss man tatsächlich auch gucken, wer lebt denn noch von den Verantwortlichen in den Firmen, die sich an dem KZ-System beteiligt haben, die Verträge mit der SS gemacht haben, um billige Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter aus den Konzentrationslagern zu beziehen? Wer lebt noch von denen, die privat profitiert haben, von Denunziationen? Und das kann man - meine ich - jetzt nicht auf Wachpersonal oder KZ-Personal beschränken.“
Nebenkläger-Anwalt: Ob eine Strafe vollstreckt werden kann oder nicht, sei nicht entscheidend
Die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg wurde 1958 gegründet. Seitdem gab es nach Angaben der Behörde knapp 19.000 Verfahren wegen nationalsozialistischer Verbrechen.
Derzeit seien bundesweit acht weitere Verfahren anhängig, die an verschiedene Staatsanwaltschaften übergeben wurden. Wann es allerdings zu den Hauptverhandlungen komme, könne man derzeit nicht sagen. Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther mahnt wegen des hohen Alters der Nachfahren von Opfern zur Eile. Es gehe nicht um Rache und Vergeltung, sondern um die Aufarbeitung deutscher Verbrechen an der Menschlichkeit.
„Die Frage, ob dann ein Schuldspruch mit einem Strafmaß von drei, vier, fünf oder sechs Jahren befasst ist, das ist absolut sekundär. Und ob dann eine Strafe auch vollstreckt werden kann – aufgrund von Haftfähigkeit – ist auch nicht die entscheidende Frage. Wichtig ist, dass das Schicksal der eigenen Angehörigen, der eigenen Eltern, Familie, vom Gericht aufgenommen wird und aufmerksam diese Dinge wahrgenommen werden. Das ist wichtig.“
Zum Prozessauftakt gegen Josef S. Anfang Oktober ist auch José Trauffler anwesend. Die Tochter eines luxemburgischen – mittlerweile verstorbenen – Überlebenden des KZ Sachsenhausen, eines Widerstandskämpfers. Sie will an die Freunde ihres Vaters erinnern, eine Gruppe von 19 Luxemburgern, die – kurz vor Kriegsende - am 2. Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen hingerichtet wurden. Zu der Zeit, als – laut Staatsanwaltschaft - auch der Angeklagte als SS-Wachmann tätig war.
„Ja, es ist schon sehr erdrückend zu sehen, wenn so ein Mensch vor einem steht. Und was der alles gemacht hat in der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Und ich finde es sehr gut, dass jetzt ein Prozess stattfindet. Das ist sehr wichtig für mich.“
Derzeit seien bundesweit acht weitere Verfahren anhängig, die an verschiedene Staatsanwaltschaften übergeben wurden. Wann es allerdings zu den Hauptverhandlungen komme, könne man derzeit nicht sagen. Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther mahnt wegen des hohen Alters der Nachfahren von Opfern zur Eile. Es gehe nicht um Rache und Vergeltung, sondern um die Aufarbeitung deutscher Verbrechen an der Menschlichkeit.
„Die Frage, ob dann ein Schuldspruch mit einem Strafmaß von drei, vier, fünf oder sechs Jahren befasst ist, das ist absolut sekundär. Und ob dann eine Strafe auch vollstreckt werden kann – aufgrund von Haftfähigkeit – ist auch nicht die entscheidende Frage. Wichtig ist, dass das Schicksal der eigenen Angehörigen, der eigenen Eltern, Familie, vom Gericht aufgenommen wird und aufmerksam diese Dinge wahrgenommen werden. Das ist wichtig.“
Zum Prozessauftakt gegen Josef S. Anfang Oktober ist auch José Trauffler anwesend. Die Tochter eines luxemburgischen – mittlerweile verstorbenen – Überlebenden des KZ Sachsenhausen, eines Widerstandskämpfers. Sie will an die Freunde ihres Vaters erinnern, eine Gruppe von 19 Luxemburgern, die – kurz vor Kriegsende - am 2. Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen hingerichtet wurden. Zu der Zeit, als – laut Staatsanwaltschaft - auch der Angeklagte als SS-Wachmann tätig war.
„Ja, es ist schon sehr erdrückend zu sehen, wenn so ein Mensch vor einem steht. Und was der alles gemacht hat in der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Und ich finde es sehr gut, dass jetzt ein Prozess stattfindet. Das ist sehr wichtig für mich.“