Georg Ehring: Besserer Service beim Arzt und trotzdem niedrigere Versicherungsbeiträge, diese Kombination lockt viele gut verdienende und gesunde Kunden in die private Krankenversicherung. Zumindest in jungen Jahren geht die Rechnung oft auch auf. Doch jetzt sollen die Beiträge kräftig steigen. Allein wegen der niedrigen Zinsen für Kapitalanlagen seien Erhöhungen um sechs bis acht Prozent nötig, heißt es heute in der "Financial Times Deutschland”. Dazu kommen noch die normalen Beitragserhöhungen durch die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. - Am Telefon im Schleswig-holsteinischen Hennstedt-Ulsburg begrüße ich jetzt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Guten Tag, Herr Köster!
Hajo Köster: Schönen guten Tag, Herr Ehring.
Ehring: Herr Köster, auf welche Beitragssprünge müssen sich die Kunden denn jetzt wirklich einstellen?
Köster: Die sechs bis acht Prozent, die da genannt worden sind, und die Normalen dazu, und das sind wahrscheinlich wieder 15 bis 20 Prozent, um die das große Sorgenkind private Krankenversicherung einmal wieder teuerer wird.
Ehring: Was haben denn solche Versicherungsbeiträge mit dem Zinsniveau zu tun?
Köster: Das ist ein bisschen schwierig zu erklären. Zunächst einmal gibt es Alterungsrückstellungen. Jeder Privatversicherte zahlt einen Beitrag, es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Alterungsrückstellungen werden gesetzlich verzinst mit maximal 3,5 Prozent. Das ist das, was die Gesellschaften auch allen garantieren. Diese Garantien sind schön und gut. Es werden natürlich ein bisschen mehr Zinsen erwirtschaftet. Dieser Mehrzins wird dann aber nur dafür verwendet, um die Alterungsrückstellungen für die älteren Privatversicherten abzufedern. Das bedeutet schlicht und einfach: Damit diese älteren ein bisschen begünstigter werden, weil sie früher zu wenig bezahlt haben, werden jetzt die Überschüsse dafür genommen. Wenn die Überschüsse aber sinken, und zwar nicht nur unter 3,5 Prozent, sondern überhaupt sinken, dann steht weniger Geld zur Verfügung. Um aber gleichzeitig noch alle Beiträge garantieren zu können, bedarf es einer Beitragserhöhung. Das heißt also, es werden wiederum alle zur Kasse gebeten.
Ehring: Das heißt, die Beitragserhöhungen sind für Sie durchaus nachvollziehbar?
Köster: Rein rechnerisch gesehen lässt sich da kaum was machen. - Ja!
Ehring: Und wie kann man als Privatversicherter darauf reagieren? Was raten Sie Privatversicherten? Kann man zum Beispiel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Köster: Das dürfte in den aller-allermeisten Fällen leider ausgeschlossen sein. Dieses Rücktritts- oder Rückführungsrecht ist nur ganz, ganz eingeschränkt möglich. Der Gesetzgeber hat es gerade in den letzten Jahren exzellent verstanden, die Rücktrittsmöglichkeiten oder die Rückführungsmöglichkeiten von Privatversicherten in die gesetzliche quasi auszuschließen. Es bleiben da nur ganz wenige Möglichkeiten. Ich kann durch eine Tarifveränderung das Risiko ein bisschen herabsetzen für den Versicherer, also für mich erhöhen, einfach dadurch, dass ich weniger Leistungen versichere, oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbare.
Ehring: Was raten Sie denn Gesetzlichversicherten, die jetzt überlegen, in die Privatversicherung einzutreten? Sollten die sich das noch mal überlegen?
Köster: Ja. Die neue Regierung hat ja mal wieder eine Lanze für die Privatversicherten gebrochen. Zuvor mussten drei Jahre über Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, um einen Wechsel tatsächlich vornehmen zu können. Es reicht hier ein Jahr. Das heißt also, alle Betroffenen, die dieses Jahr über 49.950 Euro verdienen oder verdient haben, dürfen wechseln. Das ist etwas, da warnen wir dringend davor, das unbedacht zu tun, sondern man muss sich das wirklich gründlich überlegen, die Vor- und die Nachteile besonders gut abwägen. Eine reine Beitragsersparnis jetzt im Moment wird es nicht bringen. Sprich: wir raten schlicht und einfach jedem Interessenten, sich gründlich dort zu informieren, wie hoch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung noch steigen können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beiträge zur Krankenversicherung ein Leben lang gezahlt werden müssen, und die werden auch nicht niedriger, wenn man ins Rentenalter kommt. Heute ist es ja so: Der Gesetzlichversicherte bekommt seinen Zuschuss auch zur Rentenversicherung, und zwar für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Zuschuss bekommt auch der Privatversicherte, aber natürlich in einer viel niedrigeren Art und Weise. Das bedeutet, im Rentenalter schlägt die Kostenverpflichtung der privaten Krankenversicherung voll auf die Rentner zu, und zwar in einem Umfang, da wird sich mancher Rentner noch schaudern und er wird sich daran erinnern, wie schön es gewesen ist. Nur dann ist es zu spät.
