Archiv


Die Sache mit dem Artenschutz

Biologie. - Heute geht die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Doha zu Ende. Ziel dieses Übereinkommens ist die Regulierung des Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Uwe Schippmann leitet den Fachbereich botanischer Artenschutz beim Bundesamt für Naturschutz und erklärt im Interview mit Monika Seynsche, wie weit es um den Pflanzenschutz tatsächlich bestellt ist.

    Monika Seynsche: Auf der Seite der Tiere ist die Bilanz in diesem Jahr allerdings sehr ernüchternd. Einzig und allein der Antrag, den von Aussterben bedrohten Heringshai unter Schutz zu stellen, war in den letzten Tagen angenommen worden und selbst dieser Entschluss ist heute wieder gekippt worden. Uwe Schippmann leitet beim Bundesamt für Naturschutz den Fachbereich botanischer Artenschutz. Ich habe ihn vor der Sendung in Doha erreicht und gefragt, ob wenigstens auf der Pflanzenseite etwas bei dieser Konferenz herausgekommen ist?

    Uwe Schippmann: Auf der Pflanzenseite sieht es eigentlich viel besser aus. Alle Pflanzenanträge, die gestellt wurden, sind, so wie sie gestellt wurden oder auch in modifizierter Form, angenommen worden.

    Seynsche: Ist es denn normal? Sie waren ja schon auf mehreren Konferenzen. Kommen diese Pflanzenanträge immer ganz einfach durch?

    Schippmann: Also, sie sind auch diesmal nicht ganz einfach durchgekommen, so darf man es nicht sagen. Aber wir haben ganz erfolgreich gerade auch mit den Brasilianern und den Argentiniern verhandelt, die Anträge hatten. Die Pflanzen haben einen gewissen Vorteil, dass sie nicht so im Rampenlicht stehen. Von daher kann man da vielleicht doch ein bisschen leichter Erfolge erzielen. Sie haben auch vor allem den Unterschied bei den Tieren, da ist ja auch vor allem der Tierschutz immer ein wichtiges Thema. Da gibt es Tierschutzorganisationen, die gerne und häufig ganz strikt gegen eine Nutzung überhaupt sind, während auf der Pflanzenseite die Themen, die für uns im Vordergrund stehen ... eine nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Also dass man schon nutzen darf, aber eben in nachhaltiger Menge, in beschränkter Menge. Diese Themen sind bei uns leichter bei den Pflanzen durchzusetzen.

    Seynsche: Welche Pflanzen sind denn jetzt unter Schutz gestellt worden?

    Schippmann: Die beiden wichtigsten sind eigentlich zwei Baumarten, ein Antrag von Brasilien. Das ist der Rosenholzbaum Aniba rosaeodora. Das ist ein Baum, der ganz wichtig ist für die Kosmetikindustrie. Da wird ein Öl draus extrahiert, das ist so teuer, das es sich überhaupt nicht lohnt, das Holz von den Baum zu vermarkten. Das wird also alles extrahiert und geht in dieses Rosenholzöl. Und das findet dann Verwendung in Parfümerien, Kosmetik-, Hygieneartikeln, also sehr weit. Und wir haben noch eine Baumart aus Argentinien, die heißt Bulnesia und das ist ein ganz hartes Holz, es ist ganz dicht und geht im Wasser unter und wird ganz viel nach China exportiert für Parkettherstellung. Und von China aus kommt es dann auch wieder nach Europa. Und das hat auch Argentinien vorgeschlagen und auch da hatten wir – obwohl wir denken, dieser Baum braucht diesen Schutz auf jeden Fall – doch auch von der europäischen Seite her Bedenken, dass es schwer umzusetzen ist. Das gilt auch für diesen Rosenholzbaum. Wir hatten da große Bedenken, dass die Erkennung an der Grenze für die Zöllner zu schwierig ist. Für uns ist es ja so, dass wir zweierlei beurteilen müssen: Ist diese Art durch den Handel gefährdet? Zum einen. Und das zweite: Können wir es hinterher bei der Kontrolle an der Grenze umsetzen? Und wenn man das nicht gewährleisten kann, dann bleiben diese Listungen, diese Aufnahmen in die Anhänge, die bleiben dann leer und sinnlos.

    Seynsche: Das heißt, Ihre Bedenken gründeten darin, dass dieser Baum vielen anderen Bäumen sehr, sehr ähnlich sieht und die Zöllner das nicht erkennen können.

    Schippmann: Ganz genau. Bei diesen Beiden Anträgen gab es den gleichen Fall, dass es noch eine zweite Art gibt, die ähnlich aussieht, die ähnliche Produkte liefert, die aber in den Schutz nicht einbezogen werden sollte. Das haben sowohl die Brasilianer als auch die Argentinier nicht gut genug vorbereitet. Und die müsste man eigentlich mit rein nehmen. Dadurch wird es dann für den Zöllner leichter.

    Seynsche: Wie geht es denn jetzt weiter? Sie sagen, diese Arten sind jetzt unter Schutz gestellt. Kann man sich jetzt schon freuen und sagen: Naja gut, dann haben wir jetzt gar keine Probleme mehr?

    Schippmann: Dann geht die Arbeit erst los. Und zwar in zweierlei Hinsicht. Einerseits das, was ich eben sagte: Wir müssen die Zöllner in die Lage versetzten, die Erkennung an der Grenze zu ermöglichen. Also da gehören Schulungen dazu. Aber was noch wichtiger ist: Das meiste, was wir unter Schutz stellen, gerade im Pflanzenbereich, ist ja in dem sogenannten Appendix 2. Da sind viel mehr Arten drin als in dem Appendix 1. Der Appendix 1 ist der wo das Elfenbein drin ist, wo man gar nichts mit machen darf – Handelsverbot. Der Appendix 2, das ist der anteilmäßig viel größere und da darf man Wildpflanzen handeln oder auch Tiere direkt aus dem Habitat. Man muss nur die richtigen Dokumente haben und der Ausfuhrstaat muss festlegen, wie viel er ausführen lassen will, also eine Quote festlegen. Und wenn er das ordentlich macht und seriös die Quote so bestimmt, dass die Populationen darunter nicht leiden, dann ist der Erfolg erreicht.

    Seynsche: Machen das denn alle betroffenen Staaten?

    Schippmann: Da gibt es ganz große Unterschiede. Und eigentlich muss man sagen, dass das das große Sorgenkind ist, also die Festlegung der nachhaltigen Entnahmemengen. Das ist das, was noch am meisten im Argen liegt. Da gibt es Staaten, die sich sehr viel Mühe geben, die auch Ressourcen dafür einsetzen und andere, die das sehr viel lockerer sehen.

    Seynsche: Über den Willen oder Unwillen bedrohte Arten zu schützen war das Uwe Schippmann von Bundesamt für Naturschutz in Bonn.