Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1)
Axel Christian Schullz: "Sing Human Rights ist die Idee, die Texte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu vertonen und damit singbar zu machen."
Axel Christian Schullz ist der Kopf hinter diesen gesungenen Menschenrechten.
"Weil man eben Texte, die man singt, besser im Gedächtnis behält und außerdem die Auseinandersetzung beim Singen eine positive ist. Weil man ja normalerweise eher damit konfrontiert wird, wenn Menschenrechte gebrochen werden. Und so werden die beim Singen – insbesondere eben beim Chorsingen – in einen positiven Kontext gerückt und man wird sich darüber klar, was Menschenrechte tatsächlich eigentlich sind."
"Über Kultur- und Religionsgrenzen hinaus"
Der Musiker Axel Christian Schullz lebt in Duisburg und ist schon seit über 20 Jahren Chorleiter. Besonders am Herzen liegen ihm Gospels – also christliche Chormusik. Doch vor einigen Jahren hat sich Axel Christian Schullz gefragt, ob Gospels wohl auch ohne christliche Botschaft funktionieren.
"Ich habe dann nach Texten gesucht, die über Kultur- und Religionsgrenzen hinaus Werte vermitteln. Und bei dieser Suche bin ich eben auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gestoßen. Der Plan ist tatsächlich, alle 30 zu vertonen, auch die Präambel zu vertonen. Aber zurzeit bin ich bei etwas über 20."
Dabei hält sich Axel Christian Schullz ganz genau an den Wortlaut der 30 Menschenrechtsartikel – mal auf Deutsch, mal auf Englisch und auch in anderen Sprachen. Der Komponist stellt höchstens hier und da mal ein paar Wörter um.
"Das ist mir eben ganz wichtig bei meinen Vertonungen, dass der Originaltext tatsächlich erhalten bleibt. Die einzige Interpretation ist sozusagen meine Musik."
Recht auf Erholung und Freizeit
Und die stellt der Komponist dann kostenlos zur Verfügung. Auf der Internetseite von Sing Human Rights gibt es Noten und Hörbeispiele zum freien Download.
"Es soll keine finanziellen Hürden geben, um diese Menschenrechte singen zu können. Gleichzeitig steht ja immer dabei, dass man gerne spenden darf, wenn man diese Arbeit gut findet."
Ziel von Axel Christian Schullz ist dabei auch, die konkreten Inhalte der 30 Menschenrechtsartikel bekannter zu machen.
"Ein Artikel, den ich immer wieder sehr gerne auf Workshops singe, weil er vielen Leuten tatsächlich nicht bewusst ist – und mir ist es auch nicht bewusst gewesen, bevor ich es gelesen habe, dass wir nämlich ein Recht auf Erholung und Freizeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub haben. Das ist Artikel 24."
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 24)
"Der ist inhaltlich so außergewöhnlich und der hat so eine entspannte Reggae-Stimmung, dass man dabei sich wunderbar in dieses Recht reinfühlen kann, tatsächlich auch sich erholen zu dürfen und Freizeit haben zu dürfen."
Menschenrechte im Weihnachtskonzert?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet – der 70. Geburtstag steht also bevor. Axel Christian Schullz feiert natürlich mit und bietet Workshops an unter anderem bei der Jahrestagung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und auf dem HumanistenTag. Außerdem hofft der Komponist, dass sich in diesem Jahr ganz viele Chöre sagen:
"‘Wir nehmen einfach einen Artikel und singen den in unserem Weihnachtskonzert.‘ Warum Weihnachtskonzert? Weil der Tag der Menschenrechte der 10. Dezember ist. Und insofern würde das sehr passen, im Weihnachtskonzert noch mal auf das Jubiläum der Menschenrechte hinzuweisen und einen Artikel zu singen."
Ganz große Pläne hat Axel Christian Schullz allerdings für das nächste große Jubiläum der Menschenrechte im Jahr 2023.
"Die Planungen für das 75. Jubiläum sind, dass ich eine Fassung für Chor und Orchester der gesamten Menschenrechtserklärung komponiere. Das braucht einfach ganz viel Zeit und es wird noch bestimmt ein paar Jahre dauern, bis die komplett fertig ist."
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2)