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Die vatikanischen Verdikte

Es war das Ende der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung und zugleich der Anfang der nicht-kirchlichen Beratung. Im Januar 1998 entschied sich, dass Abtreibungen, trotz Beratung, nicht länger mit den ethischen Auffassungen des Papstes vereinbar waren. Die Kirche überließ nun die Verantwortung anderen wie dem Verein Donum Vitae.

Von Hajo Goertz |
    Edith, eine Bibliothekarin vom Niederrhein, glaubte sich 1996 in einer ausweglosen Lage:

    "Zum Zeitpunkt, als ich feststellte, dass ich schwanger bin, war meine Beziehung in einer sehr kritischen Phase. Und wir haben uns dann auch getrennt trotz des Wissens um ein Kind, das kam. Für mich stellte sich die Frage, bin ich psychisch stabil genug, um dieses Kind austragen zu können, um ihm ein lebenswertes Leben bieten zu können. Das war damals schon eine sehr kritische Situation für mich, und ich habe damals schon mir überlegt oder auch gezweifelt, ob ich dieses Kind austragen könnte."

    Sogar eine Abtreibung zog Edith in Erwägung, und sie wandte sich an den Sozialdienst katholischer Frauen. Der SKF unterhielt damals neben der Caritas die kirchliche Schwangerschaftskonfliktberatung:

    "Der SKF hat mir in vielerlei Hinsicht geholfen. Ich habe dort überhaupt keinerlei Art Druck oder Überredung oder Zwang verspürt, mich für das Kind entscheiden zu müssen, es war eine neutrale Beratung, die mir auch sehr viel geholfen hat."

    Edith wurde durch ihre kirchliche Beraterin motiviert, ihr Kind auszutragen, und sie hat diese Entscheidung trotz aller Schwierigkeiten als alleinerziehende Mutter nicht bereut. Um so mehr war sie betroffen, als sie Anfang 1998 erfuhr, die katholische Kirche wolle die Beratung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen beenden:

    "Die Überlegung in der katholischen Kirche, sich im Prinzip aus dieser Beratung zu verabschieden, finde ich auf zweierlei Hinsicht sehr betrüblich: Zum einen bin ich Katholikin und finde es sehr schade, dass die Kirche sich immer mehr aus der Lebensrealität vieler Menschen und vieler Frauen immer weiter verabschiedet. Zum andern als betroffene Frau, die ich mal war und immer noch bin, finde ich ebenfalls sehr traurig und schade, dass die Kirche da sich nicht weiter engagieren möchte."

    "Von einem Ausstieg kann nicht die Rede sein","

    versicherte dagegen der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Oberhirte Karl Lehmann vor zehn Jahren, am 27. Januar 1998, vor der Presse.

    ""Dies gilt für die kirchliche Beratung von schwangeren Müttern in Not überhaupt, aber auch für die gesetzliche Schwangerenberatung und sogar für die Konfliktberatung im engeren Sinne. Die Beratung soll sogar intensiviert werden."

    Kaum je zuvor hatte eine derart große Schar von Medienvertretern den Vorsitzenden der Bischofskonferenz umlagert. Das außerordentliche Interesse der Öffentlichkeit galt einem päpstlichen Brief an die deutschen Oberhirten. Johannes Paul II. habe, so wurde gemunkelt, der Kirche in Deutschland verboten, sich weiter am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen.

    "Umstritten bleibt die Beratungsbescheinigung, die gewiss nicht aus dem Beratungskonzept herausgelöst werden kann, aber sorgsam gemäß ihrer objektiven rechtlichen Bedeutung zu bewerten ist. Von unserem Glauben her ist klar, dass von kirchlichen Institutionen nichts getan werden darf, was in irgendeiner Form der Rechtfertigung der Abtreibung dienen kann."

    Schrieb Papst Johannes Paul II. in seinem Brief, der die deutschen Bischöfe Mitte Januar 1998 erreichte und ihren Befürchtungen entsprach.

    "Die Beratungsbescheinigung bestätigt, dass eine Beratung stattgefunden hat, ist aber zugleich ein notwendiges Dokument für die straffreie Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft. Ihr (Bischöfe) selber habt diese widersprüchliche Bedeutung des Beratungsscheins, die im Gesetz verankert ist, mehrmals als ’Dilemma’ bezeichnet. Das ’Dilemma’ besteht darin, dass die Bescheinigung die Beratung zugunsten des Lebensschutzes bestätigt, aber zugleich die notwendige Bedingung für die straffreie Durchführung der Abtreibung bleibt, auch wenn sie gewiss nicht deren entscheidende Ursache ist."