Ehring: Herzlichen Dank! - Das war Hajo Köster vom Bund der Versicherten.
Hajo Köster: Schönen guten Tag, Herr Ehring.
Ehring: Herr Köster, auf welche Beitragssprünge müssen sich die Kunden denn jetzt wirklich einstellen?
Köster: Die sechs bis acht Prozent, die da genannt worden sind, und die Normalen dazu, und das sind wahrscheinlich wieder 15 bis 20 Prozent, um die das große Sorgenkind private Krankenversicherung einmal wieder teuerer wird.
Ehring: Was haben denn solche Versicherungsbeiträge mit dem Zinsniveau zu tun?
Köster: Das ist ein bisschen schwierig zu erklären. Zunächst einmal gibt es Alterungsrückstellungen. Jeder Privatversicherte zahlt einen Beitrag, es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Alterungsrückstellungen werden gesetzlich verzinst mit maximal 3,5 Prozent. Das ist das, was die Gesellschaften auch allen garantieren. Diese Garantien sind schön und gut. Es werden natürlich ein bisschen mehr Zinsen erwirtschaftet. Dieser Mehrzins wird dann aber nur dafür verwendet, um die Alterungsrückstellungen für die älteren Privatversicherten abzufedern. Das bedeutet schlicht und einfach: Damit diese älteren ein bisschen begünstigter werden, weil sie früher zu wenig bezahlt haben, werden jetzt die Überschüsse dafür genommen. Wenn die Überschüsse aber sinken, und zwar nicht nur unter 3,5 Prozent, sondern überhaupt sinken, dann steht weniger Geld zur Verfügung. Um aber gleichzeitig noch alle Beiträge garantieren zu können, bedarf es einer Beitragserhöhung. Das heißt also, es werden wiederum alle zur Kasse gebeten.
Ehring: Das heißt, die Beitragserhöhungen sind für Sie durchaus nachvollziehbar?
Köster: Rein rechnerisch gesehen lässt sich da kaum was machen. - Ja!
Ehring: Und wie kann man als Privatversicherter darauf reagieren? Was raten Sie Privatversicherten? Kann man zum Beispiel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Köster: Das dürfte in den aller-allermeisten Fällen leider ausgeschlossen sein. Dieses Rücktritts- oder Rückführungsrecht ist nur ganz, ganz eingeschränkt möglich. Der Gesetzgeber hat es gerade in den letzten Jahren exzellent verstanden, die Rücktrittsmöglichkeiten oder die Rückführungsmöglichkeiten von Privatversicherten in die gesetzliche quasi auszuschließen. Es bleiben da nur ganz wenige Möglichkeiten. Ich kann durch eine Tarifveränderung das Risiko ein bisschen herabsetzen für den Versicherer, also für mich erhöhen, einfach dadurch, dass ich weniger Leistungen versichere, oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbare.
Ehring: Was raten Sie denn Gesetzlichversicherten, die jetzt überlegen, in die Privatversicherung einzutreten? Sollten die sich das noch mal überlegen?
Köster: Ja. Die neue Regierung hat ja mal wieder eine Lanze für die Privatversicherten gebrochen. Zuvor mussten drei Jahre über Beitragsbemessungsgrenze verdient werden, um einen Wechsel tatsächlich vornehmen zu können. Es reicht hier ein Jahr. Das heißt also, alle Betroffenen, die dieses Jahr über 49.950 Euro verdienen oder verdient haben, dürfen wechseln. Das ist etwas, da warnen wir dringend davor, das unbedacht zu tun, sondern man muss sich das wirklich gründlich überlegen, die Vor- und die Nachteile besonders gut abwägen. Eine reine Beitragsersparnis jetzt im Moment wird es nicht bringen. Sprich: wir raten schlicht und einfach jedem Interessenten, sich gründlich dort zu informieren, wie hoch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung noch steigen können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beiträge zur Krankenversicherung ein Leben lang gezahlt werden müssen, und die werden auch nicht niedriger, wenn man ins Rentenalter kommt. Heute ist es ja so: Der Gesetzlichversicherte bekommt seinen Zuschuss auch zur Rentenversicherung, und zwar für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Zuschuss bekommt auch der Privatversicherte, aber natürlich in einer viel niedrigeren Art und Weise. Das bedeutet, im Rentenalter schlägt die Kostenverpflichtung der privaten Krankenversicherung voll auf die Rentner zu, und zwar in einem Umfang, da wird sich mancher Rentner noch schaudern und er wird sich daran erinnern, wie schön es gewesen ist. Nur dann ist es zu spät.
Ehring: Herzlichen Dank! - Das war Hajo Köster vom Bund der Versicherten.