    Lehmann - damals noch Bischof, er wurde erst 2001 Kardinal - erläuterte das Motiv, das den Papst zu seinem Verdikt bewog:

    "Papst Johannes Paul II. möchte nicht hinnehmen, dass das Zeugnis der Kirche vom unbedingten Lebensschutz dadurch verdunkelt wird und die Kirche selbst sich in die Gefahr einer Mitverantwortlichkeit für die Tötung ungeborenen Lebens bringen und so sich in Unrecht verwickeln könnte. Ein solcher Schein soll nicht mehr ausgestellt werden."

    Die überwiegende Mehrheit der deutschen Bischöfe hatte gegen wenige Bedenkenträger in ihren Reihen und einen Dissidenten, Erzbischof Johannes Dyba in Fulda, die kirchliche Beratung für Schwangere in Konfliktsituationen als notwendig angesehen - nach reiflich überlegter Gewissensentscheidung, wie sie wieder und wieder betonten. Die deutschen Oberhirten wollten sich auch jenen schwangeren Frauen zuwenden, die aus unterschiedlichsten Gründen und Notlagen ernsthaft einen Schwangerschaftsabbruch erwogen. Die kirchliche Beratung sollte sie ermutigen, ihr Kind zu behalten. Das Verbot ihres Kollegen Dyba, in seinem Bistum Fulda Beratungsnachweise auszustellen, demonstrierte allen anderen Bischöfen, dass abtreibungsgeneigte Frauen katholische Beratungsstellen nicht mehr aufsuchten, wenn sie dort die Bescheinigung nicht erhielten.

    "Wir Bischöfe haben bisher mit großer Mehrheit das Bleiben im staatlich anerkannten Beratungssystem verteidigt. Wir können jedoch auch nicht übersehen, dass die gesellschaftliche Bewusstseinslage im Blick auf den Schutz des menschlichen Lebens überhaupt und besonders des ungeborenen Kindes trotz vieler Bemühungen wachsende Einbußen ausweist."

    Der offenkundige Dissens zwischen dem Vatikan und der Deutschen Bischofskonferenz war jahrelang in Rom hin und her erörtert worden. Papst Johannes Paul II. hatte, wie damals durch die vatikanischen Mauern sickerte, wegen seiner höchst angegriffenen Gesundheit die verwickelte Sache an seine engsten Mitarbeiter delegiert. Je nachdem, wer im Vatikan gerade das Sagen hatte, Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano oder der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Joseph Ratzinger, neigte sich die Waage mal zugunsten der Fortsetzung kirchlicher Konfliktberatung, mal für einen Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem.

    Zudem bestürmten militante oder keine Diffamierung scheuende "Lebensschützer" die päpstliche Kurie, die deutschen Bischöfe zum Beenden der Konfliktberatung zu veranlassen. Dabei verunglimpften sie den Beratungsnachweis als "Tötungslizenz". Zwar rechtfertigten Moraltheologen durch die Bank das Handeln der Kirche. Doch die Gegner behaupteten, die reine Lehre der Kirche verbiete diesen "Schein des Anstoßes", wie es hieß. Beraterinnen in den kirchlichen Einrichtungen fühlten sich zu Unrecht angegriffen:

    "Vom gesetzlichen Rahmen her bekommen Frauen die Beratungsbescheinigung nach erfolgter Pflichtberatung. Das ist der Nachweis, dass eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens stattgefunden hat, dass dieser Frau Hilfemöglichkeiten aufgezeigt worden sind. Letzten Endes ist es in die Gewissenentscheidung der Frau gestellt, ob sie diesen Beratungsnachweis benutzt, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen."

    Rückte Hildegard Luchs zurecht. Sie war damals Beraterin beim Sozialdienst Katholischer Frauen in Siegburg.

    "Wir nehmen die Frau in dieser Gewissensfreiheit sehr ernst. Von daher ist es auch, denke ich, ein gutes Lebensschutz-Konzept, die Pflichtberatung auch zu bestätigen."

    "Ich habe einen gesetzlichen Auftrag. Ich habe einen menschlichen Auftrag, einen urchristlichen Auftrag, bei dieser Frau zu sein und zu sehen, was treibt sie hin und her und was macht es ihr so schwer, dieses Kind anzunehmen."

    Bärbel Cramer-Ihrac, seinerzeit Leiterin der Schwangerenberatung des SKF in Köln, verdeutlichte die persönliche Einstellung, in der Mitarbeiterinnen katholischer Einrichtungen ihre Aufgabe wahrnahmen:

    "Für mich ist es so, dass ich diese Beratung verantworten muss, in der es darum geht, die Zielvorgabe, den Schutz des ungeborenen Lebens in meiner Beratung, überzubringen. Insofern muss ich sagen, dass diese Beratungsbescheinigung für mich keine Tötungslizenz ist. Es gibt Situationen, wo ich diese Beratungsbescheinigung auch verweigert habe, weil es nicht möglich war und weil ich meinem Auftrag nicht gerecht werden konnte."

    Im Jahr 1998 wurden 132.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, davon 95 Prozent nach der Beratungsregelung. Bundesweit standen knapp 1700 Konfliktberatungsstellen zur Verfügung, etwas mehr als die Hälfte in freier Trägerschaft. Von den Kirchen wurden 31 Prozent unterhalten, 270 katholische und 255 evangelische. In die katholischen Einrichtungen kamen nach einer Statistik der Caritas für 1997 knapp 100.000 schwangere Frauen, jede fünfte ersuchte die Konfliktberatung. Die kirchlichen Institutionen standen im Ruf ausgezeichneter Qualität der Beratung. Gerade bei ihnen vertraute man darauf, dass sie auch die Frauen, die eine Abtreibung erwogen, zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft ermutigten.

    "Was ist das für ein Gemeinwesen, wenn es so vielen ungeborenen Kindern die Eintrittskarte in unsere Gesellschaft versagt. Was ist mit unserer Sorge für die Armen, wenn wir den Schwächsten und am meisten Wehrlosen elementare Hilfe zum Leben versagen?"

    Kommentierte Bischof Lehmann vor der Presse zum päpstlichen Brandbrief. Gerade mit einer sensiblen Beratung schwangerer Frauen in Not und Konfliktlagen wollte die katholische Kirche Zeichen setzen gegen das, wie die Bischöfe analysierten, sinkende Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft bei Abtreibungen.

    "In einer solchen Situation haben wir für eine gewiss sachgerechte, aber auch komplizierte und differenzierte Deutung des Beratungsscheins gewissermaßen auf der Fachebene keine guten Karten, weil der Schein in ein immer stärkeres Zwielicht gekommen ist. Dabei hat freilich auch manche Verteufelung des Scheins in undifferenzierter Art kräftig mitgespielt."

    Die Bischöfe beriefen sich mit ihrem Verständnis des "Scheins" auf die Intention der Abtreibungsgesetzgebung von 1995. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Fristenlösung für grundgesetzwidrig erklärt. Nicht medizinisch oder kriminologisch begründete Abtreibungen blieben Unrechtshandlungen. Der Staat dürfe auf eine Strafe nur dann verzichten, wenn er für einen wirksamen Lebensschutz ungeborener Kinder sorge. Dieser Karlsruher Vorgabe diente die Beratungslösung. Sie war nicht zuletzt mit massiver Lobbyarbeit der katholischen Kirche 1995 vom Bundestag beschlossen worden: Ein nach Paragraf 218 strafbewährter Schwangerschaftsabbruch werde nicht geahndet, wenn die zur Abtreibung entschlossene Frau nachweise, dass sie sich gemäß Paragraf 219 habe beraten lassen. Dort heißt es nach wie vor:

    "Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat."

    Den Nachweis über eine derartige Beratung gaben damals auch die katholischen Einrichtungen der Frau mit. Doch der Vatikan schenkte eher jenen Gehör, die diese Bescheinung diskreditierten. Als stelle die Kirche eine Art Überweisung der Frau zur straffreien Abtreibung aus. Dagegen überzeugte die Hardliner in Rom auch nicht das stärkste Argument der deutschen Oberhirten für den Verbleib im staatlichen Beratungssystem:

    "Wer kann den Bischöfen die ethische Ermächtigung geben, jährlich auf die Rettung von Tausenden von Kindern zu verzichten. Und wir wissen auf jeden Fall, dass es mindestens 5.000 im Jahr sind, die Zahl kann sich aber leicht erhöhen."

    Von der Übernahme dieser ethischen Verantwortung schrieb der Papst im Januar 1998 nichts. Johannes Paul II. blieb dabei, dass nicht die kirchliche Beratung, wohl aber deren Nachweis das entschiedene Eintreten der Kirche für das Lebensrecht ungeborener Kinder verdunkle.

    "Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, dass ein Schein solcher Art in den kirchlichen und der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird."

    "Wir werden der Bitte des Papstes Folge leisten. Wir werden deswegen jedoch in keiner Weise ausscheiden, vielmehr alle im staatlichen Beratungssystem gegebenen Spielräume so weit wie möglich nützen. Wir werden nach Wegen suchen, wie wir ohne einen Schein der beschriebene Art auch künftig in Konfliktsituationen eine wirksame Beratung durchführen können."

    Berichtete Bischof Lehmann von der Entscheidung der Bischofskonferenz. Dieser Beschluss vom Januar 1998 bedeutete noch nicht den Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung. Aber er markierte den Anfang vom Ausstieg, wie sich im Jahr darauf zeigte. Zunächst schien im Sommer 1999 eine Lösung zum Verbleib der Kirche gefunden. Der Vatikan und die deutschen Bischöfe verständigten sich auf einen Zusatz im Beratungsschein, auf einen Schein anderer Art:

    "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden."

    Politik und Gesellschaft atmeten erleichtert auf, auch die überwiegende Mehrheit der Katholiken. Bis der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba diesen Kompromiss wegen seiner juristischen Belanglosigkeit öffentlich torpedierte. Und dann hintertrieb der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, diese Lösung, die er zuvor geradezu euphorisch gelobt hatte, mit einem persönlichen Brief an Johannes Paul II. - ohne seine Kollegen oder auch nur den Vorsitzenden der Bischofskonferenz darüber zu informieren. Die fielen aus allen Wolken, als der Vatikan daraufhin den Kompromiss wieder kassierte. Nach nun strikter Anweisung des Papstes musste Bischof Lehmann nach der Herbstvollversammlung der Oberhirten 1999 in Fulda merklich bedauernd verkünden:

    "Ich kann mir keine gesetzliche Konfliktberatung mit Schein in Zukunft denken."

    Zwar wollten die Bischöfe die Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen verstärken, doch die kirchliche Konfliktberatung wurde danach nur noch abgewickelt.

    "Wir haben diesen Ausstieg der Bischöfe für falsch gehalten, so dass wir nach sorgfältiger Abwägung gesagt haben, dies ist jetzt unsere Verantwortlichkeit, dass wir für das Leben antreten, auch wenn es gegenüber dem kirchlichen Amt gesehen nicht jedem passt."

    Erinnert sich Rita Waschbüsch an die Gründung des Vereins "Donum Vitae", Geschenk des Lebens. Eine engagierte Gruppe teils höchst prominenter katholischer Laien entschloss sich sofort, die Arbeit im Sinne der deutschen Bischöfe fortzusetzen. Obwohl Kirchenamtsvertreter behaupteten, der päpstliche Befehl gelte auch für Laien.

    "Es gab eine ganz große Mehrheit der Katholiken, die empört waren über den Ausstieg, über diese Ausstiegsbitte aus Rom, die uns ermutigt haben. Wir haben einen Verein dann sehr spontan gegründet, einen Tag nachdem die Bischöfe den Ausstieg verkündet hatten."

    Die frühere saarländische Sozialministerin und einstige Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der Repräsentanz der katholischen Laien, ist bis heute Vorsitzende von Donum Vitae. Wider die Skepsis vieler, durchaus aber auch unter stillschweigender Genugtuung von Bischöfen wurde das gewagte Unternehmen eine Erfolgsgeschichte. Donum Vitae - ein bürgerlicher Verein von Katholiken, kein kirchlicher - unterhält heute 187 Beratungsstellen, in denen rund 250 Beraterinnen wirken. Dort nehmen Frauen, die eine Abtreibung erwägen, fast die Hälfte der rund 40.000 jährlichen Beratungen in Anspruch.

    Dagegen ist in den kirchlichen Einrichtungen der Caritas und des SKF die Konfliktberatung auf nahezu Null gesunken. Und Donum Vitae kann erheblich mehr Frauen als die rund 5.000 von vor zehn Jahren zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft motivieren. Die katholische Kirche erwecke seit ihrem Ausstieg den Eindruck, abtreibungsgeneigte Frauen links liegen zu lassen, beklagt Rita Waschbüsch und meint:

    "Dass die Kirche, und ich bedaure das, ihre Rolle in Sachen Bewusstseinsbildung zum Leben, zumindest was die Abtreibung betrifft, freiwillig abgegeben hat. Da spielt sie in der Liga nicht mehr mit, weil sofort der Hinweis kommt, die sind ja gegangen. Und zwar oft von Leuten, die früher die Bischöfe nur angegriffen haben, dass sich Kirche da überhaupt einmischt."
    Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann spricht in Fulda zu den Medien.
    Karl Lehmann stellte sich gegen den Papst. (AP)
    Papst Johannes Paul
    Papst Johannes Paul II. setzte sich durch. (AP)